- Startseite
- Forum
- Auto
- Mercedes
- A-Klasse & Vaneo
- CLA
- Beleuchteter Mercedes Benz Stern
Beleuchteter Mercedes Benz Stern
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hallo erstmals,
Wie gehts euch?
Ich wollte mal wissen, ob es den beleuchteten Stern auch für den CLA gibt und
was dieser so kostet?
Vielen Dank im Vorras
Mit freundlichen Grüßen
MregneryM
Beste Antwort im Thema
Hallo MregneryM,
so langsam habe ich den Eindruck das Du dir es mit all deinen Anfragen sehr Einfach machst.
Nach dem Motto, warum soll ich mich bemühen, wenn das andere für mich machen!
Einfach mal ein wenig Googeln oder vielleicht auch mal dirket auf der MB Hompage
nachschauen wäre ja mal angebracht. Wenn du dies gemacht hättest, würdest du
auch folgende Info bei MB bekommen. (Bis jetzt nicht für den CLA)
http://www.mercedes-benz.de/.../illuminated_star.html
Ich war mal so frei, aber bitte demnächst vorher mal selber ein bisschen Suchen!
Nix für Ungut ;)
Gruss, Woelli10
PS: Stauch mal deine anfragen zusammen, soviele Leerzeilen sind unnötig!
Ähnliche Themen
36 Antworten
Leute, Ihr merkt doch nichts mehr. Völlig sinnfreier Kommentar.
Wofür ist denn so ein Forum gedacht?
Zitat:
Original geschrieben von Woelli10
Hallo MregneryM,
so langsam habe ich den Eindruck das Du dir es mit all deinen Anfragen sehr Einfach machst.
Nach dem Motto, warum soll ich mich bemühen, wenn das andere für mich machen!
Einfach mal ein wenig Googeln oder vielleicht auch mal dirket auf der MB Hompage
nachschauen wäre ja mal angebracht. Wenn du dies gemacht hättest, würdest du
auch folgende Info bei MB bekommen. (Bis jetzt nicht für den CLA)
http://www.mercedes-benz.de/.../illuminated_star.html
Ich war mal so frei, aber bitte demnächst vorher mal selber ein bisschen Suchen!
Nix für Ungut ;)
Gruss, Woelli10
PS: Stauch mal deine anfragen zusammen, soviele Leerzeilen sind unnötig!
für CLA wird's nicht angeboten ?
Zitat:
Original geschrieben von memento2003
Leute, Ihr merkt doch nichts mehr. Völlig sinnfreier Kommentar.
Wofür ist denn so ein Forum gedacht?
Hast Du denn wenigstens gemerkt. dass Du einen uralten Post kommentiert?
Beim Actros ist der Stern aber auch über einen Schalter zu bedienen, nichts automatisch und offiziell auch nicht während der Fahrt.
Ich habe nun einen Termin in der Werkstatt um diesen einbauen zu
lassen. Kostet mit Luxemburgischer Mehrwersteuer und Montage
470€
http://www.kunzmann.de/.../...-beleuchtet-led-technik-original.htm?...
259€
Zitat:
@Sclass350 schrieb am 21. Februar 2014 um 21:53:09 Uhr:
Hallo Leute,
habe heute bei mir den Stern auch während der Fahrt zum leuchten gebracht!!!
Einfach an das Steuergerät ne 12V Fernbedienung(EBAY 20€) an geklemmt. Bin einfach an das weiße Kabel welches zum Stern geht dran gegangen und habe dort ein geschaltetes Plus angeschlossen. Alle Funktionen bei geöffneter Tür usw funktionieren weiterhin problemlos, kann jetzt aus 20 Meter Entfernung mein Sternchen zum leuchten bringen selbst wenn das Auto abgeschlossen da steht. Natürlich kann ich ihn auch während der Fahrt einschalten was halt leider in Deutschland nicht erlaubt ist:-(
Geht im übrigen auch ohne dieses Gebastel...
Der MB Teilemann verkauft uns im Regelfall folgende Teile.
Stern: A1668170316
Steuergerät: A1669002808
Kabel: A1178200100
Mit diesen Teilen leuchtet der Stern nur beim Öffnen des Wagens oder einer Tür, jedoch nicht während der Fahrt.
Wer es auch während der Fahrt leuchten lassen möchte, kauft bitte folgende Teile bei MB.
Stern: A1668170316 (wie gehabt)
Steuergerät: A1669004810 (USA)
Kabel: A1178200300 (USA)
Das Steuergerät sowie der Kabelsatz sind für das Permanente leuchten (in den USA erlaubt) vorgesehen.
Passt 1:1 beim deutschen Modell...
Da muss nix gebastelt werden o.ä.!!!
Das es dennoch Verboten ist, sollte jedem klar sein!
Und womit verboten? Mit Recht.
Erinnert mich an eine Frage vor kurzem: darf man die heckleuchten einfärben?
Darf man -nur halt nicht im öffentlichen Raum benutzen.
Sonst hätten wir bald Pinke Bremslichter, grüne Blinker, pastellblaue nebellampen und schwarzlicht als Abblendlicht
Aber wer's braucht ...
Neuer Dienstwagen für Michael Knight K.I.T.T 2.0
Das sprechen bringen wir ihm auch noch bei.
Zitat:
@x3black schrieb am 8. Juli 2015 um 23:40:33 Uhr:
Und womit verboten? Mit Recht.
Erinnert mich an eine Frage vor kurzem: darf man die heckleuchten einfärben?
Darf man -nur halt nicht im öffentlichen Raum benutzen.
Sonst hätten wir bald Pinke Bremslichter, grüne Blinker, pastellblaue nebellampen und schwarzlicht als Abblendlicht
Aber wer's braucht ...
Neuer Dienstwagen für Michael Knight K.I.T.T 2.0
Das sprechen bringen wir ihm auch noch bei.
Wer sagt dass man die Rücklichter nicht einfärben darf? Der x3black?
Die Rücklichter dürfen getönt werden, jedoch müssen dann zusätzlich Reflektoren angebracht werden.
Zitat:
@LeBaron90 schrieb am 20. Juli 2015 um 00:21:01 Uhr:
Zitat:
@x3black schrieb am 8. Juli 2015 um 23:40:33 Uhr:
Und womit verboten? Mit Recht.
Erinnert mich an eine Frage vor kurzem: darf man die heckleuchten einfärben?
Darf man -nur halt nicht im öffentlichen Raum benutzen.
Sonst hätten wir bald Pinke Bremslichter, grüne Blinker, pastellblaue nebellampen und schwarzlicht als Abblendlicht
Aber wer's braucht ...
Neuer Dienstwagen für Michael Knight K.I.T.T 2.0
Das sprechen bringen wir ihm auch noch bei.
Wer sagt dass man die Rücklichter nicht einfärben darf? Der x3black?
Die Rücklichter dürfen getönt werden, jedoch müssen dann zusätzlich Reflektoren angebracht werden.
Wie kommst du zu dieser Annahme? Ein Reflektor ersetzt mein Brems und Blinklicht? Das möchte ich sehen...
Fakt ist, dass die Zulassung der Leuchten erlischt sobald man sie verändert, weil sie vom Original abweichen!
Der Hersteller lässt sie ja nicht umsonst abnehmen, sonst könnte er das auch lassen...
Aber lasiert nur, werdet im Schadensfall dann halt nur böse überrascht ??
Früher gab das sogar 120€ und 3 Punkte,... nach der Reform kA
Hatte nen Kumpel mal... ;)
Zitat:
@Stefan.2505 schrieb am 20. Juli 2015 um 10:01:24 Uhr:
Zitat:
@LeBaron90 schrieb am 20. Juli 2015 um 00:21:01 Uhr:
Wer sagt dass man die Rücklichter nicht einfärben darf? Der x3black?
Die Rücklichter dürfen getönt werden, jedoch müssen dann zusätzlich Reflektoren angebracht werden.
Wie kommst du zu dieser Annahme? Ein Reflektor ersetzt mein Brems und Blinklicht? Das möchte ich sehen...
Fakt ist, dass die Zulassung der Leuchten erlischt sobald man sie verändert, weil sie vom Original abweichen!
Der Hersteller lässt sie ja nicht umsonst abnehmen, sonst könnte er das auch lassen...
Aber lasiert nur, werdet im Schadensfall dann halt nur böse überrascht ??
Früher gab das sogar 120€ und 3 Punkte,... nach der Reform kA
Hatte nen Kumpel mal... ;)
Nun ja, ich hatte mal ein Fz. bei dem die Rücklichter getönt wurden - hatte keine Probleme. Nur darf man sie nicht komplett schwarz machen.
Zitat:
@LeBaron90 schrieb am 20. Juli 2015 um 10:44:09 Uhr:
Zitat:
@Stefan.2505 schrieb am 20. Juli 2015 um 10:01:24 Uhr:
Wie kommst du zu dieser Annahme? Ein Reflektor ersetzt mein Brems und Blinklicht? Das möchte ich sehen...
Fakt ist, dass die Zulassung der Leuchten erlischt sobald man sie verändert, weil sie vom Original abweichen!
Der Hersteller lässt sie ja nicht umsonst abnehmen, sonst könnte er das auch lassen...
Aber lasiert nur, werdet im Schadensfall dann halt nur böse überrascht ??
Früher gab das sogar 120€ und 3 Punkte,... nach der Reform kA
Hatte nen Kumpel mal... ;)
Nun ja, ich hatte mal ein Fz. bei dem die Rücklichter getönt wurden - hatte keine Probleme. Nur darf man sie nicht komplett schwarz machen.
Korrekt, der Grad der Tönung ist entscheident.... Genau so kannst du die Frontscheiben tönen, jedoch lage nicht so hochgradig wie die ab der B-Säule.
Korrekt, der Grad der Tönung ist entscheident.... Genau so kannst du die Frontscheiben tönen, jedoch lage nicht so hochgradig wie die ab der B-Säule.
Sorry,leider falsch. Jedenfalls in Deutschland. (Nachträgliche) Tönung der Front- und vorderen Seitenscheiben sind definitiv nicht zulässig.
Bei Rückleuchten reicht es für ein Ticket wenn die verschmutzt sind.
Und nein, dass ist nicht auf meinem Mist gewachsen, steht so in der StVZO.
Zitat:
@x3black schrieb am 20. Juli 2015 um 18:46:20 Uhr:
Korrekt, der Grad der Tönung ist entscheident.... Genau so kannst du die Frontscheiben tönen, jedoch lage nicht so hochgradig wie die ab der B-Säule.
Sorry,leider falsch. Jedenfalls in Deutschland. (Nachträgliche) Tönung der Front- und vorderen Seitenscheiben sind definitiv nicht zulässig.
Bei Rückleuchten reicht es für ein Ticket wenn die verschmutzt sind.
Und nein, dass ist nicht auf meinem Mist gewachsen, steht so in der StVZO.
Meine Antwort bezieht sich auf die Schweiz. Die Antwort von Whatson2k evtl. auch :D
***Zynismus ist nicht angebracht. Text entfernt***Mod***
Zitat:
@LeBaron90 schrieb am 20. Juli 2015 um 19:27:15 Uhr:
Zitat:
@x3black schrieb am 20. Juli 2015 um 18:46:20 Uhr:
Korrekt, der Grad der Tönung ist entscheident.... Genau so kannst du die Frontscheiben tönen, jedoch lage nicht so hochgradig wie die ab der B-Säule.
Sorry,leider falsch. Jedenfalls in Deutschland. (Nachträgliche) Tönung der Front- und vorderen Seitenscheiben sind definitiv nicht zulässig.
Bei Rückleuchten reicht es für ein Ticket wenn die verschmutzt sind.
Und nein, dass ist nicht auf meinem Mist gewachsen, steht so in der StVZO.
Meine Antwort bezieht sich auf die Schweiz. Die Antwort von Whatson2k evtl. auch :D
***Zynismus ist nicht angebracht. Text entfernt***Mod***
Ist in der Schweiz definitiv so, da haben die beiden (LeBaron90 & whatson2k) recht.
Gruss vom MFK-Prüfer