Blitzer geblendet
Guten Abend,
Mir lässt das keine Ruhe.
Bin eben gefahren und aus Entfernung ein typisches blitzer auto mit rotem Punkt Hintern kofferaum Fenster gesehen. Bin leicht auf den Parkstreifen gefahren wo der blitzer stand, hab die Licht Hupe betätigt um in den kofferaum schauen zu können ob es wirklich ein blitzer ist und bin weiter gefahren, habe nicht mal angehalten.
Als ich 1 Minute später dort zurück fuhr notierte der Beamte etwas.
Kann mir etwas passieren?
Ich weis das ist das falsche Forum.....
Beste Antwort im Thema
Allein dein jetziges verhalten würde eine mpu schon rechtfertigen....
62 Antworten
Parkstreifen ist nicht Pannenstreifen...
Das bloß so am Rande.
Ist ja wie im Kindergarten🙂
Zitat:
@Sportler-69 schrieb am 8. Februar 2015 um 00:26:25 Uhr:
Ist ja wie im Kindergarten🙂
So siehts aus.
Erst einmal abwarten, was da überhaupt kommt. bei Nötigung oder Anzeigen sind die eigtl. relativ schnell. Und dann kann man immer noch drauf reagieren.
Ich hab jetzt im Moment auch etwas kurioses am laufen.
Eine Mercedesfahrerin fährt die ganze Zeit 50 und dann plötzlich tritt sie voll in die Eisen. Ich überlege schnell, entscheide mich fürs überholen.
4 Tage später bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ich wäre nah aufgefahren, hätte sie genötigt schneller zu fahren, hätte Lichthupe gegeben und wie wild gehupt und einen Abstand von nur wenigen cm eingehalten.
Mein Anwalt hat das ganze durchgeguckt und meinte dann zu mir, hey ich hab heute dazu gelernt, man kann mittlerweile sogar eine onlineanzeige aufgeben. Der Gang zur polizei ist also nicht mehr nötig. Die alte Schachtel muss aber noch ganz schön fit im Kopf sein das sie sogar weis das man eine Onlineanzeige stellen kann, oder stand das letztens in der Tageszeitung? Welcher normale Mensch weis das? Ich jedenfalls nicht und warte einfach ab was da auf mich zukommt.
In dem Fall vom TE sieht es zwar etwas anders aus, aber auch hier gilt erst mal abwarten. Vielleicht hat der nette Herr nur Sudoku gespielt oder aber tatsächlich das Kennzeichen oder sonstige Notizen gemacht. Erst wenn etwas kommt dann kann man mal überlegen was man macht und für solche Fälle gibts echt gute Anwälte.
Aber ich habe auch ein wenig vertrauen in das deutsche rechtssystem verloren. Hier wirst du für falsches benehmen im Straßenverkehr härter bestraft als bei Kindesmisshandlung.
Der letzte Satz - kommt der aus der BILD?
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Du willst bei der Strafanzeige abwarten? Du wurdest doch vermutlich aufgefordert Stellung zu beziehen. Dauert im Regelfall übrigens sehr lange das Prozedere. Die haben wichtigeres zu tun und 1 Jahr ist dort nix. Die Strafanzeige geht jetzt online, interessant. Scheint auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Aber in BW geht es auch.
Zitat:
@habs280 schrieb am 8. Februar 2015 um 00:54:08 Uhr:
So siehts aus.Zitat:
@Sportler-69 schrieb am 8. Februar 2015 um 00:26:25 Uhr:
Ist ja wie im Kindergarten🙂Erst einmal abwarten, was da überhaupt kommt. bei Nötigung oder Anzeigen sind die eigtl. relativ schnell. Und dann kann man immer noch drauf reagieren.
Ich hab jetzt im Moment auch etwas kurioses am laufen.
Eine Mercedesfahrerin fährt die ganze Zeit 50 und dann plötzlich tritt sie voll in die Eisen. Ich überlege schnell, entscheide mich fürs überholen.4 Tage später bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ich wäre nah aufgefahren, hätte sie genötigt schneller zu fahren, hätte Lichthupe gegeben und wie wild gehupt und einen Abstand von nur wenigen cm eingehalten.
Mein Anwalt hat das ganze durchgeguckt und meinte dann zu mir, hey ich hab heute dazu gelernt, man kann mittlerweile sogar eine onlineanzeige aufgeben. Der Gang zur polizei ist also nicht mehr nötig. Die alte Schachtel muss aber noch ganz schön fit im Kopf sein das sie sogar weis das man eine Onlineanzeige stellen kann, oder stand das letztens in der Tageszeitung? Welcher normale Mensch weis das? Ich jedenfalls nicht und warte einfach ab was da auf mich zukommt.
In dem Fall vom TE sieht es zwar etwas anders aus, aber auch hier gilt erst mal abwarten. Vielleicht hat der nette Herr nur Sudoku gespielt oder aber tatsächlich das Kennzeichen oder sonstige Notizen gemacht. Erst wenn etwas kommt dann kann man mal überlegen was man macht und für solche Fälle gibts echt gute Anwälte.
Aber ich habe auch ein wenig vertrauen in das deutsche rechtssystem verloren. Hier wirst du für falsches benehmen im Straßenverkehr härter bestraft als bei Kindesmisshandlung.
Hej,
Du vermittelst den Eindruck, dass ältere Fahrer automatisch nicht fit bzw. normal sein müssen.
Du aber mit Sicherheit.
Von welchem Planeten kommst du eigentlich??
Gehe mal mit Dir selbst ins Gericht, falls du es überhaupt kannst?
Da du es hier wohl vermeidest deine hinterherfahrt Konkret zu beschreiben, lass dir dann mal von deinem Anwalt, so er Verkehrsanwalt ist, erläutern, ab welchem Abstand und Dauer der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist!
Wozu braucht es eines VERKEHRSANWALTS, was auch immer du darunter verstehst, um ein Verhalten unter einen STRAFtabestand zu subsumieren?
Herrje, jetzt mal langsam mit den Pferden. Eine Strafanzeige ist schnell gestellt. Und wenn es nicht komplett absurd ist, wird die Polizei zunächst mal eine Stellungsnahme des "Beschuldigten" einholen. Es ist eine kostengünstige Variante, jemand eine "reinzusemmeln". Genauer dies zu versuchen. Ob berechtigt oder nicht, ist eine komplett andere Frage. In der Regel muss die Polizei sogar jeden Scheiss bearbeiten. Gab da mal einen Fall in der Presse, der schaffte "hunderte" im Jahr. Hatte nix anderes zu tun. Da die Staatsanwaltschaft aber im Regelfall was besseres zu tun hat, versandet natürlich 99 %. Korrekte private Strafanzeigen gibt es natürlich auch. 😉
Toll wie viele Rechtsanwälte es hier bei Motor-Talk gibt!
Zitat:
@BMW F11 schrieb am 8. Februar 2015 um 17:00:12 Uhr:
Toll wie viele Rechtsanwälte es hier bei Motor-Talk gibt!
Und ich zahl noch immer meine Rechtschutzversicherung...
Hier kann ich mich ja quasi "umsonst" beraten lassen.😉
Gibt doch hier sogar ein Verkehr&Sicherheit Forum. 😁
Wir sollten froh sein, so manchen, der hier postet nicht zu kennen...
Unfassbar.
Wenn mir ein Kastenwagen am Straßenrand verdächtig vorkommt betätige ich häufiger die Lichthupe, um zu erkennen, ob ich das rote Blitzlicht sehe... Und das hat nichts damit zu tun, dass ich zu schnell fahre. Das passiert mir normalerweise nicht, da mir mein Geld für Knöllchen zu schade ist. Aber ich fahre dann stur das was erlaubt ist, da es hier schon mal vorkommt, dass es für 2 km/h ne Verwarnung gibt.
Da habe ich mir nie Gedanken drüber gemacht. Die Lichthupe ist erst Nötigung, wenn ich jemanden bedränge und diese betätige. Ich nutze diese als kurzes Fernlicht, des Öfteren, um mehr zu erkennen in bestimmten Situationen. Und wenn ich dabei niemanden blende ist das sicherlich nicht verwerflich und würde kaum jemanden interessieren.
So moralisch wie sich hier alle geben, wäre es schön autozufahren. Jedoch ist es in der Realität so, dass man bei jeder Fahrt nem Spacko begegnet und auf Vorfahrt verzichtet, ausweicht oder sonst was, um eine brenzlige Situation zu vermeiden.
Genau, erstmal abwarten ob überhaupt was kommt,
nach drei Monaten ist irgendeine Frist verstrichen...
wenn tatsächlich was kommen sollte, hier posten ^^
Zitat:
@benprettig schrieb am 9. Februar 2015 um 15:16:38 Uhr:
Wenn mir ein Kastenwagen am Straßenrand verdächtig vorkommt betätige ich häufiger die Lichthupe, um zu erkennen, ob ich das rote Blitzlicht sehe...
Das ist auch nicht besonders verwerflich. Die 10€ Strafe nach §16.1 hast du halt sicher, wenn dich der Blitzende aufschreibt. Darin sehe ich auch keine Gefährdung des Verkehrs.
Stell dir aber vor, du zackst vor der Lichthupe noch auf den Bürgersteig oder auf einen "Parkstreifen", um da mal kräftig reinzublenden und scherst dann genauso unvermittelt wieder in die Fahrspur ein. Daraus entsteht die Gefährdung. Wenn ich so ein Verhalten vor mir live erleben würde, würde ich demjenigen aber einen Strafzettel von Herzen gönnen. Die Lichthupe alleine ist Pillepalle.
4 Seiten wegen so einem Schrott??
Leute, was is los mit euch?