Bei rot über Bahnübergang gefahren

Hallo

Hab heute jemand gesehen das einer vor mir bei rot über den Bahnübergang gefahren ist Schranken waren noch offen

Der Bahn Übergang war komplett also die Schranken Grenzen den ganzen Übergang ab

Meine Frage ist wird sowas verfolgt und bekommt man ein Bußgeld?
Hat ja jemand Erfahrung?
Ich denke das da bestimmt Kameras hängen

Liebe grüße

Falls ich es in falschen Bereich gepostet hab bitte verschieben bin noch neu

45 Antworten

Zitat:

@Florian48 schrieb am 5. Mai 2022 um 23:32:50 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 5. Mai 2022 um 23:23:41 Uhr:



Uiuiui, das ist aber gefährliches Halbwissen... Das kommt auf den Bahnübergang an. Es gibt auch Bahnübergänge, die nicht signalabhänigig sind.

Bei BU mit Vollschranken (um einen solchen geht es hier) ist eine (optische) Überwachung des Gefahrenraumes Vorschrift, und erst nachdem festgestellt wurde, dass der BU frei ist, darf die Fahrt eines Schienenfahrzeugs zugelassen werden. Das geht nun mal nur über Signale. Einen vollbeschrankten BU ohne Signal kann es nach EBO nicht geben.

Das ist richtig aber der Autofahrer muss das gar nicht wissen, weil er in der Regel die unterschiedlichen Sicherungsarten nicht kennt.

Optisch muss das Freisein nicht geprüft werden. Neue BÜs werden mit Radarüberwachung gebaut.

Grüße,

diezge

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 5. Mai 2022 um 23:27:41 Uhr:



Im letzteren Fall steht im Bremswegabstand vor dem BÜ dann ein Überwachungssignal, auf die Fehlermeldung muss der Triebfahrzeugführer dann mit mindestens Vollbremsung reagieren.

Das stimmt nicht ganz. Es gibt auch BÜs ohne Überwachungssignal. Siehe Fü-Anlage.

Auch wenn der Lokführer nicht mit einer Vollbremsung reagiert, wird der Zug vom scharfgeschaltenen PZB-Magneten zwangsgebremst.

Grüße,

diezge

die Frage bleibt, ob der Bahnübergang bewusst/absichtlich bei rot überfahren wurde,
sollte es dabei zu einem Unglück kommen, dann wird man sicherlich auch wegen §315b StGB angeklagt.

Zitat:

@bug99 schrieb am 5. Mai 2022 um 23:45:57 Uhr:


die Frage bleibt, ob der Bahnübergang bewusst/absichtlich bei rot überfahren wurde,
sollte es dabei zu einem Unglück kommen, dann wird man sicherlich auch wegen §315b StGB angeklagt.

Da dürfte es am Vorsatz fehlen. Das bewusste Überfahren reicht nicht.

Ähnliche Themen

Wie immer...

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 5. Mai 2022 um 23:47:43 Uhr:



Zitat:

@bug99 schrieb am 5. Mai 2022 um 23:45:57 Uhr:


die Frage bleibt, ob der Bahnübergang bewusst/absichtlich bei rot überfahren wurde,
sollte es dabei zu einem Unglück kommen, dann wird man sicherlich auch wegen §315b StGB angeklagt.

Da dürfte es am Vorsatz fehlen. Das bewusste Überfahren reicht nicht.

Nach §315a (!) Absatz 3 macht sich auch strafbar, wer die Gefahr fahrlässig verursacht und sogar, wer fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht. Vorsatz ist also weder bezüglich der Gefährdung noch bezüglich der eigentlichen "Tathandlung" erfoderlich.

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 5. Mai 2022 um 23:27:41 Uhr:


Im letzteren Fall steht im Bremswegabstand vor dem BÜ dann ein Überwachungssignal, auf die Fehlermeldung muss der Triebfahrzeugführer dann mit mindestens Vollbremsung reagieren.

Auch beim Überwachungssignal wird doch nicht das korrekte Schließen der Schranken geprüft, sondern lediglich die Einschaltung der Anlage.

Bahnseitig gilt der BÜ schon mit der Aktivierung der Lichtzeichen als gesichert. Was auch konsequent ist, da §19 StVO schon für diesen Fall die Wartepflicht vor dem BÜ anordnet.

Das macht die Bahn übrigens nicht aus Bequemlichkeit, sondern um die Schließzeiten für den Straßenverkehr möglichst gering zu halten!

Wenn das die Ausgangslage ist:

Zitat:

Hab heute jemand gesehen das einer vor mir bei rot über den Bahnübergang gefahren ist Schranken waren noch offen

Der Bahn Übergang war komplett also die Schranken Grenzen den ganzen Übergang ab

Meine Frage ist wird sowas verfolgt und bekommt man ein Bußgeld?

Hat ja jemand Erfahrung?

Ich denke das da bestimmt Kameras hängen

.

Dann handelt es sich um einen Bahnübergang, der sowohl mit Lichtzeichenanlage (Ampel), als auch mit Vollschranken gesichert ist. Sowas kann ortsbedient oder fernbedient sein. Also entweder ist ein Schrankenwärter in der Nähe und kann den Übergang einsehen, oder es wurde eine Kameraanlage installiert, um den Übergang aus der Ferne optisch überwachen zu können.

Diese Kameraanlage ist allerdings so eingerichtet, dass sich mit "nur" ihr der Übergang und ggf. noch ein Stück des Weges davor einsehen lässt. Nicht aber ist die Kameraanlage so ausgelegt, dass die Kennzeichen der Fahrzeuge erkennbar wären. Das ist gar nicht die Aufgabe des Schrankenwärters. Er soll nur beurteilen können, ob der Übergang frei von Fahrzeugen und Fußgängern ist oder es gleich sein wird, wenn er die Schranken schließt. Die optische Auflösung der Kameraanlagen ist zudem mitunter sehr eingeschränkt und aufgezeichnet wird da nicht immer etwas. Ist, wie bereits gesagt, nur eine optische Überwachung.

Radaranlagen sind noch recht selten, bieten aber den Vorteil, dass die Sicht bei schlechtem Wetter wie Nebel oder Starkregen nicht eingeschränkt wird.

Ich denke man kann hier zumachen. Der TE wird sich wohl nicht mehr melden.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 6. Mai 2022 um 08:39:04 Uhr:


Ich denke man kann hier zumachen. Der TE wird sich wohl nicht mehr melden.

Warum gehst du davon aus, dass jeder User ständig im Forum rumhängen muss? Es gibt genügend, die eine Frage haben und ein paar Tage später dann wieder reinschauen, bei Fachforen auch erst nach Wochen.

Bei Motor Talk musst du innerhalb von 2 Stunden antworten, so will es das Gesetz ;-)

In einem anderen Thread wurde sich morgens um 9 schon aufgeregt das der TE nicht antwortet. Thread wurde den Abend zuvor kurz vor Mitternacht erstellt.

Zitat:

@diezge schrieb am 5. Mai 2022 um 23:38:17 Uhr:


Optisch muss das Freisein nicht geprüft werden. Neue BÜs werden mit Radarüberwachung gebaut.

OT und nur aus Interesse:

Das heißt, der Bahnübergang wir zusätzlich mit Radar überwacht, oder ausschließlich?

Wenn dann "Schranke unten, Rotlicht an" und (!) die Radarüberwachung ein "frei" meldet darf der Zug fahren ?

Es gibt Sicherungsarten da ist das so, an Stelle der Sichtprüfung.

Aber halt nur bei Vollabschluss, bei Halbschranken wird nichts geprüft.

... weil man da die Gleise noch verlassen könnte ?

Genau. BU mit Vollschranken müssen überwacht werden – optisch, per Radar, Induktionsschleife oder Infrarot, damit sichergestellt ist, dass alle den BU verlassen haben und dieser frei ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen