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Bekommt der aktuelle SQ5 die (leider kommende) blaue Plakette??

Audi Q5 8R
Themenstarteram 1. Juni 2016 um 5:09

Hallo ins Nachbarforum,

ich möchte mir einen SQ5 zulegen mit Euro 6, da mein BMW dies nicht erfüllt. Jetzt habe ich gelesen http://www.blaue-plakette.de/de/wer-bekommt-die-blaue-plakette.html dass nicht alle Euro 6 Diesel die geforderten Werte erfüllen. Wie ist das beim SQ5? Wer weiß genaues??

Danke schon jetzt für die Infos!

Beste Antwort im Thema
am 1. Juni 2016 um 20:30

Zitat:

Hier ist Q/SQ5 Land und warum schreibst du nicht die DUH direkt an, die können dir deine Frage sicher besser beantworten.

Die Seiten, die ihr gefunden habt (blaue-plakette.de, umweltplakette.de, ...) werden alle von privaten Firmen betrieben, das sind keine Infoportale des Umweltministeriums.

Und bei der DUH anfragen ist auch nicht der richtige Weg, denn das ist ein privater Verein und die Angaben, die ihr gefunden habt, ist deren Wunschzettel aus dem Jahre 2014, was die denn gerne hätten. Leider scheinen viele aber genau das als gesetzt und bereits beschlossen anzusehen, obwohl es keine Hinweise darauf gibt.

Für die Plakettenverordnung ist aber kein Verein, sondern das Umweltministerium zuständig.

Ich denke, die einzig seriöse Quelle, die es zur Zeit gibt, ist das Umweltministerium selber. Und dort sind im Moment nicht wirklich viele Details zu lesen:

http://www.bmub.bund.de/.../?no_cache=1&tx_irfaq_pi1%5Bcat%5D=7

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Zitat:

@Q5toto schrieb am 14. Juli 2016 um 17:11:41 Uhr:

Zitat:

@Thommy12 schrieb am 14. Juli 2016 um 16:29:56 Uhr:

Wenn Deine Frau Anwältin ist heißt das ja nicht, dass sie sich darüber auch Gedanken gemacht hat. Oder hat sie dir das ok gegeben??

Lies mal hier:

http://www.umweltplakette.org/fragen-und-antworten/#27

Mir ist es wirklich Wurscht, aber wegen so einem "Babberl" würde ich nichts riskieren!

Klar ich konnte mir die Predigt anhören. Ab dem Zeitpunkt ab dem es die Plakette gibt werde ich wohl das Gemecker nicht mehr ausblenden können ;) und sie entfernen müssen. Um dann wie immer ohne fahren und halt hin und wieder 80 Euro zahlen... bis dahin (2018?) kann man sich den Spaß machen...

Toto, Du gehst langsam als Fälscher durch :D Was machst Du nebst Auto und Plaketten fälschen noch so für Mist (Deine Worte) :cool:

Paragraph 267 StGB sagt dazu".... der Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden jeweils in der Absicht, im Rechtsverkehr zu täuschen." Bringt man diese Plakette am Fahrzeug an, könnte man darüber hinwegtäuschen im Besitz einer echten Plakette zu sein. Wenn man also Pech hat und wird kontrolliert, besteht erstmal der Anfangsverdacht und man ist in der Beweispflicht. Es ist ja nicht alles erlaubt, was auch verkauft wird. Auch wenn es nur ein Spaß ist...

Zitat:

@frecherchris schrieb am 14. Juli 2016 um 17:59:02 Uhr:

Paragraph 267 StGB sagt dazu".... der Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden jeweils in der Absicht, im Rechtsverkehr zu täuschen." Bringt man diese Plakette am Fahrzeug an, könnte man darüber hinwegtäuschen im Besitz einer echten Plakette zu sein. Wenn man also Pech hat und wird kontrolliert, besteht erstmal der Anfangsverdacht und man ist in der Beweispflicht. Es ist ja nicht alles erlaubt, was auch verkauft wird. Auch wenn es nur ein Spaß ist...

Wahrscheinlich ist die Anwältin von den vielen Fälschungen ihres Gatten mittlerweile so abgehärtet,das Sie nix mehr juckt.

Zitat:

@Q5toto schrieb am 14. Juli 2016 um 17:11:41 Uhr:

Zitat:

@Thommy12 schrieb am 14. Juli 2016 um 16:29:56 Uhr:

Wenn Deine Frau Anwältin ist heißt das ja nicht, dass sie sich darüber auch Gedanken gemacht hat. Oder hat sie dir das ok gegeben??

Lies mal hier:

http://www.umweltplakette.org/fragen-und-antworten/#27

Mir ist es wirklich Wurscht, aber wegen so einem "Babberl" würde ich nichts riskieren!

Klar ich konnte mir die Predigt anhören. Ab dem Zeitpunkt ab dem es die Plakette gibt werde ich wohl das Gemecker nicht mehr ausblenden können ;) und sie entfernen müssen. Um dann wie immer ohne fahren und halt hin und wieder 80 Euro zahlen... bis dahin (2018?) kann man sich den Spaß machen...

Wobei es schon beim zweiten Verstoß teurer werden kann, da man als Wiederholungstäter gilt. Dazu muss man nicht einmal zwingend in der gleichen Umweltzone erwischt werden, weil man mit solch einer Bußgeldhöhe im Regelfall in Flensburg einen Eintrag erhält und alle Bußgeldbehörden darauf zugreifen können.

Gibt kein Punkt mehr dafür. Deswegen ist es egal.

Und auserdem geht es ja nicht darum ob man eine geklebt hat. Sonder ob das Auto die umweltzone betreten darf. Und das darf ja heutzutage eh jedes Auto. Hatte da früher auch Erfahrungen gesammelt (als notorischer nicht Kleber) als es noch Punkte geben sollte. Wenn man in der Verhandlung nachweisen konnte das man eine Plakette für die Zone besessen hat gab es kein Punkt. ;)

Wenn man gegen einen Bußgeldbescheid vorgeht, läuft es ja meist immer auf die Würdigung des Einzelfalls hinaus. Aber, da ist man auch auf das Wohlwollen des Richters oder der Richterin angewiesen. Ich wollte aber eigentlich nur deutlich machen, dass es nicht bei 80 Euro bleiben muss und es auch sehr schnell teurer werden kann. Fällt mittlerweile insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf und kann laut Bußgeldverordnung auch bei anderen Verstößen zur Anwendung kommen.

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