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BEIFAHRERN unter Alkohol- und Drogeneinfluss droht Führerscheinverlust...

Themenstarteram 4. April 2006 um 14:20

Zitat:

Gericht bestätigt Führerscheinentzug für Beifahrer

Beifahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss müssen damit rechnen, bei einer Polizeikontrolle ihren Führerschein zu verlieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass dem Kontrollierten sowohl der Konsum von Alkohol als auch von Cannabis nachgewiesen werden kann.

Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart mitteilte, wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Beschwerde eines Mannes gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom vergangenen Dezember zurück (Aktenzeichen 10 K 3224/05). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der 23-Jährige hatte gegen den vom Landratsamt Böblingen verfügten Sofortentzug seines Führerscheins im September 2005 Beschwerde eingelegt.

Der Mann war im Februar als Beifahrer von der Polizei kontrolliert worden. Eine Blutuntersuchung ergab 1,39 Promille und den Hinweis auf regelmäßigen Cannabis-Konsum. Das Verwaltungsgericht befand die Entscheidung des Landratsamtes, dem 23-Jährigen den Führerschein zu entziehen, für richtig. Dem Mann fehle es durch den Parallelkonsum von Alkohol und Drogen an Fahreignung. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten zulässig gewesen, argumentierte das Gericht weiter.

Den Einwand des 23-Jährigen, dass er bei dem Vorfall Beifahrer gewesen sei und deshalb zwischen Konsum und Fahren habe trennen können, ließ das Gericht nicht gelten. Angesichts der grundsätzlichen Gefahr für die Allgemeinheit durch die Teilnahme des Mannes im Straßenverkehr bestehe ein öffentliches Interesse daran, dem Mann den Führerschein zu entziehen.

http://www.swr.de/.../index.html

Ob das ein Schritt in die richtige Richtung ist?

 

grüß0e

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245 Antworten

Moin,

Darüber gibt es ja medizinische Untersuchungen. Die gefährlichen Nebenwirkungen beim Cannabiskonsum sind exakt die selben, die beim Konsum von Nikotin allein auftreten. Die Wirkung von THC selbst, verfliegt, je nach der konsumierten Menge nach einer variablen Zeitperiode, die von der Menge des konsumierten Mittels sowie der körperlichen Konstitution abhängig ist.

Also ist in diesem Fall die zentrale Gefahr, das dieser Mensch bekifft Auto fährt, schwere Maschinen bedient oder anderweitig die Allgemeinheit gefährdet. Einem Menschen, der unter THC Einfluss solche Sachen verrichtet ... gehört das jeweilige Recht entzogen. Keine Frage. Aber dito sieht es aus mit Alkohol. An diesem Punkt herscht für beide Drogen also gleiches Recht. Das ist OK.

Aber warum darf ein Wochenendsäufer ... auf der Rücksitzbank ohne Gefahr mitfahren, aber der Wochenendkiffer nicht ?! *Fg* Beide sind gleich potentiell gefährlich für den Verkehr. Und auch für Alkohol gilt ein Paragraph aus dem StGB. Dieser wird aber nur in Ausnahmefällen angewand, wenn wirklich eine Straftat durchgeführt wurde. Ergo, der starke Gebrauch von Alkohol ist genauso illegal, wie der Gebrauch von Cannabis. Beides wird aber UNTERSCHIEDLICH gehandhabt. Das geht nicht.

Und Fuchs ... du behauptest hier sachen ... die du aber nicht belegen kannst. Dem Gesetzestext zufolge kann JEDE Charakterschwäche zum FS Entzug führen. Denn der Begriff Charakterschwäche wird NICHT exakt definiert. Und selbst Nikotin ist medizinisch als Droge eingestuft, also muss auch regelmäßiges Rauchen zum FS Entzug führen. Sorry, auch wenn du es nicht verstehen willst, dem ist so. Ein solchermaßen unreflektierendes Urteil (von dem ich immer noch annehme, das das Urteil selbst auf anderen Grundlagen fusst und völlig in Ordnung ist) ERMÖGLICHT Dinge ... die du dir nicht vorstellen kannst, denn es sagt schlicht und einfach aus ... KANN EINE GEFÄHRDENDE KAUSALKETTE POSTULIERT WERDEN ... KANN DER FS AUFGRUND CHARAKTERLICHER UNEIGNUNG ENTZOGEN WERDEN. Und selbige Kausalketten kann man sich beliebig ausdenken, und du kannst sie z.T. nicht widerlegen. Denn als Beifahrer ist hat man ja BEWUSST eine Entscheidung getroffen, ICH bin derzeit nicht Fahrtauglich und stelle ggf. eine Gefährdung für den Verkehr dar. Aber ... nachdem der Mensch ausgenüchtert ist (z.B. 3 Tage später) ist der Mensch aber wieder völlig fahrtauglich. Eigentlich hat dieser Mensch die richtige Entscheidung getroffen. Das gleiche gilt für Alkohol genauso. Als volltrunkener Beifahrer wird dir auch nicht der FS Entzogen, ausser du pöbelst vielleicht die Polizisten an.

Das Urteil ist also aus mehrfacher Hinsicht ein total falsches Zeichen und deshalb in der journalistisch aufgearbeiteten Version SICHERLICH nicht korrekt widergegeben. Ein solches Urteil würde KEIN Richter fällen (Und ich kenne 3 davon ;) ).

MFG Kester

am 11. April 2006 um 7:30

da Du mich ja direkt angesprochen hast:

Es ist keine willkür da DROGEN EXPLIZIT in der verordnung behandelt werden, ebenso wie andere Charakterschwäche. Liest Du eigentlich was ich schreibe. Dein horrorszenario kannst Du also den Hasen geben.

Und es geht nicht um den GELEGENHEITSKIFFER sondern um einen Dauerkonsumenten. Laut geltendem recht lässt sich sogar dem glegenheitskiffer der FS entziehen bei Verstoß gegen das BTM (er kann dann mit einer MPU seine fahrtüchtigkeit beweisen)

das mag Euch ungerecht erscheinen, ist aber klar geregelt.

Aber das hab ich schon 100.000 mal geschrieben und anscheined scheint es keiner zu kapieren

damit raus

Ach ja:

Canabiskonsum kann zu extremen Psychosen führen bzw solche auslösen. je nach persönlichkeit führt dies zu kriminellem Verhalten. Den Entzug bzw die Einweisung in die Psychartrie oder zumindest die Psychotherapie trägt dann wieder die Allgemeinheit. Ich lege Euch noch,mal das von mir gepostete paper ans herz,...

am 11. April 2006 um 8:21

Hat hier jemand schonmal Gras pur geraucht?

Kann ich mir nicht vorstellen, es wird immer mit Tabak gemischt... Und da man nix anderes tut, als Pflanzen zu rauchen, sind selbstverständlich dieselben Probleme wie mit Zigaretten zu erwarten...

Am Rauchen direkt stirbt auch niemand, sondern an den Folgen bzw. den Langzeitschäden...

Insofern muss man abwarten inwieweit man an den FOLGEN von dauerhaftem Drogenkonsum sterben kann, und nicht direkt dabei...

Kaum ein Alkoholiker stirbt durch direkte Alkoholvergiftung sondern durch Folgeerkrankungen oder Langzeitschäden...

kiffen macht gleichgültig

mir doch egal

am 11. April 2006 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Aber warum darf ein Wochenendsäufer ... auf der Rücksitzbank ohne Gefahr mitfahren, aber der Wochenendkiffer nicht ?!

wo findest du den hinweis, dass es sich bei dem hier zugrundeliegenden fall um einen wochenendkiffer handelt? genau darum scheint es ja eben NICHT zu gehen.

Moin,

Es steht dort etwas von einem REGELMÄSSIGEN Konsumenten. Regelmäßig ist auch EINMAL wöchentlich am Wochenende.

Genau das ist das PROBLEM, auch wenn Fuchs das nicht so gerne sehen will. Es wird weder eine "Grenze" gezogen, noch wird explizit festgelegt, wo eine Charakterschwäche beginnt und wo sie aufhört. Und der Punkt ist eben, entweder es wird ein GESETZESVERSTOSS geahndet, oder man fokussiert sich hier auf den Charakterpunkt. Und dieser Fall HÄNGT genau dazwischen. Auch wenn du das nicht wahrhaben willst. Wird in diesem Fall also der Cannabiskonsum geahndet, der ja ebenfalls "nur" auf gesonderten Antrag bestraft wird ... MUSS auch Alkohol ganz genauso geahndet werden. Denn auch VOLLTRUNKENHEIT stellt in Deutschland eine Straftat dar. Man kann nicht, wenn für BEIDES gleiche rechtliche Bedingungen gelten, beides unterschiedlich handhaben. Datt ist UNGLEICHBEHANDLUNG und in dem Sinne dann ein Verstoss gegen das ganz gleich wie abstrakte Grundgesetz.

Und DA fängt dann die Willkür an. Ist Regelmäßig bereits 3 mal ? Ist Regelmäßig etwas, das zu einer Sucht führt, oder einer Sucht entspricht ... ist Regelmäßig permanentes zugedröhnt sein ?!

Und Fuchs ... diese Psychosen sind ein KOPPELPRODUKT der veränderten Wahrnehmung. Diese Psychosen sind nach einer kompletten Entgiftung weitgehend weg (komplett kann man nie sagen, jeder hat irgendwo einen natürlichen Hau). Selbst jemand der 3 Monate täglich bekifft war, ist nach 6 Monaten, einem Jahr oder auch nach 3 Monaten wieder so normal wie VORHER.

Und Oink ... die FRAGE für eine Gefährlichkeit ist doch nicht ... ist die DIREKTE Exposition gefährlich (sog. akute Toxizität), sondern AUCH wie ist es z.B. auch mit der chronischen Toxizität, also den Langzeitfolgen bestellt. Denn Asbest hat keine akute Toxizität, man stirbt "nur" an den Langzeitfolgen. Trotzdem ist es weitgehend verboten mit Asbest zu arbeiten. Weil es für die Einstufung, ob eine Substanz "gefährlich" ist, unerheblich ist, ob der Schaden sofort oder mit Jahren Verspätung eintritt. Das ist jedenfalls meine Meinung.

Wie gesagt, mir geht es nicht um den Kiffer. Mich betrifft es nicht. Mir ist nur wichtig, das alle gleich behandelt werden, und nicht für den einen eine Ausnahme besteht, die der andere nicht hat.

Der Konsum von Cannabis ist keine Straftat die automatisch verfolgt wird. Das gleiche gilt für Alkoholmissbrauch. Auch hier wird nur auf gesonderten Antrag ermittelt. Der eine verstösst gegen das BTMG, der andere gegen das StGB. Wo ist der juristische Unterschied ?! Also hat für beides auch im Strassenverkehr und in allen anderen Punkten GLEICHHEIT zu herrschen. Nicht mehr und nicht weniger ist mein Anliegen. Und daher ist ein Urteil, ohne weiteren Tiefgang, Willkür.

MFG Kester

am 11. April 2006 um 15:24

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Es steht dort etwas von einem REGELMÄSSIGEN Konsumenten. Regelmäßig ist auch EINMAL wöchentlich am Wochenende.

am wochenende wäre GELEGENTLICHER konsum. und genau das ist der punkt. nämlich nicht gelegentlicher, sondern regelmäßiger konsum IN VERBINDUNG mit alkohol. das ist die grundlage und nicht alkohol und cannabis getrennt oder oft oder selten oder sonstwas.

am 11. April 2006 um 15:49

Zitat:

Und Fuchs ... diese Psychosen sind ein KOPPELPRODUKT der veränderten Wahrnehmung. Diese Psychosen sind nach einer kompletten Entgiftung weitgehend weg (komplett kann man nie sagen, jeder hat irgendwo einen natürlichen Hau). Selbst jemand der 3 Monate täglich bekifft war, ist nach 6 Monaten, einem Jahr oder auch nach 3 Monaten wieder so normal wie VORHER.

Lesen bildet, ich hab einen link gepostet.

Eine Psychose die wie Du postulierst nur 6 Monate anhält (was nicht stimmt, ich spreche von Bleibenden psychischen Störungen) genügt doch wohl auch als Gefahr, oder?

Ob diese nur getriggert wurde oder tatsächlich durch den canabiskonsum verursacht wurde ist nicht wirklich relevant.

Und zum Letzten mal:

WAS AN DER FAHERELAUBNISVERORDNUNG VERSTEHST DU NICHT?????

Da steht alles explizit drin! Von Willkür oder Strafe kann keine Rede sein! Die Paragraphen für Allohol hab ich halt nicht gepostet. Im Vorliegenden Fall geht es um einen DAUERKONSUMENTEN, der dazu noch sternhagelvoll war. Dies spricht nicht wirklich für eine geistige Reife.

Wenn Du allerdings das gesetz ungerecht findest sei Dir dies unbenommen. Ich bin anderer Ansicht, dafür gefallen mir wahrscheinlich einige Gesetze nicht die Du magst.

So ist das in Demokratien,....

Brr, also manchmal bin ich froh, dass Gesetze bei uns nicht per Volksentscheid erlassen werden können :)

... aber nur manchmal.

am 12. April 2006 um 8:44

jeder kiffer ohne FS ist ein guter kiffer... das gleiche gilt für spritköppe! der haptunterschied besteht doch sicher auch im suchtpotential - ich tirnke ja auch mal gern einen Mojito oder Daiquiri - aber eben nur gelegentlich und nicht jeden abend und dann auch nie bis zu rauscherscheinungen - ist schlecht für die libido ;)

am 13. April 2006 um 3:12

jemandem, der betrunken & bekifft NICHT fährt wird der schein abgenommen weil...er NICHT fährt? wie ist das denn mit beifahrern, die (noch) keinen führerschein haben, ist das dann fahren ohne fahrerlaubnis, weil wenn du besoffen *&* bekifft bist musst du nicht unbedingt selbst fahren?

im taxi also den preis für die fahrt & die strafe zahlen , und in wiederholungsfällen (wiederholt im taxi) bis zu ner saftigen freiheitsstraffe, welche nicht mehr zur bewährung ausgesetzt werden kann.

warum verliert man den schein eigentlich nicht, wenn man in der selben kondition bei sich zu hause auf der couch sitzt?

am 13. April 2006 um 8:13

OH MANN anscheinend ist die Suchtproblematik noch nicht erkannt worden. es geht hier ja nicht um einen, der mal am WE sich n joint reinzieht, sondern um einen drogenabhängigen und der ist quasi immer unter strom - ergo wenn er fährt ist er garantiert auch nicht fahrtüchtig!

und wenn ich mich voll stonend mittem Taxi heimfahren lasse?

am 13. April 2006 um 10:22

Immer wieder die gleichen Argumente, ohne dass jemand den Thread liest oder auch nur annährend versteht. Es hat einfach keinen Sinn hier noch jemanden auf die Hintergründe hinzuweisen, die kapiert eh niemand.

alles was sie lesen ist Kiffen - Beifahrer - Führerschein weg.

Fazit: Himmelschreiende Ungerechtigkeit, Versagen des Rechtsstaates, Menschenrechtsverletzung.

Lassen wirs dabei, manche sind einfach unbelehrbar.

beratungsresistent -egaaaaaaaaaaaaaaaaaal

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Ohne dass jemand den Thread liest oder auch nur annährend versteht.

Das kann man bei 16 Seiten nicht unbedingt verübeln ;)

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Lassen wirs dabei, manche sind einfach unbelehrbar.

beratungsresistent -egaaaaaaaaaaaaaaaaaal

Na gut dass Fuchs755 die Welt versteht und uns alle aufklärt :)

Meine Meinung zum Thema werd ich jetzt nicht nochmal hinschreiben, kann man ja nachlesen.

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