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- Beschluss 23.03.2020: Wohnungseigentümer dürfen Ladestationen einbauen
Beschluss 23.03.2020: Wohnungseigentümer dürfen Ladestationen einbauen
So, endlich ist es soweit: Eine WEG darf den Einbau von Ladestationen nicht mehr verhindern. Das Gesetz wurd eheute geändert.
D.h. jeder Eigentümer kann sich eine Ladestation an den Stellplatz/Garage bauen. Hier der Wortlaut vom Regierungssprecher:
https://www.youtube.com/watch?v=1pv_QsiW0ak&feature=youtu.be&t=1011
Nachtrag: Gilt auch für Mieter:
https://www.golem.de/.../...ch-auf-private-ladestelle-2003-147442.html
Beste Antwort im Thema
Du immer mit Deinen Ängsten und Sorgen....
Aber ne Küche für 10.000€ baut sich jeder völlig selbstverständlich ein.
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297 Antworten
Ich würde anregen einen Beschluss anzuregen bei dem sich der Antragsteller verpflichtet, bei Bedarf seine Leistung zu teilen z.B. indem eher nötigenfalls später auf eine Phase zurückgeht. Das lässt sich an der Wallbox idR konfigurieren. Dann kann man mit einer Wallbox anfangen und nötigenfalls quasi auf 3,7 Schuko Niveau zurückfallen oder aber sich mit anderen auf ein Lastmanagement verständigen. Was meint ihr?
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 5. Oktober 2020 um 23:06:42 Uhr:
Ich verstehe euch beide: Eine Gesetzgebung, um nachher mit einer Schuko dazusitzen, dürfte wohl an der Idee des Gesetzes vorbeigehen.
Anderseits glaube ich, dass man mit einer Schuko auch bei einem BEV schon recht weit kommt. Denn der Fall dass man spät abends leer ankommt und am nächsten Tag gleich wieder voll auf lange Strecke geht, dürfte eher eine Randerscheinung sein. Für solche Fälle ist ein heutiges BEV einfach nicht das Richtige. Daher ist fraglich, ob man 11 kW oder mehr verlangen kann. Letztlich wird dies die Rechtsprechung zeigen, wenn der Gesetzgeber nicht mit Auslegungsrichtlinien o.ä. nachhilft.
Eine CEE16 blau hilft eigentlich auch noch nicht richtig weiter. Die ICCB kann mit CEE blau nichts anfangen, da idR auf Schuko und 10 A ausgelegt. Und ein Go-e oder Juice Booster ist an einer CEE16 blau auch noch mit Kanonen auf Spatzen, um von 2,3 auf 3,7 kW zu steigern, zumindest wenn man den Preis der Teile berücksichtigt.
Ich werde es zunächst mit einer Schuko versuchen und später, wenn weitere Miteigentümer Bedarf anmelden, auf Wallbox wechseln (je nachdem, wie unser Beschluss ausfällt).
Das klingt wieder sehr nach Theoretiker. Eine Wallbox macht das täglich Laden erheblich angenehmer als den Ziegel auszupacken. In 10 Sekunden ist der Wagen angesteckt, wenn man das Kabel an der Box hat. 60% mehr ohne zusätzlichen Aufwand ist auch nicht zu verachten.
Meine Erfahrung ist, einen einfachen, nachvollziehbaren Vorschlag zu machen, ist Erfolg versprechender, als als komplexe Ideen mit zukünftigem Lastmanagement, etc.
CEE 16 lässt sich leicht verargumentieren. Ist Standard beim Camping und für längeres Laden besser geeignet.
Nanana so lustig fändig des jetzt aber auch nicht, Ladeleistung wieder abgeben zu müssen!
@DaimlerDriver was schwebt dir denn als Vorschlag im Kopf rum?
Ich würde vorschlagen, dass du anfragst, dass du eine CCE 16 Campingdose installieren darfst. Argumente:
- Ist eine 220V Dose, wie die Schukosteckdose
- Ist stabiler und sicherer für das Laden über einen längeren Zeitraum (über Nacht)
- Ist die Minimallösung, die nach neuem Gesetz nicht abgelehnt werden kann (Reserveargument)
Damit hast du dann 3,7 kW Ladeleistung. Zur Bequemlichkeit würde ich daran eine Wallbox klemmen. Dann musst du nur noch das Kabel ins Auto stecken.
Konzepte mit Lastmanagement, insbesondere, wenn sie mit Kosten für andere Bewohner verbunden sind, werden sicher nicht leicht angenommen. Sie sind sehr erklärungsbedürftig und die Bedenkenträger kommen aus der Ecke. Wenn dann noch einer eine alternative Lösung ansehen möchten, kann das dauern.
Zitat:
@DaimlerDriver schrieb am 6. Oktober 2020 um 08:27:56 Uhr:
Ich würde vorschlagen, dass du anfragst, dass du eine CCE 16 Campingdose installieren darfst...
So sehe ich das auch, bis die Erkenntnis das Geld und das Bedürfnis von einer Mindestmenge an Garagennutzen da ist dürfte das eine gute Übergangslösung sein.
Wir haben u.U. irgendwann das Problem mit Schieflast, aber bei noch wenigen Nutzern dürfte das kein Thema sein.
Dann noch ein Go e Charger und ein CEE-Adapter von rot auf blau.
Ich habe da noch ein Verständnisproblem:
Was passiert denn genau bei Schieflast und wenn kein Lastenmanagement besteht?
Knallen dann alle Sicherungen durch oder wird nur langsamer geladen?
Ist es dabei entscheidend, an welchem Wohungsanschluss die Wallbox hängt ?
Bei mir soll die Wallbox in der Gemeinschaft-Tiefgarage mit 11kw mit neuer Leitung abgehend von meinem Wohnungsanschluss u über meinen Wohnungszähler erfolgen. Die Absicherung, so habe ich den Elektriker verstanden, soll dann separat über meinen Wohnungsverteiler erfolgen und auch nur dort würde es die extra Sicherungen geben!?
Würden dann evt nur bei mir und an meinem Zähler Sicherungen wegen Überlastung auslösen oder wären auch alle anderen betroffen?
Ich finde das wichtig, weil ich gegebenfalls andere Eigentümer beruhigen könnte, die immer latent Angst haben, ich könnte ihnen etwas wegnehmen und sie würden darunter zukünftig zu leiden haben, etwa weil bei Ihnen dann ständig die Sicherungen rausgehen?!
Schieflast und Lastmanagement haben nichts mit einander zu tun.
Wohnanlagen werden in der Regel mit Starkstrom, also 3-phasigem Strom versorgt. Einfach ausgedrückt mögen die Energieversorger nicht, wenn diese 3-Phasen ungleichmäßig belastet werden. Das passiert eigentlich immer, weil im Haushalt fast alle Elektrogeräte mit 230V, also 1-phasig arbeiten. Steckdosen werden zwar auf die Phasen verteilt, aber wenn man an einer einen Staubsauger betreib zieht der natürlich mehr auf einer Phase, als wenn er ausgeschaltet ist.
Problematisch wird das für den Energieversorger erst, wenn sehr hohe Lasten nur eine Phase belasten, wie es bei 230V/32A der Fall wäre (machen PHEV gerne). Auch das wäre in einem Einzelfall nicht so schlimm, aber wenn das zig oder hunderte so machen, könnte der Energieversorger Probleme bekommen. Deshalb möchte er das wissen und für größere Abnehmer genehmigen.
Sicherungen fliegen dadurch nicht raus.
Lastmanagement sorgt dafür, dass die Gesamtleistung nicht überschritten wird und "gerecht" auf die Abnehmer verteilt wird. Würden alle voll ziehen und die Gesamtleistung überschreiten, würde die Sicherung auslösen. Sichert man jeden einzelnen Verbraucher mit seinem Anteil ab, dann würde man mögliche Leistung nicht verwenden können, auch wenn die Gesamtleistung nicht überschritten würde. Deshalb Lastmanagement.
So eine CEE 16 Dose betrachte ich mal als "Notreserve" falls schneller tatsächlich nicht zugelassen wird...
Wobei wir jetzt bzgl. der verschiedenen Ladeanschlüsse der E-Wägelchen, keine feste Wallbox wollen!
Sondern auch erstmal nur ne CEE Dose + so ne "mobile Wallbox", hat den angenehmen Effekt, das ich die mitnehmen und auch anderswo laden kann, wenn der Anschluss passt!!
... man muss ja keine mit einem festen Kabel nehmen.
Ich habe zuhause einen go-eCharger. Der kommt erst einmal ohne Kabel. Ich habe ein Typ 2 Kabel eingesteckt und verriegelt, also wie ein festes Kabel. Hätte ich anderen Bedarf könnte ich einfach tauschen.
Zitat:
@DaimlerDriver schrieb am 6. Oktober 2020 um 10:05:51 Uhr:
Schieflast und Lastmanagement haben nichts mit einander zu tun.
Wohnanlagen werden in der Regel mit Starkstrom, also 3-phasigem Strom versorgt. Einfach ausgedrückt mögen die Energieversorger nicht, wenn diese 3-Phasen ungleichmäßig belastet werden. Das passiert eigentlich immer, weil im Haushalt fast alle Elektrogeräte mit 230V, also 1-phasig arbeiten. Steckdosen werden zwar auf die Phasen verteilt, aber wenn man an einer einen Staubsauger betreib zieht der natürlich mehr auf einer Phase, als wenn er ausgeschaltet ist.
Problematisch wird das für den Energieversorger erst, wenn sehr hohe Lasten nur eine Phase belasten, wie es bei 230V/32A der Fall wäre (machen PHEV gerne). Auch das wäre in einem Einzelfall nicht so schlimm, aber wenn das zig oder hunderte so machen, könnte der Energieversorger Probleme bekommen. Deshalb möchte er das wissen und für größere Abnehmer genehmigen.
Sicherungen fliegen dadurch nicht raus.
Lastmanagement sorgt dafür, dass die Gesamtleistung nicht überschritten wird und "gerecht" auf die Abnehmer verteilt wird. Würden alle voll ziehen und die Gesamtleistung überschreiten, würde die Sicherung auslösen. Sichert man jeden einzelnen Verbraucher mit seinem Anteil ab, dann würde man mögliche Leistung nicht verwenden können, auch wenn die Gesamtleistung nicht überschritten würde. Deshalb Lastmanagement.
Um aber die - sehr kostspielige - Variante mit dem Lastenmanagement überhaupt zu erwägen, wird man sich also sinnvollerweise erst einmal an die Grenzen der Gesamtleistung herantasten und weitere Abnehmer wie Wallboxen usw mit der bestehenden Kapazität des Hausanschlusses nutzen.
Und erst wenn ernsthafte Probleme entstehen, die scheinbar darin bestehen, dass dann erkennbar immer öfter Sicherungen rausfliegen, sehe ich einen ernsthaften Bedarf für ein Lastenmanagement.
Alle kommen gleich mit einem überbordenden Lastenmanagement und im Ergebnis wird das kleine Projekt - Anschluss einer Wallbox - damit verhindert, denn bei den Kosten für ein Lastenmanagement schreien die 100 Eigentümer auf und stimmen dagegen, auch wenn es ca 10 Eigentümer gäbe, die latent Interesse haben, aber selbst noch gar kein E-Fahrzeug (nur Hybrid) haben wie ich etwa demnächst.
Liege ich denn da so falsch, dass es höchst sinnvoll wäre erst einmal die vorhandene Kapazität zu nutzen und erst irgendwann später, wenn man tatsächlich einen Engpass wahrnimmt, über solch kostspielige Fragen eines Lastenmanagements nachzudenken?
Möglicherweise dauert es noch Jahre oder man kommt gar nicht an Kapazitätsgrenzen?
Das ist genau der Punkt. Möchte man schnell eine praktikable Lösung, weil man sich kurzfristig ein Elektroauto anschaffen möchte, dann sollte man einen möglichst einfachen Vorschlag machen. Steckdose, eigenes Kabel an eigenen Wohnungs-/Büroverteiler, fertig.
Langfristig wird man, insbesondere in großen Liegenschaften, kaum um eine Lösung mit Lastmanagement herumkommen. Aber das kostet Zeit und Geld und dann kommen, die die auf Wasserstoff warten, das sowieso für eine Mode halten, ...
Zitat:
@leasing19 schrieb am 6. Oktober 2020 um 14:08:20 Uhr:
Zitat:
@DaimlerDriver schrieb am 6. Oktober 2020 um 10:05:51 Uhr:
Schieflast und Lastmanagement haben nichts mit einander zu tun.
Wohnanlagen werden in der Regel mit Starkstrom, also 3-phasigem Strom versorgt. Einfach ausgedrückt mögen die Energieversorger nicht, wenn diese 3-Phasen ungleichmäßig belastet werden. Das passiert eigentlich immer, weil im Haushalt fast alle Elektrogeräte mit 230V, also 1-phasig arbeiten. Steckdosen werden zwar auf die Phasen verteilt, aber wenn man an einer einen Staubsauger betreib zieht der natürlich mehr auf einer Phase, als wenn er ausgeschaltet ist.
Problematisch wird das für den Energieversorger erst, wenn sehr hohe Lasten nur eine Phase belasten, wie es bei 230V/32A der Fall wäre (machen PHEV gerne). Auch das wäre in einem Einzelfall nicht so schlimm, aber wenn das zig oder hunderte so machen, könnte der Energieversorger Probleme bekommen. Deshalb möchte er das wissen und für größere Abnehmer genehmigen.
Sicherungen fliegen dadurch nicht raus.
Lastmanagement sorgt dafür, dass die Gesamtleistung nicht überschritten wird und "gerecht" auf die Abnehmer verteilt wird. Würden alle voll ziehen und die Gesamtleistung überschreiten, würde die Sicherung auslösen. Sichert man jeden einzelnen Verbraucher mit seinem Anteil ab, dann würde man mögliche Leistung nicht verwenden können, auch wenn die Gesamtleistung nicht überschritten würde. Deshalb Lastmanagement.
Um aber die - sehr kostspielige - Variante mit dem Lastenmanagement überhaupt zu erwägen, wird man sich also sinnvollerweise erst einmal an die Grenzen der Gesamtleistung herantasten und weitere Abnehmer wie Wallboxen usw mit der bestehenden Kapazität des Hausanschlusses nutzen.
Und erst wenn ernsthafte Probleme entstehen, die scheinbar darin bestehen, dass dann erkennbar immer öfter Sicherungen rausfliegen, sehe ich einen ernsthaften Bedarf für ein Lastenmanagement.
Alle kommen gleich mit einem überbordenden Lastenmanagement und im Ergebnis wird das kleine Projekt - Anschluss einer Wallbox - damit verhindert, denn bei den Kosten für ein Lastenmanagement schreien die 100 Eigentümer auf und stimmen dagegen, auch wenn es ca 10 Eigentümer gäbe, die latent Interesse haben, aber selbst noch gar kein E-Fahrzeug (nur Hybrid) haben wie ich etwa demnächst.
Liege ich denn da so falsch, dass es höchst sinnvoll wäre erst einmal die vorhandene Kapazität zu nutzen und erst irgendwann später, wenn man tatsächlich einen Engpass wahrnimmt, über solch kostspielige Fragen eines Lastenmanagements nachzudenken?
Möglicherweise dauert es noch Jahre oder man kommt gar nicht an Kapazitätsgrenzen?
Leider liegt die Grenze oft bei nur einer Wallbox. 11kW sind zwar nicht genehmigungspflichtig, aber meldepflichtig und dürfen nur nach Bestätigung des Netzbetreibers in Betrieb genommen werden. Laut Elektrikern stimmt der Netzbetreiber in einem MFH niemals der zweiten Wallbox zu, wenn keine Leitungserweiterung/Lastmanagement/separater Zähler vorgesehen wird. Auch an der Stelle wird es noch einigen Diskussionsbedarf geben.
Zitat:
@Autofahrer2015 schrieb am 6. Oktober 2020 um 16:27:28 Uhr:
Leider liegt die Grenze oft bei nur einer Wallbox. 11kW sind zwar nicht genehmigungspflichtig, aber meldepflichtig und dürfen nur nach Bestätigung des Netzbetreibers in Betrieb genommen werden. Laut Elektrikern stimmt der Netzbetreiber in einem MFH niemals der zweiten Wallbox zu, wenn keine Leitungserweiterung/Lastmanagement/separater Zähler vorgesehen wird. Auch an der Stelle wird es noch einigen Diskussionsbedarf geben.
Wenn eine 11kW Box nicht genehmigungspflichtig ist, wieso sollte der Versorger dann die Box ablehnen können? (siehe Fettdruck).
Es geht um die Anlagenbezugsleistung, also darum, was sich hinter dem Hausanschluss abspielt. Die erste Box ist anmeldepflichtig, die zweite genehmigungspflichtig. Das gilt für Mehrfamilienhäuser und auch für Einfamilienhäuser, die zwei Wallboxen in der Garage installieren wollen.
Was habe ich vor der Installation der Ladevorrichtung zu beachten?
- Installationscheck des Elektrikers bei konkreten Installationsplanungen
- Alternative 1: Unterhalb von 12 kVA Summenbemessungsleistung gilt Anmeldepflicht der Ladestation
- Alternative 2: bei Überschreitung der Summenbemessungsleistung von 12 kVA je elektr. Anlage gilt zusätzlich Genehmigungspflicht
Bsp. 1: die Installation einer Ladevorrichtung mit 11 kW ist lediglich anmeldepflichtig
Bsp. 2: die Installation von zwei Ladevorrichtungen mit 11 kW ist anmelde- und genehmigungspflichtig
- Das Einreichen des entsprechenden Formulars beim zuständigen Netzbetreiber (meist durch den Elektriker)
Unser Netzbetreiber stimmt keiner zweiten Wallbox zu, da er ohne Lastmanagement von einer Gleichzeitigkeit von 1 ausgehen muss. Und das lehnt er schlicht ab.
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 6. Oktober 2020 um 19:56:56 Uhr:
Es geht um die Anlagenbezugsleistung, also darum, was sich hinter dem Hausanschluss abspielt. Die erste Box ist anmeldepflichtig, die zweite genehmigungspflichtig. Das gilt auch für Einfamilienhäuser, die zwei Wallboxen in der Garage installieren wollen.
Und MFH?