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BGH Urteil für Bearbeitungsgebühren für Kredite / Autofinanzierung

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 14. Mai 2014 um 12:38

Das ist zwar eher eine allgemeine Information, aber hier gibt es sicherlich auch viele die ihren Wagen mittels Kredit abzahlen. In diesem Fall hat das BGH ein interessantes Urteil gefällt:

BGH Urteil

Vielleicht kann ja wer was damit anfangen - wenn nicht dann eben nicht und wenn es bereits ein alter Hut ist ... naja löscht es halt :)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Mai 2014 um 12:38

Das ist zwar eher eine allgemeine Information, aber hier gibt es sicherlich auch viele die ihren Wagen mittels Kredit abzahlen. In diesem Fall hat das BGH ein interessantes Urteil gefällt:

BGH Urteil

Vielleicht kann ja wer was damit anfangen - wenn nicht dann eben nicht und wenn es bereits ein alter Hut ist ... naja löscht es halt :)

171 weitere Antworten
171 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von icemoon1977

@variant-Fan,

Hattest du auch bei Santander finanziert?

Ok , dann warte ich noch ein paar Wochen.

Mal schauen was die mir schreiben.

Gruss

Hi

Nein es war eine andere Bank, fängt mit T an und hört mit argo auf :D

So, jetzt hat sich VW auch zum kredit aus 2007 geäußert.

Leider ist es nicht möglich meiner Forderung, die Bearbeitungsgebühr zurückzübekommen, nachzukommen, da gar keine BG damals gezahlt wurde.

Leider hab ich nicht mehr alle Unterlagen zu Verfügung, kann also nicht wirklich belegen ob es damals BG gab oder nicht.

Egal, über die 1. Rückzahlung für nur 5€ Einsatz kann ich mich ja nicht beschweren :-)

Ich weiß nicht, ob das übertragbar ist, aber in meinem letzten Vertrag mit der VW Bank 2008 gab es auch definitiv keine Bearbeitungsgebühr. Hatte die Papiere extra noch mal rausgesucht, nur Kredit und Zinsen, BG 0,00,-

Moin melde mich hier auch mal zu Wort

Hab gestern mal meinen Kreditvertrag durchgeschaut und gesehen, das mir neben Kreditkosten auch noch 437€ "Nebenleistungen" berechnet wurden. Was ist das nun wieder? Stecken da auch Bearbeitungsgebühren mit drin?

Das dürfte ein dehnbarer Begriff für die Bank sein, Antrag stellen und abwarten.

Mehr als das du eine Absage bekommst kann nicht passieren ;)

Heute ein Brief von der Santender Bank bekommen, in den nächsten Tagen überweisen Sie. Freu

Eine Fage hätte ich da noch, bei meinen Bruder wurde es abgelehnt, jetzt wollten wir noch einen Brief rausschicke, gibt es da einen Musterbrief für Stufe 2.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Helmchen23

Bis zum BGH Urteil für die Verjährung ist ja auch nicht mehr lang.

Wann soll das denn sein? Wäre ziemlich interessant für mich, da sich die Commerzbank mit Verjährung heraus reden will.

Zitat:

Original geschrieben von icemoon1977

Heute ein Brief von der Santender Bank bekommen, in den nächsten Tagen überweisen Sie. Freu

Eine Fage hätte ich da noch, bei meinen Bruder wurde es abgelehnt, jetzt wollten wir noch einen Brief rausschicke, gibt es da einen Musterbrief für Stufe 2.

Gruß

Bei mir auch. Über Zinsen haben sie nichts gesagt. Mal sehen was da raus kommt

am 15. Oktober 2014 um 9:08

Zitat:

Wann soll das denn sein? Wäre ziemlich interessant für mich, da sich die Commerzbank mit Verjährung heraus reden will.

Das Urteil wird am 28. Oktober gefällt, Infos darüber kriegst dubei der Stiftung Warentest / Finanztest. Ich habe aber vor kurzem Finanztip als Info-Quelle entdeckt, die sind recht schnell bei sowas. Meinten letzthin auch, dass zwei verschiedene Gerichte unterschiedlich geurteilt haben, einmal mit kurzer, einmal mit langer Verjährunsgfrist. Jetzt muss sich halt der BGH endgültig festlegen.

Erst dann wirst du definitiv wissen, ob und wie du die Gebühren zurückfordern kannst. Mein Tipp: Erst einmal einfordern, dann brauchstest nicht mehr machen, wenn das Urteil positiv ausfällt.

Zitat:

@MotorHari schrieb am 15. Oktober 2014 um 11:08:23 Uhr:

Mein Tipp: Erst einmal einfordern, dann brauchstest nicht mehr machen, wenn das Urteil positiv ausfällt.

Eingefordert habe ich schon zwei Mal. Zwei Absagen, Jetzt warte ich mal das Urteil ab ;)

am 21. Oktober 2014 um 10:48

Na das ist dann aber echt bescheuert... Ja, das Urteil bringt sicherlich Klarheit in solchen Dingen. Dann kannst du das wasserdicht und ohne Probleme durchboxen. Oder eben auch nicht... Ich drück dir auf jeden Fall die Dauemen.

am 22. Oktober 2014 um 12:15

Schau mal, was ich gesehen habe unter zinsrechner.de/kredit-bearbeitungsgebuehr. Es scheint eine Möglichkeit zu geben, sich ein Musterschreiben runterzuladen, um Ansprüche durchzusetzen - oder sich einer Sammelklage anzuschließen. Geringes Risiko und wenn´s durchgeht, bekommt man Geld ...

einen sog. Musterbrief zur Rückforderung der Bearb.geb. gibt es z.B. auch bei Stiftung Warentest, der auch von den meisten empfohlen wurde und auch genutzt wird. Den Hinweiss dazu gab es hier schon mehrfach vor einigen Monaten.

Der BGH hat festgelegt, dass auf die Rückforderung von Bearbeitungsgebühren eine Verjährungsfrist von 10 Jahren anzusetzen ist!

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh-zu-krediten-101.html

Das ist doch schon mal sehr gut.

Leider steht dort auch "Ob das Urteil auch auf Bankkunden zutrifft, die Baudarlehen abgeschlossen und dafür Bearbeitungsentgelte gezahlt haben, war zunächst unklar."

Was mich wieder traurig stimmt da ich mir 2005 ein Haus finanziert habe.

Versuchen werde ich es dennoch natürlich.

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