Beim ausscheren zu schnell Fahrende gefährdet

Hallo,

Ich habe ein Frage.

Mir ist gerade folgendes passiert: Ich fahre auf einer Bundesstraße (100km/h erlaubt) und möchte den vorausfahrenden überholen. Ich habe in den Spiegel geschaut und habe ein Auto in 100m Entfernung gesehen. Ich habe dann den Blinker gesetzt und bin raus gezogen.
Ich war da etwa bei 110km/h.
Ich habe jedoch die Geschwindigkeit des Autos hinter mir unterschätzt (Er fuhr etwa 130km/h). Er musste also ziemlich in die Eisen und hat mehrmals gehupt und mir den Mittelfinger gezeigt.
Ich konnte dannach beobachten wie der Beifahref ein Foto meines Autos machte. Ich vermute um eine Anzeige aufzugeben. Kann aber auch andere Gründe haben wer weiss. Jedenfalls hat das Auto mich dannach nochmal überholt (Wieder mit überhöhter Geschwindigkeit). Der Beifahrer hat mir dabei nochmal den Mittelfinger gezeigt und scheinbar rumgebrüllt. Logischerweise konnte ich nichts hören.

Nun zu meiner Frage:

Wer wäre hier im Recht und sollte er mich anzeigen, was könnte ich da erwarten?

Lg Marvin

Beste Antwort im Thema

...meiner Einschätzung nach sind da so manche Details in der Schilderung des TEs nicht richtig - z.B. die genannten Geschwindigkeiten und die Abstände / Entfernungen... da kann man von ausgehen, dass die zu seinen Gunsten geschönt sind um sich zu rechtfertigen.

Das wird die übliche Situation gewesen sein, wie sie täglich tausendfach stattfindet... langsames Fahrzeug vorraus, der erste in der Schlange kommt wieder mal nicht in die Puschen und / oder hat die Hosen voll, aber kaum zieht einer der Nachfolgenden raus fällt beim ersten der Groschen nur ist da dann der, der dahinter raus gezogen ist und am beschleunigen ist ungefähr auf seiner Höhe.

Edit: ...wobei der, der weiter hinten als erstes zum Überholen angesetzt hat in der Regel in die Eisen geht um einen Crash zu verhindern / um nicht in den linken Graben geschoben zu werden und anschließend hinter solchen Leuten wie dem TE ein Problem mit dem Gegenverkehr bekommt, weil man trotz des Ausscherens wieder nicht in die Puschen kommt und mit "um bloß nicht geblitzt zu werden" mit maximal zul. HG (gefühlt wie ne Wanderdüne) überholt.
Ala ich komm ja vorbei und kann vor dem am Horizoint auftauchenden Gegenverkehr wieder einscheren... den Frontalcrash, weil er durch die Lahmarschigkeit des Vordermanns nicht mehr rechtzeitig rein kommt hat ja der Hintermann.

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 26. Juli 2020 um 08:53:59 Uhr:


... denn der TE ist genau so ein Depp...

Warum nur kann man hier immer schon im Voraus ahnen, wer im Diskussionsverlauf auf die persönlich beleidigende Schiene abdriftet...

VG
Günter

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2020 um 08:59:40 Uhr:


@Gurkengraeber

Du gehst offensichtlich von einem Fahrstreifen aus, im Falle des TEs waren es aber zwei Fahrstreifen in seiner Richtung.

Gruß

Uwe

Ja davon ging ich aus. Aber dann verschiebt sich die "Dödeligkeit" ja höchstens noch mehr in Richtung des TE. Kann ja auf der Autobahn auch nicht einfach im letzten Moment mit 100 rausziehen wenn einer mit 170 ankommt. "ja aber hier war 100, da muss ich nicht mit 170 rechnen" hilft einem im Falle eines Unfalles dann auch nicht auch wenn der Raser ebenso in die Röhre schaut.

Aber ok, dann ist es wieder das alte "Raser vs Träumer" Lied, welches hier im V&S Forum schon tausende Male gesungen wurde. Da bin ich dann doch raus.

Also halte ich an jeder grünen Ampel an und schaue, ob nicht doch Querverkehr kommt?
An Kreuzungen/Einmündungen warte ich lieber doch, der am Horizont könnte ja doch 130 statt der erlaubten 50 innerorts fahren ...?

Wer massiv die Regeln verletzt, sollte sich nicht mit kleineren Fehlern anderer rausreden können ... aber da der Fahrstil der Großteil der Verkehrsteilnehmer ca - 50 % Sicherheitsreserve lässt, hat man eben schon bei Flüchtigkeitsfehlern keine mehr.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 26. Juli 2020 um 09:07:26 Uhr:


Ja davon ging ich aus. Aber dann verschiebt sich die "Dödeligkeit" ja höchstens noch mehr in Richtung des TE.

Es ist völlig egal, welche Dödligkeit dödliger war. Auch ein guter Autofahrer macht Fehler. Ein Unterschied zwischen einen guten und einen schlechten Autofahrer ist, dass ein guter Autofahrer aus seinem Fehler lernt und ihn somit in der Regel nur einmal begeht, während ein schlechter Autofahrer ihn immer wieder wiederholt.

Wenn hier im Forum jemand von einem Fehler berichtet, den er begangen hat, habe ich keinen Grund ihn grundsätzlich für einen schlechten Autofahrer zu halten, der immer und immer wieder die selben Fehler begeht. Deswegen ist aus meiner Sicht jede Kritik fehl am Platze. Vielmehr sollte man dem Fragesteller helfen (z.B. wie man selbst den Fehler vermeidet, der dem Fragsteller passiert ist). Wenn Fragesteller allerdings erkennen lässt, dass er keine Einsicht zeigt es besser zu machen oder einer dieser Rechthabertypen ist, dann erlaube ich mir auch Kritik, aber nicht vorher.

Nun hat aber der TE selbst geschrieben, dass er sich falsch verhalten hat, also ist eure massive Kritik fehl am Platze oder macht ihr nie einen Fehler?

Gruß

Uwe

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Zitat:

@Knergy schrieb am 26. Juli 2020 um 09:15:49 Uhr:


Wer massiv die Regeln verletzt, sollte sich nicht mit kleineren Fehlern anderer rausreden können ...

Der TE fuhr 110km/h und zieht 100m vor einem anderen raus. Das ist schon ziemlich sportlich.

Wenn ich jemandem im Rückspiegel sehe der so nah dran ist, schau ich schon aus Eigeninteresse 2 mal in den Spiegel ob der Näher kommt oder nicht.

Das kann man sich jetzt hier versuchen schön zu reden wie man will, der TE hat sich genau so falsch verhalten wie der, der mit 130 bei erlaubten 100 fährt.

Deine anderen erfundenen Extrembeispiele kannst du dir stecken, die haben nichts mit dem Thema zu tun.

Moin Moin !

Ich kann beim besten Willen keinen Fehler beim TE erkennen ! Der Fehler liegt eindeutig beim anderen , der die zul.Höchstgeschwindigkeit ganz erheblich überschritten hat. Wie schon richtig geschrieben wurde, ist es keine Option , auf den blossen Verdacht hin , jemand anderes könnte die Strassenverkehrsvorschriften vorsätzlich erheblich überschreiten , einen Überholvorgang durch längere Beobachtung eines noch weit entfernten Fzges unnötig zu verzögern, wie hier allen Ernstes vorgeschlagen wurde. Im Gegenteil sind genau das die Fahrer, die Unfälle provozieren , indem nämlich weitere nachfolgende, die den TE beobachten , weil sie selber ebenfalls überholen wollen , zu der Annahme kommen , er wolle nicht überholen und dann selber rausziehen , wobei sie dann sowohl selber den von hinten kommenden ausbremsen bzw. mit diesem kollidieren oder mit dem dann doch heraus ziehenden TE.

Was ist denn nun passiert? jemand, der rücksichtslos und mit weit überhöhter Geschwindigkeit eine Fzg-Kolonne überholt hat , musste auf eine wohl noch immer über dem Limit liegende Geschwindigkeit abbremsen. Ausserdem konnte er ein Fzg der Kolonne ( das des TE) nicht im gleichen Zug überholen.
Sein bzw. seines Beifahrers Verhalten danach zeugt weiterhin davon , dass ihnen eine gewisse Reife zur Teilnahme am Strassenverkehr fehlt.

MfG Volker

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2020 um 09:36:38 Uhr:


oder macht ihr nie einen Fehler?

Wenn ich genau drüber nachdenke...fast nie, und dann nicht solche blöden.

...wie soll der TE 110km/h drauf gehabt haben?
Er hatte ein langsam fahrendes Fahrzeug (LKW? schwerer LKW?) vor sich... LKWs bis 7,5to. dürfen 80km/h und schwere LKW 60km/h, fahren aber regelmäßig ca. 70km/h.

Es wird eher ein Schuh drauß, wenn man sagt der TE hatte ca. 80km/h und der von hinten Überholende ca. 100-110km/h drauf.

Mit 110 darauf zu gefahren und dann raus gezogen, ohne abzubremsen.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 26. Juli 2020 um 10:26:28 Uhr:


Ich kann beim besten Willen keinen Fehler beim TE erkennen !

Was schonmal aussagt, dass du Schwierigkeiten hast Verkehrssituationen von allen Seiten zu beleuchten und richtig einzuschätzen.

Der Fehler liegt eindeutig beim anderen , der die zul.Höchstgeschwindigkeit ganz erheblich überschritten hat.

130 bei 100 ist nicht mal im Bereich vom Fahrverbot. Von daher scheint deine Definition von "ganz erheblich" von der des Gesetzgebers abzuweichen.

Wie schon richtig geschrieben wurde, ist es keine Option , auf den blossen Verdacht hin , jemand anderes könnte die Strassenverkehrsvorschriften vorsätzlich erheblich überschreiten , einen Überholvorgang durch längere Beobachtung eines noch weit entfernten Fzges unnötig zu verzögern, wie hier allen Ernstes vorgeschlagen wurde.

Stimmt. Ein flüchtiger Blick in den Spiegel reicht natürlich vollkommen aus, um Geschwindigkeiten anderer einschätzen zu können. Mir kommt der Verdacht du bist einer von den Kandidaten, die nach der "Platz da jetzt komm ich" Mentalität die Spur wechseln und beim Einschlagen des Lenkrads ggf. noch den Blinkerhebel mitbetätigen. Aber ich will ja keinen Vorverurteilen.

Im Gegenteil sind genau das die Fahrer, die Unfälle provozieren , indem nämlich weitere nachfolgende, die den TE beobachten , weil sie selber ebenfalls überholen wollen , zu der Annahme kommen , er wolle nicht überholen und dann selber rausziehen , wobei sie dann sowohl selber den von hinten kommenden ausbremsen bzw. mit diesem kollidieren oder mit dem dann doch heraus ziehenden TE.

Dafür gibt es Blinker, da kann man super seine Absichten mit anzeigen. Abgesehen davon: Ich muss nicht erst aufschließen um den Verkeher hinter mir zu beobachten. Das geht wunderbar, während ich mich der Kolonne die ich überholen möchte näher. Da brauch kein anderer was annehmen und es gibt auch keine Unfälle. Nennt sich vorausschauendes Fahren.

Was ist denn nun passiert? jemand, der rücksichtslos und mit weit überhöhter Geschwindigkeit eine Fzg-Kolonne überholt hat , musste auf eine wohl noch immer über dem Limit liegende Geschwindigkeit abbremsen.

Hier wiederholst du deinen Fehleinschätzung von "weit überhöht". Von daher überflüssiger Absatz.

Ausserdem konnte er ein Fzg der Kolonne ( das des TE) nicht im gleichen Zug überholen.
Sein bzw. seines Beifahrers Verhalten danach zeugt weiterhin davon , dass ihnen eine gewisse Reife zur Teilnahme am Strassenverkehr fehlt.

Das selbe würde ich dir jetzt auch unterstellen, auf Grund deiner Ausführungen hier. Mist, jetzt hab ich doch jemanden vorverurteilt.

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Juli 2020 um 10:32:10 Uhr:


...wie soll der TE 110km/h drauf gehabt haben?

Manchmal hilft es auch mal den Eingangspost zu lesen. Motor-Talk wie es leibt und lebt.

Gebau deswegen machen Diskussionen hier überhaupt keinen Sinn.

...ich bleibe dabei, die Geschwindigkeitsangaben des TE sind zu seinen Gunsten geschönt... 1. hat man in so einer Situation eines Beinahe-Unfalls andere Probleme als auf den Tacho zu gucken, dass man die Geschwindigkeiten aufs km/h genau angeben kann und 2. die sind die in seiner Darstellung genau so hingedreht, dass er mit abzüglich Tachovorlauf genau auf zul.HG. der Gute ist und man dem anderen aus überhöhter Geschwindigkeit einen Strick drehen kann - das nehm ich dem TE nicht ab... und so eine lebensfremde & unrealistische Aussage ohne irgendwelche Hinweise / Indizien / etc. würde ihm auch im Falle z.B. einer Anzeige oder eines Unfalls nicht abgenommen.

Dann gibt es auch keinen Grund hier zu schreiben wenn du dem TE nicht glaubst, oder?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Juli 2020 um 10:26:30 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2020 um 09:36:38 Uhr:


oder macht ihr nie einen Fehler?

Wenn ich genau drüber nachdenke...fast nie, und dann nicht solche blöden.

Oh man. Was bin ich stolz, hier mitschreiben zu dürfen.😁

Moin Moin !

Zitat:

Was schonmal aussagt, dass du Schwierigkeiten hast Verkehrssituationen von allen Seiten zu beleuchten und richtig einzuschätzen.

na, dann muss ich wohl die letzten ca. 4 Millionen km einen richtig guten Schutzengel gehabt haben!

Zitat:

130 bei 100 ist nicht mal im Bereich vom Fahrverbot. Von daher scheint deine Definition von "ganz erheblich" von der des Gesetzgebers abzuweichen.

Auch falsch! Ab 26 km/h gilt ausserhalb geschl.Ortschaften ein einmonatiges Fahrverbot , wenngleich das zur Zeit ausgesetzt ist.

Zitat:

Stimmt. Ein flüchtiger Blick in den Spiegel reicht natürlich vollkommen aus, um Geschwindigkeiten anderer einschätzen zu können.

habe ich weder geschrieben noch behauptet. Aber der "flüchtige" (auch diese Wortschöpfung ist eine Unterstellung von dir) Blick reicht aus , um die Entfernung richtig einschätzen zu können.

Zitat:

Mir kommt der Verdacht du bist einer von den Kandidaten, die nach der "Platz da jetzt komm ich" Mentalität die Spur wechseln und beim Einschlagen des Lenkrads ggf. noch den Blinkerhebel mitbetätigen. Aber ich will ja keinen Vorverurteilen.

Eine unterstellung wird nicht dadurch entkräftet , indem du sie selber anzweifelst. Also halte dich an Tatsachen anstelle von dir selbst erfundene Behauptungen!

Zitat:

Hier wiederholst du deinen Fehleinschätzung von "weit überhöht". Von daher überflüssiger Absatz.

Vielmehr wiederholte Falschaussage von dir

Zitat:

Das selbe würde ich dir jetzt auch unterstellen, auf Grund deiner Ausführungen hier. Mist, jetzt hab ich doch jemanden vorverurteilt.

Da gegen schwachsinnige Unterstellungen keine Argumente helfen , lasse ich das unkommentiert stehen.

MfG Volker

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