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Bis 2023 keine Prüfung der Gasanlage nötig

Moderativer Hinweis:

Durch die Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Gasprüfung zum 01.04.2022 können zum Erstellungszeitpunkt durchaus richtige Angaben aus diesem Thread inzwischen ungültig sein

Mit freundlichen Grüßen
NoGolf
MT-Team | Moderation

https://www.promobil.de/.../?...

mir wurde vor Jahren erklärt, dass eine TÜV Plakette auch ohne Vorliegen der Gasprüfbescheinigung (Gelbes Heft) erteilt werden kann, da die STVO keine Gasprüfung kennt.

und so ist es mir passiert, dass ich ein importiertes, in D zugelassenen US WoMo von einem VW Ingenieur gekauft habe das noch nie ein Gasprüfungsheft gesehen hat...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@roomster5 schrieb am 23. Jan. 2020 um 17:0:26 Uhr:


Die WoWa Besitzer machen es doch vor.

Nicht verallgemeinern, bitte. Unser Wohnwagen bekommt zur HU auch immer die Gasprüfung. Für mich eine Selbstverständlichkeit, und dabei spielt es für mich keine Rolle, ob bestimmte Plätze das fordern oder nicht. Es geht um meine und die Sicherheit anderer.

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Zitat:

@harzmazda schrieb am 24. Januar 2020 um 09:48:22 Uhr:


Bei einer Gasprüfung wurde bei mir noch nie unter den Wohnwagen geguckt.

Ich bezweifle sogar, dass seit dem Kauf unseres WW jemals eine Prüfung tatsächlich durchgeführt wurde. Als ich das letzte mal unseren WW aus der Werkstatt holte, bekam ich die Rechnung zur Zahlung. Auf meine Frage, ob mit der Anlage alles in Ordnung sei und wo das Prüfbuch wäre, wurde das bejaht und hektisch das Buch gesucht. Es lag mit einem Dutzend anderer Bücher wild auf dem Schreibtisch und müsse nur noch abgezeichnet werden. Nachdem der Unterzeichnende das Buch gefunden hatte, wurde der Stempel reingedrückt und fertig.

Derlei Prüfungen sind wie die AU nur Berechtigungen zum Geld kassieren aber selten ein echter Sicherheitsgewinn.

Zitat:

@4Takt schrieb am 23. Januar 2020 um 21:10:47 Uhr:


Im Wohnmobil ist die Gasanlage im selben Raum, wie die Passagiere, beim Wohnwagen aber nicht und die Gasflasche muss während der Fahrt auch nicht zugedreht sein, denn es ist erlaubt, während der Fahrt zu heizen und den Kühlschrank mit Gas zubetreiben. Je nach Baujahr und Umfang der Gasanlage.

Stimmt....die Gasflasche muss in Deutschland bei Fahrzeugen und dessen Gasanlage bis Baujahr 12/2006 nicht zugedreht werden.
Allerdings unterscheiden sich Gasanlagen vom Wohnwagen oder Wohnmobil nicht wesentlich. Die Gasflasche muss bei beiden in einem Flaschenkasten sein, der luftdicht vom Fahrgastraum getrennt ist. Gasleitungen gehen in der Regel am Unterboden entlang und beide Fahrzeuge haben Gasleitungen im Innenraum für Anschlüsse von Herd Gasheizung und manchmal bei Wohnwagen auch für eine Therme. Also ist der Unterschied doch gar nicht so groß.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. Januar 2020 um 23:28:22 Uhr:


Ich kann nicht verstehen, dass eine durchaus sinnvolle und bewährte Regel, ersatzlos gestrichen wird.
Warum belässt man solche Dinge nicht, bis eine Nachfolgeregelung einsatzfähig ist.
Jeder vernünftige Mensch würde so handeln, nur die Granaten vom BMVI nicht.
[/qu

Ob es eine sinnvolle Regelung war ist ein Streitpunkt und bewährt hat sie sich offenbar nicht , zumindest nicht die technischen Hilfsmittel zur Gasprüfung, sonst hätte man sie nicht eingestampft.
Offenbar ist die Angst vor Gas größer, als die Gefahr die von Gas im Wohnwagen oder Wohnmobil in Wirklichkeit ausgeht. Ich kann mich an keinen bisherigen Zwischenfall erinnern, der diese Angst hier begründet. Ein explodierter Gastank hatte bestimmt vorher eine Gasprüfung.... smile

Mit der Gasprüfung ist es doch wie mit der TüV-Prüfung. Das Ganze ist nur eine Momentaufnahme am Tag der Prüfung. Da mag dann alles ok sein, das heißt aber nicht, dass am Tag danach nicht irgendwas kaputt geht. Als Fahrer sind wir sowieso immer verpflichtet, den technischen Zustand unserer Gefährte im Blick zu haben.
Wenn ich sehe, wie schlampig mancher Prüfer meine Anlage prüft, dann frage ich mich schon, ob das irgendeinen Nutzen hat oder nur zum Geldverdienen geht. Im Endeffekt bleibt die Verantwortung und ggf. der Schaden eh bei mir.

Bei manchen Beiträgen habe ich den Eindruck, dass die Kommentatoren noch nie bei einer Gasprüfung dabei waren.
Die Druckverlustmessung, die Begutachtung der Gasleitungen und der Abgasleitung, sowie der weiteren vorgeschriebenen Prüfpunkte, wurden bei meinen Wohnwagen immer akribisch durchgeführt, egal wo das gemacht wurde.
Sollte ich einen Prüfer beobachten, der das nicht sorgfältig macht, würde ich den darauf ansprechen und ggf. den Betrieb wechseln.

Bei manchen Kommentare hier habe ich den Eindruck, dass die Leute mal den Stock aus dem Hintern ziehen sollten.
Denk ihr ernsthaft, dass in Vollkasko-Deutschland Flüssiggasanlagen noch erlaubt wären, wenn die soooo gefährlich wären??
Wenn die alte Regelung jetzt ersatzlos gestrichen wird, heißt das für mich, dass diese sinnlos war. Sonst wäre das nie abgeschafft worden.

Zitat:

@Nepumuk924 schrieb am 24. Januar 2020 um 12:20:30 Uhr:


Bei manchen Kommentare hier habe ich den Eindruck, dass die Leute mal den Stock aus dem Hintern ziehen sollten.
Denk ihr ernsthaft, dass in Vollkasko-Deutschland Flüssiggasanlagen noch erlaubt wären, wenn die soooo gefährlich wären??
Wenn die alte Regelung jetzt ersatzlos gestrichen wird, heißt das für mich, dass diese sinnlos war. Sonst wäre das nie abgeschafft worden.

danke für deine Worte denn manchmal habe ich den Eindruck, dass ich die ganze Gasprüfung alleine nur so kritisch sehe. ich frage mich zudem warum ich mit meinem alten Wohnwagen die Gasflasche offen lassen darf darf den Kühlschrank betreiben und die Heizung anlassen und die neuen mit neuen Standard dürfen es nicht ....merkwürdige Vorgehensweise. Aus diesem Sachverhalt erklärt sich mir schon jahrelang etwas unglaubwürdiges. Ich hätte zudem gerne zu meinen Fragen von weiter oben mal eine Antwort. Vielleicht gibt es hier auch Fachleute und nicht nur hörige Benutzer und Verbraucher.

@harzmazda könnte es sein, dass das irgendwas mit „Bestandsschutz“ zu tun hat? Früher durfte eben das Gas geöffnet sein, dann hat man es für zu gefährlich eingestuft und verboten, nur nicht rückwirkend.

Etwa so wie man in einem Oldtimer bis zu einem bestimmten Baujahr keine Sicherheitsgurte braucht

Ist zwar alles "Kaffeesatzlesen", zumindest solange es für die Aussetzung kein (erweitertes) offizielles Statement gibt, ... trotzdem denke ich, dass eher andere Gründe für die Aussetzung sprechen.

A) ist es bis zu einer Neuregelung ja jedem freigestellt, die Gasprüfung trotzdem durchführen zu lassen. Die Mehrzahl wird es wohl (schon aus Gewohnheit) auch weiterhin machen lassen

B) Man stelle sich vor, die gleiche Bekanntmachung wird veröffentlicht und ... die darin als unzureichend festgestellte Gasprüfung wird trotzdem verpflichtend beibehalten. Der Kritik würde ich mich auf politischer Seite auch nicht aussetzen wollen. Dann liefe vermutlich allein schon dieser Thread in eine völlig andere Richtung: "Wie können die nur ...", "da sieht man wieder - alles nur Geldmacherei", "... aber wir müssen weiterhin, obwohl..." 😉😉😉

Gruß
NoGolf

Zitat:

@Nepumuk924 schrieb am 24. Januar 2020 um 12:20:30 Uhr:


Bei manchen Kommentare hier habe ich den Eindruck, dass die Leute mal den Stock aus dem Hintern ziehen sollten.
Denk ihr ernsthaft, dass in Vollkasko-Deutschland Flüssiggasanlagen noch erlaubt wären, wenn die soooo gefährlich wären??
Wenn die alte Regelung jetzt ersatzlos gestrichen wird, heißt das für mich, dass diese sinnlos war. Sonst wäre das nie abgeschafft worden.

Du schreibst ziemlichen Unsinn.
Wenn du den verlinkten Artikel gelesen hättest, dann wüsstest du, dass es um die Messtechnische Rückführung geht, nicht um den Sinn bzw. die Erforderlichkeit der Gasprüfung.

Zitat:

Wenn du den verlinkten Artikel gelesen hättest, ....

Zitat aus dem Artikel: "Die bislang verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden."

Wenn ich so eine Situation feststelle, habe ich 3 wesentliche Optionen:
1. Die Messung hat trotz der unzureichenden Anforderungen der verwendeten Geräten einen positiven Mehrwert auf die technische Sicherheit: Dann lass ich die Verpflichtung zur Prüfung bestehen und führt asap die neuen Messgeräte ein.
2. Der Betrieb der Anlage ist ohne die durchgeführte Messung nicht zu verantworten: Dann müssen alle Anlagen (nach Ablauf des jeweiligen Prüfzeitraums) stillgelegt werden.
3. Die Messung hat keinen positiven Mehrwert auf die Sicherheit/die Gefahr ist gering: Ich kann mir viel Zeit mit der Bereitstellung der neuen Messgeräte lassen und die Prüfung bis auf Weiteres aussetzen.

Option 3 wurde gewählt....warum nur?

Option 1 wäre die sinnvolle Wahl gewesen, aber man schüttet lieber das Kind mit dem Bade aus.
Das konnte man in den letzten Jahren, an vielen Beispielen deutscher Politik, beobachten.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. Januar 2020 um 15:52:44 Uhr:


Option 1 wäre die sinnvolle Wahl gewesen, aber man schüttet lieber das Kind mit dem Bade aus.
Das konnte man in den letzten Jahren, an vielen Beispielen deutscher Politik, beobachten.

Da die Option 1 von Nepumuk924 nicht zu trifft , sondern Option 3 kann ja von einer Gasanlage nicht sehr viel Gefahr ausgehen. Wer täglich mit Gas zu tun hat empfindet den Umgang vielleicht ähnlich und routiniert.
Ich habe mal aus dem Artikel zitiert:
Im oben genannten Verkehrsblatt wird übrigens auch vermeldet, dass bei der Gassystem-Einbauprüfung und der Gasanlagenprüfung bis zum 1. Januar 2023 Gasdetektoren nicht mehr zulässig sind. Stattdessen soll Lecksuch-Spray verwendet werden. Der Grund dafür: Auch die messtechnische Rückführung der Gasdetektoren ist laut BMVI nicht garantiert.
Ende Zitat
Wie findet denn jetzt eine Gasprüfung statt? Denn eine Druckprüfung ist ja nun auch nicht zulässig. Der Prüfer kriecht.... wie von mir oben schon erwähnt... Mit einem Lecksuchspray durch das Gefährt? Das kann's ja wohl nicht sein, dafür fahre ich nicht zur Gasprüfung.
Bin auf Erfahrungsberichte gespannt vor allen von Leuten die eine Gasprüfung jetzt noch ferment befürworten.
Fazit: wer am Auto z.B nicht mal eine Glühlampe wechseln kann, geschweige Gasgeruch und Kuhstall Gestank nicht unterscheiden kann, der sollte weiter eine Gasprüfung machen. Das hört sich vielleicht arrogant an, aber was ein Prüfer in dieser Richtung leisten kann das kann ich auch nur, dass ich keine Plakette habe. Aber die ist mir dann auch scheißegal..... Mir geht es um Sicherheit, vor allem um meine.

Wer schon seit Jahrzehnten mit Interesse und offenen Augen an Gasprüfungen teilgenommen hat, der weiß worauf es ankommt. Bis auf die Druckverlustmessung, für die mir das Gerät fehlt, kann ich das selbst kontrollieren und mache das auch regelmäßig.
Aber was ist mit den ganzen Campern, die erst seit Kurzem dabei sind, oder die technisch uninteressiert bzw. unbedarft sind?
Außerdem bezweifele ich, dass eine nennenswerte Anzahl an Campern das Lecksuchspray überhaupt kennt, mitführt und auch benutzt.

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