Blaues Standlicht verboten??
Hallo,
ich habe mir für meinen Golf blaue Glühbirnen für das Standlicht gekauft. Jetzt haben Feunde von mir gesagt dies sei illegal. Was nu?
Ist außerdem die blaue Innenbeleuchtung gekoppelt an den Türkontakt verboten, ich mein einfach die normale Beleuchtung gegen eine blaue ausgetauscht.
THX for info!!
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MelowDB
Vorne dürfen nur weiße Leuchten und hinten nur rote vorhanden sein, Blinker natürlich orange!
Blinker können hinten auch rot sein. Erst heute ist ein neuer Jetta US-Version vor mir gefahren, seine Blinker sind in der originalen Rückleuchte drin und blinken rot.
In USA sind die meisten Blinker hinten rot.
Aber ob das deshalb auch in Deutschland erlaubt ist, muss fraglich sein.
Es ist nicht erlaubt, hinten rote , grüne blaue und sonst was für Blinker zu haben. Die einzig zugelassene Farbe ist: GELB.
ABER: Bei Importfahrzeugen KANN eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, dass die US-Blinker (die kein E-Zeichen) haben, auch mit dem Fahrzeug in Betrieb gehen dürfen. Dafür steht in der Zulassung ein Kleiner Satz wie "Blinker hinten US-Version, Ausnahmegenehmigung erteilt". War bei meinem Golf auch so.
Zitat:
Original geschrieben von Gibbel1
Also ich habe Philips BLue Vision oderso heißen die glaube ich... die sehen wenn sie aus sind blau aus, leuchten aber weiß (vllt. mit nem gaanz gaanz kleinen blau-touch),die sind legal!Aber Standlichter die richtig blau leuchten, issoch klar das sowas nich erlaubt ist! Darfst dir doch auch keine Bremslichter einbauen, die grün leuchten!
Ach ja, da war doch mal was...: Dieser gaanz leichte Blau-Touch hat mich im Winter 2000 eine peinliche Kontrolle auf einem Supermarktparkplatz sowie eine Wiedervorführung meines Vectras am nächsten Tag bei den Sheriffs gekostet. Ich habe denen sogar die originale Philipps-Packung gezeigt und denen die Leuchten vor Ort ausgebaut - wenns blau ist ist es verboten! Nur weil man das überall kaufen könne muss das nicht legal sein. Denen war auch egal wie weiß das Standlicht scheint, wenns man ein blau erkennen kann ist das nicht zulässig. Und die Birnen selbst sind ja blau eingefärbt. Seit dem fahre ich mit normalen Standlichtern...
Zu den Standlicht-Quellen:
An meinem Vento habe ich "damals" Angel-Eyes mit zusätzlichen Standlichtbirnen in den Außenseiten gehabt (so ne Art Halbmond), also schon mal 3 Standlichter pro Seite. Dazu habe ich dann in den Blinkern Standlicht gehabt, also nochmal 1, macht 4 pro Seite. Und da waren da noch meine Seitenmarkierungsleuchten, die auch am vorderen Teil der Stoßstange montiert waren und von vorn gut sichtbar waren. Somit bin ich bei insgesamt 10 einzelnen Standlichtern oder halt 5 Stabdlichtquellen an der Front. Da aber auch alles mit entsprechenden Papieren (ABE´s) verbunden war und die Sheriffs nach den 2 Seiten Fahrzeugbrief keine Lust mehr hatten die ganzen ABE´s durchzugucken gab es da nie Probleme. Und auch bei der HU - Prüfung beim Tüv Nord (sehr streng) hat das keinen gestört.
Aber ich meine das 4 Standlichter vorn erlaubt sind. Ob nun pro Seite oder insgesamt weiß ich nicht...
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Zitat:
Original geschrieben von freak1704
Die Meinung des TÜV dazu? Bitte: Erstens. Und Zweitens.Zitat:
§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.
1. habt ihr euch mal angeschaut von wann der thread iss ? von vor 5 jahren
2. wenn ihr euch den gesetzestext mal genau durchgelesen hättet, wäre eure antwort schon lange anders
es ist die rede von fahrzeugen, die NICHT BREITER als 1000MM sind
en golf iss auf jeden fall breiter.... also auch nur 1 standlicht pro seite
Zitat:
Original geschrieben von kassiopeia
[
......2. wenn ihr euch den gesetzestext mal genau durchgelesen hättet, wäre eure antwort schon lange anders
es ist die rede von fahrzeugen, die NICHT BREITER als 1000MM sind
en golf iss auf jeden fall breiter.... also auch nur 1 standlicht pro seite
du hast da was fehlinterpretiert.
Zitat:
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm
heißt, daß
schmalerekeine brauchen, über 1m sind sie pflicht. und zwar mindestens 2, dürfen aber auch vier werden😉
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
du hast da was fehlinterpretiert.Zitat:
Original geschrieben von kassiopeia
[
......2. wenn ihr euch den gesetzestext mal genau durchgelesen hättet, wäre eure antwort schon lange anders
es ist die rede von fahrzeugen, die NICHT BREITER als 1000MM sind
en golf iss auf jeden fall breiter.... also auch nur 1 standlicht pro seite
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
heißt, daß schmalere keine brauchen, über 1m sind sie pflicht. und zwar mindestens 2, dürfen aber auch vier werden😉Zitat:
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm
scheisse 😁
haben die 8 Caipi´s doch schon Wirkung gezeigt 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Ichynet
Ach ja, da war doch mal was...: Dieser gaanz leichte Blau-Touch hat mich im Winter 2000 eine peinliche Kontrolle auf einem Supermarktparkplatz sowie eine Wiedervorführung meines Vectras am nächsten Tag bei den Sheriffs gekostet. Ich habe denen sogar die originale Philipps-Packung gezeigt und denen die Leuchten vor Ort ausgebaut - wenns blau ist ist es verboten! Nur weil man das überall kaufen könne muss das nicht legal sein. Denen war auch egal wie weiß das Standlicht scheint, wenns man ein blau erkennen kann ist das nicht zulässig. Und die Birnen selbst sind ja blau eingefärbt. Seit dem fahre ich mit normalen Standlichtern...Zitat:
Original geschrieben von Gibbel1
Also ich habe Philips BLue Vision oderso heißen die glaube ich... die sehen wenn sie aus sind blau aus, leuchten aber weiß (vllt. mit nem gaanz gaanz kleinen blau-touch),die sind legal!Aber Standlichter die richtig blau leuchten, issoch klar das sowas nich erlaubt ist! Darfst dir doch auch keine Bremslichter einbauen, die grün leuchten!
Selber Schuld, wenn Du dich von den "Sheriffs" so anner Nase rumführen lässt.