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BGH Urteil zu KFZ-Verwahrung nach Abschleppen
Zugegeben der Titel ist von mir etwas provokant geschrieben und stimmt so natürlich nicht. Fakt ist aber, dass mit Urteil des BGH vom 16.1.2012 Fahrzeuge von privatem Grund abgeschleppt werden dürfen, und die Herausgabe bzw. Mitteilung über den Standort erst nach Zahlung des "Lösegeldes" erfolgen muss. (BGH AZ:V ZR 30/11)
Hier ein kuzer Pressebericht dazu:
Parken auf Privatgelände kann teuer werden
16.01.2012, 13:14 Uhr
Illegales Parken auf Privatgrundstücken kann empfindlich teuer werden:
Grundstückseigner dürfen bei einem entsprechenden Warnhinweis Autos abschleppen lassen und müssen sie erst herausgeben, wenn der Fahrzeughalter die Kosten dafür bezahlt hat.
Druck bei Zahlung machen ist rechtens!
Demnach ist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Grundstücksbesitzers verhältnismäßig, weil es dazu diene, auf den Autohalter "Druck" zur Zahlung der Kosten auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 30/11).
Supermarkt lässt Falschparker abschleppen
Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Supermarkt ein Auto abschleppen lassen, das auf dessen Gelände trotz eines Hinweisschildes illegal geparkt hatte. Der Markt forderte dafür rund 220 Euro und wollte den Standort des umgeparkten Autos erst nach Zahlung der Kosten bekanntgeben.
Nun bin ich kein Freund irgendwelcher Falschparker, und versuche wirklich selbst solches Parken irgendwie zu vermeiden. Auch bin ich der Meinung das Falschparker, vorallem die die andere damit behindern, durchaus zur Rechenschaft gezogen werden sollten, aber ist dieses Urteil der richtige Weg? Für mein Rechtsempfinden ist die Verhältnismäßigkeit eben nicht gegeben.
Was ist Eure Meinung dazu?
Beste Antwort im Thema
Meiner Meinung nach ist dieses Urteil richtungsweisend und die Verhältnismäßigkeit in jedem Fall gegeben. Immerhin muß der Grundstückseigentümer einiges an Aufwand betreiben, um sein Eigentum wieder bestimmungsgemäß nutzen zu können.
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285 Antworten
in paris aber nur, wenn du ein F-kennzeichen hast - bei im ausland zugelassenen karren wird noch nicht mal ein knöllchen geschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
in paris aber nur, wenn du ein F-kennzeichen hast - bei im ausland zugelassenen karren wird noch nicht mal ein knöllchen geschrieben.
Das ist nicht richtig. In Versailles wurde ich das einzige Mal in meinem bisherigen Autofahrerleben abgeschleppt. (100% selbst schuld weil zu blöd Schilder genau anzusehen :=) ). Mein Auto kam in eine Verwahrstelle beim Abschlepper und der hat es erst rausgerückt als alles bezahlt war. Es hat einen ganzen Tag gedauert bis ich alle Dokumente und Quittungen beisammen und folgend das Auto wieder hatte. Und es war seeehr teuer.......
Gerade in Paris wird angesichts der Parkplatznot ziemlich rigoros abgeschleppt. Unabhängig vom Nationalitätskennzeichen.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Dann park mal in NL oder F oder E falsch. Da wirst du dein blaues Wunder erleben.....
Ich habe mal (vor ca. 15 Jahren) in Cala Millor eine Ferienwohnung direkt an der Fußgängerzone bewohnt und konnte vom Balkon aus die Kreuzung zwischen Fußgängerzone und Straße zum Strand einsehen. Direkt an der Ecke war ein Supermarkt und eine Wechselstube. Jeden Tag haben Touristen direkt an den abgesenkten Bordsteinen geparkt, also auf den Übergang der Fußgängerzone über die Straße. Keiner hat da länger als 10 Minuten gestanden. Die Polizei ist dort mit dem Abschleppwagen Streife gefahren. Auto an den Haken, kleiner Hinweisaufkleber auf den Bordstein geklebt, weg war das Auto. Teilweise waren die Leute nur 5 Minuten in der Wechselstube und konnten anschließend den Weg zum Verwahrplatz suchen...
Ich denke, wir sind hier in Deutschland nicht nur bei der Höhe der Strafen im Straßenverkehr ein Entwicklungsland, sondern auch hinsichtlich der Abschlepp-Intensität. Aber das neue BGH-Urteil wird uns dabei helfen, diesen Rückstand aufzuholen.
Wenn ich ein Fahrzeug das widerrechtlich auf meinem Grund parkt abschleppen lasse, dann muß ich das Abschleppunternehmen ersteinmal bezahlen. Wenn ich jetzt die Möglichkeit habe schnell und unbüroktatisch mein Geld (Abscheppkosten+angemessene Aufwandsentschädigung) vom Falschparker wieder zu bekommen ist das nur fair.
Er hat den Ärger verursacht, also hat er auch für die Kosten gerade zu stehen. Warum soll ich als Geschädigter über Gebühr Aufwand betreiben müssen? Das kann doch bitte der Verursacher tun wenn er meint ungerecht behandelt worden zu sein?
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
Die Gepflogenheiten gewisser privater Abschleppunternehmen, welche überhöhte Abschleppkosten einfordern und sich auf Supermarktparkplätzen auf die Lauer legen sind Ihnen schon bekannt?
Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Davon abgesehen muß der Falschparker erst einmal nachweisen, daß die von ihm geforderten Kosten für das Abschleppen wirklich überhöht sind.
Übrigens liegen die Abschlepper auf einigen Parkplätzen nicht auf der Lauer, sondern stehen dort nur in Bereitschaft, um keine Zeit und Kosten durch lange Anfahrtswege zu verschwenden.
In der Realität sieht es nun wohl eher so aus, daß alle Abschleppunternehmen Phantasie-Kosten aufschlagen, die es nicht geben dürfte.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
...daß alle Abschleppunternehmen Phantasie-Kosten aufschlagen...
Das halte ich für eine Verallgemeinerung, für die es mit Sicherheit keine Belege gibt.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Dann park mal in NL oder F oder E falsch. Da wirst du dein blaues Wunder erleben.....
Ich habe mal (vor ca. 15 Jahren) in Cala Millor eine Ferienwohnung direkt an der Fußgängerzone bewohnt und konnte vom Balkon aus die Kreuzung zwischen Fußgängerzone und Straße zum Strand einsehen. Direkt an der Ecke war ein Supermarkt und eine Wechselstube. Jeden Tag haben Touristen direkt an den abgesenkten Bordsteinen geparkt, also auf den Übergang der Fußgängerzone über die Straße. Keiner hat da länger als 10 Minuten gestanden. Die Polizei ist dort mit dem Abschleppwagen Streife gefahren. Auto an den Haken, kleiner Hinweisaufkleber auf den Bordstein geklebt, weg war das Auto. Teilweise waren die Leute nur 5 Minuten in der Wechselstube und konnten anschließend den Weg zum Verwahrplatz suchen...
Also bringt es nichts, wenn gleich wieder der nächste dort steht. Das ist wie bei mir: gegenüber ist ein größerer Kinderspielplatz. Bei schönem Wetter geben die sich auch die Klinke in die Hand und parken meine Einfahrt zu. Abschleppen bringt nichts, schon wegen meiner Vorleistung. Außerdem kommt gleich der nächste. Das ist halt so, wenn es keine Parkplätze gibt.
Dann dürfen sie eben keine neuen Autos mehr zulassen, wenn kein Platz dafür da ist oder sich was anderes einfallen lassen. Aber hier so abzudrehen wie einige ("mein Eigentum") ist Quatsch und führt zu nichts. Bei Dir mit dem Pflegeheim versteh ich es ja noch, aber beim Großteil ist es offensichtlich nur aus Prinzip. Mir ist es doch ziemlich Latte, ob da einer steht, solange ich nicht gestört werde oder Ölflecken entstehen. Post/Müll usw wird ja auch anstandslos akzeptiert. Also wirklich, ihr sollt keine Russenkompanie im Wohnzimmer bewirten. Einfach nur die Verhältnismäßigkeit sehen, dann wäre schon vielen geholfen. Es gibt halt wenig Alternativen: zweite Reihe parken, oder wieder umdrehen und nach Hause fahren, wenn man keinen Parkplatz findet. Und wer jetzt wieder kommt mit paar Meter laufen hat keinen Plan, kommt vom Dorf oder was weiß ich.
Abschlepper müssen sich an die Gebührenordnung halten, wenn sie das Gewerbe behalten wollen.
Schwarze Schafe werden abgemahnt, und können sicher sein, das sie von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, wenn sich die Beschwerden häufen.
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
. Aber hier so abzudrehen wie einige ("mein Eigentum") ist Quatsch und führt zu nichts.
Also irgendwie hast du ein gestörtes Sozialverhalten.Anders kann ich deine merkwürdigen Ergüsse hier nicht mehr deuten :rolleyes:
Quatsch: Hinter jedem Busch ist ein Räuber!
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Also bringt es nichts, wenn gleich wieder der nächste dort steht.
Doch es bringt auf jeden Fall etwas. Es ermöglicht dem Abschlepper ein gesichertes Einkommen.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
. Aber hier so abzudrehen wie einige ("mein Eigentum") ist Quatsch und führt zu nichts.
Also irgendwie hast du ein gestörtes Sozialverhalten.Anders kann ich deine merkwürdigen Ergüsse hier nicht mehr deuten :rolleyes:
Reiß Dich mal am Riemen Junge. Wenn hier jemand Hilfe braucht, bist Du es. Es ist paranoid wenn Du annimmst, daß andere Dich zuparken um Dich, R 129, zu schädigen. Krank, im wahrsten Sinne des Wortes.