ForumMercedes GLC (C253, X253)
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Bedingungen Garantieverlängerung

Mercedes GLC X253
Themenstarteram 14. April 2018 um 16:34

Nachdem bereits in einem anderen Thread über die Garantieverlängerung diskutiert wurde, hätte ich jetzt ein spezielles Anliegen dazu. In 3 Monaten erreicht mein GLC das Alter von 2 Jahren. Nachdem gerade ein kleiner Sensor auf Garantie gewechselt wurde, der über 500 € gekostet hätte, habe ich mich eigentlich entschieden, die Garantie für das 3.-5. Jahr für 919 € zu kaufen.

Dazu habe ich mir auch die Bedingungen durchgelesen, die man auf der Website downloaden kann. Beim Verkauf des Fahrzeugs an Privat geht der Garantieschutz auf den neuen Eigentümer über, beim Verkauf an Wiederverkäufer erlischt die Garantie. Dies dürfte wohl selbst dann gelten, wenn man das Fahrzeug bei MB für einen Neuen in Zahlung gibt.

Angenommen, ich würde das Fahrzeug, wenn es 3 Jahre alt ist, verkaufen. Zumeist gibt man Fahrzeuge in Zahlung; es käme also wieder zu MB oder zu einem anderen Händler. Jetzt erlischt die Garantie. Es gibt in den Bedingungen keine Aussagen darüber, was bei einem nicht ausgeschöpften Versicherungsschutz zu geschehen hat. Eine ähnliche Frage kann sich stellen, wenn man z.B. einen Unfall mit Totalschaden hat. Streicht nun MB den gesamten nutzlosen Beitrag für sich ein? Das wären immerhin über 700 € vom Gesamtbeitrag von 919 €. Bei anderen Versicherungen wird ein nicht verbrauchter Beitrag ausgezahlt, wenn das versicherte Risiko wegfällt.

Was jemand Näheres?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. April 2018 um 8:50

Die Vergleiche hinken aber heftig. In den Vergleichsbeispielen (Kino und Colaflasche) erbringt der Verkäufer die volle Leistung und kann das Verbrauchte nicht weiter verwenden. Bei einer Garantieversicherung entfällt dagegen die Gegenleistung vollständig in Form des Risikoentfalls, und man hätte den auf die restliche Zeit entfallenden Beitrag ohne jegliche Gegenleistung eingespart.

Dagegen kann ich schon die Argumente nachvollziehen, wenn es darum geht, zu verhindern, dass andere Händler auf Kosten von MB alle möglichen Reparaturen vornehmen. Das kann man aber regeln, oder man könnte eben bei Beendigung des Schutzes eine anteilige Erstattung des Beitrages vorsehen, meinetwegen noch unter Abzug eines Verwaltungskostenbeitrages.

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Nach dem Tod meines Vaters haben wir da ein schönes Erlebnis gehabt.

Zum Ablauf der Garantiezeit hatte er eine Anschlussgarantie für zwei Jahre erworben. Leider hat er davon nur ein Jahr erlebt und wir haben das Fahreug im Rahmen einer Plus3-Finanzierung an MB zurückgegeben.

Die Auszahlung des Beitragsguthabens hat jede Menge Schriftwechsel vorausgesetzt. Ich weiß gar nicht mehr genau, wie oft alleine der Verkäufer da angerufen und hingeschieben hat.

Als wir dann schon die Hoffnung aufgegeben hatten, erhielten wir tatsächlich ein Schreiben, in dem man uns die Rückzahlung des nicht verbrauchten Beitrags mitteilte. Der Wortlaut des Schreibens war schon toll. Welch generöser Laden man doch sei, dass man uns da nun so toll entgegenkomme. Klang schon fast nach Kulanz.

Selbst bin ich im Rechnungswesen eines Schaden- und Unfallversicherers tätig. Wie schon von dir geschrieben, wir sind verpflichtet, bei Entfall des Risikos die Beiträge pro rata temporis an den Versicherungsnehmer zurückzuzahlen, müssen sogar sog. "Stornoreserven" für diese Fälle bilden. Bei Daimler kam ich mir da wie ein Bittsteller vor, der noch froh sein durfte, an eine derart soziale Ansprechpartnerin gelangt zusein.

Der Ausschluss der Garantie an gewerbliche Wiederverkäufer steht in den Garantiebedingungen damit man den Wagen nicht bei einem Nicht-Mercedes Händler in Zahlung gibt, und der Händler sich anschliessend darüber Reparaturen von Mercedes bezahlen lässt, oder den Wagen besser weiterverkaufen kann.

Bei Porsche z.B. bleibt die Garantieverlängerung erhalten, wenn der Wagen von Porsche in Zahlung genommen wird.

Ich arbeite zwar nicht in der Versicherungsbranche, und kenne mich damit auch nicht aus. Aber für mich ist die Forderung nach Auszahlung der "nicht verbrauchten Garantiezeit" ungefähr dasselbe als wenn ich nach dem halben Film aus dem Kino gehe, und das halbe Eintrittsgeld zurückverlange.

Es ist halt meine Entscheidung ob ich das Kino verlasse, oder ob ich das Auto verkaufe. Ich bring ja auch keine halbe Flasche Cola zurück in den Supermarkt und lass es mir das "nicht verbrauchte" erstatten. Ich kann gar nicht verstehen wie man auf die Idee kommt, dass jemand anderes das bezahlen soll.

Wenn Du Deinen Wagen abmeldest und nach einigen Tagen den Restbetrag Deiner KfZ-Versicherung auf Deinem Konto vorfindest - ärgerst Du Dich wahrscheinlich maßlos und überweist das Geld zurück, oder?

Themenstarteram 15. April 2018 um 8:50

Die Vergleiche hinken aber heftig. In den Vergleichsbeispielen (Kino und Colaflasche) erbringt der Verkäufer die volle Leistung und kann das Verbrauchte nicht weiter verwenden. Bei einer Garantieversicherung entfällt dagegen die Gegenleistung vollständig in Form des Risikoentfalls, und man hätte den auf die restliche Zeit entfallenden Beitrag ohne jegliche Gegenleistung eingespart.

Dagegen kann ich schon die Argumente nachvollziehen, wenn es darum geht, zu verhindern, dass andere Händler auf Kosten von MB alle möglichen Reparaturen vornehmen. Das kann man aber regeln, oder man könnte eben bei Beendigung des Schutzes eine anteilige Erstattung des Beitrages vorsehen, meinetwegen noch unter Abzug eines Verwaltungskostenbeitrages.

Was spricht gegen eine jährliche Verlängerung ?

Themenstarteram 15. April 2018 um 13:11

Zitat:

@wastl50 schrieb am 15. April 2018 um 15:01:58 Uhr:

Was spricht gegen eine jährliche Verlängerung ?

Wäre natürlich eine Möglichkeit, ist aber teurer. 3. Jahr kostet 215 €, jährliche Verlängerung dann jeweils 459 €. Man zahlt also für das 4. und 5. Jahr genauso viel wie für alle 3 Jahre, wenn man sofort dafür abschließt.

Zitat:

@mickey2306 schrieb am 15. April 2018 um 10:45:43 Uhr:

Wenn Du Deinen Wagen abmeldest und nach einigen Tagen den Restbetrag Deiner KfZ-Versicherung auf Deinem Konto vorfindest - ärgerst Du Dich wahrscheinlich maßlos und überweist das Geld zurück, oder?

Kein Grund sarkastisch zu werden. Eine KFZ Versicherung ist in meinen Augen etwas ganz anderes als eine Garantieverlängerung, zumal dort diese Rückzahlung auch gesetzlich geregelt ist. Deshalb steht dies auch in den Versicherungsbedingungen dass es ein fortlaufender Schutz ist der Taggenau abgerechnet wird. Ich habe aber ein Sonderkündigungsrecht im Schadensfall oder bei Preiserhöhungen.

Die Garantieverlängerung wird per Pauschalbetrag bezahlt und es steht nichts in den Bedingungen dass es Rückzahlungen gibt.

Wie gesagt, es ist nur meine persönliche Meinung. Ansonsten empfehle ich so etwas vor Abschluss eines Vertrages zu klären, und im Vertrag aufnehmen zu lassen. Man kann das natürlich auch per Gericht klären lassen, wenn man mit seiner Zeit nichts besseres anzufangen weiss.

Schlimm, dass man die Garantie (-Verlängerung) überhaupt bezahlen muss, bzw. diese angeboten werden muss.

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