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- Beschluss 23.03.2020: Wohnungseigentümer dürfen Ladestationen einbauen
Beschluss 23.03.2020: Wohnungseigentümer dürfen Ladestationen einbauen
So, endlich ist es soweit: Eine WEG darf den Einbau von Ladestationen nicht mehr verhindern. Das Gesetz wurd eheute geändert.
D.h. jeder Eigentümer kann sich eine Ladestation an den Stellplatz/Garage bauen. Hier der Wortlaut vom Regierungssprecher:
https://www.youtube.com/watch?v=1pv_QsiW0ak&feature=youtu.be&t=1011
Nachtrag: Gilt auch für Mieter:
https://www.golem.de/.../...ch-auf-private-ladestelle-2003-147442.html
Beste Antwort im Thema
Du immer mit Deinen Ängsten und Sorgen....
Aber ne Küche für 10.000€ baut sich jeder völlig selbstverständlich ein.
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297 Antworten
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 7. September 2020 um 11:24:25 Uhr:
Normalerweise wird das ein Problem mit der Schieflast wenn zu viele E-Autos an der gleichen Phase hängen, das sollte man dann mit den Ladekollegen irgendwie abklären.
Generell finde ich es sinnhaft so lange wie möglich erst mal mit Schnarchladung klar zu kommen, die Hardware Software und Installationsroutine kann nur besser und billiger werden.
Ja und nein.
Wenn Du jetzt alles auf Schuko auslegst, dann musst Du eventuell nächstes Jahr wieder alles neu machen, weil das den ersten schon wieder nicht ausreicht.
Auch heute kann man schon zukunftssicherb Leitungen legen und sich eine Wallbox mit updatefähigem OCCP und Netzwerkanschluss kaufen. Dann sollte man gut gerüstet sein. Man kann die Box solange auch runter regeln.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 7. September 2020 um 11:48:58 Uhr:
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 7. September 2020 um 11:24:25 Uhr:
Normalerweise wird das ein Problem mit der Schieflast wenn zu viele E-Autos an der gleichen Phase hängen,..
Ja und nein.
Wenn Du jetzt alles auf Schuko auslegst, dann musst Du eventuell nächstes Jahr wieder alles neu machen...
Das ist ja der Punkt die meisten die sich jetzt ein E-Auto leisten haben schon Schuko, da sollte man dann erst abwarten und das sollte kein allzu großes Problem sein. Zur Not kann man immer noch irgendwo nachpumpen.
Jetzt vor ab zu investieren ohne es mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt zu haben ist mehr als fragwürdig.
Die neu zu verlegende Verkabelung ist ja zukunftssicher.
Die Steckdosen kommen hinter den jeweiligen Haushaltszähler und werden daher über die Wohnung mit Energie versorgt. Der Elektriker muss dabei dann halt aufpassen, dass er jeweils unterschiedliche Phasen auflegt, um eine Schieflast zu vermeiden.
Die Steckdosen sollen in erster Linie zum Auto aussaugen dienen und für Erhaltungslader an selten bewegten Fahrzeugen genutzt werden. Daher ist momentan noch nichts Schlimmes zu erwarten. Trotzdem werde ich darauf achten, dass alles sinnvoll verdrahtet wird.
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 7. September 2020 um 12:25:18 Uhr:
Die neu zu verlegende Verkabelung ist ja zukunftssicher.
(...)
... darauf achten, dass alles sinnvoll verdrahtet wird.
Also du klärst ab welche Plätze erst mal beim Verbrenner bleiben, respektive wer sich zeitnah ein E-Auto anschaffen will.
Das dürfte der grundsätzlich richtige Weg sein.
Wobei ein Verwalter der neutral das Thema kommuniziert sicher die beste Wahl wäre, das Thema ist heikel wenn Egos aufeinanderprallen.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 7. September 2020 um 11:23:19 Uhr:
Zitat:
@Autofahrer2015 schrieb am 7. September 2020 um 11:10:32 Uhr:
Formal wird die Steckdose bei Nutzung zum Laden von Autos dann zu einer Ladeeinrichtung, zumindest, wenn dazu irgendwelches Ladeequipment benutzt wird. Kenne mich im Detail nicht aus, aber der Netzbetreiber hier würde in dem Fall darauf bestehen, dass diese angemeldet wird undwürde in Folge nicht unendlich viele davon einfach zulassen. Auch da fehlt noch ein Stück Rechtssicherheit.
Das ist falsch.
Ladeeinrichtung müssen zwar formal gemeldet werden, aber nicht genehmigt, solange es weniger oder gleich 11kW sind. Eine Schuko hat weniger, muss also nicht genehmigt werden in Deutschland.
Das erzähle mal dem Netzbetreiber hier. Nach der Anmeldung gibt es eine Rückmeldung. Hier laut Elektriker leider niemals positiv, wenn eine zweite Anmeldung in einer Wohanlage erfolgt.
Nicht komplett unlogisch finde ich es, da in meinem eigenen "Beispiel" 15 Parteien theoretisch 11kW "anmelden" könnten. Das wären dann 161kW. Ich kann mir vorstellen, dass das irgendwie problematisch werden könnte, oder?
Das der Netzbetreiber hierbei weniger unterstützend und ggf auch verhindernd erscheint, steht ausser Frage.
Zitat:
@Autofahrer2015 schrieb am 7. September 2020 um 12:42:25 Uhr:
...Das der Netzbetreiber hierbei weniger unterstützend und ggf auch verhindernd erscheint, steht ausser Frage.
Der Netzbetreiber garantiert eine gewisse Menge, der Rest ist die Sache der Hausverwaltung wenn man es mit Absprache nicht hinkriegt braucht man ein Lade-Management, das ist der Punkt wo abwarten kein Fehler ist. Und wo vorab gelegte Leitungen auf diese Lösung hin gearbeitet sein sollten.
Zitat:
@Autofahrer2015 schrieb am 7. September 2020 um 12:42:25 Uhr:
Das erzähle mal dem Netzbetreiber hier. Nach der Anmeldung gibt es eine Rückmeldung. Hier laut Elektriker leider niemals positiv, wenn eine zweite Anmeldung in einer Wohanlage erfolgt.
Nicht komplett unlogisch finde ich es, da in meinem eigenen "Beispiel" 15 Parteien theoretisch 11kW "anmelden" könnten. Das wären dann 161kW. Ich kann mir vorstellen, dass das irgendwie problematisch werden könnte, oder?
Das der Netzbetreiber hierbei weniger unterstützend und ggf auch verhindernd erscheint, steht ausser Frage.
Was der Netzbetreiber meint ist doch irrelevant. Du schraubst die Schuko an die Wand und meldest es brav an. Prozess abgeschlossen. So sieht es die VDE Norm vor.
Zu Deinem Beispiel: Was würde denn der Netzbetreiber machen, wenn alle 15 Parteien abends den Backofen und den Herd an machen? ;)
Es gibt aber noch kein Gesetz, wo besagt, das die vorhanden Leitungen angefasst werden dürfen?!
Oder irre ich?
Ansonsten gehe ich immer noch von der fifty/fifty-Chance aus und so lange ich kann, werde ich mich dann auch gegen eine Veränderung wehren...
Zitat:
@Mopedcruiser schrieb am 7. September 2020 um 14:55:05 Uhr:
Es gibt aber noch kein Gesetz, wo besagt, das die vorhanden Leitungen angefasst werden dürfen?!
Oder irre ich?..
Es geht nur um die gerechte Zuteilung, Das dürfte Aufgabe der Teilungserklärung sein.
Das Gesetz sichert das Recht auf die Station ab, und kann hierbei die Teilungserklärung überstimmen.
Mit ein wenig Glück gibt es flankierende Fördermaßnahmen, aber vor allem wachsen mit der Zeit die Anbieter und Produkte.
Zitat:
@Mopedcruiser schrieb am 7. September 2020 um 14:55:05 Uhr:
Es gibt aber noch kein Gesetz, wo besagt, das die vorhanden Leitungen angefasst werden dürfen?!
Oder irre ich?
Ansonsten gehe ich immer noch von der fifty/fifty-Chance aus und so lange ich kann, werde ich mich dann auch gegen eine Veränderung wehren...
Zunächst musst du deine Ladelösung überhaupt erst einmal durchbekommen. Nach derzeitiger Gesetzeslage kann dir dies von der Eigentümergemeinschaft komplett verwehrt werden. Nach zukünftiger Gesetzeslage kann es dir nicht grundsätzlich verwehrt werden, aber die Eigentümergemeinschaft kann dir die Vorgaben machen, wie und was du installieren darfst. Bei einer solchen Haltung "Ich komme zuerst und nehme mit vollen Händen, nach mir die Sintflut" würde ich entweder für eine Blockade/Ablehnung sorgen oder eine Vorgabe machen, die Kompatibilität zu zukünftigen EMOBern herstellt.
Daher rate ich erneut dazu, konstruktiv eine Lösung zu suchen, damit alle langfristig Ruhe haben. Wenn du es auch anders schaffst, wünsche ich viel Glück und Bestandsschutz, sonst zahlst du ggf. doppelt.
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 7. September 2020 um 15:31:37 Uhr:
... Nach zukünftiger Gesetzeslage kann es dir nicht grundsätzlich verwehrt werden, (...) würde ich entweder für eine Blockade/Ablehnung..
Er kann ja gerne was hinbauen, aber halt nach Vorgaben der Eigentümergemeinschaft, im besten Falle wird alles in ein zwei Jahren wieder runter gerissen und eine Gemeinschaftslösung etabliert. :eek:
Warum sollte man die Verkabelung komplett abreißen? Ich plane auch, eine Einzellösung zu installieren, bei der ich bei Bedarf später Kapazität teile, z.B. durch Reduzierung der Leistung meiner Ladeststation oder aber mittels Lastmanagement. Man muss sich dann halt wieder einigen, aber jetzt irgendwelche Komplettlösungen vorzusehen, ander der nur eine Ladestation hängt, erscheint nicht sinnvoll. In einer Teilungserklärung habe ich dazu bisher nie was gesehen. Da steht dann eher, was dem Gemeinschaftseigentum zugerechnet wird und was dem Sondereigentum, z.B. Rollläden oder Fenster.
Zitat:
@Autofahrer2015 schrieb am 8. September 2020 um 08:43:05 Uhr:
Warum sollte man die Verkabelung komplett abreißen?
Ich schrieb im „besten Falle“
Wenn der Versorger einen anderen Zugangspunkt Festlegt die Gemeinschaft das Lastmanagement definiert kann sich so einiges ändern.
Im Prinzip kannst du jede Wallbox nehmen die ein OCPP-Schnittstelle hat. Die kann man dann, in der Regel, problemlos an ein (dynamisches) Lastmanagement-System anschließen.
Updatefähigkeit nicht vergessen. OCPP geht bald von 1.6 auf 2.0.