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Betrug beim Autokauf bzw. Autoverkauf

Themenstarteram 29. Oktober 2006 um 16:58

Guten Tag,

Nachdem in diesem, sowie in anderen Foren sehr häufig nachgefragt wird, ob ein Angebot auf einer der bekannten Automobilhandelsplattformen der Realität entspricht und leider auch mittlerweile Betrugsopfer bei MT vorhanden sind, möchte Ich diese Problematik hier einmal zusammenfassen.

Vermutlich werde ich nicht in der Lage sein diesen Beitrag "erfüllend" zu schreiben und werde sicherlich die ein oder andere Masche nicht aufzählen, die da noch existieren mag.

Doch fangen wir mal an.

In der Regel findet man solche Angebote auf den am stärksten frequentierten Automobil-Handelsseiten wie z.B. Autoscout24.de oder mobile.de, doch auch auf Ebay.de wurden schon entsprechende Angebote gesehen.

Ein solches Angebot sieht meist wie folgt aus. Ein allgemein auf dem deutschen bzw. europäischen Markt stärker nachgefragtes Fahrzeug wird deutlich unterhalb seines üblichen Marktpreises zum Verkauf ausgeschrieben.

Hierbei fallen mir folgende Fahrzeuge ein, bei welchen Ich bereits solche "Fakeangebote" gesehen habe, zum einen handelt es sich um die volle Bandbreite an Sportwagen vom Alfa Romeo Spider bis hin zum japanischen Tuningkultobjekt Toyota Supra. Aber auch "solide" Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse, wie aktuelle E-Klassen oder 5er BMW tauchen hierbei häufig auf. Die vom Verkäufer aufgerufenen Verkaufspreise erscheinen vom Standpunkt des normalen Marktpreises her als lächerlich. Oftmals handelt es sich hierbei um Preise, die sogar deutlich unter denen für verunfallte Fahrzeuge zum Ausschlachten liegen. So tauchten bereits 530er Diesel von BMW der aktuellen Baureihe für unter 10.000 Euro in der Angebotspalette der Automobilbörsen auf.

Sehr häufig fallen diese Angebote dem Aufmerksamen Interessenten hier bereits auf. So haben die Fahrzeuge oftmals keine europäischen Kennzeichen, oder es handelt sich sogar um Pressefotos des Herstellers. Weiterhin ist in der Regel kein NAME und KEINE Adresse angegeben, oftmals gibt es nur eine Angabe der Stadt (oftmals die wenigen International bekannten wie Hamburg, München, Berlin, Köln). Eine angegebene Telefonnummer passt nicht zum Ort und entspricht meist auch keiner deutschen Handynummernvorwahl.

Schickt man dem Anbieter per Email einige Fragen, erhält man in der Regel eine Antwortemail auf englisch.

In dieser steht sinngemäß immer das das Auto in BESTZUSTAND sei, keinerlei Kratzer oder Beulen habe und selbstredend auch unfallfrei sei. Als Grund für den sehr niedrigen Verkaufspreis sind z.B. persönliche Schicksale (Vater gestorben, Bruder verunfallt) oder spontane berufliche Veränderungen (Neuer Beruf in Angola, Australien etc.pp.) und die Unmöglichkeit das Fahrzeug einzuführen oder ähnliches (z.B. weil es Linkslenker sei etc.pp.). Das Fahrzeug, welches natürlich eine deutsche Zulassung hat, steht aber in Spanien oder England oder oder oder (Warum wenn es ein deutsches Auto ist ???). Sollte Interesse vorhanden sein, dann würde man das Auto zum Interessenten bringen.

Antwortet man und zeigt weiterhin interesse, dann wird einem angeboten, das das Fahrzeug zu einem gebracht wird. Ab hier unterscheiden sich die vorgehensweisen dann z.T. im Detail. In einem Fall wird man gebeten eine Anzahlung zur Deckung der Transportkosten treuhänderisch über Western Union zu leisten, welche man selbstredend bei Nichtgefallen zurückerstattet bekäme. Ein zweiter Weg sagt aus, das man bitte eine Anzahlung oder den vollen Betrag auf ein Treuhänderkonto (meist in GB) zahlen solle, oder aber diesen Betrag zu einer treuhänderischen Transportfirma (z.B. Automovers24.com) überweisen solle. Sobald das Geld eingegangen ist, werde das Fahrzeug dann zu einem gebracht, das Geld wieder ausgezahlt, wenn das Auto nicht gefallen sollte.

Bis hierhin könnte man meinen, handelt es sich um einen normalen Geschäftsablauf. Dem wäre auch so, wenn nicht Western Union oder "Treuhänderkonten" nur eine trügerische Sicherheit vorgaukeln. Denn einmal per Western Union angewiesenes Geld ist weg und kann nicht mehr zurückgebucht werden, ebenso können Treuhänderkonten von den entsprechenden berechtigten kurzerhand leergeräumt werden, so dass kein Geld mehr vorhanden ist. Selbstredend wird man das Auto niemals sehen und das Geld verschwindet in dunklen Kanälen.

Ein weiterer Trick ist, das bei solchen Angeboten Handynummern oder andere unverfängliche Nummern angegeben sind. Diese Nummern sind jedoch entweder nur dazu da, um ankommende Anrufe auf teure kostenpflichtige Nummern umzuleiten oder stellen selbst oftmals gut getarnte häufig sehr kostenintensive ausländische Servicenummern dar. Die Überraschung kommt dann spätestens 4 Wochen später mit der Telefonrechnung. Mir sind Fälle bekannt, wo einzelne Anrufe deutlich über 100 Euro kosten sollten.

Kommen wir zur Abzocke beim Autoverkauf. Man inseriert sein Fahrzeug im Internet. Insbesondere bei Fahrzeugen die aufgrund spezieller Ausstattungsmerkmale (z.B. fehlende Klima, ungünstige Farbe) oder sehr hoher km-Leistung oder sonstiger Gründe schwer verkäuflich sind kann es einem passieren, das man auf einmal Emails oder SMS bekommt.

z.B. erhält man eine Email, wo ein Herr im Ausland Interesse am Fahrzeug zeigt. Dieser Herr kann jedoch nicht persönlich vorbeikommen, sondern würde gerne einen Beauftragten vorbeischicken. Dies passiert in der Regel auch, der Ankäufer zahlt jedoch z.B. mit einem ausländischen Check, mit einer Western Union Anweisung oder auch mit Falschgeld (jedoch in letzter Zeit eher ungewöhnlich). Der Käufer hat jedoch in der Regel einen Check dabei der höher ist, als der Kaufpreis (oftmals im Bereich 500-2000 Euro). Dann folgt die Bitte doch den Überhang auszuzahlen, weigert man sich, wird einem schmackhaft gemacht, das man nur 50% ausgezahlt haben möchte. Hat man dies getan, sind Auto und Geld weg. Der Betrag des Western Union / ausländischen Checks wird auch erstmal gutgeschrieben, alles sieht aus wie man sich das Vorstellt. Das böse erwachen kommt erst mehrere Tage bis Wochen später. Der Check platzt dann und man sieht weder Auto noch Geld jemals wieder.

Eine weitere derzeit beliebte Abzockmethode ist das man eine SMS einer "Maklerfirma" erhält, die sagt, sie habe mehrere Interessenten für GENAU dieses Fahrzeug. Es müßten noch ein paar Formalitäten erledigt werden dann könne das Auto vermittelt werden. Ruft man dort an, erhält man nach einigen Tagen eine Rechnung, welche man begleichen solle. Hat man dies getan, hat die Firma ihre Schuldigkeit getan, stellt das Fahrzeug oftmals im eigenen Internetauftritt ein. Da in den AGBs eine ERFOLGREICHE Vermittlung nicht garantiert wird, ist das Geld, egal ob das Auto jemals verkauft wird ... weg. Ein Inserat in einer Tageszeitung, im Internet oder in Anzeigenzeitungen erreicht wesentlich mehr Interessenten als diese Makler und verspricht auch mehr Erfolg.

Fazit : Beim Kauf und Verkauf von Gebrauchten Fahrzeugen sollte man sich NIEMALS von sehr niedrigen Angebotspreisen blenden lassen. Es sind zwar durchaus Schnäppchen MACHBAR, jedoch hat niemand etwas zu verschenken (Auch Tante Amelie in Argentinien nicht!). Im Falle des Fahrzeugkaufes gilt FAHRZEUG und PAPIERE gegen Bares (Ausser vielleicht bei einem Autohaus !). Im Falle eines Verkaufes gilt ebenfalls BARES gegen Fahrzeug und Papiere. Eine ABSOLUTE Sicherheit hat man leider auch in diesen Fällen nicht. Daher noch einige kleine Empfehlungen ... zum Fahrzeugkauf niemals viel Bargeld an der Person mitsich führen und Geld und Fahrzeugübergabe nur an SICHEREN Orten durchführen (z.B. nicht auf einem Autobahnparkplatz...) zur Sicherheit immer einen Zeugen mitnehmen.

MFG Kester

P.S.: Bitte weitere Maschen können gerne ergänzt werden.

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8495 Antworten

Aha so so.

Ein Fachmann spricht.

Frag mich nur auf welcher Grundlage?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nach Autokauf zweifel ob alles rechtens ist.' überführt.]

Ich kann verstehen, dass 5000€ viel Geld sind und man hofft, dass alles an dem Auto iO ist.

Aber man muss auch mal realistisch bleiben: das Auto ist fast 20 Jahre alt. Ein 20 Jahre altes Auto zu finden, welches keine Mängel hat ist wie ein 6er im Lotto.

Und wovon reden wir hier:

- Ölschwitzen -> üblich in dem Alter

- Bremsen -> ist halt immer ein Verschleißteil und hier kann es auch durch längeres Stehen entstehen

- Rost -> ist ärgerlich aber bei Mazda leider eher üblich. Bezüglich der schwarzen Lackierung müsste man halt auch differenzieren ob es vorm Verkauf gemacht wurde oder ob es irgendwann mal jemand gut gemeint hat, in der Annahme es schützt ein wenig. Man kann natürlich vom schlimmsten ausgehen aber damit dem Verkäufer auch unrecht tun

Das mit dem Rost würde ich noch mal genauer abklären in wie fern das HU relevant sein kann. Wenn das kein Problem darstellt hast du doch ein tolles Auto und musst lediglich bezüglich der Bremsen was unternehmen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 7. Oktober 2023 um 11:31:19 Uhr:

Aha so so.

Ein Fachmann spricht.

Frag mich nur auf welcher Grundlage?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nach Autokauf zweifel ob alles rechtens ist.' überführt.]

Fahrzeug ist nicht verkehrssicher, zweifelhaftes TÜV-Gutachten, kein Privatverkauf wie vom Verkäufer angegeben. Reicht doch...

Na dann, kannste dem Te sicherlich alle Kosten auslegen ... gewinnst den Fall sicherlich auf hoher See ...

Ich stufe Kapitalanlage "Streitfinanzierung vom TE" als Hochrisiko Invest ein, mit hohem TotalverlustRisiko ein...:D

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 7. Oktober 2023 um 12:17:00 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 7. Oktober 2023 um 11:31:19 Uhr:

Aha so so.

Ein Fachmann spricht.

Frag mich nur auf welcher Grundlage?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nach Autokauf zweifel ob alles rechtens ist.' überführt.]

Fahrzeug ist nicht verkehrssicher, zweifelhaftes TÜV-Gutachten, kein Privatverkauf wie vom Verkäufer angegeben. Reicht doch...

Was ein Quatsch, hoffentlich glaubt der TE den M*st nicht auch noch.

Die Gerichte entscheiden heute meist Verbraucherfreundlich. Aber ich würde dem Verkäufer erstmal mit Anwalt drohen. Manchmal reicht das schon.

Mag ja sein, dass es ein verdeckter Händler ist - aber was nutzt diese Erkenntnis? Das Auto ist gekauft, es war offiziell ein Privatverkauf - jetzt kommt es halt darauf an, WAS im Kaufvertrag steht und WAS für Mängel tatsächlich vorhanden sind.

 

Der Rest wäre dann juristische Auslegungssache.

 

Deswegen erst mal genau abklären, was nun tatsächlich im Argen liegt, und was die Beseitigung der größten Mängel kosten würde.

Also entweder in eine Werkstatt, oder eben zum TÜV wegen Gebrauchtwagen - Check.

Vielleicht ganz vorab das Auto nochmal von einer anderen Werkstatt ansehen lassen?

Evtl. stellt sich raus, dass es gar nicht so dramatisch ist.

Unterboden zum Schutz übergepinselt, ohne Rost vertuschen zu wollen.

Motor schwitzt etwas, was in dem Alter eher normal ist. Würde er wirklich Öl verlieren, kann der TE das nach dem Parken ja sehen. Japanische Autos sind da aber auch eher unproblematisch, so meine Erfahrung.

Bremse? Vielleicht kriegt man die wieder gängig. Wenn nicht, dann neuen Bremssattel und fertig. Geringe Investition, wenn man dann ein intaktes Auto hat.

Getarnter Händler? Nunja, ein Händler muß Gewährleistung geben. Das Risiko tut sich kein Händler bei einem so alten Fahrzeug an. Und wenn, dann mußt du das mitbezahlen. Privatleute haben oft keine Lust auf Verkäufe in der Preisklasse, weil da entsprechendes Klientel aufläuft. Gäbe es also diese verkappten Händler nicht, würde so ein Auto einfahc in den Export gehen.

Hab schon mit einen Anwalt kontakt aufgenommen. Werd ihn den Kaufvertrag schicken und mal gucken was er sagt. Werde die Tage auch mal bei einen Gutachter einen Termin machen.

 

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 7. Oktober 2023 um 12:45:22 Uhr:

Die Gerichte entscheiden heute meist Verbraucherfreundlich. Aber ich würde dem Verkäufer erstmal mit Anwalt drohen. Manchmal reicht das schon.

Stand jetzt sind es zwei (End)Verbraucher/Private, der eine Verkäufer, der Te Käufer ...zu welchem soll der Richter freundlicher sein?:D

Das mit dem Wohnzimmerhändler ist nur eine Vermutung und wär damit die nächste Baustelle die man ersteinmal beweisen müsste...

Das du dem Te gleich empfiehlst dem Verkäufer mit Anwalt zu drohen finde ich mutig ... Bisher liegt nur eine Aussage von einem Reifenmonteur zum Zustand vor (um drei Ecken), wir kennen den KV nicht und wir kennen den Verkäufer nicht...

Wenn der Verkäufer MT kennt, weiß er ja, das er auf Anwaltsandrohung/Schreiben u.s.w. 0,0 reagieren muss..;)

Zitat:

@steffenb666 schrieb am 7. Oktober 2023 um 13:00:41 Uhr:

Hab schon mit einen Anwalt kontakt aufgenommen. Werd ihn den Kaufvertrag schicken und mal gucken was er sagt. Werde die Tage auch mal bei einen Gutachter einen Termin machen.

Was soll denn erreicht werden vom Anwalt?

Denn, Zitat:

"Bereuen tuen wir den Kauf nicht. Meine Frau ist zufrieden damit."

Zitat:

@steffenb666 schrieb am 7. Oktober 2023 um 13:00:41 Uhr:

Hab schon mit einen Anwalt kontakt aufgenommen. Werd ihn den Kaufvertrag schicken und mal gucken was er sagt. Werde die Tage auch mal bei einen Gutachter einen Termin machen.

Ohne dir jetzt die Hoffnung nehmen zu wollen, aber ich sehe hier wenig/keine beweisbare Arglist. Steck das Anwaltsgeld lieber in ne Unterbodenversiegelung und neue Bremssättel und freu dich mit deiner Frau übers neue Auto.

Laut NorthData ist es ein Händler. Die Adresse mit der er am Amtsgericht Potsdam registriert ist, ist auch die Adresse wo wir uns getroffen haben und das Auto später abgeholt haben.

Das andere Auto was er jetzt verkauft, bzw wo es steht ist eine andere Adresse.

Zitat:

@tartra schrieb am 7. Oktober 2023 um 13:06:07 Uhr:

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 7. Oktober 2023 um 12:45:22 Uhr:

Die Gerichte entscheiden heute meist Verbraucherfreundlich. Aber ich würde dem Verkäufer erstmal mit Anwalt drohen. Manchmal reicht das schon.

Stand jetzt sind es zwei (End)Verbraucher/Private, der eine Verkäufer, der Te Käufer ...zu welchem soll der Richter freundlicher sein?:D

Das mit dem Wohnzimmerhändler ist nur eine Vermutung und wär damit die nächste Baustelle die man ersteinmal beweisen müsste...

Das du dem Te gleich empfiehlst den Verkäufer mit Anwaltsschreiben zu drohen finde ich mutig ... Bisher liegt nur eine Aussage von einem Reifenmonteur zum Zustand vor (um drei Ecken), wir kennen den KV nicht und wir kenne den Verkäufer nicht...

Wenn der Verkäufer MT kennt, weiß er ja, das er darauf 0,0 reagieren muss..;)

Kann heute Abend noch ein Foto vom kompletten Kaufvertrag machen..jpg

Hallo Steffen,

ihr habt doch nur zwei Möglichkeiten, um den Verkäufer zur Verantwortung zu ziehen, entweder ihr weist ihm arglistige Täuschung vor oder einen verschleierten gewerblichen Verkauf des Fahrzeugs.

Daher müsst ihr doch im ersten Schritt Fakten schaffen, indem ihr z.B. einen Gebrauchtwagencheck beim TÜV oder eine andere Organisation durchführen lasst. Alles, was nicht in Ordnung ist, dokumentiert ihr akribisch durch Fotos. Klärt bei der Untersuchung auch ab, welche Defekte der Vorbesitzer hätte bemerken müssen, und vielleicht lässt sich der Prüfer dazu überreden, dies dann auch in seinem Bericht zu schreiben. Bedenkt, ,nur das Verschweigen solcher Defekte könnte ihr dem Verkäufer als arglistige Täuschung vorwerfen.

Dann das Checkheft. Ihr habt doch die Vermutung, dass die Einträge nachträglich gemacht wurden, ohne, dass irgendetwas am Fahrzeug durchgeführt wurde. Das lässt sich doch nachforschen, denn aus den Einträgen kann man doch erkennen, welche Werkstatt den Service durchgeführt hat. Frag doch in den Werkstätten nach.

Das waren jetzt nur zwei Beispiele, um Fakten zu schaffen, die für euch zum Vorteil sein können. Ihr müsst euch Gedanken machen und kreativ sein, denn es ist euer Problem und wir hier kennen nicht alle Fakten. Eventuell wird man euch bei den Werkstätten versuchen abzuwimmeln. Überlegt euch im Vorfeld, wie ihr vorgehen wollt und mit welchen Argumenten.

Bedenkt bitte auch, auch der beste Anwalt kann nur mit dem etwas bewirken, wenn er auch Fakten und Informationen in der Hand hat.

Das ein Anwalt sich diese selbst besorgt, ist vielleicht im Fernsehen so aber nicht in der Realität.

Auch wenn ich das etwas bestimmend geschrieben habe, so ist das aber nicht ganz so gemeint. Ihr müsst entscheiden, wie ihr vorgeht und seht das von mir nur als Vorschlag.

 

Gruß

Uwe

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