Blaues Standlicht verboten??

VW Vento 1H

Hallo,

ich habe mir für meinen Golf blaue Glühbirnen für das Standlicht gekauft. Jetzt haben Feunde von mir gesagt dies sei illegal. Was nu?
Ist außerdem die blaue Innenbeleuchtung gekoppelt an den Türkontakt verboten, ich mein einfach die normale Beleuchtung gegen eine blaue ausgetauscht.

THX for info!!

37 Antworten

Re: Blaues Standlicht verboten??

Zitat:

Original geschrieben von KaMe


Hallo,

ich habe mir für meinen Golf blaue Glühbirnen für das Standlicht gekauft. Jetzt haben Feunde von mir gesagt dies sei illegal. Was nu?
Ist außerdem die blaue Innenbeleuchtung gekoppelt an den Türkontakt verboten, ich mein einfach die normale Beleuchtung gegen eine blaue ausgetauscht.

THX for info!!

Für mich klingt das nach stinknormalen W5W BlueVision o.ä. Und das ist erlaubt. wirklich blaues Licht erzielt man doch sowieso nur durch LEDs, und die sind eben verboten.

müssen nicht stillgelegt werden,hab fk klarglasblinker mit standlich und angeleyes scheinwerfer,ist bei mir ohne problem in kombination eingetragen worden :-)

Zitat:

Original geschrieben von xbf


Bist Du Dir da sicher? Weil beim TÜV hat keiner was gesagt....Das sind nicht die Klarglasblinker mit den Tagfahrleuchten anstelle der NSW! Die Birnen sind direkt neben den Blinkern also im gleichen Gehäuse links bzw. rechts außen!

das spielt keine rolle wo die sind ... auf jeder seite 1 standlicht , ob im scheinwerfer oder blinker ist egal , nur beides ist nicht erlaubt. einzige standlicht mit 4 lichtquellen sind standlichtringe a la bmw

Zitat:

Original geschrieben von xbf


Bist Du Dir da sicher? Weil beim TÜV hat keiner was gesagt....Das sind nicht die Klarglasblinker mit den Tagfahrleuchten anstelle der NSW! Die Birnen sind direkt neben den Blinkern also im gleichen Gehäuse links bzw. rechts außen!

Sehr sicher sogar, steht auch in der ABE jedes Klarglasblinkers.

Auch in meiner ABE: Ich habe MTS Klarglas mit Standlichtfunktion, benutze das ganze aber nur als Blende, da ich die In.pro Scheinwerfer habe.

Man darf nach vorne nur 1x Standlicht (je Seite) haben!
Ich bin zu 100% sicher!

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Zitat:

Original geschrieben von Tobi-Golf 3


einzige standlicht mit 4 lichtquellen sind standlichtringe a la bmw

Jep, die zählen als eine Lichtquelle, da sie hinter einer Streuscheibe sind...

Naja, hab die Standlichter da unten sowieso nur sehr selten bzw. fast nie an....was mir aber gefällt ist das Dauerglimmen (mit 5 Watt) der Blinker, hab ich ab und zu an, ist jedoch (leider) verboten....

Zitat:

Original geschrieben von Golf-1-16V


müssen nicht stillgelegt werden,hab fk klarglasblinker mit standlich und angeleyes scheinwerfer,ist bei mir ohne problem in kombination eingetragen worden :-)

vermutlich weil der tüv sogar einsieht das angel eye scheinwerfer mit abgeklemmten ringen sinnlos sind ..

Zitat:

Original geschrieben von Tobi-Golf 3


vermutlich weil der tüv sogar einsieht das angel eye scheinwerfer mit abgeklemmten ringen sinnlos sind ..

Hab nämlich auch gefragt, ob ich das eintragen muss, aber der Prüfer meinte, dass das E-Prüfzeichen reiche....deshalb hatte ich gefragt...

@ Totti-Amun: Schaue Dir bitte mal den §53 der StVZO an!

4 Lichter sind erlaubt, allerdings unter der Auflage, daß 2 davon in den Scheinwerfern sitzen.

Zitat:

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.

Die Meinung des TÜV dazu? Bitte:

Erstens.

Und

Zweitens.

ich habe auch die blinker mit blauem standlicht von FK... habe den tüv onkel gefragt der sagte mir pampig das es nicht erlaubt sei... Is aber ja nen E prüfzeichen druff... das echt komisch keiner weis was man nu wirklch darf und was nich...

so schauts aus

Standlicht

habe die Standlichter über nen seperaten schalter angeklemmt.

Zitat:

Original geschrieben von freak1704


@ Totti-Amun: Schaue Dir bitte mal den §53 der StVZO an!

4 Lichter sind erlaubt, allerdings unter der Auflage, daß 2 davon in den Scheinwerfern sitzen.

 

Die Meinung des TÜV dazu? Bitte: Erstens. Und Zweitens.

naja dann versteh ich diese abes nicht die beiligen und sagen das man das standlicht abklemmen soll ...

naja ich steh eh nicht auf weihnachtsbaum beleuchtung, am besten noch vorne und hinten sml dann sieht man endgültig aus wie ein brummi.

Vorne dürfen nur weiße Leuchten und hinten nur rote vorhanden sein, Blinker natürlich orange!

Vorne dürfen max. 4 Begrenzungsleuchten (Standlichter) vorhanden sein, jedoch nur, wenn 2 zusammen in einem Scheinwerfer ala Standlichtring sind.

Nun zu eurem "Scheinwerfer haben e-Zeichen und blaue Lämpchen".

Das e-Zeichen weißt nur darauf hin, das ihr die Scheinwerfer VERBAUEN dürft, dieses Zeichen ändert jedoch nicht die Beleuchtungsfarbe! In der StVZo steht klipp und klar drin, dass die Standlichter vorne weiß leuchten MÜSSEN - da bringt eure tolle Anbauerlaubnis ala e-Zeichen auch nichts.

Wie einer schon geschrieben hat, wenn ihr erwischt werdet, 60,- € und nen Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von MelowDB


Wie einer schon geschrieben hat, wenn ihr erwischt werdet, 60,- € und nen Punkt.

war meiner einer in jungen dummen jahren ;o)

aber laut dem § 51 sind angeleyes in verbindung mit standlichtern im blinker zulässig.
sofern die scheinwerfer und die blinker dafür geprüft wurden.

Also, ganz klar sind die Aussagen noch nicht.

Mit wurde von der Werstatt mitgeteilt, dass die "blauen" Standlichtlampen auf jeden Fall verboten sind.
Allerdings sollen die weissen LED Standlicht-Lampen erlaubt sein.

Was ist den nun die Wahrheit?

Danke

Zitat:

Original geschrieben von S500-Lang


Also, ganz klar sind die Aussagen noch nicht.

Mit wurde von der Werstatt mitgeteilt, dass die "blauen" Standlichtlampen auf jeden Fall verboten sind.
Allerdings sollen die weissen LED Standlicht-Lampen erlaubt sein.

Was ist den nun die Wahrheit?

Danke

Blau ist auf jeden Fall verboten. Weiße LEDs sind nur dann erlaubt, wenn sie ein E-Prüfzeichen haben. Schau die Lampe genau an, da muss dieses Prüfzeichen drauf sein. Sollte keins drauf sein, ist es auch nicht zugelassen.

Gruß V iech

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