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Bezahlung für Hilfe bei Zulassung VW Buggy

VW

Hallo,
ich bin im Besitz eines VW Buggy aus den Niederlanden. Habe die entsprechenden niederländischen Papiere und der Wagen wurde auch als Buggy eingetragen. (Bj.65)

Ich suche jemanden der mir für entsprechendes Entgeld hilft, den Buggy über den TÜV zu bekommen sprich den Wagen in Deutschland zuzulassen. Leider weiss ich nicht ob ich einen deutschen Buggy-Brief brauche um die Nummer umzuschlagen oder ob es auch so möglich ist den Buggy zuzulassen.

Vll. hat ja jemand bereits Erfahrungen oder kennt die entsprechenden Leute. Ich bin über jede Hilfe dankbar. Gerne auch via Telefon. 017642056535

Gruß Basti

24 Antworten

Hi, am besten guckst du mal hier:
http://www.motor-talk.de/forum/vw-buggy-umbau-t4471901.html

Oder generell im Netz, sofern du das nicht schon längst gemacht hast, es gibt richtig Clubs die sich mit dem Thema beschäftigen!

Was sagt denn der Tüv?? haste mal da angeklopft?
Wenn er Niederländische Papiere hat, ist doch alles in Butter!
Niederlande = EU

Hallo, ja war bereits beim TÜV und die wollten die Finger davon lassen. Höchstwahrscheinlich aufgrund mangelnder Kenntnis. Daher suche ich jemanden der sich mit dem Thema auskennt und einen entsprechenden TÜV Prüfer zur Hand hat bzw. das für mich übernehmen würde.
Grüße

verstehe ich nicht....geltendes recht ist doch, dass jedes auto hier zugelassen werden kann, was zuvor bereits in einem anderen eu-land zugelassen war. probleme gabs doch immer bei buggys aus skandinavien die dort nur mit kurzzeitkennzeichen oder ähnlichen unterwegs waren..sprich nie reguär zugelassen waren.

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Hast du einen richtigen Brief? Wenn ja, einfach zulassen. Fertig.

Und wenn der TÜV abgelaufen ist: rauf auf den Anhänger, den TÜV erledigen und dann zulassen. Auch fertig.

Die Niederlande sind EU...

... in Schweden wurden Buggies einfach weiter als Käfer behandelt. Das geht schief. Steht aber der Umbau korrekt drin, Null Problem.

Schön wenn es wirklich so einfach wäre wie ihr alle schreibt, aber leider habe ich bis jetzt nur negative Erfahrungen gemacht. Oftmals liegt es an der mangelnden Erfahrung bzw. Lust des TÜV sich damit auseinander zusetzen. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen passenden Prüfer empfehlen könnte (am besten im Westen Deutschlands) gerne auch via pn.
Ich hätte auch nichts dagegen wenn ich jemandem der meint er bekommt ihn zugelassen sämtliche Unterlagen und Bilder zum Buggy schicke und dieser ihn dann gegen Entgeld über den TÜV bringt.

Gruß

Der sieht aber gut aus.

Thema Radabdeckung.
Kommt man damit durch?

Servus, hinten sind sie ja komplett abgedeckt und vorne auch ausrechend, da laut STVZO von Radmitte nach vorne 30 und hinten 50 grad abgedeckt sein müssen.

das sehe ich auch weniger als problem, bei meinem stehen die Räder viel freier und der TÜV hat noch nie was gesagt.

Aber: ist das ein seitlicher Auspuff rechts am Auto??

Gemäß STVZO finde ich nichts was dagegen spricht:

§ 47c Ableitung von Abgasen.

Die Mündungen von Auspuffrohren dürfen nur nach oben, nach hinten, nach hinten unten oder nach hinten links bis zu einem Winkel von 45° zur Fahrzeuglängsachse gerichtet sein; sie müssen so angebracht sein, dass das Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist. Auspuffrohre dürfen weder über die seitliche noch über die hintere Begrenzung der Fahrzeuge hinausragen.

Gruß

Auspuff zur Beifahrerseite ist in Deutschland ein absolutes k.o. Kriterium.
Ich hab das bei meinem Buggy auch versucht - keine Chance!
Zur Fußgängerseite wirds nicht akzeptiert.

Google mal "sidepipe Beifahrerseite" da findest Du viele, die es versucht und nicht abgenommen bekommen haben.
zumal mir Dein Auspuff nicht so aussieht als dass Du eine ABE dafür hast. Ohne ABE wirds eh nichts.

Auch bei den Amis mit Sidepipes ist die rechte Seite nur schau und deaktiviert.
M.W. gibt es nur zwei Autos mit Ausnahmegenemigung: Mercedes SLR UND G63 AMG.

Nur sonne Ausnahmegenemigung als Privatmann bekommtst du eher nicht.

So eine Zulassung von einem Buggy ist immer eine gewisse Grauzahne, da liegt vieles beim guten Willen des TÜV-Prüfers. Da würde ich es mit solchen Sachen nicht provozieren.

Mach doch mal ein paar Fotos von Allen Seiten, da kann man dann schon sehen ob da noch ein paar neuralgische Punkte sind, die bei der Buggyabnahme gerne bemängelt werden.

Gruß

§ 47c Ableitung von Abgasen.

Die Mündungen von Auspuffrohren dürfen nur nach oben, nach hinten, nach hinten unten oder nach hinten links bis zu einem Winkel von 45° zur Fahrzeuglängsachse gerichtet sein; sie müssen so angebracht sein, dass das Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist. Auspuffrohre dürfen weder über die seitliche noch über die hintere Begrenzung der Fahrzeuge hinausragen.

Ich denke, das ist der Paragraph, um den es geht.

Bin immer noch auf der Suche!!!

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