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betrug bei lancia kauf, was nun????

Themenstarteram 26. September 2005 um 19:49

hallo, ich habe diese tage einen lancia dedra baujahr 91 gekauft.

in der internetanzeige stand, dass das auto kleine mängel, aber klimaanlage hat. beim treffen mit dem verkäufer sah auch alles nach klimaanlage aus und er hat mir auch immer wieder bestätigt, dass es klima hat, jedoch hat sie einen technischen defekt.

bei besuch in der fachwerkstatt stellte sich heraus, dass das fahrzeug keine klimaanlage hat und die restlichen reparaturen auch keine kleinen mängel sind.

Frage:

ist es möglich dagegen vorzugehen? und wenn ja wie?

mfg und dank im voraus!!

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37 Antworten
am 26. September 2005 um 19:54

Wenn von privat gekauft dann gilt gekauft wie gesehen und da kannst du nichts mehr machen ausser es ist alles noch im Vertrag gesondert aufgeführt und unterschrieben ansonsten kannst du den Verkäufer nochmal darauf hinweisen und Druck machen ! Bei gewerblich wäre es einfacher den Kauf rückabzuwickeln .....

Themenstarteram 26. September 2005 um 20:00

Autokauf

 

handelt es sich aber hierbei nicht um arglistige täuschung nach dem bgb?

und wenn er aber doch im internet andere angaben gemacht hat über die funktionen und das auto hat die jetzt gar nicht!???

am 26. September 2005 um 20:04

Nö weil das Angebot im Internet unverbindlich ist und viele verschreiben sich mal ganz gern und das ist nicht verbindlich es gilt nur was der Kaufvertrag aussagt da er da ja unterschrieben hat was sagt denn der Verkäufer dazu?

Hmm....

 

Es ist ansich richtig dass du bei einem Privatkauf schlechtere Karten hast.

Wenn die Gewährleistung aussgeschlossen wurde, wovon ich mal ausgehe dann werden diese "kleinen Reparaturen" wohl auf dich gehen. Vorher informieren was genau kaputt ist.

Was die Sache mit der Klima angeht, so sehe ich darin eine vorsätzliche Täuschung bzw einen Betrug! Ich sehe das so, wie andere das sehen ist deren Sache, nur dreht mir hier mit meiner Aussage keinen Strick!

Verkäufer darauf hinweisen und entweder versuchen einen Teilbetrag wiederzubekommen oder den Kauf zu wandeln und falls er uneinsichtig ist eine Anzeige wegen Betruges o.ä. machen.

Du solltest natürlich bezeugen können das von einer Klima die Rede war. Schriftlich, oder mündlcih von Zeugen die beim Kauf dabei waren. Schriftlich ist natürlich die bessere Variante.

Für mehr Details und Aussagekräftige Antworten befrage einen Anwalt. Ich bin nur Laie ohne juristische Ahnung und mein rat von oben setzt sich aus dem zusammen was ich mittlerweile im Alltag aufgeschnappt und gelernt habe.

Gruß, Hinkes

grüß dich

 

servus schwager

vielleicht solltest du die 2 verschiedenen aussagen des verkäufers bezüglich des öl's im motorraum posten.

das ist meiner meinung nach der tatsächliche betrug!!! scheiß auf die klima

grüße

Themenstarteram 26. September 2005 um 20:23

autokauf

 

der verkäufer meinte dazu es wäre eine art klimaanlage

nur so etwas gibt es meiner meinung nach nicht

alles in allem hatt er nur versucht sich raus zu reden.

und fühlt sich auch aur der sicheren seite.

Eine Art Klimmaanlage, es ist lediglich ne elektronisch gesteuerte Heizung.

@lanciatuner

Wenn du uns nun mal genau schilderst, was bezüglich der Ausstattung und der Gewährleistung (bzw. dem Ausschluß selbiger) in deinem Kaufvertrag steht, bräuchten wir diesbezüglich nicht mehr so viel zu raten.

okay

 

Wieso hast das Ding dann gekauft?

Hast dich blenden lassen und zuviel Bock auf die Karre gehabt oder? Ist mir beim letzten Auto passiert, diesmal hab ich peinlichst genau hingeschaut.

Egal, tut nix zur Sache.

 

Die Frage die du dir jetzt stellen musst ist folgende: Hast du etwas schriftliches zu den "kleinen Mängeln" oder Klimaanlage? Wenn Nein, hast du dann glaubwürdige Zeugen, also nicht welche wo du jetzt sagst, Klar, die waren dabei usw. sondern wo du auch der Meinung bist dass ein Richter der weder dich noch den Verkäufer kennt die Zeugen auch als Glaubwürdig ansieht? Falls ja, dann Klag deiin mögliches Recht ein.

Du kannst auch mal versuchen den Verkäufer aufzuklären wo der Unterschied zwischen Gewährleistungsausschluss und Betrug/ vorsätzlicher Täuschung liegt! Vielleicht wird er ja dann einsichtig.

Viel Glück, Hinkes

Themenstarteram 26. September 2005 um 20:30

autokauf

 

ok das öl ist die andere sache.... das öl stand so hoch in den kerzenlöcher das die zündkerzenstecker zum teil im öl verschwannden.

seine erste aussage war er habe nur immer wieder beim öl nachfüllen was daneben geschüttet.

bei der zweiten hieß es dann er habe das fahrzeug schon so beim ""HÄNDLER"" gekauft!?!?.

ergo ich wurde ""BESCHIS...""!!

,

 

nicht nur besch..., sondern betrogen und belogen!!

HÄNGT IHN!!!

okay

 

Hört sich nach undichter Ventildeckeldichtung an.

Ja aber wenn du das auto dann dennoch gekauft hast dann isses jetzt eher deine Sache mit dem Öl. Aber wegen der Klima, da könntest vielleicht noch was machen.

Zitat:

Original geschrieben von Dacapo23

Wenn von privat gekauft dann gilt gekauft wie gesehen und da kannst du nichts mehr machen .....

Der Passus "gekauft wie gesehen" besitzt keine Rechtsgültigkeit mehr. Wenn der private Verkäufer die Gewährleistung im Vertrag nicht explizit ausschließt (Passus "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung") dann muß auch er für die Gewährleistung geradestehen.

Themenstarteram 26. September 2005 um 20:35

autokauf

 

ich hatte richtig BOCK auf das auto war wohl blind.

schriflich habe ich kaum was in der hand.

nur einen zeugen der beim autokauf und besichtigung dabei war.

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