Beitragsberechnung noch nicht da, was passiert mit dem Versicherungsschutz?

Moin,
ich habe dieses Jahr die Kfz-Versicherung gewechselt sowohl für mein Auto als auch Motorrad.
Die ersten Beitragsrechnungen kamen Anfang Dezember/Ende November bei mir an und wiesen leider Fehler auf.
Der Fehler lag darin das ich beim Online abschließen der Versicherungen die SF-Klassen der Sondereinstufungen meiner alten Versicherung angegeben hatte und nicht die tatsächlichen.
Ich habe daraufhin nachdem ich vom Fehler mitbekommen habe natürlich der neuen Versicherung sofort bescheid gegeben und diese wollten mir eine neue Beitragsrechnung zu schicken (sowohl für das Auto als auch das Bike).

Nun ist es aber leider schon Ende des Jahres und ich habe noch immer nichts bekommen und nach weiterem nachfragen auch noch keine Rückmeldung bekommen.

Als ich Mitte Dezember meinen Versicherungsberater der neuen Versicherung danach gefragt habe ob ich die alten Beitragsrechnungen schon bezahlen solle meinte er "Nein" und das ich auf die neuen berichtigten warten solle.

Aber wie steht's um den Versicherungsschutz in meinem Fall ???
Ich habe nun sicherheitshalber heute "verspätet" den Versicherungsbeitrag für das Auto bezahlt da ich dort (sollte was an Neujahr mit dem Auto passieren) auf keinen Fall auf einen Schutz verzichten kann.

Was meint ihr, wie steht es in meinem Fall um meinen Versicherungsschutz?
Muss ich was befürchten?
Was würdet ihr in meinem Fall tun?
Das ist das erste Mal das ich meine Kfz-Versicherung online beantragen haben lassen.

Euch allen ein guten Rutsch ins neue Jahr!

33 Antworten

Zitat:

@wowi51 schrieb am 1. Januar 2024 um 13:10:51 Uhr:


Warum versucht man einen so wichtigen Vertrag nach Ende aller Geschäftszeiten im alten Jahr abzuschließen?
Wenn der Vermittler ein Mitarbeiter des Versicherers ist, kann man es riskieren, zu fahren. Sonst lieber nicht.

(Gehört zum zitierten Thread.)

"zitierten Thread" 😕

Meinst Du mich?

Keine Antwort... egal.

Der Versicherungsschutz ist da.

Zitat:

@E46320dtouring schrieb am 1. Januar 2024 um 20:29:12 Uhr:



Zitat:

@wowi51 schrieb am 1. Januar 2024 um 13:10:51 Uhr:


Warum versucht man einen so wichtigen Vertrag nach Ende aller Geschäftszeiten im alten Jahr abzuschließen?
Wenn der Vermittler ein Mitarbeiter des Versicherers ist, kann man es riskieren, zu fahren. Sonst lieber nicht.

(Gehört zum zitierten Thread.)


"zitierten Thread" 😕

Meinst Du mich?

Nicht so ungeduldig, ja !

1.
Wieso ungeduldig?

2.
Jetzt wo ich weiß, daß Du mich meinst, was meinst Du denn mit "(Gehört zum zitierten Thread)"? Welchen Thread? Ich sehe weder einen zitierten Thread noch sonst was. Thread, Post, Unterschied, klar? Zitiert jedenfalls hast Du : nichts.

3.
Jetzt wo ich weiß, daß Du mich meinst, wieso schreibst Du, daß ich im alten Jahr "nach Ende aller Geschäftszeiten" den Vertrag abgeschlossen habe? Anscheinend spekulierst und/oder unterstellst Du gern.
Es ist nicht so, er wurde recht früh am letzten Werktag des alten Jahres abgeschlossen. Und, wann denn sonst als im alten Jahr? Oder hättest Du ihn etwas im neuen Jahr abgeschlossen 🙄?

Zur weiteren Info, die Dir vielleicht etwas mehr Vorstellung verschafft, es gab sogar einen großen KFZ-Direktversicherer, oder ist es der größte überhaupt?, der hat sogar damit geworben, daß Abschlüsse bis zum 31.12., also kurz vor Datumswechsel noch mit einer Prämie von 15€ geködert/bezuschußt werden. Geht also alles. Da war im am Morgen des 29.12. im Vergleich ja noch lammfromm und sehr konventionell unterwegs.

Ja, man darf Verträge noch im alten Jahr abschließen.

Frohes Neues Jahr!

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