Blitzer geblendet

BMW 3er E46

Guten Abend,

Mir lässt das keine Ruhe.
Bin eben gefahren und aus Entfernung ein typisches blitzer auto mit rotem Punkt Hintern kofferaum Fenster gesehen. Bin leicht auf den Parkstreifen gefahren wo der blitzer stand, hab die Licht Hupe betätigt um in den kofferaum schauen zu können ob es wirklich ein blitzer ist und bin weiter gefahren, habe nicht mal angehalten.
Als ich 1 Minute später dort zurück fuhr notierte der Beamte etwas.
Kann mir etwas passieren?

Ich weis das ist das falsche Forum.....

Beste Antwort im Thema

Allein dein jetziges verhalten würde eine mpu schon rechtfertigen....

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Sehr erwachsen reagiert, wirklich, lieber TE.

Zitat:

@FORD-GALAXY schrieb am 6. Februar 2015 um 10:08:22 Uhr:


Passiert nix die haben keinen Beweis das der Lichthupe gemacht haben soll.
Also passiert/kommt nix

Was willst du denn mit deinem "Beweis"? Er hat Lichthupe gegeben und geh mal davon aus, dass der Beamte das gesehen hat. Dann ist der Polizist Zeuge. Bei Aussage gegen Aussage, bekommt der Polizist recht, dessen Aussage wiegt schwerer. Fertig.

sagt mal, wo lebt ihr denn alle? was soll das denn fürn tatbestand verwirklicht haben? Lichtsmogging?

edit:
is doch nich nordkorea hier... (zumindest noch ^^)

Ich gehe davon aus, dass es innerorts war? Dann kann dir allerhöchstens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen, da das Benutzen der Lichthupe innerorts verboten ist

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auf dem Standstreifen?

Nee, da kommt bestimmt nix. Deswegen ist er ja auch aufgeschrieben worden. Die Situation hätte ich gerne mal live gesehen. Wilder Spurwechsel auf nen Parkstreifen mit Lichthupe... Macht ja jeder dritte Fahrer, was soll daran verwerflich sein.

du guckst zu viele actionfilme und amerikanische polizeiserien... 🙂

Abwarten, ob da was kommt. Ich vermute eher nein.

Man kann gegen ein etwaiges Verwarnungsgeld auch Einspruch einlegen. Nötigung ist dies sicher nicht. Unnötige Nutzung des Fernlicht (Lichthupe) oder andere genannte Aspekte hängt ein wenig von der Sachlage ab. Ein Polizist als Zeuge reicht im Prinzip zwar aus, aber dient niemals alleine zur Bewertung einer komplizierten Sachlage.

Ich vermute, dir ist am Strassenrand etwas sehr merkwürdiges aufgefallen. Du hast dann in heroischer Absicht in weiter Entfernung vom Tatobjekt dein Fernlicht eingeschaltet, um eine persönlichen Gefahr oder gar einen terroristischen Anschlag auszuschliessen. Nach Bestätigung der Lichthupe hast du mit grosser Erleichterung festgestellt, dass es sich vermutlich nur um eine Radarkontrolle handelt. Du hast es daher unterlassen, umgehend die Polizei über dieses sehr auffällige Fahrzeug zu informieren.

Habe ich den Tatbestand richtig zusammengefasst?

(für 10,- Euro würde ich den Spass aber lassen und ggf. zahlen, falls da jemand gestört wurde)

Bis dahin, abwarten!

Lieber TE. Leider sieht es schlecht für dich aus,denn auf solch eine provokante tat lautet die die bestrafung "tod durch den Strang " da wird es wohl nichts dran zu rütteln geben ,also genieß deine letzten tage......

Und jetzt mal im ernst : atme mal locker durch die hose und warte ob und was mit der Post kommt. Dann kannst du es immernoch posten und dich verrückt machen.

Zitat:

@mayer12 schrieb am 6. Februar 2015 um 10:05:36 Uhr:


Fangen wir mal klein mit der StVO an, unbefugt Lichthupe benutzt, unbefugt Parkstreifen genutzt, nicht mit der erforderlichen Sorgfalt am Straßenverkehr teilgenommen und anderen gefährdet (Auffangtatbestand), StGB fallen mir auf die Schnelle Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs ein, Nachschulung ist klar, da reicht es, wenn der Beamte ein aussagekräftiges Protokoll an die Führerscheinstelle sendet. Das übrigens nur auf die Schnelle, wahrscheinlich gibt es ne ganze Ecke mehr.

Wie gesagt, je nach Situation und Örtlichkeit ist von nichts bis alles drinnen.

Und t666, zu deinem erstgenannten Beitrag wäre zu sagen, also bist du dir sicher, dass ein Richter dem Autofahrer und nicht dem Polizeibeamten glauben würde (bitte jetzt nicht Aussage gegen Aussage, es gibt genug dementsprechende Fälle wo der Autofahrer verurteilt wurde), weiterhin, wisst ihr, ob im Polizeifahrzeug eine Kamera eingebaut war, die das Verhalten aufgezeichnet hat?

Ich will damit nur ausdrücken, hier mal schnell zu sagen, "nö, dir passiert nichts", ist extrem oberflächlich oder blauäugig.

Bitte, nicht anfangen juristische Einschätzungen abzugeben, wenn man den Tatbetand nicht mal richtig kennt, das hilft dem TE nicht weiter. Bitte sag mir mal welche Tatbestandsalternative des von Dir genannten § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) einschlägig sein soll, ich sehe da keinen. Der Katalog des § 315c StGB ist abschließend, da kann man nix dazudichten.

Und für eine Nötigung nach § 240 StGB sehe ich ebenfalls keinen Raum:

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"

Wo hat der TE eine Person zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen aufgefordert?

Alles reichlich abwegig, was Du hier geschrieben hast, von dem Problem, dass der Polizist oder kommunale Mitarbeiter den Fahrer des Fahrzeugs wahrscheinlich nur schwer beschreiben kann, ganz zu schweigen.

Ich rate dem TE die Sache zukünftig etwas ruhiger anzugehen und wenn man mal etwas verkehrt gemacht hat, Leute um Rat zu fragen, die qualifizierte Auskunft geben können.

Nötigung, wenn ich mit Lichthupe auf jemanden zu fahre, könnte der sich tatsächlich genötigt fühlen, nicht mehr zu blitzen (Versuch). Vielleicht packt er zusammen, weil er nun Angst hat (vollendet). Du weißt wahrscheinlich nicht, wie schnell man bei der Nötigung ist. Beim 315 c hast du recht, aber es gibt ja auch noch den 315 b (mein Fehler, habe ich verwechselt)

Recht ist immer Auslegungssache und muss im Einzelfall betrachtet werden, etwas anmaßend von dir (t666), finde ich deine abschließende rechtliche Bewertung, du bist nicht allwissend. Möglicherweise fühlst du dich auf den Schlips getreten, das war nicht meine Absicht, du musst also nicht persönlich werden.

Zum Rest:

Ja, wahrscheinlich wird dem TE nichts passieren. Schließlich leben wir in Deutschland und hier haben Straftäter viele und mehr Rechte, als die Opfer oder ganz und gar die Polizei.

Zu DDR Zeiten wurde ein Verkehrsteilnehmer, der fahrlässig den Tod eines anderen verursacht hatte, mindestens 1 Jahr eingesperrt. Heute fährt ein betrunkener Vorbestrafter, ohne Führerschein, mit einem geklauten Auto, fast vorsätzlich einen oder mehrere Menschen tot, begeht Unfallflucht, wird verurteilt und bekommt 2 Jahre auf Bewährung, 13 Monate Führerscheinsperre und 2000 Euro Geldstrafe und dann soll jemand, der mit Lichthupe provozierend auf die Polizei zufährt, bestraft werden?

Möglich nach Gesetzeslage wäre dies, praktisch und gesellschaftlich jedoch nicht, was auch viele Beiträge hier zeigen. Ich möchte nun nicht den TE verteufeln, vielleicht was es wirklich Pillepalle, aber das Beispiel passt so schön.

hab deine Akte vor mir liegen... Wegen Nötigung kriegst du eine Anzeige...

Probezeit Verlängerung und mpu wirst du machen müssen

Hej,

Zu DDR Zeiten wurde ein Verkehrsteilnehmer, der fahrlässig den Tod eines anderen verursacht hatte, mindestens 1 Jahr eingesperrt. Heute fährt ein betrunkener Vorbestrafter, ohne Führerschein, mit einem geklauten Auto, fast vorsätzlich einen oder mehrere Menschen tot, begeht Unfallflucht, wird verurteilt und bekommt 2 Jahre auf Bewährung, 13 Monate Führerscheinsperre und 2000 Euro Geldstrafe und dann soll jemand, der mit Lichthupe provozierend auf die Polizei zufährt, bestraft werden?

Das ist eben der Unterschied zwischen einem Unrechtsstaat und einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat.

Jetzt wird es aber grundsätzlich..., interessant wäre deine diesbezügliche Einstellung, wenn der genannte Straftäter im ungefähren o. g. Zustand deine 21jährige Tochter totfährt (erst vor kurzem geschehen, Hafturlaub, kein Führerschein, geklaute Kennzeichen, Flucht vor Polizei, als Falschfahrer auf einer B-Straße, Frontalzusammenstoß)

Und wieder zeigt sich, dass unser "freiheitlich demokratisches Denken und Handeln" mittlerweile Vieles rechtfertigt.

Dieser Thread ist echt witzig in jeglicher Hinsicht. 🙄

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