bin geblitzt worden bei freigegebener autobahn
hallo an alle,
hab ein mehr oder weniger kleines problem:
wer die a1 kennt weiß, das von hamburg bis osnabrück zwischen 0600 und 2000 uhr nur 120 km/h erlaubt ist, zu fahren. jetzt das ding, bin gestern abend um ca.2250 an einem mobilen blitzer mit ca.160-170 vorbei gefahren und es hat geblitzt,garantiert. also kurz vor elf is bei mir deutlich nicht 2000 uhr. hat jemand schon erfahrung???wie siehts mit der rechtslage aus???denke ich bin im recht oder??ich hoffe es zumindest........🙁
ein anderes ding ist mir schonmal passiert, an einem festen blitzer bei posthausen auch auf der a1,mit automatischer verkehrsregelung. autobahn war freigegeben aber die blitzer haben mich trotzdem geblitzt, aber da kam nie was.
31 Antworten
Das Tempolimit ist nach einer Auffahrt nicht aufgehoben.
Allerdings würde ich stets behaupten, das ich eben erst aufgefahren bin. Somit konnte ich nichts von einer Geschwindigeitsbeschränkung etc. wissen. Ich möchte mal den Polizist oder Richter sehen der mir da das Gegenteil beweisen kann.
Deshalb fahre ich auch nach einer Auffahrt auf der Autobahn so, als ob es keine Beschränkungen oder Verbote gibt und richte mich nicht mehr nach den vorherigen Verboten. Natürlich nur soweit es der Verkehrsfluss oder die Witterung zulassen.
Schöne Grüße
Ich bezweifele den Wahrheitsgehalt der Aussage im Link!!!
Wär doch völliger Stuß, wenn dem so wäre, dann wäre ja bsp. bei Tempo 50 nur für denjenigen das Verbot, schneller zu fahren, der nicht gerade auf die Straße eingebogen ist.
Das wäre widersinnig und sicher auch verkehrstechnisch unerwünscht bis gefährlich.
Dass es mal so ein Urteil gegeben haben mag, mag sein. Aber an "einhellige" Rechtssprechung glaube ich da nicht.
Wahrscheinlich fehlt hier in dem beschrieben Fall auch ein Detail, z.b. dass schon von weitem sichtbar das erneute Tempo-50-Schild stand, dass dann für alle gilt.
In diesem Zusammenhang: Ich bestreite auch, dass jedes Verbotsschild wieder aufgehoben werden muss. Ich meine mich sogar zu erinnern, dass nach einer AB-Baustelle eigentlich gar nicht die Tempobegrenzung wieder aufgehoben werden MUSS (dass dies meist so ist, weiß ich). Aber wie gesagt, man muss meines Wissens nach nicht stur weiter 80 fahren, nur weil die vergessen haben, 80 aufzuheben.
Also einiges ist mir ganz klar:
* Wechselschildbrücken haben die gleiche Gültigkeit, wie sie auch Blechschilder haben.
* Tempolimits gelten bis sie aufgehoben werden und es wird auch immer nach einer Auffahrt ein neues Schild stehen, damit auch der Auffahrende von dem Tempolimit erfährt.
* Tempolimits gelten, bis sie aufgehoben werden. Es sei denn, dass sie in Verbindung mit einem Gefahrenschild stehen. Da braucht keine Aufhebung zu sein. Beispiel: 80 und "Achtung! Gefährliche Kurve!" dann sind die 80 nach der gefährlichen Kurve aufgehoben.
Deutlicher ist es sicherlich, wenn das erlösende weiße Schild mit den grauen Querstreifen da steht.
Blechschilder UND Wechselschildbrücken machen durchaus Sinn. Auch hier ein Beispiel:
Eine Autobahn führt dicht an einem Wohngebiet vorbei. Aus Lärmgründen wird hier generell der Verkehr auf 120 Km/h begrenzt. Kommt jetzt in der Hauptverkehrszeit noch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen hinzu oder starker Regen o.Ä., macht es Sinn den Verkehr per Wechselschildbrücke noch weiter zu verlangsamen. Entweder um die Gefahr von Aquaplaning zu minimieren oder um den Verkehrsfluß zu steuern, um Stau zu vermeiden.
Sicher bin ich mir nur nicht:
* wenn 1 km nach einer Wechselschildbrücke mit leuchtender 100 am Straßenrand ein Blechschild steht mit 120. Dann würde ich vermuten, dass ab diesem Schild wieder 120 zulässig ist. Kommt dann wiederum 1km später wieder eine Wechselschildbrücke mit 100, gilt wieder 100.
* weiters: Leuchtet eine Wechselschildbrücke 100 und nach 2km kommt die nächste und die ist aus, dann gehe ich davon aus, dass die 100 aufgehoben sind, sonst sollte dort auch 100 leuchten.
Ich habe es selbst schon erlebt, dass die Schilder, während ich diese BAB entlang fuhr, aus gingen. Ohne Aufhebungszeichen. Da war für mich klar, dass die Verkehrsflußregelung nicht mehr notwendig ist und deshalb das Speedlimit aufgehoben werden konnte. Wäre es nicht so, müsste ja von der letzten Wechselschildbrücke an das weiß gestreifte Symbol entgegen der Fahrtrichtung geschaltet werden, bis auch die erste das zeigt und es kann erst dann abgeschaltet werden. Das, wiederum, habe ich noch nie erlebt.
Gruß
Rainer
Zitat:
Original geschrieben von Rowdy_ffm
Also einiges ist mir ganz klar:
* Wechselschildbrücken haben die gleiche Gültigkeit, wie sie auch Blechschilder haben.
* Tempolimits gelten bis sie aufgehoben werden und es wird auch immer nach einer Auffahrt ein neues Schild stehen, damit auch der Auffahrende von dem Tempolimit erfährt.
* Tempolimits gelten, bis sie aufgehoben werden. Es sei denn, dass sie in Verbindung mit einem Gefahrenschild stehen. Da braucht keine Aufhebung zu sein. Beispiel: 80 und "Achtung! Gefährliche Kurve!" dann sind die 80 nach der gefährlichen Kurve aufgehoben.
Deutlicher ist es sicherlich, wenn das erlösende weiße Schild mit den grauen Querstreifen da steht.Blechschilder UND Wechselschildbrücken machen durchaus Sinn. Auch hier ein Beispiel:
Eine Autobahn führt dicht an einem Wohngebiet vorbei. Aus Lärmgründen wird hier generell der Verkehr auf 120 Km/h begrenzt. Kommt jetzt in der Hauptverkehrszeit noch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen hinzu oder starker Regen o.Ä., macht es Sinn den Verkehr per Wechselschildbrücke noch weiter zu verlangsamen. Entweder um die Gefahr von Aquaplaning zu minimieren oder um den Verkehrsfluß zu steuern, um Stau zu vermeiden.Sicher bin ich mir nur nicht:
* wenn 1 km nach einer Wechselschildbrücke mit leuchtender 100 am Straßenrand ein Blechschild steht mit 120. Dann würde ich vermuten, dass ab diesem Schild wieder 120 zulässig ist. Kommt dann wiederum 1km später wieder eine Wechselschildbrücke mit 100, gilt wieder 100.
* weiters: Leuchtet eine Wechselschildbrücke 100 und nach 2km kommt die nächste und die ist aus, dann gehe ich davon aus, dass die 100 aufgehoben sind, sonst sollte dort auch 100 leuchten.
Ich habe es selbst schon erlebt, dass die Schilder, während ich diese BAB entlang fuhr, aus gingen. Ohne Aufhebungszeichen. Da war für mich klar, dass die Verkehrsflußregelung nicht mehr notwendig ist und deshalb das Speedlimit aufgehoben werden konnte. Wäre es nicht so, müsste ja von der letzten Wechselschildbrücke an das weiß gestreifte Symbol entgegen der Fahrtrichtung geschaltet werden, bis auch die erste das zeigt und es kann erst dann abgeschaltet werden. Das, wiederum, habe ich noch nie erlebt.
Gruß
Rainer
ich weiß, dass hier nicht dein hauptaspekt liegt, aber das ist so nicht ganz korrekt
es kommt n#mlich darauf an, ob das gefahrenschild unter oder ober dem geschwindigkeitsbegrenzungsschild ist.
dann kann es einerseits nur "für die baustelle" oder andererseits ab "hier" gelten
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Ich bezweifele den Wahrheitsgehalt der Aussage im Link!!!Wär doch völliger Stuß, wenn dem so wäre, dann wäre ja bsp. bei Tempo 50 nur für denjenigen das Verbot, schneller zu fahren, der nicht gerade auf die Straße eingebogen ist.
Das wäre widersinnig und sicher auch verkehrstechnisch unerwünscht bis gefährlich.
Dass es mal so ein Urteil gegeben haben mag, mag sein. Aber an "einhellige" Rechtssprechung glaube ich da nicht.
Wahrscheinlich fehlt hier in dem beschrieben Fall auch ein Detail, z.b. dass schon von weitem sichtbar das erneute Tempo-50-Schild stand, dass dann für alle gilt.
In diesem Zusammenhang: Ich bestreite auch, dass jedes Verbotsschild wieder aufgehoben werden muss. Ich meine mich sogar zu erinnern, dass nach einer AB-Baustelle eigentlich gar nicht die Tempobegrenzung wieder aufgehoben werden MUSS (dass dies meist so ist, weiß ich). Aber wie gesagt, man muss meines Wissens nach nicht stur weiter 80 fahren, nur weil die vergessen haben, 80 aufzuheben.
Ich habe nur eines der mehreren Urteile verlinkt. Hier nochmal "die Seite davaor":
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.htmHier ist auch die StVO zitiert. Ich denke damit sind nun alle Spekulationen ausgeräumt.
Alle Verbote oder Tempolimits müssen wieder aufgehoben werden, AUßER es ist von vornherein eine Strecke angegeben oder ein Gefahrenschild (Baustelle) mit dem Tempolimit aufgestellt.
Grüße,
und immer schön vernünftig fahren.
Zitat:
Original geschrieben von AllesDiesel
Damit Du nicht mal irgendwann Deinen Lappen los bist: Bitte folge mal dem Link in meinem Post etwas höher.Zitat:
Original geschrieben von jensman76
Verkehrszeichen ist Verkehrszeichen. Normalerweise gilt immer das letzte Schild egal ob Schilderbrücke oder Blechschild. Verstehe ich sowieso nicht, Schilderbrücken sollen doch den Verkehrsfluss verbessern bzw. die Sicherheit erhöhen, z. B. bei hohem Verkehrsaufkommen ein Limit setzen und bei weniger Verkehr das Tempo erhöhen lassen. Was haben dort dann noch zusätzliche Verkehrszeichen (Blechschilder) mit Tempolimit zu suchen; ist doch widersinnig.😕Ein Tempolimit muss nach Ausfahrten bzw Auffahrten (BAB) wiederholt werden, sonst weiß der Auffahrende ja nichts von einem Tempolimit. Ergo, wenn nach einer Auffahrt nicht nach wenigen 100 Metern ein Schild für ein Tempolimit folgt, ist es augehoben.
Ich weiß nicht mehr von wievielen Metern die Rechtssprechung spricht, aber so haben wie es mal in Verkehrsrecht gelernt.
Gruß Jens
Hier wird von einhelliger Rechtssprechung gesprochen.Grüße
Jetzt habe ich es gelesen und du doch eigentlich auch. Der Punkt ist genau der, wenn nach der Auffahrt kein Wiederholungsschild kommt, kann dir keiner die Argumentation, du wärst gerade aufgefahren, widerlegen.
Ich sage nicht, dass nach einer Auffahrt das Tempolimit generell aufgehoben ist.
Nur das Verkehrsrecht ist in vielen Punkten nicht eindeutig, d. h. vieles wird durch entsprechende Urteile begründet. So gibt es für Autobahnen sicherlich auch einen Wert für die Entfernung, ab wann ein Schild wiederholt werden muss. Ein Urteil dazu habe ich leider nicht.
Aber es hat definitiv was mit den Auffahrten zu tun. Es kann im nachhinein keine Polizeibehörde nachvollziehen, ob der Verkehrsteilnehmer gerade auf die BAB aufgefahren ist oder nicht.
Und prinzipiell versucht die Behörde klare und unanfechtbare Verstöße zu ahnden.
Gruß Jens
Ach ja, was ich noch sagen wollte. Rechtssprechungen sind nur solange aktuell bzw. richtig, bis ein anderes, dann aktuelleres Urteil, das vorherige aufhebt.
Somit muss man mit denen im Internet gefundenen Rechtssprechungen vorsichtig sein, man weiß nicht, ob sie aktuell ist. Es gibt im Verkehrsrecht soviele Einzelfallentscheidungen bei denen es auf Nuancen ankommt.
Zitat:
Original geschrieben von jensman76
Jetzt habe ich es gelesen und du doch eigentlich auch. Der Punkt ist genau der, wenn nach der Auffahrt kein Wiederholungsschild kommt, kann dir keiner die Argumentation, du wärst gerade aufgefahren, widerlegen.Zitat:
Original geschrieben von AllesDiesel
Damit Du nicht mal irgendwann Deinen Lappen los bist: Bitte folge mal dem Link in meinem Post etwas höher.
Hier wird von einhelliger Rechtssprechung gesprochen.Grüße
Ich sage nicht, dass nach einer Auffahrt das Tempolimit generell aufgehoben ist.
Sorry, so ist Dein Satz aber zu verstehen: "Ergo, wenn nach einer Auffahrt nicht nach wenigen 100 Metern ein Schild für ein Tempolimit folgt, ist es augehoben."Nur das Verkehrsrecht ist in vielen Punkten nicht eindeutig, d. h. vieles wird durch entsprechende Urteile begründet. So gibt es für Autobahnen sicherlich auch einen Wert für die Entfernung, ab wann ein Schild wiederholt werden muss. Ein Urteil dazu habe ich leider nicht.
Aber es hat definitiv was mit den Auffahrten zu tun. Es kann im nachhinein keine Polizeibehörde nachvollziehen, ob der Verkehrsteilnehmer gerade auf die BAB aufgefahren ist oder nicht.
Und prinzipiell versucht die Behörde klare und unanfechtbare Verstöße zu ahnden.Gruß Jens
Wenn Du es nicht so gemeint hast, ist ja nun alles klar.
Für alle die hier noch mitlesen, §41 (2) Nr.7 StVO ist hier eindeutig:
...
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, 279, 280; 281.
Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen 282.
...
Dies wird auch einhellig von der Rechtssprechung so angewendet, wie man weiter oben im Link nachlesen kann.
OK, beim stationären Blitzer kann man sich vielleicht noch herausreden über die bin grad aufgefahren Masche. Was jedoch, wenn man ein freundliches Kamerafahrzeug hinter sich hat? Was auf deutschen BABs ja auch mal vorkommen soll😉
Ich möchte nur verhindern, daß bei jemandem der Eindruck entsteht, er könne nach Anschlußstellen frei Gasgeben ohne belangt zu werden.
Grüße
Also ich bin nach wie vor der Meinung, dass eine Auffahrt jedes Verbot wieder aufhebt, da es sonst unterschiedlich zulässige Fahrweisen gibt (z.B. 100 für die, die das Tempolimit vorher lesen konnten und freie Fahrt für die neu Hinzugekommenen).
Ich versuch das mal hieb- und stichfest herauszufinden.
Zitat:
Wenn Du es nicht so gemeint hast, ist ja nun alles klar.
Für alle die hier noch mitlesen, §41 (2) Nr.7 StVO ist hier eindeutig:
...
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278, 279, 280; 281.
Wo sämtliche Streckenverbote enden, steht das Zeichen 282.
...Dies wird auch einhellig von der Rechtssprechung so angewendet, wie man weiter oben im Link nachlesen kann.
OK, beim stationären Blitzer kann man sich vielleicht noch herausreden über die bin grad aufgefahren Masche. Was jedoch, wenn man ein freundliches Kamerafahrzeug hinter sich hat? Was auf deutschen BABs ja auch mal vorkommen soll😉Ich möchte nur verhindern, daß bei jemandem der Eindruck entsteht, er könne nach Anschlußstellen frei Gasgeben ohne belangt zu werden.
Grüße
Prinzipiell hast du mit deiner Zitiererei ja recht. Es gibt allerdings Fälle und sei es nur ein Schild wurde versehentlich nicht aufgestellt, da gibt es eben bestimmte Entfernungen da muss das Schild wiederholt werden. Ich weiß, ich wiederhole mich. Hier gibt es sicherlich Urteile mit Entfernungen. Diesbezüglich habe ich aber keines zur Hand. Werde mal einen Spezialisten von der Autobahn fragen. Kann dies allerdings erst nächste Woche.
Solche Dinge stehen nicht explizit im Gesetz sondern in den Kommentaren. Bezüglich Unfallfluchten bei Verkehrsunfällen an geparkten Fahrzeugen gibt es eben auch Werte bezüglich Wartezeiten vor Ort die eingehalten werden müssen. Diese stehen auch nicht im Gesetz sondern wurden durch viele Gerichte in Urteilen festgelegt.
Letztendlich auch wurscht. Ich gebe sicherlich auch nicht sofort Gas wenn mal ein Schild nach der Auffahrt/Ausfahrt nicht gleich kommt. Manchmal übersehe ich vielleicht aber auch mal ein "Aufhebendestempolimitschild" und wenn dann nach der zweiten oder dritten Auffahrt kein Tempolimit kommt, fahre ich schon schneller und mache mir diesbezüglich überhaupt keine Sorgen. Meine Entscheidung, muss jeder für sich selber wissen.
Bei Kamerafahrzeugen ist es übrigens so, dass sie den Fahrer und sein Fahrzeug auch immer mit dem Tempolimitschild videografieren, um eben auch die eindeutige Erkennbarkeit des Limits an der Stelle zu dokumentieren. Auch hier gibt es natürlich Ausnahmen.
Gruß Jens
Ach ja..., das Zivilfahrzeug müsste sich schon ganz schön anstrengen, um einen gleichbleibenden Abstand zum Audi einzuhalten 😉 - sorry, das musste sein.
nur so nebenbei:
mir ist vor kurzem an der gleichen Stelle das gleiche passiert.
allerdings glaube ich, dass das 120km/h-Blechschild VOR der Wechselschildbrücke ist, nicht dazwischen.
Ich bin mir nur sicher, dass es keine Anzeige auf der Wechselschildbrücke gab. Was aber wohl schwer zu beweisen sein dürfte. (dummerweise habe ich nicht die anzeigenlose Wechselschildbrücke gesehen, sondern nur keine Beschränkung auf 100km/h, nur das Blechschild kurz davor - gerade die Wechselschildbrücken sind ja aber viel verlässlicher sichtbar als die Schilder am Straßenrand, wo auch mal ein LKW die Sicht verdecken kann)
Als ich dann die 100er-Wechselschildbrücke gesehen habe, wollte ich gerade meinen Tempomat entsprechend einstellen als ich auch schon geblitzt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Rowdy_ffm
Hi MalibousAudi,
vielleicht war's ne Abstandsmessung? Oder sie haben vergessen den Blitz zu deaktivieren.Mir ist was viel blöderes passiert, wo mir das Gegenteil zu beweisen unmöglich ist.
Ich bin Ende Januar nach Köln gefahren. Auf der A3 hinter Königsforst, Fahrtrichtung Norden war per Blechschild 120 km/h-Beschränkung. Ich bin jemand, der sich mit etwas Toleranz weitgehend an die Beschränkungen hält. Irgendwann kam ich an eine sogenannte Wechselschildbrücke, also eine mit Leuchttafeln. Auf der war 100 angezeigt. Und es blitzte.
Vor etwa zwei Wochen kam ein Anhörungsbogen an. Ich bestätigte, dass ich dort gefahren sei, aber das Vergehen nicht einsehen könne. Ich fuhr, wie erlaubt, 120 km/h, wurde von vorne geblitzt, aber die 100-Beschränkung beginnt ja erst bei der Wechselschildbrücke. Da ich von vorne geblitzt wurde, war ich also noch nicht in der 100-Zone und hätte schon gar keine Toleranz zur Geschwindigkeitsverringerung gehabt.
Die Antwort kam vor 3 Tagen: Ihr Einwand kann nicht gelten gelassen werden, da bereits 2km vorher eine Wechselschildbrücke stehen würde und die Messeinrichtung auf der zweiten Wechselschildbrücke stünde. Nach Abzug der Toleranz 121 km/H = 21 km/h zu schnell.
Da habe ich mich gefragt, ob es möglich ist, dass es vielleicht tatsächlich 2km vorher schon eine Wechselschildbrücke gegeben habe, diese aber bei meinem Passieren noch gar nicht eingeschaltet war. Zudem: Wenn zwischen zwei Wechselschildbrücken noch ein Blechschild 120km/h steht, hebt die die 100 km/h nicht auf?
Zu zahlen: 40 € Bußgeld + 20 € Verfahrenskosten + 3,50 Verwaltungskosten + 1 Punkt. Ich war am überlegen, ob ich es über die RS dem Anwalt übergeben soll, habe aber gezahlt und mit dem einen Punkt kann ich leben. Habe bisher sonst keine.
Sicher bin ich mir trotzdem, dass ich nix falsch gemacht habe.
Gruß
Rainer
gelöscht, weil nicht mehr aktuell
Es besteht natürlich auch die möglichkeit,hier würde nicht wegen Geschwindigkeit geblitzt,vielmehr die Gurtpflicht kontrolliert oder benutzen eines Handys.
Also eifach mal abwarten,alles andere ist reine Spekulation.
Zitat:
Original geschrieben von stevie47110815
Es besteht natürlich auch die möglichkeit,hier würde nicht wegen Geschwindigkeit geblitzt,vielmehr die Gurtpflicht kontrolliert oder benutzen eines Handys.
Also eifach mal abwarten,alles andere ist reine Spekulation.
wenn jetzt nach 2 jahren noch nichts gekommen ist, wird da wohl auch nichts mehr passieren 😉
Zitat:
Original geschrieben von Raeuber_Kneissl
nur so nebenbei:
mir ist vor kurzem an der gleichen Stelle das gleiche passiert.
allerdings glaube ich, dass das 120km/h-Blechschild VOR der Wechselschildbrücke ist, nicht dazwischen.
Ich bin mir nur sicher, dass es keine Anzeige auf der Wechselschildbrücke gab. Was aber wohl schwer zu beweisen sein dürfte. (dummerweise habe ich nicht die anzeigenlose Wechselschildbrücke gesehen, sondern nur keine Beschränkung auf 100km/h, nur das Blechschild kurz davor - gerade die Wechselschildbrücken sind ja aber viel verlässlicher sichtbar als die Schilder am Straßenrand, wo auch mal ein LKW die Sicht verdecken kann)
Als ich dann die 100er-Wechselschildbrücke gesehen habe, wollte ich gerade meinen Tempomat entsprechend einstellen als ich auch schon geblitzt wurde.
Wie schnell warst du 120 km/h?
Falls ja, mach dir keine Sorgen. Macht ja noch nicht mal Punkte...
Wenns erst um Fahrverbot geht, schalte ich einen Anwalt dazu, der die Sache überprüft.
Mcih hatten sie letztes Jahr nach einer Baustelle (Baustelle war 80 erlaubt) mit 124 geblitzt. Da stimmte was aber nicht, da war eine Baustelle 80 km/h und nach der Baustelle wurde ich geblitzt. Da kam ein Blitz und dann habe ich ein 80er Schild gesehn. Dazwischen gilt eigentlich nicht 80, weil ja die 80 nur für die Baustelle ist und nach der Baustelle gilt das was vorher galt. Es sei denn da ist ein Schild. War jedenfalls komisch und ich hatte das Glück, dass auf dem Foto nur mein Rückspiegel zu erkenne war. Verfahren wurde nach einem Schreiben vom Anwalt direkt eingestellt.
Bei dir scheint es aber nicht um Punkte zu gehen. Da würde ich mir den Stress gar nicht machen. Wer weiß, vielleicht bekommst du gar nichts. Einfach abwarten.