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Batterietrennschalter als mechanische Wegfahrsperre?
Hallo und guten Abend,
nach § 38a STVZO muss ein PKW eine "Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung" aufweisen. Hat jemand von Euch Kenntnis davon, ob ein Batterietrennschalter als eine solche "Sicherungseinrichtung" anzusehen ist?
Hintergrund: Bei unserem 61er Käfer ist sowohl das Zündschloß als auch die damit verbundene Sperrvorrichtung in der Lenksäule defekt. Die Zündung wird mit einem Kippschalter aktiviert und der Anlasser mit einem ausreichen dimensionierten Anlassertaster!
Viele Grüße aus Dortmund!
Michael Rotscheidt
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2 Antworten
warum reparierst du das nicht einfach ordentlich?
statt noch etwas (mehr) zu (ver)basteln.
ist ja keine raketenwissenschaft.
solche "reparaturen" kennt man aus der zeit
als käfer mit 10 monaten resttüv für 150 mark verkauft wurden.
und ein fahrbereiter 61er ist heutzutage etwas mehr wert
und wird wohl auch nicht auf der müllkippe landen wenn der tüv
abgelaufen ist.
Naja, ein (geöffneter) Batterietrennschalter verhindert zumindest ein Abfackeln bei defektem Zündschloß. Wobei aber nicht definiert wurde, ob Kabel oder nur das mechanische Schloß defekt sind.
Jedenfalls würde ich ebenfalls, wie mein Vorredner, den Defekt zeitnah beheben, außer der Käfer fährt höchstens bis zum Supermarkt um die Ecke.
Guten Abend.