Blinkerleuchten als Standlicht
Hi weiß jemand wie man das machen kann? Die Blinker an den Kotflügel vorne sowie an den Hauptscheinwerfern dass die als Standlicht zusätzlich funktionieren? Und die Tagfahrlichter am A6 Avant unterhalb der Nebelscheinwerfer kann man die kriegen für den A3 ? Lieben gruß
60 Antworten
@ Kiziak
Ich kann Deine Reaktion gut verstehen schließlich hast Du nicht an Deinen Xenon's geschraubt oder die Bremsleuchten schwarz angemalt.
Aber so ist Deutschland...auch nach der WM...😉 Land der Bedenkenträger....
Ich find das mit den Blinkern als Positionsleuchten auch schick.
Grüße und Kopf hoch.
Oh man...
Es ist echt schade was hier so abläuft...
Ist ja nichts neues hier... 😉
Zitat:
NEIN ich stelle hier keine Bilder mehr rein, da mir das Ohr schon blutet von all den Besserwissern. Ich bin so zufrieden wie es bis jetzt ist. Da alle Veränderung es schon gibt in der STVO an anderen KFZ sowie von Zubehörhändlern. NBL als TFL von HELLA, aber das wissen ja alle schon. Sowie die Blinker auch erlaubt (insgesamt 10 Leuchten an der Front) sind als b
Hmm schade, hätte das gerne mal gesehen..
Kannst du sie mir vielleicht Mailen?
Ich schreibe dir ne PN.
Gruss
Andy
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Meine Fresse, anstatt froh zu sein, das sich ein "Rennleiter" mal hier zu Thema meldet und die Sicht der Dinge darstellt wie er sie sieht, wird drauf rumgehackt.
Ihr bösen Outlaw-Blinkerleuchtenfahrer seit doch kein Deut besser als die Oberlehrer hier !
Viele Grüße
g-j🙂
That`s Life !!!
OH Oh oh...
Ich wasche meine Hände in Unschuld .... 😁
Gruß
Pete
Zitat:
Original geschrieben von game-junkiez
...anstatt froh zu sein, das sich ein "Rennleiter" mal hier zu Thema meldet und die Sicht der Dinge darstellt wie er sie sieht, wird drauf rumgehackt.
Dieses Phänomen kann man leider in diversen Foren des Öfteren beobachten. Scheint wohl das Ergebnis einer gewissen Lern-Resistenz zu sein...
Denkt Euch,
ich habe das Christkind gesehn!
Es kam aus dem Walde,
das Mützchen voll Schnee,
mit rotgefrorenem Näschen.
Die kleinen Hände taten ihm weh;
denn es trug einen Sack,
der war gar schwer.
UND WER NICHT BRAV IST
DEM BRINGTS NICHTS MEHR !!!
GF (friedeseimiteuch)
Zitat:
Sowie die Blinker auch erlaubt (insgesamt 10 Leuchten an der Front) sind als Begrenzungsleuchten sowie siehe BMW 5er und Billig XY Seitenbegrenzungsleuchten!b
Anstelle schwachsinniger Thesen in den Raumzu schmeißen, solltest du lieber mal deine gewagte Aussage, die gedimmten Blinker seien legal, am Gesetz belegen. 🙄
Gruß
Da steht klipp und klar, wo das Standlicht sein und wie die Leichtfarbe sein muß...
Sieht wohl nicht so gut aus für die Blinker...
Zitat:
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.
Dann definiere die leuchtenden Blinker einfach nicht als Standlicht, sondern als Seitenmarkierungsleuchte. Somit sollte es passen. 😉
Zitat:
ann definiere die leuchtenden Blinker
Ich definiere garnichts 😉 habe auch nicht wirklich vor mir die Blinker umprogammieren zu lassen!
Mfg
Andy
Zitat:
Dann definiere die leuchtenden Blinker einfach nicht als Standlicht, sondern als Seitenmarkierungsleuchte.
Dann definiere mal schön bei nem Boxenstopp ggü. der Rennleitung...
Ich meinte auch nicht explizit dich, sondern so allgemein in den Thread hinein. 😉