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BGH Urteil für Bearbeitungsgebühren für Kredite / Autofinanzierung
Das ist zwar eher eine allgemeine Information, aber hier gibt es sicherlich auch viele die ihren Wagen mittels Kredit abzahlen. In diesem Fall hat das BGH ein interessantes Urteil gefällt:
Vielleicht kann ja wer was damit anfangen - wenn nicht dann eben nicht und wenn es bereits ein alter Hut ist ... naja löscht es halt :)
Beste Antwort im Thema
Das ist zwar eher eine allgemeine Information, aber hier gibt es sicherlich auch viele die ihren Wagen mittels Kredit abzahlen. In diesem Fall hat das BGH ein interessantes Urteil gefällt:
Vielleicht kann ja wer was damit anfangen - wenn nicht dann eben nicht und wenn es bereits ein alter Hut ist ... naja löscht es halt :)
171 Antworten
Postbank hat erstattet...spät aber komplett inkl. Zinsen
Zitat:
Original geschrieben von Helmchen23
So, gerade 2 Briefe gerade aufgesetzt. Beide für die VW Bank.
Einer für einen Kredit von Dezember 2011, der noch läuft.
Einen 2. für einen Kredit von Dezember 2007-2011.
Hat einer schon bei VW Glück/Erfahrung gehabt mit den "älteren"?
Viele Grüße
soweit mir bekannt, auch aus anderen Foren, sind bisher alle Rückforderungen unterhalb von 2011 abgelehnt worden. Man muß tatsächlich das finale Urteil über die Verjährungsfriste abwarten.
Ok. Danke dir. Die Einschreiben sind heute bei vw angekommen.
Mal gucken was die sagen. Bis zum BGH Urteil für die Verjährung ist ja auch nicht mehr lang.
Kostet dann ja nur nochmal 2,80 Porto :-)
Werde berichten
Auf dem Konto sehe ich gerade das Geld von VW reinkommend für den Vertrag aus 2011. Schon mal die halbe Miete. Und eine sehr kurze Bearbeitungszeit :-)
Zitat:
Original geschrieben von Variant-Fan
Zitat:
Original geschrieben von WolfGar
Bei mir sieht es identisch aus. Mag wohl die selbe Bank sein. Ich seh es so wie HMM. Warte noch ab. So lange kann es ja mit der Urteilsbegründung nicht mehr dauern. Lass aber mal hören wie es Dir ergeht
Gruß
Heute ist der Brief gekommen.
Entweder habe ich ein Taktisch ungünstiges Zeitgefühl das die Briefe immer 2 Tage später im Kasten liegen oder da steckt System hinter.
Man weiß es nicht. :rolleyes:
Auf dem Kulanzweg :rolleyes: erstattet man mir die Bearbeitungsgebühren, allerdings ist nirgends von den Zinsen die rede.
Ich habe ein weiteres Schreiben aufgesetzt und werde es per Einschreiben zurück senden da ich die 5 Prozentpunkte gefordert habe.
Wenn sie die nicht geben sollten sie es wenigstens erwähnen und begründen.
Ich bleibe am Ball.
Heute ist der Brief gekommen und die Zinsen sind nun auch auf meinem Konto unterwegs.
Und wieder auf dem Kulanzweg da es sich ja eigentlich um was anderes handelt bei dem Urteil :D
Heute ist auch die Post dazugekommen. BG+ 5% Zinsen hat vw erstattet.
Zum 2. Vertrag hat sich vw im dem Brief, bzw. Seperat noch nicht geäußert.
5% Zinsen?
Ich habe lediglich 4,37 % von der VW Bank bekommen.
Hallo Leute,
Hat einer schon mal was von der Santander erstattet bekommen.
Ich habe folgendes bekommen von der Bank:
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen entschieden, das Bearbeitungsgebühren unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sein können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Künden in jedem Fall einen Anspruch auf Erstattung haben.
Es bedarf einer individuellen Prüfung sämtlicher Voraussetzungen. Bla bla bla, wir melden uns nach abschließender Prüfung.
Was sagt ihr dazu?
Gruß Artur
Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
5% Zinsen?
Ich habe lediglich 4,37 % von der VW Bank bekommen.
Ich hab 5% gefordert und auf dem Schreiben von VW waren auch 5% angegeben. Hab aber nicht nachgerechnet.
Zitat:
Original geschrieben von Helmchen23
Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
5% Zinsen?
Ich habe lediglich 4,37 % von der VW Bank bekommen.
Ich hab 5% gefordert und auf dem Schreiben von VW waren auch 5% angegeben. Hab aber nicht nachgerechnet.
Hab ich auch gefordert. Naja, die wissen wahrscheinlich selbst nicht, was sie machen. Ich freue mich dennoch über das Geld nebst Zinsen. Ich belasse es dabei.
Zitat:
Original geschrieben von icemoon1977
Hallo Leute,
Hat einer schon mal was von der Santander erstattet bekommen.
Ich habe folgendes bekommen von der Bank:
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen entschieden, das Bearbeitungsgebühren unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sein können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Künden in jedem Fall einen Anspruch auf Erstattung haben.
Es bedarf einer individuellen Prüfung sämtlicher Voraussetzungen. Bla bla bla, wir melden uns nach abschließender Prüfung.
Was sagt ihr dazu?
Gruß Artur
Heißt nix anderes als das der Brief angekommen ist und dieser nun bearbeitet wird, Du solltest nun ca 3bis6 Wochen Geduld haben.
Bei mir waren die nachträglich geforderten Zinsen übrigens gestern schon drauf. :cool:
Hallo Leute,
da ich dieses Thema hier schon seit längerem verfolge, muss ich doch mal nachfragen.
Betrifft das Thema hier nur Neufahrzeuge oder auch Gebrauchtfahrzeuge?
Sind die sogenannten Bearbeitungsgebühren versteckt in den Krediten oder steht das extra aufgelistet im Vertrag? Das Extra das ich in meinem Vertag finden konnte ist "KSB" doch das ist wieder was anderes nicht wahr!?
Vielleicht kann der ein oder andere mich kurz aufklären?!
Schönes Wochenende und freundliche Grüße
Es geht nicht um Gebraucht - oder Neufahrzeuge. Das Urteil betrifft alle Verbraucherkredite, egal was damit finanziert wurde. Die Kreditbearbeitungsgebühren sollten explizit als solches genannt sein. Anderenfalls stiehlt sich die Bank mit Wortglauberei aus der Verantwortung.
@variant-Fan,
Hattest du auch bei Santander finanziert?
Ok , dann warte ich noch ein paar Wochen.
Mal schauen was die mir schreiben.
Gruss
A propos Santander Bank: Ich habe letzthin in einem Tweet von Finanztip gelesen, dass diese Bank nur selten, eigtl. nie ohne hartnäckigen Druck die Rückzahlung vornimmt. Hatten da wohl auch eine gewaltige Diskussion dazu in der Community.