Bewusst Rechtschutzbeiträge nicht zahlen um aus Vertrag zu kommen - sind "Strafkosten" real?
Hi,
ich habe eine Rechtschutzversicherung für die Dauer von 5 Jahren inkl. Kfz-Rechtschutz abgeschlossen. Nun will ich nach Ablauf des ersten Jahres - indem ich die Beiträge nicht bezahle - ausm Vertrag raus. In den AGBs steht, dass Zinsen und Co. anfallen könnten:
"Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir die rückständigen Beiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und außerdem auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen. "
Wie wahrscheinlich sind allerdings solche "Drohtexte"?
Danke und VG
29 Antworten
Lass dich blitzen o. ä., nimm die RSV in Anspruch und kündige nach Abschluss der Angelegenheit innerhalb von 1 Monat wegen dem Schaden. Der schnellste Weg, um regulär rauszukommen.
Es gibt doch RS-Versicherungen, die man trotz eingetretenem Versicherungsfall noch abschließen kann und die dafür die Kosten übernehmen. Ich könnte mir eine Nebenbedingungen, dass der Vertrag eine bestimmte Mindestlaufzeit hat, gut vorstellen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 2. Mai 2022 um 06:04:15 Uhr:
Den Vertrag kannst du regelkonform nach 3 Jahren kündigen.
Bei Nichtzahlung kannst du auch einen Schufa-Eintrag bekommen, ob dies sehr sinnvoll ist?
Danke für den Beitrag, das hat mir meine Versicherung - bei der Beratung vor Ort - nicht mitgeteilt. Erst nach mehrmaligen hin- und hertelefonieren mit der Versicherung hat eine Mitarbeiterin das kurz am Telefon erwähnt.
Den Vertrag mit seinen Inhalten vor Abschluss zu lesen war wohl nicht drin, oder?
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Zitat:
@Harig58 schrieb am 8. Mai 2022 um 18:13:48 Uhr:
Den Vertrag mit seinen Inhalten vor Abschluss zu lesen war wohl nicht drin, oder?
Kannst du solche Kommentare nicht einfach mal sein lassen? Es ist leider mal wieder die "Beratung vom engsten Kollegen" Story. Die Dauer des Vertrages stand im Vertrag, vorzeitige Kündigung den "engsten Kollegen" gefragt und falsche Antwort bekommen. Passage entfernt - twindance/MT-Moderaation
Naja, Deinen Intellekt lässt Du ja nicht gerade raushängen.
Einen Vertrag unterschreiben, obwohl man den Inhalt nicht versteht (fragen hätte nichts gekostet) und dann in einem Forum nachfragen, ob ich durch Nichtzahlen der Beiträge aus dem Vertrag wieder herauskomme? Dümmer geht es nun wirklich nicht mehr. Aber scheinbar liegen Dir ja wenigstens vulgäre Äußerungen, die damit auch Dein Niveau signalisieren.
Aber Frieden. Denn niemand ist so schlecht, als dass er nicht dafür noch als gutes Beispiel dienen kann.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 9. Mai 2022 um 06:41:00 Uhr:
Naja, Deinen Intellekt lässt Du ja nicht gerade raushängen.Einen Vertrag unterschreiben, obwohl man den Inhalt nicht versteht (fragen hätte nichts gekostet) und dann in einem Forum nachfragen, ob ich durch Nichtzahlen der Beiträge aus dem Vertrag wieder herauskomme? Dümmer geht es nun wirklich nicht mehr. Aber scheinbar liegen Dir ja wenigstens vulgäre Äußerungen, die damit auch Dein Niveau signalisieren.
Aber Frieden. Denn niemand ist so schlecht, als dass er nicht dafür noch als gutes Beispiel dienen kann.
Lieber Kollege, zum vor dir gennanten "Inhalt": im Vertrag, das ich unterschrieben habe, war nichts zum Thema Kündigung angegeben. Aus diesem Grund habe ich doch nachgefragt und eine falsche Antwort mündlich erhalten. Und ja, ich hätte natürlich mir das zeigen lassen sollen, bei so einer leicht zu beantwortenden Frage ging ich davon aus, dass das von einem "Spezialisten" und "Kollegen" nicht falsch liegen kann
Zum Vertrag gehören die ARB.... da ist das mit der Kündigung schon klar geregelt...
darum macht man sowas nich bei engste kollegga , sondern beim fachmann
@ChrisTegra
Lass´ es doch jetzt einfach gut sein. Sprich lieber mal mit Deiner Versicherung: An den Kündigungsfristen kommst Du normalerweise nicht vorbei, lies´ Dir einfach die Unterlagen komplett durch.
Bei guter und sachlicher Argumentation (nachweisebare finanzielle Notlage, längere Auslandsaufenthalte u. Ä.) besteht eine (sehr) kleine Chance, dass Dich die Versicherung im Rahmen einer Sonderlösung früher aus dem Vertrag entlässt. Das dürfte zielführender sein als Dein Geschreibe hier.
Man kann einen Vertrag auch einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt aufheben. Aber nur dann, wenn der Vertragspartner - die Versicherung - mitmacht. Da musst du halt argumentieren. Vielleicht hilft ja, je nach abgeschlossenem Umfang, auch schon (teilweiser) Risikowegfall.
Einfach nicht zahlen ist die schlechteste Lösung, da sie immer mit Folgekosten und Risiken verbunden ist. Letztlich wird es billiger sein, den Vertrag aufrechtzuerhalten und regulär zu kündigen, als dich wegen Nichtzahlung verklagen zu lassen (den Prozess verlierst du - sicher wie das Amen in der Kirche).
Denk daran: Das Geschäftsmodell einer Versicherung ist eine Wette, dass ein bestimmtes Ereignis (innerhalb der Vertragslaufzeit) nicht eintritt. Dieses Geschäftsmodell würde nicht funktionieren, wenn dein Ansatz durchkäme.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. Mai 2022 um 05:51:34 Uhr:
Zum Vertrag gehören die ARB.... da ist das mit der Kündigung schon klar geregelt...
Jetzt weiß ichs, danke dir 🙂 Hat der Kollegahhh nicht mitgegeben. Unfassbar..
Zitat:
@Harig58 schrieb am 11. Mai 2022 um 08:30:10 Uhr:
@ChrisTegra
Lass´ es doch jetzt einfach gut sein. Sprich lieber mal mit Deiner Versicherung: An den Kündigungsfristen kommst Du normalerweise nicht vorbei, lies´ Dir einfach die Unterlagen komplett durch.Bei guter und sachlicher Argumentation (nachweisebare finanzielle Notlage, längere Auslandsaufenthalte u. Ä.) besteht eine (sehr) kleine Chance, dass Dich die Versicherung im Rahmen einer Sonderlösung früher aus dem Vertrag entlässt. Das dürfte zielführender sein als Dein Geschreibe hier.
Yess. Ich finds nur nicht okay, wenn jemand ohne wirklich zu lesen was ich geschrieben habe, jemanden als total Dumm bezeichnet.
Ich habe nochmal Rücksprache mit der Versicherung gehalten: Anscheinend gibt es doch die Möglichkeit, früher aus dem Vertrag rauszukommen. Ich muss eine Art "Beschwerdemail" schreiben und dann wird entschieden. Der Mitarbeiter - der mich "beraten" hat - wurde gekündigt.
Dem Mitarbeiter wurde gekündigt weil du dich nicht für deinen Vertrag interessiert hast ?
Was das Arbeitsrecht so alles hergibt.
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 12. Mai 2022 um 07:49:04 Uhr:
Dem Mitarbeiter wurde gekündigt weil du dich nicht für deinen Vertrag interessiert hast ?Was das Arbeitsrecht so alles hergibt.
Vielleicht gab es mehr "Beschwerdemails" zu dem Mitarbeiter, dann kann das durchaus mal passieren. 😉
Vertrag lesen oder eben per Beschwerdemail auf Kulanz hoffen und was von unzureichender Aufklärung/Beratung erzählen und gucken was passiert. Oder stumpf freundlich nach kulanter Lösung fragen du hättest da im Zuge von zu viel Alkohol oder so und wärst in dem Moment gar nicht zurechnungsfähig gewesen, ... 😁
Nicht zahlen kann dagegen teuer werden je nachdem wie weit man das treibt. Mahngebühren, Inkassokosten bis hin zu Gerichtskosten und Schufa-Einträgen. Halte ich nicht für sinnig.