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BEIFAHRERN unter Alkohol- und Drogeneinfluss droht Führerscheinverlust...

Themenstarteram 4. April 2006 um 14:20

Zitat:

Gericht bestätigt Führerscheinentzug für Beifahrer

Beifahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss müssen damit rechnen, bei einer Polizeikontrolle ihren Führerschein zu verlieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass dem Kontrollierten sowohl der Konsum von Alkohol als auch von Cannabis nachgewiesen werden kann.

Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart mitteilte, wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Beschwerde eines Mannes gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom vergangenen Dezember zurück (Aktenzeichen 10 K 3224/05). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der 23-Jährige hatte gegen den vom Landratsamt Böblingen verfügten Sofortentzug seines Führerscheins im September 2005 Beschwerde eingelegt.

Der Mann war im Februar als Beifahrer von der Polizei kontrolliert worden. Eine Blutuntersuchung ergab 1,39 Promille und den Hinweis auf regelmäßigen Cannabis-Konsum. Das Verwaltungsgericht befand die Entscheidung des Landratsamtes, dem 23-Jährigen den Führerschein zu entziehen, für richtig. Dem Mann fehle es durch den Parallelkonsum von Alkohol und Drogen an Fahreignung. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten zulässig gewesen, argumentierte das Gericht weiter.

Den Einwand des 23-Jährigen, dass er bei dem Vorfall Beifahrer gewesen sei und deshalb zwischen Konsum und Fahren habe trennen können, ließ das Gericht nicht gelten. Angesichts der grundsätzlichen Gefahr für die Allgemeinheit durch die Teilnahme des Mannes im Straßenverkehr bestehe ein öffentliches Interesse daran, dem Mann den Führerschein zu entziehen.

http://www.swr.de/.../index.html

Ob das ein Schritt in die richtige Richtung ist?

 

grüß0e

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245 Antworten

Nochmal drei dumme Fragen:

- Alkohol wird wegen des Geschmacks konsumiert. Joints wegen dem Rausch - wie ist das nochmal mit Zigaretten?

Also rein vom Geruch sind mir da Joints doch lieber als normale Glimmstengel.

- Wenn Cannabis erlaubt wäre, und der Staat hätte ein Auge darauf, WAS alles drin ist... dann könnte man die Wirkung abschätzen, richtig? Wo genau wäre DANN das Problem?

- Wenn jemand öfter Verbote übertritt, dann ist er charakterlich nicht dazu geeignet, KFZ zu führen. Gilt das auch, wenn ich schon zum dritten Mal einen Beamten beleidigt habe? Oder erst beim vierten Ladendiebstahl... Wie lange wird mein Führerschein entzogen, wenn ich jemanden umgebracht habe?

danke

Ralle

am 6. April 2006 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

- Wenn Cannabis erlaubt wäre, und der Staat hätte ein Auge darauf, WAS alles drin ist... dann könnte man die Wirkung abschätzen, richtig? Wo genau wäre DANN das Problem?

Da ist eine gute Frage ;)

Das Problem ist, dass es nicht legalisiert ist, und somit a) keine Kontrolle da ist b) kein Geld verdient wird c) es zu Kriminalität kommt d) der Schwarzmarkt profitiert e) Schmuggelringe entstehen, die sich unter Umständen auch auf andere Güter ausweiten könnten

Auch ansonsten finde ich die Sache weiterhin ungerechtfertigt, denn

1) wird einem ja nicht bei jeder Kleinkriminaität der Führerschein weggenommen

2) Wer sagt denn, dass er Cannabis in Deutschland konsumiert hat? Es gibt auch Länder, in denen der Konsum legal ist, vielleicht hat er ausschließlich dort konsumiert? Das führt die Diskussion der Kriminalität ad absurdum. Bleibt also nur noch die Rechtfertigung, das THC den Menschen kaputt macht. Das tun aber Alkohol und Nikotin auch, daher finde ich es völlig unangmessen, im Falle von illegalen Drogen den FS zu beschlagnahmen. Wenn es über den Weg einer MPU geschähe, wäre daran nichts auszusetzen!

Moin,

Ich denke ... es wird nicht stark genug differenziert. Das ist hier wirklich wichtig. Logischerweise GEHÖRT derjenige, welcher im Moment im Rausch ist NICHT hinter das Steuer eines Fahrzeuges, Flugzeuges, Schiffes oder weiß der Teufel was sonst noch. Sicherlich ist das EBENFALLS richtig für Personen, die aufgrund von Medikamentation, Sucht, körperlicher Anfälligkeit etc.pp. physische oder akute psychische Ausfallerscheinungen haben.

Werden solche Personen am Steuer eines PKW angetroffen, gehört der Führerschein in JEDEM FALL entzogen. Grund : Sicherheit für alle, auch für die Person, die da gerade fährt.

Nur gibt es in UNSEREM Rechtssystem einen wichtigen Faktor, der mir persönlich auch viel bedeutet. Und das ist die sogenannte UNSCHULDSVERMUTUNG. Das Prinzip sagt aus, das eine Person solange UNSCHULDIG ist, bis Ihr ihr vergehen bewiesen wurde, und seien es im Worst Possible Case nur Indizien. Das heißt für mich ... zu VERMUTEN das ein bekiffter Beifahrer, auch bekifft Auto fährt ... verstösst gegen dieses Prinzip. Somit ist das im Grunde nicht rechtens, auch wenn man MÖGLICHERWEISE auf diese Weise eine tickende Zeitbombe entsorgt.

Und AN DIESER STELLE, müssen wir einfach feststellen, das zur Beurteilung dieses Falles, die RAHMENUMSTÄNDE die zum Entzug der Fahrerlaubnis führten, zu wenig belegt sind. Ich BEZWEIFEL das man einem Kiffer, egal wie Stadtbekannt er ist, den Schein wegnehmen kann, ohne einen URSÄCHLICHEN Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zu sehen. Überspitzt gesagt ... einem Vergewaltiger darf man den Führerschein auch nicht wegnehmen, weil er mit dem Auto zur nächsten Vergewaltigung fahren könnte. Da gibt es GEWISSE Spielregeln in unserem Rechtssystem für. Aus diesem Grund VERMUTE ICH, das dieser Bericht einige WICHTIGE Rahmenumstände nicht berichtet, weil ihm wichtiger ist, das es ein "Kiffer" ist.

Denn wie Ich schon einmal sagte ... WÜRDE diese Tatsache alleine ausreichen, den Führerschein zu entziehen, dann müßte er auch jedem Raucher, jedem Extremsportler (und das fängt m.E. bereits bei Marathonläufern an!) etc.pp. da auch diese eine Charakterschwäche haben, die ggf. zu Fehlern im Strassenverkehr führen können (z.B. das Anstecken einer Zigarette, oder völlig ausgepumpt Auto fahren ...).

@OINK ... Du musst an der Stelle sehr WICHTIG, zwischen psychischer und physischer Abhängigkeit unterscheiden. Eine PHYSISCHE Abhängigkeit geht einher mit Entzugserscheinungen und damit körperlichen und ggf. geistigen Ausfallerscheinungen. Bei THC ist NUR eine psychische Abhängigkeit gegeben. Psychische Abhängigkeiten stellen aber KEIN Risiko beim führen eines Fahrzeugs dar. Auch hier sei mir z.B. der Läufer als Beispiel genannt. Personen die regelmäßig und viel Laufen werden primär psychisch nach dem Zustand des Ausgepowert seins (da werden körpereigene Opiate ausgeschüttet) süchtig. Diese dürften hier an der Stelle auch kein Auto mehr fahren. Ich gehe konform mit der Annahme, das ein kokainsüchtiger Autofahrer in der Abklingphase der Drogenwirkung auch zu einer Gefahr für den Verkehr werden kann. Immerhin sind Symptome hier ... Wahnvorstellungen und das berüchtigte "Zittern", das Problem hier ... diese Symptome können laufend auftreten, ist ein Schub vorbei ... heißt das nicht, das kein weiterer kommt. Und wie du selbst ja sagst, führt eine psychische Abhängigkeit nach dem Internet ja nicht zu einer Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit. Warum ?! Logisch ... es gibt keine körperlichen Einschränkungen.

Und Fuchs ... Ich glaube ... mit deiner Einschätzung irrst Du. Diese Einstellung zu Alkohol haben vielleicht einige, aber das RECHTFERTIGT nicht, das eine gefährliche Substanz erlaubt ist. Entweder, ich verbanne "suchtgefährliche" Stoffe ... oder Ich lasse es sein. Ich gehe konform damit, das Substanzen die einen DAUERHAFTEN Schaden für die Gesellschaft darstellen können, gebannt gehören. Aber dazu würde, wenn die kulturelle Akzeptanz nicht da wäre ... auch Alkohol zu gehören. Und selbst wenn du mit deiner Einschätzung was Alkoholmissbrauch angeht recht haben solltest ... sind diese 10% genauso eine Rechtfertigung für ein Verbot, wie die 2% die THC Missbrauchen, wenn nicht sogar eine deutlich höher einzustufende Rechtfertigung. Denn Ich denke, das ich nicht sagen kann ... Ich toleriere 10% Alkoholmissbrauch, aber im gleichen Atemzug sagen ... die 2% der Bevölkerung die THC konsumieren sind NICHT zu tolerieren. Das sind völlig unterschiedliche Maßstäbe. Entweder ich lege als Toleranz Wert A oder Wert B fest. ZWEI Toleranzwerte zu haben ... halte Ich schlichtweg für einen Witz.

Der WICHTIGE Punkt ist schlicht und einfach, das Alkohol ein TRADITIONELLER KULTURELLER BESTANDTEIL unserer Gesellschaft ist und THC eben nicht. Ich persönlich sehe die Sache eh recht nüchtern. Ich trinke sehr wenig Alkohol und konsumiere kein Canabis. Ich bewerte eher aus der Distanz die Wirkung und die biologische "Gefährlichkeit". Ich denke in der Tat das Canabis das kleinere Übel ist und Alkohol wesentlich gefährlicher ist, als er von einem Großteil der Bevölkerung überhaupt eingeschätzt wird. Jeglicher Drogenmissbrauch (und das schließt hier auch die DROGE Alkohol ein) ist unschön und schadet auf der einen oder anderen Seite der Gesellschaft. Eine ähnlich wie bei Alkohol vorgenommene "Steuerung" für Cannabisprodukte könnte und würde auch hier regulierend eingreifen. Andererseits schadet es mir auch nicht, wenn es untersagt ist. Und KLAR hat der Hardcorekonsument psychische "Veränderungen". Nur, im Gegensatz zu z.B. Alkohol, wo eine bleibende, weil physische Schädigung des Gehirns eingetreten ist, ist diese Veränderung "reversibel". Die LANGFRISTIGE Veränderung des Verhaltens kommt daher zustande, weil der Körper die Produkte nicht so schnell wie sie NACHGELIEFERT werden abbauen kann. Also die Rezeptoren LANGE blockiert oder besetzt sind.

Mein Fazit und mein Wunsch wäre schlicht und einfach ...

- eine vergleichbare Toleranz zwischen Alkohol und Cannabis, weil die RISIKEN bei MISSBRAUCH für die Gesellschaft unterm Strich vergleichbar sind. D.H. entweder den Zugang zu Alkohol stärker reglementieren als heute. Oder einen vergleichbar (meinetwegen auch stärker) reglementierten Zugang zu Cannabis ermöglichen. Denn mit ZWEIERLEI Mass zu messen, ist unfair. Schließlich zahlt ja der Fahrer eines Autos, das 15 Liter im Durchschnitt schluckt, für den Liter Benzin auch nicht nen Euro mehr, als derjenige dessen Auto nur 7 Liter verbrennt.

- Nicht nach Strafen für Eventualitäten plädieren. Das Prinzip URSACHE und WIRKUNG sollte unbedingt eingehalten werden. Das heißt, Strafe nur dann wenn auch eine TAT begangen wurde. Das heißt ... Führerschein nur dann weg, wenn auch eine Tat begangen wurde, die dies rechtfertigt. Wenn jemand bekifft als Beifahrer wo aufgefunden wird, soll er halt ne Strafe wegen Drogenmissbrauchs zahlen, also für SEIN Vergehen bestraft werden. Das ist völlig in Ordnung. Wenn Ich Dortmund in die Luft sprengen würde, würde ich ja auch für einen Terroranschlag, Mord oder weiß der Teufel was angeklagt werden und man nimmt mir nicht den Führerschein weg, weil ich MÖGLICHERWEISE über ne rote Ampel fahre. Denn Fakt ist ... jeder der eine Straftat begangen hat oder mehr als 2 Ordnungswidrigkeiten, hat ja auch im Grunde eine Charakterschwäche ...

Man muss sich nämlich vor Augen führen, was eine zu "oberflächliche" Vorgehensweise für die Gesellschaft bedeutet. Wenn jeder der in einem Auto sitzt und im Moment nicht FAHRTAUGLICH ist ... seinen Führerschein abgeben müßte ... dann dürfte sich z.B. niemand mit kräftigen Magenschmerzen ins Krankenhaus fahren lassen. Denn ein Mensch mit Magenkrämpfen ist EBENFALLS in diesem Moment nicht fahrfähig. Aber aus diesem Grund fährt er ja vermutlich auch nicht selbst und paradoxerweise würde dies in dem Moment auch gelten, wenn ich Beifahrer im Krankenwagen bin ...

Von daher ... MUSS um zu diesem besagten Urteil zu kommen ... noch IRGENDWAS weiteres hinzukommen. Nur weil dieser Mensch ein Kiffer ist, oder gerade bekifft war ... rechtfertigt das dieses Urteil nicht.

Und zum Schluss noch ein offenes Wort ... Ich persönlich spreche mich vollkommen gegen jeglichen Drogenmissbrauch aus. Andererseits hoffe Ich jedoch auf soviel Toleranz bei jedem, das er mit gleichem Maß bei allen misst und auch die Meinung zu diesem Thema der/des anderen Akzeptiert. Denn aus PERSÖNLICH GRÜNDEN ... finde Ich das Urteil durchaus gut. Auch wenn Ich aus wissenschaftlichen Gründen der Argumentation Contra THC nicht völlig folgen kann und will. Aber hier muss man einfach persönliche und sachliche Schiene trennen. Aus dem Grund ist die deutlich ablehnende Haltung von z.B. Oink vollkommen akzeptabel. Dennoch meine Ich, das eine Gesellschaft vorallem GLEICHWERTIGE Regeln benötigt. Und deshalb kann man es auch tollerieren, wenn jemand THC konsumiert ... aber z.B. ERST dann wieder Autofährt, wenn er auch objektiv wieder dazu in der Lage ist. Und da sehe Ich auch kein Problem drin. Aber ... und das ist ähnlich wie bei "geübten" Trinkern ein Problem ... die OBJEKTIVITÄT geht vielen im speziellen Fall ab und es wird sicher häufiger zu früh Auto gefahren, als es eigentlich ERLAUBT wäre.

MFG Kester

@Drahke ... da Ich diese Personen BETREUT habe (Nachtwache), war es auch nötig, mich über die jeweilige SUCHT und SUCHTGESCHICHTE der Person zu informieren, damit ich ggf. die entsprechend nötigen Tests "veranlassen" oder durchführen konnte, wenn mir eine Person "verdächtig" vorkam. Aber bei dieser Person hättest DU ohne dieses Wissen nicht gemerkt, das du einen Suchtkranken vor dir stehen gehabt hast.

am 6. April 2006 um 16:50

Achtung, soweit ich weiß, ist der Konsum von Cannabis zwar nicht STRAFBAR, aber dennoch VERBOTEN. Vergleichbar vielleicht mit diesen hübschen "Das Betreten des Rasens ist verboten"-Schildern - oder ist das dann sogar strafbar?

Und die Argumentation ist vereinfacht gesagt folgende: Wenn die Person sich (regelmäßig) nicht an das Betäubungsmittelgesetz hält, warum sollte sie sich dann an das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung halten?

Mit bekifftem Fahren hat das formell soweit ich weiß gar nichts zu tun.

Ob das so sinnig ist, wage ich zu bezweifeln - mit demselben Argument könnte man jemandem, der einmal mit 70 geblitzt wurde, wo 60 erlaubt waren, auch gleich 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot (oder so) geben, denn er wird ja sicherlich auch 70 fahren, wenn nur 30 erlaubt sind.

MfG, HeRo

am 6. April 2006 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Wie oft noch: Konsum ist nicht strafbar, nur der Besitz.

irgendjemand MUSS das zeug aber mal besessen haben, also ist es illegal.

mord ist auch illegal, mit der einschränkung der notwehr. dennoch folgt aus der notwehr nicht, dass mord legal ist.

am 6. April 2006 um 18:55

Ich muss mich korrigieren: Im BtmG §3 steht tatsächlich so nicht drin, dass jemand, der konsumiert, eine Erlaubnis braucht (und darauf zielt der ganze Rest des BtmG, inkl. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) - damit wäre Konsum tatsächlich nicht verboten, sondern nur "Import, Export, Erwerb, Verkauf, Weitergabe, sonstiges In-Verkehr-Bringen" - aber das müsste ein Anwalt genau kommentieren...

Und ich habe jetzt auch nicht geschaut, ob Cannabis unter das BtmG fällt, aber davon gehe ich mal aus...

MfG, HeRo

§3 (1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer

1. Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder

2. ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen will.

am 6. April 2006 um 19:05

Besitz ist die aktuelle Verfügungsgewalt. Wenn Du an einem Joint ziehst ist dies ja wohl gegeben, oder? Allerdings wenn man Dich dabei erwischt ist dies zweifellos Eigenbedarf und wird nicht verfolgt, STRABAR ist es wie in Holland trotzdem.

Zitat:

Diese Einstellung zu Alkohol haben vielleicht einige

Das ist die große Mehrheit! Alkohol lässt sich zu Genuss ohne Rauschabsicht konsumieren, Canabis nicht. Wäre Alkohol ein reines Rauschmittel wäre ich auch für ein Verbot.

Ist dieser wesentliche Unterschied so schwer zu verstehen?

Rauchen ist gefährlich (Krebs) aber nicht psychogen.

Wenn Ihr Euch nur in Säufer und Suchtkrankenkreisen rumtreibt verstehe ich vielleicht dei Argumentation.

Kokain macht auch " nur " psychisch abhängig und ist rein Pflanzlich.

Opiate werden in der Medizin verwendet. Ich bin für eine Freigabe zu therapeutishen Zwecken - allerdings führt das nicht zu der bei Kiffern beliebten Wirkung.

Und Ja, ich bin gegen jede Art von Drogen.

Ich kann kann einfach dem nichts abgewinnen mir die Rübe vollzudröhnen, egal mit welcher Substanz.

Ich ahlte es für Falsch, eine Substanz zu legalisieren, die ausschließlich zu Suchtzwecken dient.

Die Dosis macht das Gift.

Ich bin auch der meinung Alkoholkranken den Führerschein zu entziehen, aus den gleichen Gründen.

Er wurde nicht zu einesr Straftat verurteilt sondern hat die Eignung zur Teilnahme an dem Straßenverkehr verwirkt. Der Führerscheinentzug ist keine Strafe, sonden Folge des Suchtverhaltens. Die Unschuldsvermutung gilt nur solange solange keine Schuld beweisen ist. Regelmäßiger Konsum wurde beweisen.

 

Wenn Du an der gleichen Stelle permaneten zu schnell fährst kann der Füherrschein auch entzogen werden. Das Punktesystem ist nichts anderes. Hier wird dann von einem permantenen, also regelmäßigen Fehlverhalten ausgegangen.

 

 

Zitat:

Wie lange wird mein Führerschein entzogen, wenn ich jemanden umgebracht habe?

In der regel ca 15 Jahre,...

Nee, im Ernst: Ein V3ergewaltiger gefährdet nicht den Straßenverkehr. Ein regelmäßiger Drogenkonsument darf ja de fakto ohnehin nie Fahren, was sollte er also mit seinem Füherschein? Wenn er nachweist dass dei Gefahr weggefallen ist (MPU) steht der wideraufnahme ja niox im Weg.

am 6. April 2006 um 19:17

Nachtrag:

den Konsum von Betaubungsmitteln Erlaubnispflichtig zu machen wäre ziemlich sinnlos, da jede Operation dann ja eine Genehmigung des Konsums erfordern würde,...

der Erwerb bedarf der Genehmigung. Wie konsumiert man Drogen ohne sie zu erwerben?

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Er wurde nicht zu einesr Straftat verurteilt sondern hat die Eignung zur Teilnahme an dem Straßenverkehr verwirkt. Der Führerscheinentzug ist keine Strafe, sonden Folge des Suchtverhaltens.

Richtig erkannt. Genau dies habe ich bereits am Anfang dieses Threads zu erklären versucht.

bin gerade erst auf diesen interessanten thread aufmerksam geworden :), habe allerdings keine lust und zeit mir die vielen seiten durchzulesen :(.

kann jemand in ganz knappen sätzen die problematik erläutern :)?

am 6. April 2006 um 19:53

@Feldtins:

Die Problematik, sehr knapp:

Es wird diskutiert, inwiefern es berechtigt ist, dem im Artikel genannten Beifahrer den FS wegzunehmen. Die eine Fraktion sagt JA, da er illegal gehandelt hat, andere sagen JA, weil er als Drogenabhängiger Charkaterschwächen zeigt, noch andere sagen NEIN, da er sich nichts zu schulden kommen lassen hat (er könnte in anderen Ländern THC konsumiert haben, ist nicht dicht gefahren usw.). Dann kam eine Diskussion auf, ob Alkohol nun besser ist (da Genußmittel), oder THC da weniger Körperzerstörend.

Zum Thema:

Nach wie vor:

1) Illegalität ist nicht zwangsläufig gegeben. Niemand hat gesagt, dass er in Deutschland geraucht hat.

2) Charakterschwächen zeigen sich auch durch Kaffeesucht, Rauchen, Zuspätkommen, usw.

3) THC macht den Körper bei mäßigem Gebrauch nicht so kaputt, dass es zur dauerhaften Fahruntüchtigkeit führt. Jedenfalls definitiv nicht schneller als Alkohol.

ALSO:

Ist es ok, ihm den Führerschein abzunehmen, wenn er -abhängig oder unabhängig von seinem Drogenkonsum- nicht die Kriterien erfüllt, um ein Fzg führen zu dürfen.

Aber verdammt nochmal nicht ohne MPU und nur wegen THC-Konsums ;)

 

EDIT:

Und nu schaut mal, was ich schönes gefunden habe:

Zitat:

Dabei wurde sein Führerschein rein rechtlich zu Unrecht eingezogen, meint Anwalt Michael Hettenbach: "Normalerweise hätte es keine führerscheinrechtlichen Konsequenzen haben dürfen, wenn er nur Cannabis geraucht hat. Der reine Konsum rechtfertigt nämlich nicht, dass führerscheinrechtliche Maßnahmen ergriffen werden."

Quelle: http://www.sat1.de/auto/automagazin/themen/content/08501/

Desweiteren frage ich mich grade, ob die Grünen überhaupt ohne "Grundlage" bei nicht fahrenden usw. Menschen nen Bluttest machen dürfen ohne die Einwilligung?!

Als Fußgänger darf man mir doch so ohne weiteres auch nicht an die Suppe oder?

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

@Feldtins:

Die Problematik, sehr knapp:

Es wird diskutiert, inwiefern es berechtigt ist, dem im Artikel genannten Beifahrer den FS wegzunehmen. Die eine Fraktion sagt JA, da er illegal gehandelt hat, andere sagen JA, weil er als Drogenabhängiger Charkaterschwächen zeigt, noch andere sagen NEIN, da er sich nichts zu schulden kommen lassen hat (er könnte in anderen Ländern THC konsumiert haben, ist nicht dicht gefahren usw.). Dann kam eine Diskussion auf, ob Alkohol nun besser ist (da Genußmittel), oder THC da weniger Körperzerstörend.

Zum Thema:

Nach wie vor:

1) Illegalität ist nicht zwangsläufig gegeben. Niemand hat gesagt, dass er in Deutschland geraucht hat.

2) Charakterschwächen zeigen sich auch durch Kaffeesucht, Rauchen, Zuspätkommen, usw.

3) THC macht den Körper bei mäßigem Gebrauch nicht so kaputt, dass es zur dauerhaften Fahruntüchtigkeit führt. Jedenfalls definitiv nicht schneller als Alkohol.

ALSO:

Ist es ok, ihm den Führerschein abzunehmen, wenn er -abhängig oder unabhängig von seinem Drogenkonsum- nicht die Kriterien erfüllt, um ein Fzg führen zu dürfen.

Aber verdammt nochmal nicht ohne MPU und nur wegen THC-Konsums ;)

danke dir!!! :)

top zusammengefasst denke ich :).

auf den ersten blick jetzt würd ich sagen: wenn's nur der beifahrer ist, soller den lappen behalten! erst wenn er am steuer erwischt wird, isser dann natürlich weg!

um das nochmal näher zu beurteilen und alle argumente pro&contra zu verstehen, nehm ich mir morgen wohl mal die zeit alles zu lesen :).

viele grüße, Jan

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

... damit wäre Konsum tatsächlich nicht verboten ... aber das müsste ein Anwalt genau kommentieren...

Völlig richtig. Das muß kein Anwalt kommentieren - das Gesetz ist eindeutig. Konsum war und ist nicht verboten.

Entscheidend sind die §29 und 30 im BtmG.

Welche Stoffe unter das BtmG fallen regelt der Anhang, und THC ist natürlich mit dabei.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Besitz ist die aktuelle Verfügungsgewalt. Wenn Du an einem Joint ziehst ist dies ja wohl gegeben, oder?

Nein, ist es nicht. Du kannst mir glauben, das ich mich damit ausgiebig beschäftigt habe. :) Eben aufgrund der widersprüchlichen Rechtslage (Kunsum erlaubt, Besitz verboten) stellt sich die Frage: Wie kann man konsumieren, ohne vorher zu "besitzen" bzw. ohne anderweitig gegen das BtmG zu verstoßen:

Die Rechtsprechung unterscheidet überraschenderweise zwischen dem Fall, dass am Joint gezogen und dieser dann zurückgegeben wird (dann strafloser Nicht-Besitz, bloßer Konsum, OLG Oldenburg NStZ 1982, 121), und dem Fall, dass der Joint nach dem Inhalieren in die Runde weitergereicht wird (dann Strafbarkeit wegen unmittelbarer Gebrauchsüberlassung, BayObLG NStZ-RR 1998, 149). Quelle

Ich geb ja zu, das ist völlig irre - aber es heißt eben, das dem (nachträglich festgestellten) Konsum keineswegs eine strafbare Handlung vorausgegangen sein muß. Und die bloße Vermutung einer Straftat reicht nunmal nicht, sie ist nachzuweisen.

In unserem Fall hier hat der Betroffene, soweit bekannt ist, gegen keinerlei Gesetz verstoßen und keinerlei strafbewehrte Handlung begangen - und ist seinen Schein trotzdem los. Mag sein, das es in dem Fall keinen "Falschen" getroffen hat, aber rechtlich halte ich für höchst fragwürdig, was da gelaufen ist.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Er wurde nicht zu einesr Straftat verurteilt sondern hat die Eignung zur Teilnahme an dem Straßenverkehr verwirkt.

Das ist es ja. "Dem Mann fehle es durch den Parallelkonsum von Alkohol und Drogen an Fahreignung" hieß es, ohne das die fehlende Eignung per MPU je festgestellt wurde. Und das ist aberwitzig.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Der Führerscheinentzug ist keine Strafe, sonden Folge des Suchtverhaltens.

Mag sein, das es keine "Strafe" im Sinne des StGB ist, aber es ist für den Betreffenden eine einschneidende Maßnahme, deren Folgen u.U. dramatischer sind als 6 Monate Haft auf Bewährung. Und das, wie gesagt, ohne irgendeine strafbare Handlung begangen zu haben.

am 6. April 2006 um 20:31

Immer wieder niedlich...

Ein Cannabiskonsument bewegt sich stets am Rande der Illegalität, außerdem braucht er eine gewisse kriminelle Energie, denn Cannabis gibts nich im Supermarkt sondern nur vom Dealer...

Kaffee, Zigaretten oder Zuspätkommen mit nem Drogenrausch zu vergleichen ist wirklich lächerlich, mehr nicht... Und ob Kaffee trinken und Rauchen von Charakterschwäche zeugt weiss ich nicht, es sind Genussmittel nicht primär Rauschmittel...

Solange er sich in Deutschland bewegt, ist er auf dünnem Eis.

Alkohol macht den Körper bei mäßigem Gebrauch ebenfalls nicht kaputt.

Wir reden hier aber nicht von mäßigem Gebraucht sondern von regelmäßigen Gebrauch bzw. Missbrauch.

Und wenn ich hier lese das viele Kiffer bis zu 24 Stunden warten bis sie wieder fahren, frage ich mich wann regelmäßige Kiffer überhaupt noch fahren sollen, denn regelmäßig bedeutet in diesem Zusammenhang sicherlich mindestens einmal täglich...

Und es gibt auch Fälle in denen Cannabiskonsum zur Einweisung in die geschlossene Psychatrie geführt hat. Meiner Ex-Freundin waren einige solcher "Experten" bekannt, die sich schwachsinnig gekifft haben. Wird natürlich hier wieder jeder anzweifeln, weil THC ja total harmlos ist und absolut keine Schäden hinterlässt...

Wenn man bedenkt das sogar Kaffee Schäden hinterlässt, muss das schon ein tolles Zeugs sein...

Bei begründetem Verdacht darf dir die Polizei durchaus an die Wäsche.

am 6. April 2006 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Quelle: http://www.sat1.de/auto/automagazin/themen/content/08501/

das sagt EIN anwalt - 20 andere sagen das gegenteil

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Desweiteren frage ich mich grade, ob die Grünen überhaupt ohne "Grundlage" bei nicht fahrenden usw. Menschen nen Bluttest machen dürfen ohne die Einwilligung?!

selbst schuld wenn er das zulässt, oder?

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