Bekomme ich Probleme beim Tüv????
Hallo Liebe Talkfreunde, allen zu erst mal ein Schönes Pfingstwochenende....Also ich hatte ja vor Kurzem geschrieben das meine Kawa die ich mir zugelegt hatte ein Jahr stand. Laut Abmeldungsbescheid musste ich aber feststellen das diese aber schon seit 2004 abgemeldet ist. Als ich mal beim meinem Tüv Freund angerufen habe, sagte der mir Das ich jetzt ne TÜV Hauptuntersuchung machen müsse also sowas wie ne neue Vollabnahme. Stimmt das oder gibt es diese Regelung nicht mehr. Den das würde erklären warum die nur 500 Euro gekostet hat.
Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal im vorraus!!!
Beste Antwort im Thema
Servus.
Ich misch mich mal auch noch ein.
Diese 18-Monate - Regelung ist seit langem (2006) Geschichte. Der Harlekin hat da vollkommen Recht.
Ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" im Volksmund "Vollgutachten" genannt, ist nur noch dann erforderlich, wenn der Datensatz beim KBA gelöscht und von der Zulassungsstelle nicht mehr abrufbar ist. Die Löschfrist beträgt i.d.R. 7 Jahre. Außerdem bei Import-Fahrzeugen z.B. aus der Schweiz, ohne COC-Papiere.
Wie ich aus berufenem Munde (mein Freund ist Leiter einer TÜV-Prüfstelle) weiß, ist ihm das aber auch dann egal, wenn der alte Kfz-Brief (nicht die Zulassungsbescheinigung) noch vorhanden ist, weil er die notwendigen Daten dann daraus entnehmen kann. Das sieht auch ein anderer Freund (Leiter der Zulassungsstelle) so.
Gleichzeitig möchte ich der Panikmacherei vor dem "Vollgutachten" entgegen treten. Ich habe in früheren Jahren xx solcher Gutachten machen lassen. Die kosteten genau 3 Euro mehr als eine normale HU. Aktuell kostet die "Vollabnahme" 60, eine HU 39,50 Euro. Der Unterschied ist, dass die VA von einem Dipl. Ing. gemacht werden muss, in der Regel ist das der Leiter der Prüfstelle.
Andererseits habe ich von dieser Panikmacherei, immer profitiert, denn Moppeds, bei denen eine VA fällig war, waren meistens wesentlich preiswerter zu bekommen, weil alle diese unbegründete Angst hatten. Insofern ist - wer Ahnung hat - klar im Vorteil.
Ich habe auch schon VA machen lassen, wenn sie eigentlich gar nicht notwendig gewesen wäre. Das macht dann Sinn, wenn Änderungen am Motorrad vorgenommen wurden. So habe ich mehrere Umbauten an einer XS 750 und z.B. sogar die fehlende Auspuff-Flöte an meiner BMW R 80 ST legalisiert.
Wie und warum das so ist, erzähle ich maximal per PN, denn eigentlich finde ich das sooo schlecht nicht, dass das nicht Jede(r) weiß.
61 Antworten
hab da was interessantes gefunden .... zum Thema Vollabnahme 🙂
Einfach alles lesen ...
🙂 Mahlzeit, also heute war ich beim Tüv, es gibt die abnahme nicht mehr die wurde abgeschaft, nachdem die au ja auch abgeschaft worden ist. solange man nen Brief in der Tasche hat kann man zu jedem Tüv gehen. Coole Sache Tüv habe ich trotzdem keinen bekommen, den meine Reifen waren zu alt ansonsten wurden bi der Maschiene keine Mängel festgestellt.🙂
Allen noch eine Schöne Woche!
na dann schnell 2 x BT45 bestellen und los gehts.
Zitat:
Original geschrieben von simon2210
Tüv habe ich trotzdem keinen bekommen, den meine Reifen waren zu alt ansonsten wurden bi der Maschiene keine Mängel festgestellt.🙂Allen noch eine Schöne Woche!
Aaaaarg!!! Das musste nun wirklich nicht sein. Das sieht man doch (Reifen) 😕😰😠
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Zitat:
Original geschrieben von WeWa2
Aaaaarg!!! Das musste nun wirklich nicht sein. Das sieht man doch (Reifen) 😕😰😠Zitat:
Original geschrieben von simon2210
Tüv habe ich trotzdem keinen bekommen, den meine Reifen waren zu alt ansonsten wurden bi der Maschiene keine Mängel festgestellt.🙂Allen noch eine Schöne Woche!
Bist Du da wirklich sicher ??? Mit der Aussage ?
Also ich pers. gehör zu denen die lieber einen fast neuen (1500 km) Reifen entsorgen, weil das Teil 17 Jahre steht.
Kenn aber auch Kumpels bei denen der Blaumann nur kurz auf das Profil am Moped gschaut hat und gut wars - beim 1. oder 2.ten original Yokohama...z.T. net mal ne Probefahrt, etc... aber genug, sonst gehts o.T.
Gruß
Der SemmeL
Nein. Ich meine: wie kann man nur mit den alten Holzreifen zum TÜV
fahren. Das sehe ich doch (wenn nicht äußerlich, aber die Nr. auf dem Reifen).
DAS könnte mir nie passieren.
Morgen ja die reifen waren ja profiltechnisch ja noch in ordnung, aber das Alter den durch die lange Standzeit waren se ja schon mindestens 7 Jahre alt.
Wie alt dürfen denn Reifen sein? Denn mir steht sowas auch bevor.
Ich bin mir gerade gar nicht sicher, ob das ein schwerer Mangel ist. Wenn der Reiffen keinen Schaden hat, und ausreichend Profil hat dürfte der Mann nichts zu beanstanden haben.
Dass das gerade beim Motorrad für einen selber nicht der Hit sollte klar sein, aber für den TÜV?
Ich habe im Netz das hier zu dem Thema gefunden:
Es gibt keine Beschränkung des Reifenalters, außer bei Anhängern die über eine 100km/h Zulassung verfügen.
(Dort dürfen die Reifen nicht älter wie 6 Jahre alt sein.)
Reifen altern durch chemische und physikalische Prozesse. (Witterungsbedigungen, Einsatzhäufigkeit)
Bei der Hauptuntersuchung werden Reifen nur dann bemängelt, wenn sie starke Alterungsspuren aufweisen,
(Rissbildungen am Profil und der Seitenwand) unabhängig vom tatsächlichen Alter.
Der Bundesverband Reifenhandel empfiehlt eine Reifenalter von nicht mehr als 10 Jahren bei PKW Reifen und nicht mehr wie 8 Jahren bei sog. Standfahrzeugen. (Anhänger, Wohnwagen etc.)
Allerdings stellt der BRV auch klar, dass Neureifen bei sachgemäßer Lagerung auch noch nach mehreren Jahren
der Spezifikation und Qualitätsansprüchen eines Neureifen entsprechen und somit als NEU verkauft werden dürfen. (Diese Empfehlung gilt bis zu einem Reifenalter von 5 Jahren)
Quelle: http://www.cartech-online.de/gesetzliches.html
🙄 Es gibt also keine Beschränkung der Reifen, das heißt ja das ich hätte tüv bekommen müssen...naja der Prüfer war sowieso so komisch der hatte noch nicht mel nen Motorradführerschein. dann werde ich nächste woche nochmal hinfahren und ihn fragen ob er mich verarschen will
Glaub mir, der hat unter umstände dein Leben gerettet. Du willst wirklich nicht mit alte Reifen durch die gegend fahren. Nach so viele Jahre verfliegt der Weichmacher und die Reifen werden "Holzig". Griffigkeit ist gleich null. Wenn naß fleigst du ab, besonders wenn du über Strassenmarkierungen oder Bitumin Reperaturstellen fährst. Tu dir den Gefallen und mach die Dinge weg !
Wenn du ihn fragst ob er dich verarschen willst, kommt die Frage garantiert zurück. Ja, es gibt keine Einschränkung, aber als Tüv Prüfer liegt es in seinem Ermessen ob die Reifen noch was Taugen. Offensichtlich nicht 🙂 Wie willst du ein Bauteil eine Lebenslimit geben wenn sie alle unterschiedlich abgenutzt werden. Nee nee ... lass ma, und mach neue druf.
Gruß
Jason
Da muss ich Jason beipflichten.
Den Stress mit dem Prüfer solltest Du Dir sparen.
Besser für die eigene Sicherheit ist es auf jeden Fall, neue Reifen drauf zu machen.
Alte Reifen haben nicht die nötige Haftung, weil sie ausgehärtet sind...auch bei ausreichendem Profil.
Tu Dir zur eigenen Sicherheit selbst den Gefallen.
Gruß.
Ich würde auch nicht mit solchen alten Reifen fahren, nur bemängeln darf der Prüfer, soviel ich weiß, nicht.
Ob man selber damit fahren sollte sei mal dahin gestellt. Mal drüber reden würde ich, und mir dann einfach mal die Grundlage für die Entscheidung zeigen lassen. Freundlich bleiben und Ende ... es geht dabei auch einfach um Geld welches nicht unnötig ausgegeben werden muss.
Demnächst kommt der Prüfer und bemängelt, dass der Reifen nicht so gut sei wie ein anderer ...!?