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Berechnung von AWs

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 21. Juli 2005 um 15:11

Hallo zusammen, ich war gerade in der MB-Werkstatt. Man hat eine Reparatur durchgeführt, die etwa 30 Minuten gedauert hat (ich habe darauf gewartet), stellt mir aber 11 AWs, also 55 Minuten, in Rechnung. Auf Rückfrage hieß es, das sei eine Vorgabe von Mercedes Benz. Hätte die Reparatur 2 Stunden gedauert, hätte ich auch nicht mehr bezahlen müssen. Ist das so richtig? Muß ich die 11 AWs bezahlen?

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10 Antworten

Hallo paschunke,

klingt nach hanebüchenem Unfug. Aus meiner Sicht ein verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

halbe Stunde arbeiten heißt halbe Stunde bezahlen.

Lass dir die AGB zeigen - da wird nichts dergleichen drin stehen.

Tschöööö, Ralf

@r.hesse

hallo ralf. bei dir als altem hasen hätte ich gedacht, das wüßtest du. die werkstatt kann für eine arbeit die vorgabezeiten von dc berechnen. wenn sie länger braucht ist es ja auch ihr bier. wenn 55 minuten, also 11aw berechnenbar sind, kann sie ja die austehende zeit auch das auto im kreis fahren. es kommt allerdings auch immer ein bißchen auf die werkstatt an. manchmal geben sie den vorteil (also kürzere leistungszeit) auch an den kunden weiter.

dto

Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel

@r.hesse

hallo ralf. bei dir als altem hasen hätte ich gedacht, das wüßtest du. die werkstatt kann für eine arbeit die vorgabezeiten von dc berechnen. wenn sie länger braucht ist es ja auch ihr bier. wenn 55 minuten, also 11aw berechnenbar sind, kann sie ja die austehende zeit auch das auto im kreis fahren. es kommt allerdings auch immer ein bißchen auf die werkstatt an. manchmal geben sie den vorteil (also kürzere leistungszeit) auch an den kunden weiter.

dto

Also, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich eine Stunde bezahle und nur ne halbe gearbeitet wurde! Wonach geht es denn hier, nach dem BGB oder nicht? Ich glaube, da würde ich "ausfallend" werden! (Auch wenn es vielleicht nichts nützt :) )

JAn

@jabu

kurzes beispiel: wenn du einen auspuff gewechselt haben willst und nach dem preis fragst heißt es: (alles nur phantasie-zahlen!!!) der auspuff kostet 5euro und arbeit 1/2stunde fürs wechseln, also 3euro; macht 8euro! wenn der mechaniker nun nur 25minuten benötigt, äh, ich hab ein problem damit, an der stelle den max zu markieren. wenn zu teuer, muß man sich eben eine andere werkstatt suchen. die berechnungsgrundlagen (sogenannte aw-vorgaben), die von dc geliefert werden, sind solide errechnet und abgeprüft, da wird nix getrickst!!!

dto

@ JaBu,

das wird doch in jeder Marken Kfz-Werkstatt so gemacht. die AW-Vorgaben geben Dir die Möglichkeit die Kosten im Vorwege zu erfragen und dem Kfz-Mechaniker die Möglichkeit, sollte er eine Arbeit schneller erledigen, mehr Geld zu verdienen (Akkord).

MfG

Olaf

Ja, aber das sind doch nur alles ca.-Angaben oder nicht? Die dienen doch auch zur Preisbildung als Anhalt, aber die Abrechnung geschieht doch nach der tatsächlichen Zeit, d.h. der Mechaniker sollte mit der Zeit auskommen als Höchstarbeitszeit, aber zum Nachteil des Verbrauchers darf ich nicht überschreiten und dann abrechnen, ist im Arbeitsrecht doch auch so (Ich darf nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers den Mindesturlaub kürzen gem. dem Bundesurlaubsgesetz, ist unzulässig). Denn ich kann doch nicht ne Stunde abrechnen und habe nur eine halbe Stunde gearbeitet, dann ist die Rechnung doch glatter Betrug.

 

§ 263 (1) StGB

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also die Werkstatt verschafft sich einen Vermögensvorteil dadurch, dass sie euch erzählen sie haben 1 Std gearbeitet, die Sache aber in einer halben Stunde erledigt und dadurch wird euer Vermögen geschädigt! Somit eine Unterdrückung wahrer Tatsachen zur Schädigung eures Vermögens und Bereicherung der Werkstatt.

Und nach Absatz 2 liegt hier ein besonders schwerer Fall vor, da dies durch eine Werkstatt gewerbsmäßig begangen wird!

 

Akkord? Okay, aber wenn ich mich an meine Ausbildung erinnere gibt es Stk und Zeit-Akkord im Rahmen der Arbeits- und Ablauforganisation, Stichwort Refa (Arbeitsvorbereitung)...kann man glaube ich nicht so einfach übertragen, ist ja keine Herstellung im Rahmen von einem Produktionsprozeß, wir sprechen doch von Einzelfällen...hm irgendwie komisch, aber ganz Unrecht habt ihr wohl auch nicht...

JAn

P.S. Werd mir mal weitere Gedanken machen...oder wir erstatten einfach ne Anzeige und warten was passiert...grins... :)

am 23. Juli 2005 um 15:20

Hallo!

Also mit dem StGB kommst Du hier nicht weiter. Ohne längere Prüferei steht ja fest, dass paschuke sich nicht GEIRRT hat. Schließlich wusste er ja bei Begleichung der Rechnung, dass die nur 1/2 Stunde gebraucht haben.

Und ohne Irrtum kein Betrug.

Wenn Du einen Werkvertrag (§§ 631ff. BGB) abschließt, dann kann man sich über den Werklohn einigen. Wird keine ausdrückliche (oder konkludente) Vereinbarung getroffen gilt § 632 BGB. D.h. es ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Üblicherweise rechnet Mercedes nach den AW's ab, egal wie lange es tatsächlich dauert. Die AW's werden aus Stuttgart vorgegeben. Der Preis für eine AW variiert jedoch von Werkstatt zu Werkstatt (Stadt=teuer - Land=günstiger)

Also mein Tip: VORHER den Preis abmachen. GGf. vereinbaren, dass nur die tatsächliche Arbeitszeit bezahlt wird. Allerdings kannn das auch Risiken haben. Schließlich könnten die sich dann richtig Zeit lassen...

PS: Aber ich kann Deinen Ärger sehr gut verstehen. Ich bin derzeit auch richtig sauer über meine Werkstatt. Die haben schon 2x verbeblich versucht, Roststellen am Radkauf in den Griff zu kriegen und immer nur Lack auf den Rost gespritzt.

Ok, war Kulanz/Garantie, aber trotzdem erwarte ich ein mangelfreies Werk und keine Verkauflackierung.

Und dann musste man sich noch wie ein Idiot behandeln lassen... Wirklich unter aller S..

Na ich mein, dass ist doch klar, wenn ich alles so vereinbare, okay, aber wenn man mir sagt 60 min gearbeitet und es waren nur 30 min, dann liegt sehr wohl ein Irrtum und eine Täuschung meiner Person vor, das ist ja wohl klar!

 

Hier ist auch ein interessanter Link dazu:

http://www.mercedes-forum.com/.../thread.php?...

MfG

JAn

nochmal: die aw-zeiten sind für den meister als kalkulationshilfe. es ist so als wenn er sagt: ich mach das für 5.-euro (beispiel). und du sagst: dann mach mal, sprich ich erteile den auftrag. und wie sich die bestandteile lohn, zeit usw. zusammen setzen ist dabei ersteinmal für dich uninteressant. das du jetzt einsicht in die zeitkalkulation hattest ist zufall. sich darauf zu berufen finde ich albern. oder hättet ihr auch mehr bezahlt (und darauf bestanden und mit dem bgb gewunken) wenn dc mehr zeit gebraucht hätte. aus meiner sicht ein streit um kaisers bart.

meine meinung.

ansonsten werkstatt wechseln.

dto

albern!!!

am 25. Juli 2005 um 2:06

Hallo :)

Bit Du Dir absolut sicher, dass nicht zwei Mechaniker an Deinem Auto gearbeitet haben?

Gruss Jörg

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