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Bank will Leasing mit Vorkaufsrecht statt 3-Wege-Finanzierung

Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 15:12

Hallo,

ich habe letzte Woche einen Audi A7 bestellt, dieser soll über eine sog. Zielfinanzierung bezahlt werden.

Das heißt also Anzahlung, drei Jahre lang Monatsraten zahlen und am Ende die Möglichkeit

a) das Auto an den Händler zu geben

b) die Schlussrate zu zahlen

c) die Schlussrate zu finanzieren

Die Schlussrate entspricht dabei dem Restwert nach 3 Jahren und 90.000km

Jetzt meldet sich mein Verkäufer, die Audi-Bank hätte ein Problem mit dem ermittelten Restwert, der sollte niedriger angesetzt werden. Wodurch natürlich die Monatsraten höher ausfallen.

Sie schlagen aber vor, statt einer Zielfinanzierung ein Privatleasing abzuschließen.

Vordergründig soll sich dabei nichts ändern, es bleibt bei einer gleich hohen Anzahlung, drei Jahre lang gleich hohen Monats-(Leasing-)raten und am Ende die Möglichkeit

a) das Auto zurück zu geben

b) den Restwert zu zahlen und das Auto per vertraglich zugesichertem Vorkaufsrecht zu übernehmen

c) diesen Restwert zu finanzieren.

Der Restwert bleibt dabei der gleiche wie vorher bei der Finanzierung die Schlussrate - also eigentlich der als zu hoch kritisierte Restwert, beim Leasing habe die Audi-Bank jedoch steuerliche Vorteile (wenn ich das Auto zurück gebe) und sei daher damit einverstanden.

Also...für mich soll alles gleich bleiben, nur daß über dem Vertrag dann "Leasing" statt "Finanzierung" steht.

Audi hat irgendwelche steuerlichen Vorteile.

 

Muß ich hier mit irgendeinem Haken rechnen?

mfg,

Robert

Beste Antwort im Thema

Wenn es ein KM-Leasing mit festen Restwert ist, ist es ok.

Lass blos die Finger vom Restwertleasing! Dann garantierst du den Restwert!!!

KM Leasing kannst bedenkenlos machen.

Bei allen Varianten müsstest Du für schäden bei der Rückgabe gerade stehen. Auch als Barzahler, weil der ausgezahlte Betrag dann niedriger wäre. Ein gepflegtes Auto ohne Beschädigungen ist immer mehr wert.... das vergessen hier alle und es wird auf Leasing geschimpft...

BEN

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Oh - da habe ich dann was falsch gelesen. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Oh - da habe ich dann was falsch gelesen. :rolleyes:

macht ja nix. die gefahren die von einem andienungsrecht ausgehen, haste ja richtig beschrieben.

das haben meist eh nur wenige verstanden ;)

ich habe schon oft die "sicheren" kilometerleasingverträge gesehen, die dann ein andienungsrecht enthielten.

was im grunde nix anderes als ne lebensversicherung der leasingbank ist. hat das auto einen restwert der über der kalkulation liegt: super für die bank.

ist dem nicht so...macht auch nix...zwingen wir das auto halt dem leasingnehmer auf :D

Themenstarteram 4. Oktober 2012 um 15:45

So, kurzes Update...

Ich habe heute den Leasingvertrag (Km-Leasing) unterschrieben. "Anzahlung" passt, "Raten" auch. Heißt jetzt halt nur alles anders. :D

Ein Andienungsrecht ist nirgendwo zu finden, explizit wird aber das Vorkaufsrecht beschrieben - zu einem Preis entsprechend der ursprünglichen Endrate bei Finanzierung.

Das restliche Kleingedruckte sind die üblichen AGBs zum Privatleasing, die sich jetzt auch nicht irgendwie schlimm lesen. Jedenfalls nicht schlimmer als das, was auch bei jeder Finanzierung drin steht ("Verkaufen Sie Ihre Seele, kriegen Sie nur ein Nutzungsrecht, treten Sie der Bank alle Rechte ab").

Ich bin also vorsichtig optimistisch, daß die Audi-Bank bzw. der Händler mich nicht über's Ohr hauen wollen. Sollte es doch anders kommen, hätten sie halt einen Kunden verloren. Was bei dem Geld, das ich offensichtlich für ein Auto willens bin auszugeben, irgendwie doof wäre.

 

Wenn ich dran denke kann ich ja in 3 Jahren berichten, ob ich das Auto zu den erwarteten Konditionen übernehmen bzw. problemlos abgeben konnte. :D

Danke an alle hier, die versucht haben mir zu helfen, so wußte ich zumindest ungefähr, worauf ich achten muß. :)

mfg,

Robert

Zitat:

Wenn ich dran denke kann ich ja in 3 Jahren berichten, ob ich das Auto zu den erwarteten Konditionen übernehmen bzw. problemlos abgeben konnte. :D

zwar Karteileiche der Beitrag,

es wäre interessant, wie das seinerzeit ausgegangen ist.

 

Themenstarteram 15. August 2020 um 12:32

Zitat:

@A3SP-Hannibal schrieb am 15. August 2020 um 13:56:54 Uhr:

 

zwar Karteileiche der Beitrag,

es wäre interessant, wie das seinerzeit ausgegangen ist.

Ich habe den Wagen am Ende des Leasings zum Restwert übernommen. Der war nochmal ca. 4.500€ niedriger als der im ursprünglichen Vorkaufsrecht vereinbarte Betrag.

am 18. August 2020 um 16:41

Im Grunde ist es der Bank erstmal egal wie hoch der Restwert ist,da ja in erster Linie der Händler dafür gerade steht.

Sicherlich in der heutigen Zeit kommt es auch auf das Fahrzeug an (Diesel o Benzin Schwarz oder silber und natürlich die Ausstattung) Zu meiner Zeit also 20 Jahre früher als Verkäufer war das zumindest noch so.

Und als weiteres wenn einmal ein Finanzierung/Leasing genemigt wurde kann man nicht plötzlich was ändern so ohne weiteres Und das macht auch keine Bank !!!!

Ich nehme mal an der Chef des Verkäufers hat sich den Vorgang angesehen und hat den "Fehler" hoher Restwert

erkannt und macht nun dem Verkäufer druck das zu ändern.

Als Grundregel gilt ein Auto ist nach 3 Jahren ca die Hälfte Wert vom Neupreis bei einer Fahrleistung von 20000 km im Jahr !!!!

Premiummarken (Audi,BMW ,Mercedes ) 53-54% bei "normalen Verschleiß"

Jetz kommt noch die Farbe und Ausstattung hinzu was eventulle Auf bzw Abwärtungen mit sich bringt.

Heute ist Weiß eine Modefarbe vor 20 Jahren eher verpönt (Vertreterauto) weil 1. kein Aufpreis und 2. sich Außenwerbung idial anbringen ließ.

Zitat:

@RobertK81 schrieb am 1. Oktober 2012 um 17:12:54 Uhr:

Muß ich hier mit irgendeinem Haken rechnen?

So aus den Bauch raus, ja da ist ein Haken.

Wenn der Kunde nicht das bekommen soll was er eigentlich will, sollte der Kunde sich wo anders umsehen.

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