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BGH Urteil zu KFZ-Verwahrung nach Abschleppen
Zugegeben der Titel ist von mir etwas provokant geschrieben und stimmt so natürlich nicht. Fakt ist aber, dass mit Urteil des BGH vom 16.1.2012 Fahrzeuge von privatem Grund abgeschleppt werden dürfen, und die Herausgabe bzw. Mitteilung über den Standort erst nach Zahlung des "Lösegeldes" erfolgen muss. (BGH AZ:V ZR 30/11)
Hier ein kuzer Pressebericht dazu:
Parken auf Privatgelände kann teuer werden
16.01.2012, 13:14 Uhr
Illegales Parken auf Privatgrundstücken kann empfindlich teuer werden:
Grundstückseigner dürfen bei einem entsprechenden Warnhinweis Autos abschleppen lassen und müssen sie erst herausgeben, wenn der Fahrzeughalter die Kosten dafür bezahlt hat.
Druck bei Zahlung machen ist rechtens!
Demnach ist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Grundstücksbesitzers verhältnismäßig, weil es dazu diene, auf den Autohalter "Druck" zur Zahlung der Kosten auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 30/11).
Supermarkt lässt Falschparker abschleppen
Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Supermarkt ein Auto abschleppen lassen, das auf dessen Gelände trotz eines Hinweisschildes illegal geparkt hatte. Der Markt forderte dafür rund 220 Euro und wollte den Standort des umgeparkten Autos erst nach Zahlung der Kosten bekanntgeben.
Nun bin ich kein Freund irgendwelcher Falschparker, und versuche wirklich selbst solches Parken irgendwie zu vermeiden. Auch bin ich der Meinung das Falschparker, vorallem die die andere damit behindern, durchaus zur Rechenschaft gezogen werden sollten, aber ist dieses Urteil der richtige Weg? Für mein Rechtsempfinden ist die Verhältnismäßigkeit eben nicht gegeben.
Was ist Eure Meinung dazu?
Beste Antwort im Thema
Meiner Meinung nach ist dieses Urteil richtungsweisend und die Verhältnismäßigkeit in jedem Fall gegeben. Immerhin muß der Grundstückseigentümer einiges an Aufwand betreiben, um sein Eigentum wieder bestimmungsgemäß nutzen zu können.
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285 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Zitat:
Das hat nichts mit Nötigung zu tun
Der Ärger über die teuren Rechnungen der „Parkräume KG“ füllt zahlreiche Foren und Blogs. Das Unternehmen ist nach eigener Darstellung für bundesweit gut 3 000 Grundstücke zuständig. Gegen Unternehmensgründer Joachim K. Gehrke ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Nötigung. Das Landgericht Augsburg hat ihn bereits im Dezember 2009 zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 70, insgesamt also: 17 500 Euro Geldstrafe verurteilt, doch er hat Revision eingelegt. Jetzt muss das Oberlandesgericht München entscheiden. Vor Zivilgerichten häufen sich die Streitigkeiten. Eine klare Linie gibts bisher nicht
Was hat das jetzt mit dem Fall zu tun? Nüscht.:rolleyes:
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Ich würd denen die ganze Bude kurz und klein schlagen, wenn die mein Eigentum einbehalten würden. Soweit kommts noch.
Heißt das im Umkehrschluss jetzt dass dein Auto zertrümmert werden darf wenn du es auf fremdem Eigentum parkst?
Nur kurz zu Erinnerung: Dein Auto ist dein Eigentum. Mein Parkplatz ist mein Eigentum. Ein Falschparker vergreift sich an meinem Eigentum und behält es eine zeitlang für sich. Ich kann mein Eigentum nicht mehr nutzen wie ich will.
Ich würde mal nachdenken ob du nicht zwischen deinem Eigentum und dem Eigentum anderer gewisse deutliche Unterschiede machst.
Zitat:
Original geschrieben von sligo93
Ich würde mal nachdenken ob du nicht zwischen deinem Eigentum und dem Eigentum anderer gewisse deutliche Unterschiede machst.
Dieser Eindruck drängt sich dem Leser hier geradezu auf...
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Letztmaliger, wohl hoffnungsloser Versuch: auf Privatgelände hat die Ordnungsmacht in der Regel nichts verloren. Da entferne ich den asozialen Parker selber.
Und trittst dafür auch bitte selber in Vorleistung, bis du mir nachweisen kannst, dass ich etwas falsch gemacht habe.
Das Einbehalten eines PKWs ist übrigens weiterhin nicht verhältnismäßig.
Zitat:
Original geschrieben von sligo93
Ich würde mal nachdenken ob du nicht zwischen deinem Eigentum und dem Eigentum anderer gewisse deutliche Unterschiede machst.
"wuäääh, der hat meinen Parkplatz zugestellt, wuääh jetzt behalt ich sein Auto im Wert von 30.000 Euro einfach ein"
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Das Abschleppen ansich ist auch ok (wobei hier auch reines Umsetzen ausreichen würde). Es geht mir darum, dass eine fremde Person mein Eigentum unterschlägt. Das ist weder verhältnismäßig, noch für mich duldbar.
Und außerdem bedeutet dieses Urteil auch Narrenfreiheit für Abschleppmafiosi.
Wenn nicht sicher gestellt ist, dass das Abschleppen ansich gerechtfertigt und verhältnismäßig war, dann brauchen wir über sowas wie Pfand überhaupt nicht diskutieren - es ist nicht zulässig.
Gibt genügend Fälle, in denen die ansässige Firma unberechtigterweise hat abschleppen lassen, weil man davon ausging, dass es sich um einen Falschparker handelte.
Was passiert in so einem Fall?
Ich würd denen die ganze Bude kurz und klein schlagen, wenn die mein Eigentum einbehalten würden. Soweit kommts noch.
Bevor " Du alles kurz und kleinschlägst "
zieh´vor > den Europäischen Gerichtshof.
Nimm´Bruder Johannes gleich mit aber vergeßt nicht, uns auf-dem-Laufenden
zu halten :D:D
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Das Einbehalten eines PKWs ist übrigens weiterhin nicht verhältnismäßig.
Die Verhältnismäßigkeit hat der BGH in seinem Urteil eindeutig als gegeben erkannt.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Das Abschleppen ansich ist auch ok (wobei hier auch reines Umsetzen ausreichen würde). Es geht mir darum, dass eine fremde Person mein Eigentum unterschlägt. Das ist weder verhältnismäßig, noch für mich duldbar.
das interesiert nicht ob es verhätnissmässig ist. es ist ein druckmittel. was glaubst du wieviele leute ihre abschlepprechnung nicht bezahlen wen der wagen so einfach rauszurücken würden. dann rennt der abschlepper wieder allem hinterher. 99% der leute die ihr auto auslösen müssen würden doch nicht wohlwollend 200€ und mehr auf den tisch legen...die protestieren alle. und dann heissts eben ware gegen geld.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Der Ärger über die teuren Rechnungen der „Parkräume KG“ füllt zahlreiche Foren und Blogs. Das Unternehmen ist nach eigener Darstellung für bundesweit gut 3 000 Grundstücke zuständig. Gegen Unternehmensgründer Joachim K. Gehrke ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Nötigung. Das Landgericht Augsburg hat ihn bereits im Dezember 2009 zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 70, insgesamt also: 17 500 Euro Geldstrafe verurteilt, doch er hat Revision eingelegt. Jetzt muss das Oberlandesgericht München entscheiden. Vor Zivilgerichten häufen sich die Streitigkeiten. Eine klare Linie gibts bisher nicht
Was hat das jetzt mit dem Fall zu tun? Nüscht.:rolleyes:
Dann kann ich Dir auch nicht helfen. Hauptsache Du findest immer einen Parkplatz.
Auch ein Druckmittel muss verhältnismäßig sein.
Darf ich deine Rolex einbehalten, weil du mir 5 Euro schuldest? Nur als Druckmittel.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
"wuäääh, der hat meinen Parkplatz zugestellt, wuääh jetzt behalt ich sein Auto im Wert von 30.000 Euro einfach ein"
Kleiner Vorschlag zur Güte: Parke einfach mal auf dem Privatparkplatz eines Clubhauses der Hells Angels. Dann dürften auch dir die Gemeinsamkeiten der Ansprüche beider Parteien deutlich werden...:D
Zitat:
Original geschrieben von shathh
"wuäääh, der hat meinen Parkplatz zugestellt, wuääh jetzt behalt ich sein Auto im Wert von 30.000 Euro einfach ein"
Du solltest mal die Teesorte welchseln oder einen Kurz in Sozialverhalten belegen.Viel Erfolg.
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Dann kann ich Dir auch nicht helfen. Hauptsache Du findest immer einen Parkplatz.
Und wenn ich keinen finde park ich auf deinem Privatparkplatz. Schick mir mal deine Anschrift.Da könnte ich denn gleich meinem Sondermüll vor deiner Tür abladen, ich finde sonst keinen Lagerplatz.Hast du ja wohl nichts gegen.
Nu tu doch nicht so, als wenn jeden Tag stundenlang der Parkplatz blockiert wäre und Du zur Bereitschaft des Bundeskanzleramts gehörst.
Das Ärgerliche an der Sache ist, daß niemand eine allgemein akzeptable Lösung verfolgt. Für Toll Collect hat der Fiskus Geld, andere Dinge scheren ihn einen Dreck.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
"wuäääh, der hat meinen Parkplatz zugestellt, wuääh jetzt behalt ich sein Auto im Wert von 30.000 Euro einfach ein"
wie immer mein beispiel....da parkt einer meine einfahrt zu: http://www.porno-karre.com/mediapool/72/727108/resources/20128035.jpg
ich nehm mir extra n tag urlaub und bestell n lkw um da zu werkeln....und was is? ist das verhältnissmässig? den meinen schaden bekomme ICH nicht ersetzt. bestell ich mir einen handwerker zum eingerüsten oder zum dachdecken etc dann bezahl ich die handwerker fürs nixtun. und dann kommt noch einer und droht einem prügel an weil man seinen 30.000€ verbrauchswagen von der menge subrahiert hat?
sorry hier stimmt was nicht....
und ja wen du kein bares hast dann muss die rolex schonmal dableiben wen du den zoll nicht ablatzen kannst. kannst du deine schlussrate von läppischen 10.000€ nicht bezahlen für dein haus dann is eben die 5 millionen villa erstmal weg. kommt der kukuk dann hast schonmal n aufkleber auf deinem porsche weil die handyrechnung von 5000€ nicht bezahlen willst, oder wen man dem schwimmbad das wasser abstellt weil sie selbiges nicht bezahlt haben?...wo ist nun dein problem? wärs dir lieber wen du 30.000€ fürs abschleppen bezahlst das die verhätnissmässigkeit wieder da ist? bzw müssen golf 2 fahrer weniger zahlen als s klasse fahrer damits verhältnissmässig ist?
druck kann man nur ausüben wens
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von shathh
"wuäääh, der hat meinen Parkplatz zugestellt, wuääh jetzt behalt ich sein Auto im Wert von 30.000 Euro einfach ein"
Du solltest mal die Teesorte welchseln oder einen Kurz in Sozialverhalten belegen.Viel Erfolg.
Wieso? Das ist doch genau die Aussage.
Firma XY fordert einen strittigen Betrag von mir - sie behält als Pfand eigenmächtig mein Eigentum mit einem zehnfachen Wert ein.
Hier sehe ich die Verhältnismäßígkeit nicht gegeben - oder kassiert Amazon deine Stereoanlage als Pfand ein, bis du bezahlt hast?
Keiner darf sich sowas erlauben, aber die Abschlepper dürfen das? Mit welchem Recht? Sollen die mir ne Rechnung schreiben und ich lass meine Daten da.
Der Rest wird normal reguliert. Aber als Pfand lass ich meinen Wagen sicher nicht dort.
Zitat:
kannst du deine schlussrate von läppischen 10.000€ nicht bezahlen für dein haus dann is eben die 5 millionen villa erstmal weg. kommt der kukuk dann hast schonmal n aufkleber auf deinem porsche weil die handyrechnung von 5000€ nicht bezahlen willst, oder wen man dem schwimmbad das wasser abstellt weil sie selbiges nicht bezahlt haben?...wo ist nun dein problem? wärs dir lieber wen du 30.000€ fürs abschleppen bezahlst das die verhätnissmässigkeit wieder da ist? bzw müssen golf 2 fahrer weniger zahlen als s klasse fahrer damits verhältnissmässig ist?
In diesen Fällen geht dem ganzen aber immer ein Mahnverfahren voraus.
Dein Haus wird nicht gepfändet, weil du 3 Tage zu spät bezahlst - man räumt dir per Mahnverfahren eine Frist zur Begleichung deiner Schulden ein.
Dies ist beim Abschlepper nicht der Fall, obwohl es sich hier um ein Unternehmen wie jedes andere handelt.
Ein Handwerker wartet teilweise auch monatelang auf seine Bezahlung - und, darf er die frisch verlegten Fliesen wieder rausreißen als Pfand?