beblitzt mit kurzzeit kennzeichen!

VW Golf 1 (17, 155)

wisst ihr wie das abläuft??
das kurzzeit kennzeichen war nicht von mir, sondern von der mutter eines collegen.wir haben gestern ein auto aus stuttgart geholt und in den kasseller bergen hat es geblitzt!
ich bin der meinung das ich gerade einen wagen überholt hatte, somit müsste der mit auf dem bild sein!
wisst ihr was da jetzt passier oder ob da überhaupt was passiert, wegen nem kurzzeit kennzeichen??
mfg

40 Antworten

wenn die auf dich kommen sollten, dann würd ich nen kumpel beschuldigen der wiederrum beschuldigt dich}> ausage gene aussage}> verfahren eingestellt! ps. ich spreche da aus erfahrung hatte mir mein anwalt geraten da gings aber auch um 450 euro und 3 monate

Zitat:

Original geschrieben von HeikoVAG


Sind beide Autos auf dem Bild ist die Messung eh ungültig und ihr bekommt garnichts.

 stimmt leider nich, 2 auto auf einem bild sind meistens kein problem.

mittels schablonen kann relativ einfach ausgemessen werden, welche kfz gemessen wurde.

Zitat:

 
Original geschrieben von GolfGTI1988
 
wenn die auf dich kommen sollten, dann würd ich nen kumpel beschuldigen der wiederrum beschuldigt dich}> ausage gene aussage}> verfahren eingestellt! ps. ich spreche da aus erfahrung hatte mir mein anwalt geraten da gings aber auch um 450 euro und 3 monate

 
gefaehrliche sache die du da vorschlaegst. wenn dann sollte sich die leute jeweils selber beschuldigen (was rechtlich ohne folgen ist). wenn einer den anderen angibt und es kommt raus, habt ihr euch locker vom owi in den stgb bereich manoevriert (stichwort: falschaussage).
das sollte dein anwalt eigentlich wissen...

Wenn du auf die Karre nicht angewiesen bist, keine Punkte hast und dazu sonst human fährst nimm es doch wie ein Mann.

Abzocke hin, Abzocke her, du kanntest die Spielregeln. Nimms wie ein Mann. Ich hab meine Strafzettel wegen Falschparkens auch bezahlt und nicht erst geschaut, ob mans nicht irgendwie abwälzen kann.

Ganz genau. 😉

Ähnliche Themen

also ich verstehe das hier nicht ganz was das soll.Wenn die dich geblitzt haben dann ist auch das bild des fahrers sichtbar.ich kenne den blitzer nicht aber wenn die auf jeder spur einen haben dann ist es egal ob neben dir einer geblitzt worden ist. Der der dort zu schnell ist ist auch dran.Und jeder der fährt haftet auch dafür.Wenn ich mit dem Auto meiner eltern fahre und geblitzt werde geht zunächst die post an den Halter.Meint ihr die Polizei oder justiz ist so blöd das die nicht raus bekommen wer dort gefahren ist.Wenn die wollen machen die soviel druck.Also mit dem Aussage gegen Aussage das würde ich lassen.Wie gesagt die sind nicht dumm und wenn das rauskommt das jemand ne Falschaussage gemacht hat ,wird es teurer als die eigentliche sache mit dem entzug des führerscheins.Was kann dir passieren.

Du bist ca 40 zu schnell gewesen.Das bedeutet es liegt im anzeigen bereich .Du bekommst ca 3 punkte und geld würde es ca 75 euro + bearbeitungsgebühr kosten.Das heißt der Lappen wird dir wahrscheinlich nicht weg genommen.

Wenn du aber 45 zu schnell warst kostet das 100 euro + bearbeitungsgebühr. Du bekommst 3 punkte und der lappen ist einen Monat weg.

Selbst wenn du nur 42 zu schnell warst ist der lappen weg. Im schlimmsten fall bekommt der die strafe auf den die 5 tages kennzeichen ausgestellt waren wenn ihr das vertuschen wollt.wie gesagt ich kann dir davon nur abraten.

wenn es wirklich soweit kommen sollte und das wirds denk ich mal, dann werd ich auch dazu stehen!
was passiert ist ist halt passiert....
vllt war die toleranz ja auch noch unter 40kmh also mit der tolleranz...mal schauen...

@ Raser6

Sorry, aber dass derjenige zahlen darf, auf dessen Namen die Kennzeichen laufen ist bullshit. Kann die Ordnungsmacht nicht beweisen, dass derjenige die Owi\Straftat\Mutternsprenger begangen hat, kann er dafür auch nicht bestraft werden. Sippenhaft ist im Grundgesetz nicht verankert 😉

Richtig ist aber, dass die Chancen auf Vertuschung schlecht stehen, wenn das nicht hingenommen wird. Zwar wird man dich nicht in Schutzhaft nehmen, das ist sowieso passé, aber es kann durchaus passieren, dass ein paar uniformierte Männer in der Nachbarschaft klingeln und wissen wollen, ob der lustige Jean auf dem Foto zufällig bekannt ist.
Bei 15 drüber wird so ein Aufwand nicht getrieben, bei 45 würd ich mich nicht drauf verlassen.

Das denke ich auch...ist bei nem Kommilitonen auch passiert...auf der BAB geblitzt, Auto vom Opa-> letzten Endes Bildvergleich usw... haben das dann aber irgendwie trotzdem fallen gelassen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Schmargendorf



Zitat:

Original geschrieben von Patrick84


Wenn du mehr als 40 zu schnell warst helfen dir auch die 0 Punkte in Flensburg nicht mehr.
Dann ist der Lappen weg.Schau unten mal rein.

Mit Rotem Kennzeich ist des geil da können sie keine Strafzettel austellen

Zitat:

Original geschrieben von Kramer Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Schmargendorf


Dann ist der Lappen weg.Schau unten mal rein.

Mit Rotem Kennzeich ist des geil da können sie keine Strafzettel austellen

Aber einziehen können sie,die Roten Kennzeichen!

Nabend

Wurdest du hier geblitzt

Wenn dem so ist, sieht es wohl schlecht für dich aus.

Naja wie oben schon gesagt worden ist, nimm es wie ein Mann.
Aus Fehlern lernt man ja angeblich.

Mfg Bluecore

So sehe ich es auc .Ich bin mal in einer 60 zone mit 135 km/h erwischt worden samt handy am ohr war spät nachts dachte da steht da eh keiner falsch gedacht. Die strafe war übelst und ich weiß nicht ob ihr euch das vorstellen könnt aber .

-4Punkte
- 800 euro geldbuße
- 2 Monate Führerschein Entzug

Ich hätte heulen können und das war mir echt naja eine lehre da habe ich meinem Namen alle ehre gemacht . Jetzt fahre ich etwas langsamer lach.

Zitat:

Original geschrieben von Kramer Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Schmargendorf


Dann ist der Lappen weg.Schau unten mal rein.

Mit Rotem Kennzeich ist des geil da können sie keine Strafzettel austellen

Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...

» Eingabe: [ 40 km/h | außerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]

Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
Bußgeld: 75,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 24,00 Euro
Punkte: 3 Punkte
Probezeitmaßnahmen: Keine

na das hatte ich ihm auch schon geschrieben was er zahlen muß

Ja aber Schmargendorf hat glaubig geschrieben das der Lappen dann weg ist wenn er 40 schneller gefahren ist.Innerorts siehts dann natürlich anders aus

Deine Antwort
Ähnliche Themen