Blinker als Tagfahrlich, von der Polizei geduldet??
Ich habe schon oft hier gelesen dass das dauerhafte glimmen der blinker auf ca 30% als tagfahrlich illegal ist.
Heute bin ich kruz mal meinen Alufreund füttern gefahren, spritt war ja heute mal äusserst "günstig", naja und sind mir ca 10 bis 15 VWs (Passat und Golf V) mit dem so illegalen, aber coolen, Tagfahrlicht entgegen gekommen. Und als ich da auch noch die Polizia ab und zu hab fahren sehn, stellte sich mir die frage: "ist das jetzt nun erlaubt oder nur geduldet?"
denn einprogrammieren will ich mir das auch, hab aber keine lust auf ärger.
und ne kostengünstige, praktische lösung (bei schwachem glimmen) ist es ja auch.
(ich hatte nie den eindruck das diese blinkten)
Was also nun??
thx schonmal, mfg g-Force on Lan
Beste Antwort im Thema
Ich habe schon oft hier gelesen dass das dauerhafte glimmen der blinker auf ca 30% als tagfahrlich illegal ist.
Heute bin ich kruz mal meinen Alufreund füttern gefahren, spritt war ja heute mal äusserst "günstig", naja und sind mir ca 10 bis 15 VWs (Passat und Golf V) mit dem so illegalen, aber coolen, Tagfahrlicht entgegen gekommen. Und als ich da auch noch die Polizia ab und zu hab fahren sehn, stellte sich mir die frage: "ist das jetzt nun erlaubt oder nur geduldet?"
denn einprogrammieren will ich mir das auch, hab aber keine lust auf ärger.
und ne kostengünstige, praktische lösung (bei schwachem glimmen) ist es ja auch.
(ich hatte nie den eindruck das diese blinkten)
Was also nun??
thx schonmal, mfg g-Force on Lan
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rene712
Also hier in BaWü fahren alle Amerikaner mit diesen gedimmten Blinklichter als Tagfahrlicht. Anscheinend ist es für die einen Ausnahmeregelung. Trotzdem finde ich es wirklich schwach, dass die Amis hier so rumfahren können und wir deutsche nicht. (2 Klassen-Gesellschaft ?)
Wir haben es hierbei weder mit einer Ausnahmeregelung noch mit einer Zweiklassengesellschaft zu tun. Die genannten Fahrzeuge der Allied Forces unterliegen schlichtweg nicht dem deutschen Zulassungsrecht. Wenn ich mit meinem in Deutschland zugelassen Fahrzeug nach Marokko fahre, muß ich mein Fahrzeug auch nicht auf die Richtlinien des marokkanischen Zulassungsrechtes umrüsten.
OK, aber du wirst mir nicht erzählen, dass jemals diese Autos in Amerika gefahren sind - sondern gleich hier zugelassen.
Aber mir egal, mir gefällts sowieso nicht.
Zitat:
Original geschrieben von rene712
OK, aber du wirst mir nicht erzählen, dass jemals diese Autos in Amerika gefahren sind - sondern gleich hier zugelassen.
Das ändert aber doch nichts an den Zulassungsrichtlinien. Das Militärgerät der Verbündeten unterliegt ja schließlich auch nicht deutschem Zulassungsrecht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Du meinst sicherlich die Allied-Forces-Kennzeichen?!? Die sehen zwar aus wie deutsche Kennzeichen, dahinter verbirgt sich aber keine deutsche Zulassung.Zitat:
Original geschrieben von chris 2.0FSI
Aber mittlerweile fällt mir auf, dass die NATO Mitglieder, die vorher ein Canadisches Kennzeichen hatten o.ä. jetzt eine Deutsche Zulassung haben MIT den 30% Blinkern.
Das wirft meiner Ansicht nach Rätsel auf....
Allied-Forces Kennzeichen sind das nicht...die hätte bei uns das Kennzeichen AD-QB 1235 oder so....
Wir haben aber das Kennzeichen HS für Heinsberg und das haben die Amis mittlerweile auch....demnach Deutsche Zulassung MIT Standlichtblinkern und Roten Heckblinkern und OHNE NSL etc.