- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Bald nur noch 80 km/h auf bestimmten Landstraßen?
Bald nur noch 80 km/h auf bestimmten Landstraßen?
Der deutsche Verkehrssicherheitsrat plädiert auf seiner derzeitigen Sitzung für die Einführung eines Tempolimits von 80 km/h auf Landstraßen mit weniger als 6 m Breite um die Zahl der Verkehrstoten auf solchen Straßen zu senken.
Was haltet Ihr von solch einem Vorhaben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 27. Januar 2015 um 09:45:09 Uhr:
Was haltet Ihr von solch einem Vorhaben?
Nix.
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
441 Antworten
Grundsätzlich und angesichts des Ziels der Bundesregierung von 40% weniger Getöteten im Straßenverkehr bis 2020 führt kaum ein Weg an einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von (maximal) 80 km/h auf (schmalen) Landstraßen vorbei.
Ich gehe davon aus, dass die UDV recht genau analysiert, auf welchen Streckenabschnitten ein erhöhtes Unfallrisiko besteht - und Siegfried Brockmann war ja auch Mitglied des Arbeitskreises IV beim Verkehrsgerichtstag. Ein paar Hinweise zu dem hier diskutierten Thema gibt es auch in der bereits hier erwähnten Untersuchung des UDV zur Prävention von Überholunfällen auf Landstraßen. Demnach besteht bei ca. 2/3 der Landstraßen keine ausgeschilderte zHG. Ich zitiere aus dem Bericht:
- Die meisten Überholunfälle (72%) geschehen in Abschnitten mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
- Strecken mit Überholverboten haben ein geringeres Unfallrisiko und die Unfälle sind weniger schwer (geringere Unfallrate und Unfallkostenrate).
- Strecken mit Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 100 km/h weisen ein noch geringeres Unfallrisiko und geringere Unfallschwere auf.
Damit hier nicht unnötigerweise über die vermeintliche Relevanz von wenigen Prozentpunkten diskutiert wird, habe ich wesentliche Punkte fett markiert.
Daher überrascht auch die Forderung des UDV nicht:
- Eine zusätzliche Reduzierung des Unfallrisikos und der Unfallschwere beim Überholen lässt sich durch die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung erzielen.
Dies bezieht sich in der genannten Untersuchung natürlich "nur" auf Überholunfälle. Die Relevanz der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und V85 dürfte bei (Fahr-)Unfällen mit den Merkmalen "nicht-angepasste Geschwindigkeit, Abkommen von der Fahrbahn etc. allerdings nicht geringer sein.
Dass auch und gerade auf (schmalen) Landstraßen die hier bereits öfter diskutierten (;)) Punkte der Solomon-Kurve, des Power-Models oder der Speed-Adaptation gelten, brauche ich sicherlich nicht mehr extra zu erwähnen!
Insofern sind die Empfehlungen des 53. Verkehrsgerichtstages zu diesem Punkt aus meiner Sicht sehr zu begrüßen:
(...)
Zur Reduzierung schwerer Unfälle soll die Regelgeschwindigkeit für Pkw und Lkw gleichermaßen bei 80 km/h liegen. Dazu ist eine Umkehrung von Regel und Ausnahme bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich. Entsprechend ausgebaute oder ertüchtigte Straßen können danach weiter für Tempo 100 freigegeben werden.
(...)
Dies entspricht im Prinzip dem Vorschlag von CV626, die zHG eines Streckenabschnittes von der Entwurfsklasse nach RAL abhängig zu machen.
Ich bin gespannt, wie die politische Umsetzung dieser Empfehlung aussieht.
Angesichts des aktuell geringen Fortschritts beim Rückgang der schwer und tödlich Verletzten im Straßenverkehr muss die Politik handeln!
Grüße, südwikinger
Zitat:
Dies entspricht im Prinzip dem Vorschlag von CV626, die zHG eines Streckenabschnittes von der Entwurfsklasse nach RAL abhängig zu machen.
Das war ich nicht. Ich weiß nicht, wer das vorgeschlagen hat, aber ich meine schon, dass es keine 2 unterschiedlichen vmax geben soll, die sich schon aus der Fahrbahnbreite / Kategorie / den Fahrbahnmarkierungen ergeben soll. Ich denke, es sollte nur ein Limit geben, und abweichungen müssen extra ausgeschildert werden.
Heißt: die 80 km/h-Limits für enge Straßen (diesen Vorschlag begrüße ich durchaus) müssen auch ausdrücklich ausgeschildert sein. Oder man senkt das alternativ das allgemeine Limit auf 80 und schildert dann aber die breiteren Straßen ausdrücklich mit 100 aus.
Davon, den Autofahrer selbst entscheiden zu lassen, auch anhand etwa von Straßenmarkierungen, halte ich nicht viel. In Holland ist das ja weitgehend so, und da scheint es oft eine gewisse Verunsicherung über die zHG zu geben. Da erscheint mir eine ausdrückliche Ausschilderung doch sinnvoller. Nicht dass sich wieder Leute aufregen, weil andere VT 80 fahren weil sie nicht wissen dass sie 100 dürfen - oder sich über "Abzocke" ärgern, weil nicht offensichtlich genug war, dass nur 80 erlaubt waren und nicht 100...
Darf ich ganz kurz unterbrechen?
Mich wundert es, dass an einem Thread, in dem der Begriff "aTL" nicht nur gefallen ist, sondern in dem es faktisch auch darum geht, noch kein Schloss dran ist.
Danke, weitermachen.
Negativ. Es geht hier um eine Absenkung des TL auf engen Landstraßen, aber NICHT um ein aTL auf Autobahnen.
Zitat:
@CV626 schrieb am 30. Januar 2015 um 19:41:39 Uhr:
Davon, den Autofahrer selbst entscheiden zu lassen, auch anhand etwa von Straßenmarkierungen, halte ich nicht viel.
Davon halte ich auch nicht viel. Allerdings ist es ja auch so (wurde hier auf MT schon oft thematisiert und bestätigt), daß etliche Autofahrer trotz Beschilderung auf einem persönlichen Entscheidungsrecht bestehen. Um Kontrollen in einer gewissen Intensität wird die Exekutive also nach wie vor nicht herumkommen.
Ja, das versteht sich von selbst. Einige VT hätten ja anscheinend gerne einen Passus in der StVO, der es überduchschnittlichen guten Autofahrern (wie ihnen selbst) erlaubt, einzelne Vorschriften im Einzelfall nach eigenem Ermessen auch mal zu überschreiten, wenn dadurch ihrer Meinung nach niemand gefährdet wird...
Zitat:
@CV626 schrieb am 30. Januar 2015 um 19:47:07 Uhr:
Negativ. Es geht hier um eine Absenkung des TL auf engen Landstraßen, aber NICHT um ein aTL auf Autobahnen.
Da hat hier aber schon weniger gereicht. :D
Spätestens wenn ich schreibe, dass man bei einer Bremsung aus 80 km/h, dank neuem L-aTL80 (allgemeines Tempolimit von 80 km/h auf Landstraßen mit weniger als 6 m Breite), dort schon steht, wo man mit anfänglich 100 km/h noch rund 70 km/h auf dem Tacho hat...
Und wenn ich dann noch anführe, dass gegen dieses L-aTL80 eigentlich nichts spricht, weil die Ermüdungsgefahr auf deutschen Landstraßen dank der vielen Kurven doch eher gering ist und somit ausschließlich dagegen spricht, dass man früher ankommen will...
Was würden da die Gemüter hochkochen.
Aber das würde ich auch nie machen. :eek: :p
Zitat:
@suedwikinger schrieb am 30. Januar 2015 um 19:26:48 Uhr:
Grundsätzlich und angesichts des Ziels der Bundesregierung von 40% weniger Getöteten im Straßenverkehr bis 2020 führt kaum ein Weg an einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von (maximal) 80 km/h auf (schmalen) Landstraßen vorbei.
Ich gehe davon aus, dass die UDV recht genau analysiert, auf welchen Streckenabschnitten ein erhöhtes Unfallrisiko besteht
Es führt auch angeblich nichts dran vorbei die "80 bei Nässe" auf verschiedenen Autobahnen zu machen, bis man doch den Belag erneuert und schon führt doch etwas dran vorbei, also mal bitte etwas sparsamer mit Unwort Jahres "Alternativlos" ;)
Aber egal, darauf wollte ich gar nicht hinaus dass man dort etwas umbauen kann,
sondern dass sie wieder diese faszinierenden Sprünge in der Logik haben werden, nehme aber gerne Wetten an wenn mir jemand widersprechen möchte, also dass es nicht so kommen wird wie von mir vorhergesagt.
"Weil es eng ist und man somit eher zusammen stößt (soweit weitestgehend richtig)- machen wir 80 und blitzen auch wenn keiner da ist und man eine Breite zur Verfügung hat die einer Autobahnfahrspur entspricht auf der "no limit" gilt."
Also ich nehme Wetten bis sagen wir mal mittleren 6-stelligen Betrag entgegen,
ich behaupte die 80 werden exekutiert egal was ist, also auch wenn kein potentieller Unfallgegner da ist. Wer meint es wird nur dann exekutiert wenn jemand da ist, womit die Strasse also überhaupt erst als eng gelten kann, der ist dann der Wettgegner. Alle Interessenten bitte Ort und Zeit des Notartermins ansagen.
Viele Überholvorgänge könnten nicht durchgeführt werden, wenn auf korrekten Seitenabstand geachtet würde, da die wenigsten Fahrbahnen breit genug sind, um für die nötige Gesamtbreite aus Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand plus Fahrzeugbreite 1 plus Sicherheitsabstand von 1,5m plus Fahrzeugbreite 2 zu sorgen.
Und nun guckt Euch Eure Fahrbahnen mal genau an; Ihr alle dürftet unter Alltagsumständen nahezu nirgendwo überholen, nicht mal ein Motorrad, wo es durchführende weiße Fahrbahnmarkierungen hat, die Ihr überfahren müsstet, um alle seitlichen Mindestabstände einzuhalten.
Diese ganzen Tempolimits hat es doch nur genau deswegen, weil Mindestabstände nicht beachtet werden.
Die Ordnungshüter sollten eher hier aktiv werden.
Disziplin ist die Zauberfähigkeit, die bei vielen, vielen Leuten offenbar unterentwickelt ist. Und nur wegen denen hat es Tempolimits.
Auf vielen Strassen geht es eh nicht schneller als 60-80Km/h bedingt durch die "Tempomaten" LKW.
Zitat:
@suedwikinger schrieb am 30. Januar 2015 um 19:26:48 Uhr:
Damit hier nicht unnötigerweise über die vermeintliche Relevanz von wenigen Prozentpunkten diskutiert wird, habe ich wesentliche Punkte fett markiert.
Danke auch von mir für diesen sehr erkenntnisreichen Beitrag.
Es ist interessant zu erfahren, wenn es Empfehlungen zur Herabsetzung von Regelgeschwindigkeiten offenbar vernünftigen Grundlagen mangelt.
Erkenntnisse dazu, ob überhaupt ein nennenswerter Prozentsatz der tödlichen Verkehrsunfälle außerorts auf bislang nicht gesondert limitierten Landstraßen mit geringen Fahrbahnbreiten von max. 6 m geschieht, liegen demnach nicht vor. Überzeugend geht anders! ;)
Die meisten Überholunfälle (72%) sollen nach Angaben in Abschnitten mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geschehen. Folglich in Landstraßenabschnitten, für die von Behördenseite bislang keine Notwendigkeit für eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gesehen wurde. Das dürfte, dazu bedarf es keines Propheten, vor allem für breit ausgebaute Landstraßen mit nicht geringen Überholsichtweiten gelten. Und der Rest (28%) erfolgt mithin in bereits limitierten Landstraßenabschnitten (v.a. schmale Kreis-/Landesstraßen).
Und nun wird empfohlen, ein Limit von 80 km/h auf schmalen Landstraßen präventiv einzuführen - bei gleichzeitiger Einräumung eines höheren Landstraßenlimits für Lkw von dann auch 80 km/h. Die relative Annäherungsgeschwindigkeit von Pkw und Lkw im Gegenverkehr bleibt damit trotz Limitänderungen gerade auch auf schmalen Landstraßen gleich. :rolleyes:
Ein wesentliches Merkmal von Unfällen ist häufig der Zufall. Plötzlich ist der andere da ...den man vorher nicht sah/mit dem nicht rechnete. Man ist gerade nur noch soweit voneinander entfernt, dass nicht einmal eine Sekunde Bremszeit zur Verfügung steht. Führte eine Bremsung beider um 20 km/h bisher auf 80 vs. 40, knallt´s zukünftig mit 60 vs. 60. Für z.B. Golf vs. 18t beträgt die kinetische Energie im Kollision-Fall der geänderten Limits dann das 1,8-fache gegenüber "früher". Zu Ende gedacht?
Um die Eingangsfrage des TE zu beantworten: Ich halte von dem Vorhaben nix, absolut nix. Alle anderen angedachte Maßnahmen sind weitaus schlüssiger und zu begrüßen.
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 31. Januar 2015 um 00:31:16 Uhr:
Um die Eingangsfrage des TE zu beantworten: Ich halte von dem Vorhaben nix, absolut nix. Alle anderen angedachte Maßnahmen sind weitaus schlüssiger und zu begrüßen.
Aber ein Limit ist so schön billig, billiger als Straßen zu sanieren und Unfallstellen zu entschärfen.
Was von solchen "Verkehrsexperten" zu halten ist merkt man oftmals wenn es darum geht Unfallschwerpunkte zu entschärfen. Hier in der Gegend wollten Sie einen Unfallschwerpunkt dadurch entschärfen in dem man mittels Büschen oder ähnlichen Sichthindernisse den Blick nach Links erschwert, toller Vorschlag da Nachts eh schon die Gefahr besteht das Autos übersehen werden weil die Leitplanke die Scheinwerfer verdeckt.
Wir haben schon genug Vorschriften die die Geschwindigkeit mal starr und mal flexibel regeln. Ich kenne Landstraßen wo man locker 120 fahren kann und Ich kenne Strecken wo Ich bei erlaubten 100 mit 40-80 unterwegs bin. Ich brauch da kein Schild das mir sagt wie schnell Ich dort fahren darf, Das seh Ich in der Regel selbst. An Stellen wo man sich leicht verschätzen kann seh Ich extra Limits ein, aber dort stehen oftmals Keine. Aber dann dort wo selbst Merkbefreite sehen sollten das 100 nicht gehen.
Ein besonnener Autofahrer dürfte mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen kein Problem haben, denn dieser nimmt die zulässige Höchstgeschwindigkeit eh nicht in Anspruch, warum auch.
Vielmehr bedarf es mehr Geschwindigkeitskontrollen und einer einfachen Strafe für jene Verkehrsteilnehmer, welche ausgewiesene Höchstgeschwindigkeiten und physikalische Gesetze lediglich als Empfehlung sehen. Diese einfache Strafe ist dann auch kein Bußgeld, sondern schlicht und einfach der Entzug der Fahrerlaubnis an Ort und Stelle.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 31. Januar 2015 um 06:43:30 Uhr:
Ein besonnener Autofahrer dürfte mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen kein Problem haben, denn dieser nimmt die zulässige Höchstgeschwindigkeit eh nicht in Anspruch, warum auch.
Vielmehr bedarf es mehr Geschwindigkeitskontrollen und einer einfachen Strafe für jene Verkehrsteilnehmer, welche ausgewiesene Höchstgeschwindigkeiten und physikalische Gesetze lediglich als Empfehlung sehen. Diese einfache Strafe ist dann auch kein Bußgeld, sondern schlicht und einfach der Entzug der Fahrerlaubnis an Ort und Stelle.
Ein Mann nach meinem Herzen :) Dazu passt auch der Satz mit der unterentwickelten Disziplin. 80 reicht völlig. Dann fahren die Leute wenigstens nur 100 und nicht 120.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 31. Januar 2015 um 06:43:30 Uhr:
Vielmehr bedarf es mehr Geschwindigkeitskontrollen
Gehört nicht einer Kontrolle der Sicherheitsabstände erheblich mehr Aufmerksamkeit?