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Bezahlung im Voraus

Themenstarteram 8. November 2020 um 20:22

Ich habe über Auto.de einen Mercedes bestellt und 15% Rabatt bekommen. Das Autohaus HN GmbH wird mir das Teil liefern, nach Erhalt der Rechnung muss ich innerhalb von 5 Tagen den Kaufpreis bezahlen. Bei 65.000,00 Euro habe bei dem Wort im Voraus ein komisches Gefühl. Habe 2012 schon mal ein Auto gekauft. Habe ein bankgeprüften Verrechnungsscheck mitgebracht und habe im Gegenzug mein Auto bekommen. Gibt es den noch eine andere Möglichkeit als im Voraus zahlen. Gibt es nicht die Möglichkeit beim Hersteller das Auto abzuholen, Mercedes kann nicht von jetzt auf gleich in Insolvenz gehen. Was bei einem Autohaus nicht ganz so sicher ist.

Danke für euere Vorschläge.

Beste Antwort im Thema

Genau das wss PeterBH geschrieben hat. Du zahlst das Auto und hast null Sicherheit. Dad wäre mir, gerade bei der Summe, zu riskant.

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Geldwäschegesetz.

Das ist aber eher zu vernachlässigen beim Autokauf, denn da liegt ja ein Vertrag zu Grunde.

Normalerweise.

Aber wer ein Auto schwarz kaufe will der muss einen Käufer finden der auch eins schwarz verkauft, grins.

Sonst geht das nicht.

Zitat:

@Pepe Mod schrieb am 20. November 2020 um 11:26:29 Uhr:

He, He, hab vor einigen Jahren für meinen Chef 35t€ bei der Sparkasse abgeholt. Wurde in einen Nebenraum gebeten, dann alles in Briefumschlag gesteckt, ich in Innentasche meiner Jacke gepackt und mit etwas ungutem Gefühl zum Parkhaus.

Völlig zu Recht ... Da ist aber nicht nur Dein Chef ziemlich leichtsinnig gewesen. :eek:

Das erwähnte Geldwäsche -Gesetz würde sich beim Barkauf gegen

den Käufer wenden. Denn Dieser müßte möglicherweise die

Herkunft des Geldes nachweisen.

Viel Geld läßt sich am Besten so doof wie möglich transportieren.

Auffällig sind nur Koffer mit Handschelle usw.

Da vermutet Jeder gleich fette Beute. Kein Kommentar dazu

Korrekt, dem Autohaus kann das eigentlich egal sein aber dir von mir genannten Gründe sprechen vielen Händlern dagegen.

Und bei Verdacht auf Geldwäsche passiert was genau mit dem Bargeld? Beim Verkäufer belassen? Sichergestellt? Beschlagnahmt?

Ich hab einmal in meinem Leben ein Auto schwarz gekauft, ist eine scheußliche Farbe, nie wieder.

Und da ein Fahrzeug im Regelfall angemeldet werden muss, macht der Kauf mit "schwarzem" Geld wenig Sinn. Aber ich hebe es lieber vom Konto ab und zahle bar bei Abholung des Fahrzeugs, als vorher zu überweisen und zu hoffen, dass es klargeht. Das Risiko, unterwegs überfallen zu werden, ist ähnlich groß wie die Chance auf sechs Richtige im Lotto.

Nur aus Raub, Erpressung usw. Sonst muss nur der Zahler seinen Kopf hinhalten und seine Schattkohle nachversteuern und Strafe zahlen.

Hatte vor drei Monaten das selbe Problem. Barzahlung auf Grund vom Geldwäschegesetz von der Geschäftsführung verboten. Ne Blitzüberweisung wäre gegangen. Dann hätte ich die Papiere aber erst am Tag der Abholung erhalten was bedeutet hätte Kurzzeitkennzeichen. Habe mich dann schlau gemacht über die Firma was man im Internet so liest. Da es eine GmbH war konnte man auch wunderbar sich die letzten Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger anschauen. Sah positiv aus also habe ich überwiesen. Zwei Tage später sämtliche Papiere bekommen und das Fahrzeug dann paar Tage später nach nem Urlaub abgeholt. Hat wunderbar geklappt. Anmelden ist ja so schon schwierig aber jetzt braucht man echt Zeit und das ganze zweimal hatte ich auch wenig bis gar keine Lust.

Ich finde die Begründung ist nur vorgeschoben. Was soll an Bargeld über der Angabegrenze denn verboten sein?

Verboten ist nix. Das ist falsch.

Es ist nur mit erheblichem Aufwand verbunden. Gerade so große Summen.

Es muß jemand abgestellt werden der das Geld zur Bank bringt. Es müssen Formulare ausgefüllt werden. Beim Händler. Usw. Da haben viele keinen Bock drauf.

Aaahhhh das sagte ich doch bereits das die Händler da nur keinen Bock drauf haben. Auch viele mögliche Gründe hatte ich bereits aufgeführt.

Hier fangen wir uns jetzt an im Kreis zu drehen.

Moinsen! Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn im KV zur Zahlung nichts explizit geschrieben worden ist und der Kunde am Tag der Übergabe einfach mit Bargeld ankommt? Kann dann der Verkäufer sagen: Sorry, ist nicht? Oder habe ich als Käufer einen Anspruch darauf, dass der Verkäufer mein Bargeld annehmen muss, da es das lt. Gesetz einzige Zahlungsmittel ist? (Ich weiß, ein wenig weit her geholt... Aber im Grunde gehen mir einige Händler/Verkäufer mit Ihrem Vorgehen/Vorhaben zuweilen auf den Sack...).

Prinzipiell ist der Händler dazu verpflichtet Bargeld an zu nehmen. Bei Münzen giebt es eine Obergrenze bei scheinen bisher nicht. Er wird dich vielleicht mit Großen Augen ansehen und dir ein Formular wegen Geldwäsche in die Hand drücken aber das wars.

Wir haben das Auto meiner Frau 15.000 Euro auch in Bar bezahlt....kein Problem...

1. Bei der Bank muss man so große Summen anmelden, damit das Geld vorrätig ist, im Grunde kann es aber auch aus dem Kopfkissen kommen, irgendwie gibt es bei legalem Geld immer die Möglichkeit der Zurückverfolgung.

2. Der Händler hatte eine Zählmaschine, die auch gleich auf Falschgeld prüft, dauert 20 Sekunden.

3. Der Händler hat nen Wisch zum Geldwäschegesetz ausgefüllt, wir waren 15.000 Euro ärmer und um ein Auto reicher.

Für seriöse Händler ist das Business as usual

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 20. November 2020 um 14:21:42 Uhr:

Zitat:

@Pepe Mod schrieb am 20. November 2020 um 11:26:29 Uhr:

He, He, hab vor einigen Jahren für meinen Chef 35t€ bei der Sparkasse abgeholt. Wurde in einen Nebenraum gebeten, dann alles in Briefumschlag gesteckt, ich in Innentasche meiner Jacke gepackt und mit etwas ungutem Gefühl zum Parkhaus.

Völlig zu Recht ... Da ist aber nicht nur Dein Chef ziemlich leichtsinnig gewesen. :eek:

Wo siehst du da Leichtsinn? :confused:

Solange das Geldbündel die Jackentasche nicht von innen ausbeult, ist das vollkommen problemlos. Bei größeren Beträgen diese einfach auf mehrere Taschen der Jacke aufteilen, damit es nicht weiter auffällt. Man muß sich dabei einfach vergegenwärtigen, daß man lediglich werthaltiges Papier transportiert.

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