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bitte kurz mal um hilfe

Mitsubishi
Themenstarteram 6. Januar 2013 um 0:03

Hallo erstmal

Mir ist heute was ganz schreckliches passiert

Mein freund wollte mit .meinem auto vom parkplatz rausfahren

dabei hat er einem anderen pkw (das falsch geparkt hat ) angestoßen

Und dann sind wir ne weile drausen geblieben bis der besitzer kommt

Und es war keiner da

Nach einiger zeit wo wir im auto drin waren und gewartet haben war

Das auto plötzlich weg und wir haben das nicht bemerkt und sind dann auch

Gegangen

Was könnte nun passieren welche folgen könnten uns erwarten ?? :S

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18 Antworten
am 6. Januar 2013 um 9:27

Erstens: Falsches Forum

Zweitens: Wenn der Beschädigte eine Anzeige aufgibt (und dies wird er tun müssen um Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen) handelt es sich insgesamt natürlich um Fahrerflucht.

Ihr wärt dann in einer gewissen Beweispflicht das dies nicht so ist.

Da der Beschädigte allerdings wahrscheinlich den Aufprall nicht gesehen hat wird die Anzeige wohl gegen "Unbekannt" sein. Zeugen sind meistens selten.

Was den Unfall an sich angeht: Da der andere Fahrer sein PKW falsch geparkt hat (laut deiner Aussage) wird es sich mindestens um Teilschuld beider Seite handeln. Sollte die "Falsch-Park-Situation" extrem gewesen sein, also eine "permanente verkehrsgefährdene Falschparksituation" kann es sogar sein das du in diesem Falle den Schaden nicht bezahlen musst.

Allerdings würde es die Fahrerflucht nicht aushebeln.

Ich glaube du kannst jetzt nur hoffen das du keine Post bekommst.

Ach ja;

Ganz ehrlich: Ein "Beichten" bei den von mir schwachsinnigen und unausgebildeten Staatsschutz (auch Polizei genannt) wäre nicht intelligent. Denn meistens wird man für seine Ehrlichkeit dann auch noch bestraft und wird von der Staatsanwaltschaft (je nach Härte natürlich) angezeigt. (Sofern es nicht, wie oben beschrieben, der Beschädigte getan hat).

TIPP für die Zukunft:

In solchen Fällen folgendes machen:

Fahrzeug des Beschädigten immer fotografieren (inkl. Kennzeichen), dann einen Zettel oder Visitenkarte mit euren Kontaktdaten hinterlassen! (WICHTIG: FOTOGRAFIERT AUCH DAS IHR EURE VISITENKARTE HINTERLASSEN HABT!)

Wenn ihr ganz sicher seien wollt sucht einen Passanten, wenn möglich, der bereit ist im Falle eines "Verfahrens" als Zeuge auszusagen und der bestätigen kann das ihr am Unfallfahrzeug des Beschädigten eine Karte bzw. Kontaktdaten hinterlassen hat.

Es gibt eingendlich nur zwei möglichkeiten. Auf dem besitzer warten und/oder Pozilei anrufen. (lernt man auch in der Fahrschule).

Alles andere mit zettel an die scheibe ist, FAHRERFLUCHT !

Post wirst du nicht bekommen, wenn dann stehen die streifenhörnchen direkt vor der tür. Wenn der jenige den schaden bemerkt und anzeigt ,dauert es meisten 3-5 tage. DING DONG!

Ob Falschgeparkt oder nicht, keine Fotos, keine beweise !

Sorry es klingt vieleicht hart, aber es is so.

Wie hoch war denn der schaden ? war denn viel kaputt ?

am 6. Januar 2013 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von Space star 2001

 

Alles andere mit zettel an die scheibe ist, FAHRERFLUCHT !

Ok habe mich zu wenig detailliert ausgedrückt. Fahrerflucht wäre es bei Personenschaden. Bei geringen Blechschaden kann KEINER von irgendwem verlangen den ganzen Tag auf den Beschädigten zu warten. Egal ob beschäftigt und eilig oder Hartz 4 und unendlich Zeit.

Bei Blechschaden ist der von mir obere Teil keine Fahrerflucht. Siehe Straßenverkehrsordnung: Hier ein Auszug von unserem geliebten Wikiserver:

[....]

"Ist eine feststellungsbereite Person nicht an der Unfallstelle, so fordert der Gesetzgeber eine nicht näher definierte Wartepflicht, d. h. der Unfallbeteiligte muss an der Unfallstelle auf das Eintreffen einer feststellungsbereiten Person warten und dann seinen weiteren Pflichten nachkommen. Die Wartepflicht selbst ist gesetzlich nicht normiert und wird von den Gerichten im Einzelfall bestimmt. Die durch Rechtsprechung festgelegten Wartefristen bewegen sich zwischen 15 Minuten bei einem Bagatellunfall bis zu über zwei Stunden bei einem Unfall mit Verletzten. Entscheidend sind neben der Schwere der Unfallfolgen auch die Zeit und die Lage der Unfallstelle. Entfernt sich ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle nach Ablauf einer Wartefrist, so sind seine Verpflichtungen, Maßnahmen zur Schadenregulierung zu treffen, damit keinesfalls beendet. Der Gesetzgeber verlangt hier vielmehr, dass sich der Unfallbeteiligte bei einer Polizeidienststelle meldet und die erforderlichen Angaben macht. Darüber hinaus muss er seinen eigenen Aufenthaltsort und den Abstellort seines Fahrzeugs bekanntgeben und sich für weitergehende Überprüfungen (Art der Beteiligung) bereithalten." [...]

@ aslanfatih2000

aus Erfahrung weiss ich, dass die Polizei bei solchen Fällen eher für die unbürokratische Methode ist. Macht euch da kein Kopf. Ihr wolltet ja keine Fahrerflucht begehen. Schildert auf der zuständigen Polizeiwache genau so wie Du es hier geschrieben hast und bitte dort die Beamten falls der "angebumste" sich meldet, dass ihm eure Kontaktdaten gegeben werden. Dies wird den Beamten auch lieber sein als wegen einer Bagatelle ein Protokoll aufzunehmen. Da wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. So jedenfalls meine Erfahrung.

Gruß, Caravaner

wenn der jenige die sache noch nicht angezeigt hat geht das unbürokratisch. Falls er den schaden bei der polizei gemeldet hat, dann geht die sache seinen offiziellen lauf.

Zitat:

Original geschrieben von Space star 2001

wenn der jenige die sache noch nicht angezeigt hat geht das unbürokratisch. Falls er den schaden bei der polizei gemeldet hat, dann geht die sache seinen offiziellen lauf.

Nur falls die Sache schon bei der Staatsanwaltschaft ist. Ansonsten geht das schon. Es handelt sich hier ja nur um ein Parkplatzrempler.

Gruß, Caravaner

am 6. Januar 2013 um 17:39

Man sollte sowiso versuchen das möglichst ohne die Schnittlauchbande (außen grün-innen hohl) zu klären...Also alles was keinen Personenschaden ist möglichst ohne Polizei klären... Kommt beiden Seiten immer günstiger und vor allem straffrei. Wenn allerdings keine Einigung in Sicht ist sollten die oben beschriebenen "Staatsbürger in Uniform" eingeschaltet werden.

Themenstarteram 6. Januar 2013 um 23:53

Erstmal danke an alle für diese ganzen antworten die ihr mir geschrieben habt

Noch ne frage hab ich da

Das fahrzeug gehört ya mir. mein kumpel ist aber gefahren und ich war ya dabei hat dass ganze auch kozequenzen für mich oder nur für ihn.

Ich war am anfang der meinung das wir die polizei.holen er wollte aba nicht.

Der schaden war nicht ao groß

Zwei kratzer und ein winziger bruch .

Ich.bin in der probezeit und mein kumpel hat sie schon hinter sich

Zitat:

Original geschrieben von aslanfatih2000

Erstmal danke an alle für diese ganzen antworten die ihr mir geschrieben habt

Noch ne frage hab ich da

Das fahrzeug gehört ya mir. mein kumpel ist aber gefahren und ich war ya dabei hat dass ganze auch kozequenzen für mich oder nur für ihn.

Ich war am anfang der meinung das wir die polizei.holen er wollte aba nicht.

Der schaden war nicht ao groß

Zwei kratzer und ein winziger bruch .

Ich.bin in der probezeit und mein kumpel hat sie schon hinter sich

Wenn das fahrzeug dir ist, dann bist du der fahrzeughalter und somit auch ERSTMAL Täter. Dein kumpel müsste jetz sagen das ER gefahren ist,damit das verfahren an ihn geht.

Da du in der Probezeit bist, wird es natürlich doppelt so krass wie bei deinem kumpel.

Themenstarteram 7. Januar 2013 um 14:29

Er wird es auch bestätigen doch wenn ers bestätigt hat kann mir dann noch was passieren ??

Zitat:

Original geschrieben von aslanfatih2000

Er wird es auch bestätigen doch wenn ers bestätigt hat kann mir dann noch was passieren ??

wenn er einfach nur sagt das er mit dem auto gefahren ist und von dir nicht viel erzählt und auch nicht sagt das du dabei warst usw.

Dann passiert dir nichts .

am 11. Januar 2013 um 14:25

Nur so aus reiner Neugier: Erzähl mal am Ende wie es ausging...Wenn noch was passiert...

Ein "Kratzer im Lack" kann gut und gerne am Ende auch mal 1000 Euro und mehr kosten am Ende... SO viel dazu.

Ich bekomme das Kotzen, wenn ich lese, wie hierr mit fremden Eigentum umgegangen wird. Neulich hatte ich auch ne nette Delle in der Motorhaube, nach 5 Minuten Parken aufm Parkplatz. Vom Verursacher natürlich keine Spur. Keine Zeugen. Der "kleine Kratzer" würde dann mal eben 850 Euro kosten. Hätte der Besitzer sich gemeldet, ich hätte nicht einmal die Polizei hinzugezogen, die gegnerische Versicherung hätte gezahlt und fertig. Egal ob Probezeit oder nicht. Denn die Polizei muss nicht eingeschaltet werden. Aber wenn JETZT der Täter gefunden würde im nachhinein, dann würde ich gnadenlos anzeigen, egal welche Konsequenzen Ihm blühen, schließlich hat er mir 850 Euro "geklaut. " Für was zum Teufel gibt es versicherungen?

Ich habe auch mitm Einkaufswagen schon einmal ein Auto angerempelt. Na und? Wozu bin ich versichert? Privat Haftpflicht gemeldet, schaden abgewickelt, und ich konnte erhobenen Hauptes die Sache abschließen.

Zitat:

Original geschrieben von peter_pott

Ein "Kratzer im Lack" kann gut und gerne am Ende auch mal 1000 Euro und mehr kosten am Ende... SO viel dazu.

Ich bekomme das Kotzen, wenn ich lese, wie hierr mit fremden Eigentum umgegangen wird. Neulich hatte ich auch ne nette Delle in der Motorhaube, nach 5 Minuten Parken aufm Parkplatz. Vom Verursacher natürlich keine Spur. Keine Zeugen. Der "kleine Kratzer" würde dann mal eben 850 Euro kosten. Hätte der Besitzer sich gemeldet, ich hätte nicht einmal die Polizei hinzugezogen, die gegnerische Versicherung hätte gezahlt und fertig. Egal ob Probezeit oder nicht. Denn die Polizei muss nicht eingeschaltet werden. Aber wenn JETZT der Täter gefunden würde im nachhinein, dann würde ich gnadenlos anzeigen, egal welche Konsequenzen Ihm blühen, schließlich hat er mir 850 Euro "geklaut. " Für was zum Teufel gibt es versicherungen?

Ich habe auch mitm Einkaufswagen schon einmal ein Auto angerempelt. Na und? Wozu bin ich versichert? Privat Haftpflicht gemeldet, schaden abgewickelt, und ich konnte erhobenen Hauptes die Sache abschließen.

Sie haben ja im auto gewarten und sind nicht einfach davon gefahren.

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