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Bauer vermietet Wiese als Parkplatz - Strafzettel

Themenstarteram 9. Juli 2020 um 12:41

Bei uns in der Gemeinde gibt es einen Badesee.

Da die Parkplätze am See selber relativ knapp sind, vermieter ein Bauer zusätzlich ein Stück Wiese als Parkplatz.

Er hat das Ganze auch als Parkplatz angelegt und ich glaube du musst an einem Automaten ein Ticket kaufen, wenn du dort parken willst.

Ich war dort selber noch nie.

Gestern am Stammtisch haben wir darüber geredet, was der Bauer eigentlich für Rechte hat, wenn du dort ohne Parkticket stehst.

Darf der dir einen Strafzettel verpassen?

Falls ja, in welcher Höhe?

Was passiert, wenn du den nicht bezahlst?

Muss er dann ein ganz normales privatrechtliches Mahnverfahren durchführen?

Beste Antwort im Thema

Großen Unfug Du schreiben tust.

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Zitat:

@zille1976 schrieb am 10. Juli 2020 um 16:47:02 Uhr:

Vom Grundsatz her wäre es besser, wenn die Flächen dem Staat (also der Allgemeinheit) gehören, und die Landwirte nur das Nutzungsrecht erwerben.

Aber das ist kein Thema für ein Autoforum

Dann willst du also generell Grund und Boden verstaatlichen. Deine Mitbürger werden begeistert sein. Der Staat kann mir auch gern ein Angebot für mein Grundstück machen, wenn er es denn kaufen will. Da muss der Finanzminister aber noch einen ganz anderen Nachtragshaushalt aufstellen als den letzten, wenn er den gesamten Boden in Staatseigentum überführen will. Der "Allgemeinheit" gehört er dann nur auf dem Papier. ;)

Aber mal lieber zurück zum Thema. Das treibt schon genug Blüten.

Grüße vom Ostelch

am 10. Juli 2020 um 15:09

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juli 2020 um 17:06:27 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 10. Juli 2020 um 16:47:02 Uhr:

Vom Grundsatz her wäre es besser, wenn die Flächen dem Staat (also der Allgemeinheit) gehören, und die Landwirte nur das Nutzungsrecht erwerben.

Aber das ist kein Thema für ein Autoforum

Dann willst du also generell Grund und Boden verstaatlichen. Deine Mitbürger werden begeistert sein. ;)

Grüße vom Ostelch

Für Landwirte ja.

Weil der Anbau von Grundnahrungsmitteln eine Säule der Gesellschaft ist. Genau wie Wasserversorgung, Stromversorgung und Telekommunikation.

Sowas gehört nicht in private Hände.

Die Ergebniss sieht man ja tagtäglich.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 10. Juli 2020 um 17:09:51 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juli 2020 um 17:06:27 Uhr:

 

Dann willst du also generell Grund und Boden verstaatlichen. Deine Mitbürger werden begeistert sein. ;)

Grüße vom Ostelch

Für Landwirte ja.

Weil der Anbau von Grundnahrungsmitteln eine Säule der Gesellschaft ist. Genau wie Wasserversorgung, Stromversorgung und Telekommunikation.

Sowas gehört nicht in private Hände.

Die Ergebniss sieht man ja tagtäglich.

Aha, nur für Landwirte. Die verkaufen erst dem Staat das Land und pachten es dann zurück. Oder soll auch gleich die landwirtschaftliche Produktion samt Bauer verstaatlicht werden? Gab es schon mal. Das Ergebnis war wenig verlockend, es noch mal zu wiederholen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Gururom schrieb am 10. Juli 2020 um 13:32:42 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 10. Juli 2020 um 13:23:03 Uhr:

 

Warum ist derjenige der falsch steht, schuld daran, dass du das Tor schließt und dich damit strafbar machst.:rolleyes:

Versteh ich nicht, ich mach mein Tor immer gegen 15.00 Uhr zu, was soll daran falsch sein ??

Ach da steht irgend ein Fremder auf meinem Hof, hab ich nicht gesehen !

Soll er klingeln und hoffen das jemand da ist, außer die Hunde ;-)

Nein, aber im Ernst, können nur verkappte linke Sozis sein die so mit ander Leute Eigentum umgehen, wollen eh alle enteignen und der Allgemeinheit (also Ihnen, denen die nichts geschaft haben) zugänglich machen.

Liest du den Quatsch auch durch bevor du ihn postet?

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juli 2020 um 16:53:46 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 10. Juli 2020 um 13:35:54 Uhr:

 

Da muss ich leider widersprechen. Ich kenne es so, wenn eine Einfahrt/Garage zugeparkt ist, mitunter sehr wohl von der Polizei abgeschleppt wird. Das entscheidet jeweils das Einsatzmittel vor Ort. Pauschal zu sagen, dass die Polizei nicht schleppt ist falsch.

Aber die Behörden arbeiten sehr unterschiedlich, haben unterschiedliche Erlasse und Verfügungen, so dass man keine sowieso keine pauschalen bzw. allgemein gültige Aussagen zu Arbeitsweisen bzw. Maßnahmen machen kann.

Ich dir auch. ;) Wir sprechen hier über Falschparker als Besitzstörer auf privatem Grund, nicht über Falschparker unter Verstoß gegen die StVO auf öffentlichem Straßenland. Dort muss eine befugte Behörde abschleppen lassen weil es der blockierte Einfahrt- oder Garagennutzer nicht darf. Auf privatem Grund hat die Polizei überhaupt keine Veranlassung tätig zu werden, weil sich der Besitzer selbst helfen kann. Den Abschleppauftrag kann jeder selbst auslösen, zumal auch er dann im Zweifel die Kosten zu tragen hat, wenn sie vom Falschparker nicht beizutreiben sind. Dieses Haftungsrisiko geht sich die Polizei bei Besitzstörungen auf privatem Grund nicht ein.

Grüße vom Ostelch

Ich hatte von öffentlichem Grund gesprochen. Da hatte ich wahrscheinlich deinen Beitrag, in welchem du das Schleppen der Polizei ausgeschlossen hat, missverstanden. Sorry. Auf privatem Grund ist das natürlich ausgeschlossen. Da werden maximal die Halterdaten des "Störers" ausgehändigt und auf den Rechtsweg verwiesen.

Und mein Hinweis auf die unterschiedlichen Arbeitsweisen war natürlich auch auf den öffentlichen Raum bezogen. Auf privatem Grund wird es da keine Unterschiede geben.

Zitat:

@AS60 schrieb am 10. Juli 2020 um 13:23:03 Uhr:

Zitat:

@Gururom schrieb am 10. Juli 2020 um 12:27:45 Uhr:

Wenn ich mein Hoftor schließe?

Aber da wären wir wieder bei meiner obigen Schilderung, dass der der den Regelverstoß begangen hat auf keinen Fall schuld hat.

Warum ist derjenige der falsch steht, schuld daran, dass du das Tor schließt und dich damit strafbar machst.:rolleyes:

Warum soll er sich damit strafbar machen? Er kann sein Tor schließen, wann immer er will. Solange er sich nicht weigert, den Besitzstörer wieder vom Grundstück fahren zu lassen, ist er im grünen Bereich. Sollte das Grundstück so groß sein, dass er den Störer nicht sehen kann, ist es für den Störer eben dumm gelaufen, wenn er nicht mehr wegkommt. Nötigung, so sie denn überhaupt vorliegt, ist eine Vorsatztat.

Es ist immer wieder interessant zu lesen, mit welcher Hingabe sich so mancher den "Rechten" des Besitzstörers widmet, während die Rechte des Besitzers offenbar keiner Beachtung wert sind.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@AS60 schrieb am 10. Juli 2020 um 17:27:41 Uhr:

 

Ich hatte von öffentlichem Grund gesprochen. Da hatte ich wahrscheinlich deinen Beitrag, in welchem du das Schleppen der Polizei ausgeschlossen hat, missverstanden. Sorry. Auf privatem Grund ist das natürlich ausgeschlossen.

Liest du vorher bevor du schreibst?

Es ging die ganze Zeit um unbefugtes Benutzen von privaten Grund und Boden !

Zitat:

@AS60 schrieb am 10. Juli 2020 um 17:27:41 Uhr:

 

Ich hatte von öffentlichem Grund gesprochen. Da hatte ich wahrscheinlich deinen Beitrag, in welchem du das Schleppen der Polizei ausgeschlossen hat, missverstanden. Sorry. Auf privatem Grund ist das natürlich ausgeschlossen. Da werden maximal die Halterdaten des "Störers" ausgehändigt und auf den Rechtsweg verwiesen.

Und mein Hinweis auf die unterschiedlichen Arbeitsweisen war natürlich auch auf den öffentlichen Raum bezogen. Auf privatem Grund wird es da keine Unterschiede geben.

Alles klar!

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juli 2020 um 17:28:51 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 10. Juli 2020 um 13:23:03 Uhr:

 

Warum ist derjenige der falsch steht, schuld daran, dass du das Tor schließt und dich damit strafbar machst.:rolleyes:

Warum soll er sich damit strafbar machen? Er kann sein Tor schließen, wann immer er will. Solange er sich nicht weigert, den Besitzstörer wieder vom Grundstück fahren zu lassen, ist er im grünen Bereich. Sollte das Grundstück so groß sein, dass er den Störer nicht sehen kann, ist es für den Störer eben dumm gelaufen, wenn er nicht mehr wegkommt. Nötigung, so sie denn überhaupt vorliegt, ist eine Vorsatztat.

Es ist immer wieder interessant zu lesen, mit welcher Hingabe sich so mancher den "Rechten" des Besitzstörers widmet, während die Rechte des Besitzers offenbar keiner Beachtung wert sind.

Grüße vom Ostelch

Sobald das Hoftor vom Besitzer geschlossen wird ist es Nötigung.

Und damit macht sich der Besitzer strafbar.

Die Frage... wann möchte man den Störer vom Grundstück abfahren lassen.

Sofort, oder wenn man wieder vom Gassigehen mit dem Hund zurück ist ?!

 

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Juli 2020 um 18:21:26 Uhr:

 

Sobald das Hoftor vom Besitzer geschlossen wird ist es Nötigung.

Und damit macht sich der Besitzer strafbar.

Die Frage... wann möchte man den Störer vom Grundstück abfahren lassen.

Sofort, oder wenn man wieder vom Gassigehen mit dem Hund zurück ist ?!

Wieder so eine apodiktische Behauptung von Dir. Es geht nicht darum, ob das Tor offen oder geschlossen ist. Der Störer hat auf dem Grundstück nichts zu suchen und kann nicht erwarten, das Grundstück ebenso leicht wieder verlassen zu können, wie er es befahren hat. Nur, wenn der Grundstücksbesitzer sich weigert, ihn das Auto wieder wegfahren zu lassen, dann könnte es Nötigung sein. Könnte. Und ja, ein kurzes Gassigehen muss der Störer dann mal abwarten. Er ist der Störer, nicht der Grundstücksbesitzer, der sich nicht brav zur Verfügung halten muss, bis der Störer geneigt ist, die Störung zu beenden.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juli 2020 um 18:27:24 Uhr:

Zitat:

 

Wieder so eine apodiktische Behauptung von Dir. Es geht nicht darum, ob das Tor offen oder geschlossen ist. Der Störer hat auf dem Grundstück nichts zu suchen und kann nicht erwarten, das Grundstück ebenso leicht wieder verlassen zu können, wie er es befahren hat. Nur, wenn der Grundstücksbesitzer sich weigert, ihn das Auto wieder wegfahren zu lassen, dann könnte es Nötigung sein. Könnte. Und ja, ein kurzes Gassigehen muss der Störer dann mal abwarten. Er ist der Störer, nicht der Grundstücksbesitzer, der sich nicht brav zur Verfügung halten muss, bis der Störer geneigt ist, die Störung zu beenden.

Grüße vom Ostelch

Du drohst also dem Störer sogar noch ?!

 

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Juli 2020 um 18:30:55 Uhr:

 

Du drohst also dem Störer sogar noch ?!

Nun bleibe mal auf dem Teppich! Ich "drohe" nicht, ich beschreibe nur die Situation. Weil es sich jemand auf einem fremden Grundstück mit seinem Auto bequem gemacht hat, soll der Gestörte jetzt auch noch seinen Tagesplan nach dem Störer richten? Sonst noch Wünsche? Kaffee und Kuchen im Kreis der Familie? Piccolöchen zum Abschied? ;)

Grüße vom Ostelch

Was hier in diesem 8-seitigen Thread etwas zu kurz kommt, ist die Beantwortung der Ausgangsfragen, die da wären:

 

Zitat:

@aMieX schrieb am 9. Juli 2020 um 14:41:40 Uhr:

 

Darf der dir einen Strafzettel verpassen?

Falls ja, in welcher Höhe?

Was passiert, wenn du den nicht bezahlst?

Muss er dann ein ganz normales privatrechtliches Mahnverfahren durchführen?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Juli 2020 um 18:21:26 Uhr:

 

Sobald das Hoftor vom Besitzer geschlossen wird ist es Nötigung.

Und damit macht sich der Besitzer strafbar.

Die Frage... wann möchte man den Störer vom Grundstück abfahren lassen.

Sofort, oder wenn man wieder vom Gassigehen mit dem Hund zurück ist ?!

Wie oft willst du diese Behauptung jetzt noch wiederholen? Richtiger wird sie dadurch nicht. Der Störer kann fahren, wann immer er will. Wenn der Gestörte mal fünf Minuten mit dem Hund Gassi gehen ist, dann muss er eben auch mal fünf Minuten länger warten. Dem Gestörten mutest du zu, notfalls Stunden zu warten bis sich der Störer bequemt, wieder aufzutauchen.

Grüße vom Ostelch

am 10. Juli 2020 um 17:04

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juli 2020 um 18:48:32 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Juli 2020 um 18:21:26 Uhr:

 

Sobald das Hoftor vom Besitzer geschlossen wird ist es Nötigung.

Und damit macht sich der Besitzer strafbar.

Die Frage... wann möchte man den Störer vom Grundstück abfahren lassen.

Sofort, oder wenn man wieder vom Gassigehen mit dem Hund zurück ist ?!

Wie oft willst du diese Behauptung jetzt noch wiederholen? Richtiger wird sie dadurch nicht. Der Störer kann fahren, wann immer er will. Wenn der Gestörte mal fünf Minuten mit dem Hund Gassi gehen ist, dann muss er eben auch mal fünf Minuten länger warten. Dem Gestörten mutest du zu, notfalls Stunden zu warten bis sich der Störer bequemt, wieder aufzutauchen.

Grüße vom Ostelch

Es ist noch nicht lange her, da hast du hier höchstselbst OT bemängelt und doch frönst du ihm seither mit Leidenschaft,

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