BDK Bank | RSV und der Widerruf

Hallo zusammen,

bin neu hier und wollte euch mal von meiner Erfahrung mit der BDK Bank berichten, die ich heute hatte. Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen, oder jemand hat ähnliche Erfahrungen oder sogar einen Tipp.

Habe am 15.01. über die BDK eine Fahrzeugfinanzierung abgeschlossen. Durch die Hinzunahme von RSV und RSV Plus konnte ich den Zins auf 1,99 statt 3,99 drücken und tatsächlich weniger zahlen als mit 3,99. Hab ich also gemacht.

Der Tipp vom FOH, später kündigen, Zinsen bleiben bei 1,99. Warte mal so 6 Monate. Nachdem ich die Unterlagen hatte, habe ich den Vertrag aufmerksam durchgelesen, nichts mit 6 Monaten gefunden, aber die Widerrufsfrist von 30 Tagen bei der RSV und RSV Plus.

Nach 14 Tagen habe ich diese dann widerrufen und erhoffte mir so die Senkung der mtl. Rate um 50 Euro, so steht es auch im Vertrag. (Natürlich mit entsprechender genauen Rate)

Heute erhielt ich vom FOH einen Anruf, wir müssen einen neuen Vertrag mit 3,99 aufsetzen da ich ja die RSV und RSV Plus widerrufen hätte. Die mtl Rate erhöhte sich so um 40 Euro. Also 90 Euro mehr als ohne RSV und RSV Plus. Wir konnten die Bank erstmal davon überzeugen, dass es sich um ein Irrtum meinerseits gehandelt habe. Nun ist wieder alles beim alten.

Ich bin natürlich erstmal verunsichert. Nachdem alles erledigt war, erhielt ich erneut den Rat die RSV in 6 Monaten zu kündigen. Da war meine Verwirrung perfekt.

Viele Grüße

Dennis

16 Antworten

Zitat:

@Lattementa schrieb am 30. Januar 2019 um 14:07:12 Uhr:


Sämtliche dieser Versicherungen die zusammen mit dem Kredit vertrieben werden sind völlig überteuert. Egal welche Bausteine man da nimmt. Ich habe die Kalkulationen der größten Versicherungen und Banken auf diesem Markt berufsbedingt gesehen. Von der gezahlten Prämie gehen keine 20 Prozent in die Risikoabdeckung. Über 80 Prozent teilen sich der Händler und die finanzierende Bank. Und das wird jedes Jahr schlimmer. Dein Beispiel aus 2014 ist da völlig veraltet.

Wer eine ordentliche Absicherung sucht geht direkt zu einer Versicherung und bekommt bessere Absicherung zum kleineren Preis. Zwar muss man da Gesundheitsfragen beantworten, dafür hat man aber keine so gewaltigen Ausschlüsse im Kleingedruckten.

Ok, haben seit 2014 kein Auto finanziert, mit der Schlussrate 2016 ist der Drops erstmal gelutscht.
Wenn sich das in der relativ kurzen Zeit so verändert hat ok.

Aber im Eingangs genannten Beispiel waren es auch 2% Vorteil, nur die Prämie der Versicherung hat der TE nicht genannt. Wäre super das nachzureichen.

Die wollen alle immer mehr Autos verkaufen. Die schrecken nicht davor zurück, Leuten mit wenig Geld und Sicherheiten (also sicherer Arbeitsplatz oder so) Neuwagen zu verkaufen über Finanzierung. Auch ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag ist seit dieser RSV-Sache völlig unnötig.

So ganz blicke ich nicht durch, was diese RSV mit Privatinsolenzen oder sonstiger Zahlungsunfähigkeit zu tun hat.

Auch im Grunde total mittellose Ehepartner werden gerne zur Unterschrift mit herangezogen und später im Zahlungsausfall gerne mitverwurstelt und unter Druck gesetzt, das Restgeld doch bitteschön zu löhnen.

Für mich ist das ziemlich mafiös alles.

Aber mach mal was dagegen gerichtlich...

So ganz blick' ich da nicht durch was das mit dieser RSV soll. Habe gelesen, dass diese RSV quasi Pflicht ist, um eben bei ansonsten zu niedriger Bonität noch diesen Kredit zu erhalten. Daher war mir persönlich gar nicht klar, dass man die wieder kündigen kann. Kann es mir auch schlecht vorstellen. Lies dir deinen Vertrag diesbezüglich genau durch. Vielleicht hat wurde dir das nur erzählt, damit du den Widerruf zurücknimmst. Dann kriegt er seine Provision.

Blöd ist, wenn du das Auto da kaufst, wo du öfter hingehst, weil du Reparaturen dort machen lässt und sie dich besser bearbeiten können. Im anderen Fall ist deine Werkstatt dann auch beleidigt. Ich finde es absolut schrecklich, was mittlerweile abgeht.

Vielleicht könntest du dich beim Anwalt beraten lassen, was die Kündigung angeht. Möglicherweise könntest du den "Widerrufsjoker" anwenden. Im Diesel-Abgasskandal ist das doch jetzt der Renner. Die Widerufe in den Verträgen sollen unzureichend sein und daher Möglichkeit zum Widerruf der Verträge bieten. Vielleicht wäre ja da was zu machen? Allerdings gebe ich dafür keine Gewähr. Verträge vor 2010 sind davon ausgeschlossen. Und wenn ich das hier lese: http://www.buzer.de/gesetz/3648/al24088-0.htm?line=24090 bin ich mir ziemlich unsicher, was das alles soll. Es gibt aber durchaus positive Urteile darüber. Z. B. dieses hier: https://www.anwalt4you.net/...richte-entscheiden-verbraucherfreundlich

LG

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