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BEIFAHRERN unter Alkohol- und Drogeneinfluss droht Führerscheinverlust...

Themenstarteram 4. April 2006 um 14:20

Zitat:

Gericht bestätigt Führerscheinentzug für Beifahrer

Beifahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss müssen damit rechnen, bei einer Polizeikontrolle ihren Führerschein zu verlieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass dem Kontrollierten sowohl der Konsum von Alkohol als auch von Cannabis nachgewiesen werden kann.

Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart mitteilte, wies der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Beschwerde eines Mannes gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom vergangenen Dezember zurück (Aktenzeichen 10 K 3224/05). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der 23-Jährige hatte gegen den vom Landratsamt Böblingen verfügten Sofortentzug seines Führerscheins im September 2005 Beschwerde eingelegt.

Der Mann war im Februar als Beifahrer von der Polizei kontrolliert worden. Eine Blutuntersuchung ergab 1,39 Promille und den Hinweis auf regelmäßigen Cannabis-Konsum. Das Verwaltungsgericht befand die Entscheidung des Landratsamtes, dem 23-Jährigen den Führerschein zu entziehen, für richtig. Dem Mann fehle es durch den Parallelkonsum von Alkohol und Drogen an Fahreignung. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten zulässig gewesen, argumentierte das Gericht weiter.

Den Einwand des 23-Jährigen, dass er bei dem Vorfall Beifahrer gewesen sei und deshalb zwischen Konsum und Fahren habe trennen können, ließ das Gericht nicht gelten. Angesichts der grundsätzlichen Gefahr für die Allgemeinheit durch die Teilnahme des Mannes im Straßenverkehr bestehe ein öffentliches Interesse daran, dem Mann den Führerschein zu entziehen.

http://www.swr.de/.../index.html

Ob das ein Schritt in die richtige Richtung ist?

 

grüß0e

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245 Antworten
am 8. April 2006 um 0:07

vorbei wäre in jedem Fall mein Verständnis in deutsche Rechtsprechung, ob ich dann noch in Deutschland leben will weiß ich nicht...

Aber wie gesagt. Ich glaube das Thema führt zu nix, da hier einige Hardliner-Konservative ( ;) ) gegen einige recht Liberale Personen stehen, und keiner seinen Standpunkt in irgendeiner weise ändern wird. Ausserdem halte ich den Artikel nicht für eine ausreichende Diskussionsgrundlage

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

In unserem Haus leben 2 Alkiparteien, die sich das Hirn und den FS weggesoffen haben ... Mein Bruder war Dauerkiffer .... Ein anderer Freund war deswegen 2Jahre in psychologischer Behandlung.

Interessant, dein soziales Umfeld ... ich hoff mal, du kennst auch ein paar normale Leute. :D

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Ich hatte genügend Jura Vorlesungen.

Kann sein. Nur - es reicht nicht aus, daran teilzunehmen, man muß auch inhaltlich folgen können. Zumindest ansatzweise.

Und damit sind wir genau beim Thema: In dem Fall hier ist der Schein entzogen worden, weil Alk + THC gleichzeitig (!) festgestellt wurden, und daraus -ohne MPU- pauschal eine Nichteignung hergeleitet wurde. Das verstößt eklatant gegen rechtsstaatliche Grundsätze, Kester hat das sehr treffend beschrieben, ich muß es nicht wiederholen.

Der Rest der Diskussion, Alk vs. THC u.s.w. ist m.E. Blödsinn und macht null Sinn, das soll jeder für sich selbst entscheiden. In beiden Fällen sind Dosis und Häufigkeit des Konsums und die Motivation entscheidend dafür, ob es eine Bereicherung des Lebens darstellt oder das Gegenteil.

Ich möchte weder dem Alki noch dem Dauerkiffer auf der Straße begegnen, beiden gehört der Scheinentzogen, keine Frage, aber bitte nach gleichen und rechtsstaatlichen Spielregeln.

Keine wirklich überraschende Entscheidung.

Wer den FS wegen Alkohol verliert, der wird auch schon immer andere Papiere verlieren, z.B.:

- Fluglizenz

- Kapitänspatente

- Jagdschein

Solche Verfehlungen können sich auch beruflich auswirken.

In meinem Job (keiner der oben genannten) würde wegen mangelnder Zuverlässigkeit ebenfalls die Lizenz entzogen werden.

Alkoholkranke Junkies stellen letztlich auch nüchtern eine Gefahr für andere dar.

Ohne Stoff sind sie sogar noch gefährlicher als mit Basispegel.

Insoweit kann ich das Urteil nachvollziehen.

Die individuelle Freiheit wird eben zum Schutz der Allgemeinheit eingeschränkt.

Das ist soziales Denken und keine Frage von Toleranz.

Aber auch die Kritiker der Maßnahme und des Urteils kann ich verstehen.

Anderen grundsätzlich gefährlichen Fahrergruppen (z.B. Debile, Demenzkranke, Epileptiker, Psychopathen etc.) entzieht auch keiner den FS.

Auch bei eindeutiger individueller Diagnose wird der FS nur dann eingezogen, wenn diese im Straßenverkehr als Fahrer auffällig geworden sind.

Das ist eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

am 8. April 2006 um 9:48

Zitat:

Kann sein. Nur - es reicht nicht aus, daran teilzunehmen, man muß auch inhaltlich folgen können. Zumindest ansatzweise.

Zitat:

Interessant, dein soziales Umfeld ... ich hoff mal, du kennst auch ein paar normale Leute.

??? was soll das jetzt? Ich denke DU kannst wder mein soziales Umfeld noch meine Qualifikation beurteilen. Das hier geht deutlich unter die Gürtelline ohne jeglichen betrag zum Thema. Ich darf Dich also bitten doch wenigstens die Umgangsformen zu wahren.

Gegen welche rechststaatliche Grundlage verstößt dieses Urteil deiner Meinung? Die MPU dient dem Beweis der Eignung. Besthen begründete Zweifel dass die Eignung nicht mehr gegeben ist kann eine Lizens eingezogen werden.

Die Vergabe einer Lizens kann wiederrufen werden. Komisch, bei der Luftfahrt macht da kein Mensch irgendwelche Anstalten.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Die Vergabe einer Lizens kann wiederrufen werden. Komisch, bei der Luftfahrt macht da kein Mensch irgendwelche Anstalten.

Das liegt wohl daran, daß der Besitz eines Kraftfahrzeugführerscheines inzwischen schon von vielen Zeitgenossen als Grundrecht angesehen wird. Daß daran gewisse Eignungsbedingungen geknüpft sind, wird gerne übersehen...

am 8. April 2006 um 12:51

Das hat nicht wirklich viel mit erzkonservativ und liberal zu tun, sondern vielmehr mit der persönlichen Einstellung zu Drogen...

Der riesengroße Unterschied zu Epileptikern und ähnlichen Fahrergruppen liegt einfach darin das die Menschen nix für ihre Krankheiten können,während der Dauerkiffer sich bewusst darauf einlässt und somit selbst schuld ist... Außerdem bewegt er sich in der Illegalität...

Zitat:

Original geschrieben von oink

Der riesengroße Unterschied zu Epileptikern und ähnlichen Fahrergruppen liegt einfach darin das die Menschen nix für ihre Krankheiten können,während der Dauerkiffer sich bewusst darauf einlässt und somit selbst schuld ist... Außerdem bewegt er sich in der Illegalität...

Was Du hier zum Besten gibst ist peinliche Gesinnungsjustiz.

Entscheidend ist die objektive Gefährdung Dritter.

Dabei ist es egal ob verschuldet oder unverschuldet.

Wer nicht fahrtauglich ist gehört einfach nicht hinter das Steuer.

am 8. April 2006 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Die MPU dient dem Beweis der Eignung.

Wäre der Führerschein durch eine MPU entzogen worden, würde diese Diskussion bzw. der Artikel überhaupt nicht existent sein ;)

Es geht hier m.E. darum, dass hier (zumindest wenn man davon ausgeht, dass der Artikel alles richtig wiedergibt) halbwegs willkürlich die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wer nicht fahrtauglich ist gehört einfach nicht hinter das Steuer.

Das sowieso. Aber die Frage ist halt, ob jemand, der regelmäßig Drogen konsumiert, grundsätzlich fahrunfähig ist. (Bei 4 Joints pro Tag sicher, bei 5L Bier auch, aber was ist mit dem Feierabendbier bzw. einem Joint alle zwei Tage? Ist auch schon regelmäßig...)

am 8. April 2006 um 20:24

Der Joint alle 2 tage macht definitiv nach geltendem Recht Fahruntauglich (da solange im Urin nachweisbar).

Zitat:

Wäre der Führerschein durch eine MPU entzogen worden, würde diese Diskussion bzw. der Artikel überhaupt nicht existent sein

NOCHMAL FÜR BEKIFFTE:

Der Führerschein wird nicht durch eine MPU entzogen, sondern die MPU dient der Festellung einer Fahrtauglichkeit bei entzogener Lizens. Der Kiffer kann also durch eine MPU beweisen dass er entgegen der amtlichen Meinung FAHRTÜCHTIG ist. Deshalb muss er die ebenso selbst bezahlen wie ich mein medical.

Die Chancen bei nachgeweisenem Drogenkonsum kannst Du Dir selber ausrechnen.

Die Fahrerlaubnis wird widerrufen und kann bei positiver MPU wiedererlangt werden.

Wie oft muss ich das eigentlich noch schreiben?

Scheint an der verminderten Lernfähigkeit zu liegen (keine Beleidigung, wissenschaftlich belegt)

Wenn Du wie dein golffahrender Kollege an meiner Qualifikation zweifest, darf ich Dir raten Dich mal einzulesen. Lesen bildet ungemein.

Zitat:

Entscheidend ist die objektive Gefährdung Dritter.

Auch nicht. Entscheidend ist ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr gegeben sind. Gefährdung Dritter ist natürlich ein Ausschlussgrund.

Es gibt immer einen Ermessenspielraum. Dieser ist bei vorsätzlichen Taten natürlich enger als bei unverschuldeten. Richter sind auch nur Menschen.

 

Zitat:

Das liegt wohl daran, daß der Besitz eines Kraftfahrzeugführerscheines inzwischen schon von vielen Zeitgenossen als Grundrecht angesehen wird.

Datt is wohl das Problem.

am 8. April 2006 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Wie oft muss ich das eigentlich noch schreiben?

Lass es doch einfach bleiben. An deiner Qualifikation zweifel ich bestimmt nicht, woher soll ich denn wissen, was du für Qualifikationen hast? :D

Also ist es deiner Meinung auch ok, wenn ein Beifahrer verschlechterte Leberwerte hat, bzw. ihm nachgewiesen wird, dass er jeden Tag ein Bierchen trinkt, um ihm den FS zu entziehen?

am 8. April 2006 um 21:56

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Lass es doch einfach bleiben. An deiner Qualifikation zweifel ich bestimmt nicht, woher soll ich denn wissen, was du für Qualifikationen hast? :D

Also ist es deiner Meinung auch ok, wenn ein Beifahrer verschlechterte Leberwerte hat, bzw. ihm nachgewiesen wird, dass er jeden Tag ein Bierchen trinkt, um ihm den FS zu entziehen?

Nein das entbehrt jeder Grundlage, denn nach einem Bierchen darf man noch Auto fahren...

Sollten die Leberwerte allerdings auf einen täglichen Alkoholmissbrauch hindeuten und es keine andere Erklärung dafür geben,dann halte ichs für sinnvoll den Führerschein einzuziehen, weil alles auf eine Alkoholsucht hindeutet...

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755

Entscheidend ist die objektive Gefährdung Dritter.

Auch nicht. Entscheidend ist ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr gegeben sind. Gefährdung Dritter ist natürlich ein Ausschlussgrund.

Es gibt immer einen Ermessenspielraum. Dieser ist bei vorsätzlichen Taten natürlich enger als bei unverschuldeten. Richter sind auch nur Menschen.

Wer gesundheitlich so beeinträchtigt ist,

dass er Dritte potentiell (=abstrakt) gefährden wird,

dem fehlen die Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Es geht also nicht um strafrechtliche Tatbestände (objektiv und subjektiv),

und auch nicht um abstrakte oder konkrete Gefährdungsdelikte.

Sondern alleine um die zivilrechtliche Versagung bzw. Entziehung von Erlaubnistatbeständen.

am 8. April 2006 um 22:18

Zitat:

Original geschrieben von oink

Nein das entbehrt jeder Grundlage, denn nach einem Bierchen darf man noch Auto fahren...

Ja, aber ist es denn nicht auch schon regelmäßiger Alkoholkonsum? Und warum sollte regelmäßiger Alkoholkonsum weniger bestraft werden, als regelmäßiger Cannabiskonsum?

Das man in jedem Fall nüchtern sein soll, wenn man sich hinters Steuer setzt, versteht sich von selbst!

Hallo,

 

ohne mir jetzt alle Beiträge nochmals reingezogen zu haben,

bleibe ich dabei,wer sich als solches im Strassenverkehr nichts hat zuschulden kommen lassen kann auch der Führerschein nicht entzogen werden,einfach weil in meinen Augen die rechtliche Grundlage dafür einfach nicht vorhanden ist.....PUNKT:

 

GRüße Andy

am 9. April 2006 um 9:26

Und genau das ist eben der Denkfehler...

Die rechtliche Grundlage dafür ist in der Charakterschwäche bzw. der Nichteignung gegeben...

Theoretisch müsste man jeden Führerscheinbesitzer jederzeit zur MPU laden können und er müsste diese bestehen um seinen Lappen zu behalten. Macht man nicht weil die MPU Geld kostet, aber warum sollte das nicht möglich sein?

Es ist nur fair in einem solchen Fall keine direkte MPU anzuordnen, da man diese sowieso nicht bestehen würde.

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