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BGH Urteil für Bearbeitungsgebühren für Kredite / Autofinanzierung

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 14. Mai 2014 um 12:38

Das ist zwar eher eine allgemeine Information, aber hier gibt es sicherlich auch viele die ihren Wagen mittels Kredit abzahlen. In diesem Fall hat das BGH ein interessantes Urteil gefällt:

BGH Urteil

Vielleicht kann ja wer was damit anfangen - wenn nicht dann eben nicht und wenn es bereits ein alter Hut ist ... naja löscht es halt :)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. Mai 2014 um 12:38

Das ist zwar eher eine allgemeine Information, aber hier gibt es sicherlich auch viele die ihren Wagen mittels Kredit abzahlen. In diesem Fall hat das BGH ein interessantes Urteil gefällt:

BGH Urteil

Vielleicht kann ja wer was damit anfangen - wenn nicht dann eben nicht und wenn es bereits ein alter Hut ist ... naja löscht es halt :)

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Ich habe bei der VW-Bank angerufen, angeblich war mein Breif nicht angekommen. Habe dann einen hinterher gesendet und gestern ist das Geld dann auch gekommen. Vertrag ist übrigens von Ende 2011.

@Halb-Marathon-Man: auch bei laufenden Krediten bekommst du die Summe ausbezahlt aufs Konto, da wird nicht der Kredit getilgt der Bleibt so wie er war.

Musst dann selber die Summe einzahlen.

War bei mir auch so letztes Jahr

am 21. Juni 2014 um 10:07

@boss1287

Mit der Variante würde ich vermutlich sogar besser kommen, da 1095 € plus 5 % Zinsen auf 2,5 Jahre mehr ergibt, als den Kreditvertrag neu berechnen mit 1,46 % Zinsen und niedriger Schlussrate.

Naja, nach den ganzen positiven Meldungen hier, bin ich mehr als optimistisch :)

Heute, auf Grund des Hinweises vom Halb-Marathon-Man die Stufe 2 gezündet, um es mit seinen Worten zu umschreiben.

Einschreiben mit Widerspruch gegen die Anlehnung unter Beifügung des Urteiles, welches der Halb-Marathon-Man ansprach.

Wenn jetzt wieder Negativbescheid, dann gehts zum RA, wofür habe ich denn eine RSV?

Schau mer mal....... sagte schon der Kaiser :p

am 21. Juni 2014 um 13:53

Hallo,

habe auch diesen Musterbrief ausgedruckt und an meine VW Bank geschickt, bei mir im Darlehnsvertrag steht allerdings Kreditkosten und keine Bearbeitungsgebühr.

Heute bekomme ich antwort von der VW Bank, wurde abgelehnt, da keine Bearbeitungsgebühr vereinbart.

Sind die Kreditkosten keine Bearbeitungsgebühren?

Soll ich das akzeptieren oder doch zum Anwalt?

Gruß

Bearbeitungsgebühren müssen seperat aufgeführt werden. Kreditkosten müsste der Betrag incl. der Zinsen über die Laufzeit sein.

am 21. Juni 2014 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von Saschun

Hallo,

habe auch diesen Musterbrief ausgedruckt und an meine VW Bank geschickt, bei mir im Darlehnsvertrag steht allerdings Kreditkosten und keine Bearbeitungsgebühr.

Heute bekomme ich antwort von der VW Bank, wurde abgelehnt, da keine Bearbeitungsgebühr vereinbart.

Sind die Kreditkosten keine Bearbeitungsgebühren?

Soll ich das akzeptieren oder doch zum Anwalt?

Gruß

das gleiche wie bei mir. ..

am 22. Juni 2014 um 7:38

Zitat:

Original geschrieben von zwei0

Bearbeitungsgebühren müssen seperat aufgeführt werden.

So wie bei mir geschehen, siehe Anhang.

am 24. Juni 2014 um 9:00

Ratet!

Du hast heute Post bekommen und auch Deine Bearbeitungsgebühren wurden Dir erstattet.

Als Dankeschön für den Hinweis das sie Dir zu viel berechnet haben darfst du Dir einen Wagen aussuchen natürlich mit Vollausstattung!:D

am 24. Juni 2014 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von ave-vw

Du hast heute Post bekommen und auch Deine Bearbeitungsgebühren wurden Dir erstattet.

Jein! Der Briefkasten ist (noch) leer aber mein Girokonto wurde von VW gefüllt.

Freu mich :D

am 24. Juni 2014 um 12:13

Zitat:

Original geschrieben von Halb-Marathon-Man

Wäre echt super wenn das anstandslos klappen würde mit der Rückzahlung. Dann lasse ich es im Urlaub aber so richtig krachen und diejenigen von Euch, die am 12.07.2014 zum Passat Treffen kommen, denen gebe ich einen in der Musikkneipe B254 aus.

Ich stehe zu meinem Wort.

"Happy Hour" zwischen 14:00 - 16:00 Uhr

am 24. Juni 2014 um 12:35

Noch ein Hinweis: Im Angebot des Händlers (schön ordentlich mit Kundenname und Angebotsnummer) war bei mir explizit von Zinsen und Bearbeitungsgebühren die Rede, in allen weiteren Dokumenten dann nur noch von Kreditkosten. Allerdings in der Summe war der Betrag identisch.

1. Runde: Anschreiben mit Rückforderung, VW-Bank: Ablehnung mit Musterschreiben

2. Runde: Händler eingeschaltet. Der ruft in Braunschweig an und VW BANK sagt, ich solle Widerspruch einlegen

3. Runde: Widerspruch eingelegt und erwarte nun die (dem Händler telefonisch zugesagte) Erstattung

Also: Nicht nur in die Vertragsunterlagen sehen, sondern auch das Angebot prüfen!

am 25. Juni 2014 um 9:31

Der Vollständigkeit halber im Anhang noch das Schreiben der VW Bank, das mit einem Tag Verzögerung zur Überweisung heute bei mir eingetrudelt ist. Ich habe entgegen des Wortlautes zwar 5 % über dem Basiszins geltend gemacht, aber deswegen streite ich mich nicht mit VW. Die Vorstände wollen schließlich auch von irgendetwas leben.

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