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Baumast Auto beschädigt

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 7:20

Hallo,

eine Frage an euch, bevor ich mich blamiere.

Auf öffentlichen Grund unter 2 Bäumen ein Fahrzeug abgestellt, ein Ast hat den hinteren Dachholm der Beifahrerseite enorm beschädigt und u.a. den Türknauf rausgebrochen.

Versicherung ( TK ) weiß Bescheid, ist das nicht aber ein Fall für die Stadt ?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. Mai 2019 um 12:45

Die Versicherung hat sich nun bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass Sie nun einen Sturmschaden / TK Schaden anerkennt.

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Wenn sich die beiden Bäume ebenfalls auf öffentlichem Grund befanden, ja.

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 7:34

Ja, das taten sie

Sind die Äste abgebrochen, weil Sturm oder weil der Baum krank war?

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 8:45

Das kann ich nicht beantworten, da ich kein Fachmann für Grünzeug bin. Die Äste lagen auf dem Fahrzeug und hatte erstmal nichts dabei gedacht.

Gab es denn einen Sturm bei Dir mit mindestens Windstärke 8?

Moin!

Das kann Sache der Stadt - und oder auch für einen Grundstückbesitzer - sein, wenn der Baum aufgrund von einer "Krankheit" heruntergefallen ist. Ist der Baum gesund, hat den Schaden der Geschädigte zu tragen. War aber ein Sturm, mit einer Windgeschwindigkeit von => 8 (meine ich), dann zahlt es dein Teilkasko oder auch Vollkasko.

Vollkasko aber nicht nehmen, denn da kann ein Hochstufung erfolgen. Wichtig ist auch noch, der Ast darf nicht vorher den Bode berührt haben, als er auf/ gegen das Fahrzeug gefallen ist.

G

Bei Sturmschäden ab Windstärke 8 zahlt die Teilkasko.

(es soll auch Versicherungen geben, die zahlen bei geringerer WS)

Fällt ein Ast / Baum ohne Sturm herab, zahlt die Vollkasko.

Um den Besitzer haftbar zu machen ist es wichtig, warum der Ast abgebrochen ist.

Bei mangelnder Pflege zum Beispiel...............

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 10:12

Danke erstmal, es war auf jeden Fall hier im Ruhrgebiet eine Sturmwarnung raus, wie hoch diese ausfiel, das weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Danke dennoch.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 18. Januar 2019 um 11:12:21 Uhr:

Danke erstmal, es war auf jeden Fall hier im Ruhrgebiet eine Sturmwarnung raus, wie hoch diese ausfiel, das weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Danke dennoch.

Ich weiß das Versicherung über jeden Blitz auf deutschem Grund sekundengenau Bescheid wissen, da sollte doch für Windstärken eine ähnliche Datenbank vorhanden sein....

Der Wetterdienst könnte sowas auch wissen...

Gegen die Stadt vorgehen ist selten erfolgreich in solchen Fällen. Die reichen dann ein Baumbesichtigungsprotokoll vorlegen, aus dem sich ergibt, dass der Baum regelmäßig überprüft wurde und es keinen Anlass dazu gegeben hat, Beschnitt oder kürzere Untersuchungsintervalle anzuordnen. Im Zweifel wird der zuständige Mitarbeiter, der die letzte Inspektion vorgenommen hat, als Zeuge vernommen.

Beim DWD versuchen, Infos über die Windgeschwindigkeiten zum Zeitpunkt des Schadens zu bekommen. Ansprüche gegen den Grundstückseigentümer müssen nachgewiesen werden. Und das ist schwer.

Kachelmann Wetter hat eine umfangreiche, tagesgenaue historische Datenbank. Da solltest du auch fündig werden.

Bei Sturm wirst du kein Erfolg mit dem Regress der Stadt haben.

Die Teilkaskomeldung ist richtig, somit alles richtig gemacht.

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