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Bald nur noch 80 km/h auf bestimmten Landstraßen?

Themenstarteram 27. Januar 2015 um 8:45

Der deutsche Verkehrssicherheitsrat plädiert auf seiner derzeitigen Sitzung für die Einführung eines Tempolimits von 80 km/h auf Landstraßen mit weniger als 6 m Breite um die Zahl der Verkehrstoten auf solchen Straßen zu senken.

Was haltet Ihr von solch einem Vorhaben?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 27. Januar 2015 um 09:45:09 Uhr:

Was haltet Ihr von solch einem Vorhaben?

Nix.

Gruß Metalhead

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am 29. Januar 2015 um 16:37

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 29. Januar 2015 um 17:28:30 Uhr:

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 29. Januar 2015 um 17:25:52 Uhr:

 

Und genau das ist ja das Problem an diesen unverhältnismäßig niedrigen Limits, man kann nicht mal mehr einen Bus oder LKW mit einer einigermaßen annehmbaren Vdiff überholen,.....

Der Bus durfte 80, hätte schon geklappt, ich musste nicht mit 117 vorbei. War meine Doofheit.

Und wenn da TL 120 gegolten hätten,die dort alle mal problemlos möglich gewesen wären hätteste du nicht mal ne Verwarnung bekommen.Aber TL 100 sind ja noch relativ human, manchmal gilt auf solchen Bundesstrassen Tempo 80 oder noch weniger und dann wird auch noch mit 5 Km/h Vdiff überholt da macht Autofahren kein Spaß mehr.

warum nicht alle Geschwindigkeitslimits aufheben geht doch, wir haben doch die Öfen im Griff

Freie Fahrt für freie Bürger

wer bremst verliert

die Limits schränken mich in meiner persönlichen Freiheit ein

wer nicht mind 20 km/h mehr als erlaubt fährt ist ein Schleicher

DIe Fahrradfahrer gehören verboten

je mehr Kraftstoffverbrauch desdo geiler

warum sind nur so viele Schleicher unterwegs, macht keinen Spaß mehr

AHA - SO TICKEN HEUT VIELE MENSCHEN

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 29. Januar 2015 um 17:25:52 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 29. Januar 2015 um 16:28:56 Uhr:

 

Ich kann Dir nicht mal mehr sagen ob es mir "zu langsam" war, ich würde eher sagen das ich beschleunigt habe weil ich gerade den Bus überhole, mache ich auf der AB auch immer, will ja keinen behindern der schneller will.

Vollgas und vorbei !

Und genau das ist ja das Problem an diesen unverhältnismäßig niedrigen Limits, man kann nicht mal mehr einen Bus oder LKW mit einer einigermaßen annehmbaren Vdiff überholen,ohne Gefahr zulaufen geblitzt zu werden und genau das ist der Grund warum viele so elendig langsam überholen.

Auf einer Straße mit weniger als 6 Meter Breite ist das Überholen eines Lkw an sich schon extrem problematisch. Egal wie schnell man dabei fahren darf.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 28. Januar 2015 um 22:02:01 Uhr:

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 28. Januar 2015 um 21:39:37 Uhr:

aber meiner Meinung nach fehlt´s da eher beim LKW-Fahrer.

Ich bin nicht gerade ein Fan der LKW-Fahrer und ihrer Aktionen auf der AB.

In diesem Fall bitte ich dich aber das Video nochmal genau in Augenschein zu nehmen.

Was vorher war weis ich nicht, die Aktionen des Audi gehen jedenfalls garnicht.

Da ist man im Bereich des Strafrechtes angekommen.

Moorteufelchen

Die ersten 25 Sekunden wird der Audi etwas langsamer, was aber vielleicht sogar noch als Eigenschutz durchgeht, denn wenn mir ein LKW auf 10 m auffährt (oder 15?) halte auch ich etwas mehr Abstand vom Vordermann. Von Sekunde 30 bis 40 ist es eine Behinderung (wenn überhaupt), da er doch sehr langsam fährt, aber da flippt der LKW-Fahrer mal dezent aus (das ist eine Nötigung).

Bis zu Minute 1 fuhr der Audi-Fahrer sehr gemächlich, zugegeben, aber er hat sich nicht einmal dazu verleiten lassen das Bremspedal auch nur anzutippen.

Von Minute 1 bis zu Minute 2 ist es natürlich mies vom Audi-Fahrer, dass er etwas Gas gibt und somit der LKW nicht vorbei kommt. Ja, das sind sie eben, die Schleicher, die das Gas dann finden, wenn einer überholt.

Bei Minute 2 blockiert er den LKW, ja, das erkennt man, aber der LKW ist auch schon wieder schön am Nötigen, schon ab 1:30 wieder, man beachte den Abstand...

Bei 2:05 muss der Audi-Fahrer bremsen, da der LKW vor ihm gebremst hat.

Das darauf folgende Überholmanöver ist absichtlich etwas langsam, aber gut. Immerhin überholt er, fährt schneller als der LKW rechts neben ihm. Der LKW-Fahrer nötigt allerdings wieder.

Ich sehe da einen PKW-Fahrer, der vielleicht mal unter einem 40-Tonner endet und einen LKW-Fahrer, der entweder mit 50 an einem Herzinfarkt stirbt oder seinen Führerschein für mehrere Monate los ist (ersatzweise ein paar hundert €).

PS:

Es war eine A...aktion, ja, aber die krassere Nötigung sehe ich beim LKW-Fahrer. Letztlich braucht er nur die 50 m Abstand halten und langsam fahren. Er verliert etwas Zeit, aber er gefährdet weder sich, seine Ladung, den Fahrer vor sich oder einen anderen. Wie ich geschrieben habe: Abstand halten und bei der nächsten passenden Situation frühzeitig nach links und mit Schwung vorbei.

PS:

Bis Sekunde 30 könnte das sogar noch die Zivilpolizei sein. ;) :eek:

Als LKW-Fahrer wäre ich vorsichtig, wenn ich solchen Leuten begegne.

Normaler Wahnsinn... und ich habe alles dazu geschrieben...

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 29. Januar 2015 um 09:19:11 Uhr:

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 29. Januar 2015 um 00:14:46 Uhr:

 

Sorry - aber da liegst Du komplett falsch.

Kein Verkehrsrichter würde 80 km/h auf einer Landstraße mit diesem Paragrafen ahnden.

80 km/h auf einer Landstraße sind eine absolut zulässige Geschwindigkeit. 100 km/h sind das Maximum. Niemand kann bestraft werden, wenn er 20% darunter fährt.

Traumtänzer, hast Du denn für diese Aussagen eine Rechtsgrundlage? Es bedarf keines Verkehrsrichters, sondern nur der Polizei, die den mal kurz aus dem Verkehr zieht und ermahnt.

Au weia... jetzt wirst Du aber ein wenig albern.

Wofür sollte der Polizist denn die Verwarnung aussprechen?

am 29. Januar 2015 um 20:35

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 29. Januar 2015 um 11:09:09 Uhr:

 

Es geht hier aber nicht um Kindererziehung, sondern um unblehrbare, schon verzogene Erwachsene die meinen für sie gelten keine Regeln und die sich einbilden schlauer als die Physik zu sein.

Ja, um die geht´s, in Deiner Fantasie.

Ich sehe das allerdings völlig anders. Nur zu einem sehr überschaubaren Prozentsatz dürfte es sich bei den auf Landstraßen tödlich Verunfallten "um unbelehrbare, schon verzogene Erwachsene (handeln), die meinen, für sie gelten keine Regeln und die sich einbilden, schlauer als die Physik zu sein". Die weit überwiegende Zahl verunglückt tödlich, weil sie nichtsahnend/leichtfertig in Verkehrssituationen einfahren, die ihnen diesen Ausdruck ins Gesicht zimmern: :confused::eek::eek::eek: - weil sie, trotz Erreichen des Erwachsenenalters, (noch) nicht ausreichend für gefahrenträchtige Situationen sensibilisiert waren.

Diejenigen, die so etwas mit viel Glück mehr oder minder unbeschadet überstanden haben, lernen durchaus dazu. => "Das war mir jetzt eine Lehre... Mit sowas hatte ich überhaupt nicht gerechnet...Nochmal Glück gehabt...Mach´ ich nie wieder..."

Da wird überholt, ohne ins Kalkül zu ziehen, dass es ihnen im Gegenverkehr einer gleichtun könnte und die überschaubare Überholdistanz unerwartet jetzt "plötzlich" in der Hälfte der Zeit aufgebraucht wird.

Da wird mit dem Motorrad auf weithin überschaubarer Strecke die langsame Kolonne überholt, an deren Spitze ein großer Traktor fährt. Der links im Maisfeld abzweigende Feldweg war aus der Ferne nicht zu erkennen. Der scheinbar aus dem Nichts (ohne letzte Rückschau) nach links ausscherende Traktor liefert den oben schon beschriebenen (letzten) Gesichtsausdruck des Motorradfahrers.

Da wird nach dem Handy gekramt und kurz mit den rechten Rädern die Bankette aufgesucht. Die Asphaltkante dort und das abschüssige unbefestigte Gelände verzeihen nix. Ein letzter Lenkversuch. Bamm. Am Baum zerschellt.

Da nähert man sich mit dem Motorrad dem Ausflugslokal, ohne den rechts an der Parkplatzausfahrt stehenden Pkw-Fahrer näher zu beachten. Der schaut behäbig nach links und noch behäbiger nach rechts, um dann unvermittelt behäbig nach links einzubiegen, wobei das Bein des Motorradfahrers am Auto hängen und das Motorrad 130m weiter liegen bleibt.

Und dann gibt es noch den einen, der nach Kürzung der Federn und Verbau der neuen Räder kurz mal wissen will, was geht. Und nach einem Mörderabflug in die Botanik seinem Kumpel das nie mehr berichten konnte.

Das äußere Bild und die schweren Unfallfolgen führen in allen Fällen zur Eintragung des vermuteten (zumindest begleitenden) Unfallmerkmals "nicht angepasste Geschwindigkeit", die dann dazu herhalten sollen, ein TL von 80 auf LS zu verhängen. => Schwach!

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 29. Januar 2015 um 17:25:52 Uhr:

[...] man kann nicht mal mehr einen Bus oder LKW mit einer einigermaßen annehmbaren Vdiff überholen,ohne Gefahr zulaufen geblitzt zu werden [...] weil man eben mal kurz auf 110-120 hochbeschleunigt um zügig und gefahrlos vorbei zu kommen.

Ich staune, daß noch niemand geschrieben hat: "Wieso? Das darf man doch!" Es war nämlich lange Zeit ein weit verbreiteter Irrglaube. Ich bin aber der Meinung, daß man es legalisieren sollte. Die Bedingungen müßten natürlich vorher etwas genauer definiert werden, ich schlage dazu folgenden StVO-Text vor:

ACHTUNG! KEIN GÜLTIGER GESETZESTEXT! "Beträgt die Geschwindigkeit von vorausfahrenden Fahrzeugen über längere Strecken weniger als 10% der auf diesen Straßen zulässigen Geschwindigkeit, dürfen diese mit größter Achtsamkeit auch mit einer um 20% höheren als der zulässigen Geschwindigkeit überholt werden, sofern es Verkehrslage und Straßensituation gefahrlos ermöglichen."ACHTUNG! KEIN GÜLTIGER GESETZESTEXT!

Kann das mal jemand im zuständigen Ausschuß beantragen?:D

Bei der Ankündigung der Überholabsicht ist es ja auch heute schon zulässig, außer kurze Lichtzeichen zu geben auch den Sicherheitsabstand kurzzeitig zu unterschreiten (z.B. wenn auf der linken Spur mal wieder einer eingeschlafen ist). Das nennen die Bummler aber dann Drängeln.

(Bin trotzdem immer noch für Vmax=80km/h bei b<6m)

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 29. Januar 2015 um 20:25:31 Uhr:

[...] Wofür sollte der Polizist denn die Verwarnung aussprechen?

Nochmal:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 28. Januar 2015 um 22:15:45 Uhr:

[...] § 3 StVO Geschwindigkeit

(2) "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Würde ich jedenfalls als Polimannzei machen.

Zu dem Thema gibt es auch schon Urteile. Diese sprechen von strafbarem zu-langsam-fahren erst, wenn man auf Autobahnen weniger als 80, auf sonstigen Straßen außerorts weniger als 60 oder innerorts weniger als 30 km/h fährt.

Dass ein deutsches Gericht eine Strafe für 80 bei erlaubten 100 verhängen bzw nicht aufheben würde, ist da schon ziemlich unwahrscheinlich.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 29. Januar 2015 um 22:21:32 Uhr:

 

[...] § 3 StVO Geschwindigkeit

(2) "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Würde ich jedenfalls als Polimannzei machen.

Aus diesem Grunde nehmen die da nicht jeden. :)

Okay, Spaß beiseite... die aktuelle Rechtsprechung sieht 4/5 der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als absolut ausreichend an.

Frag mich jetzt aber bitte nicht nach Urteilen, die Auskunft gibt dir jeder Rechtsanwalt.

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 29. Januar 2015 um 21:35:29 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 29. Januar 2015 um 11:09:09 Uhr:

[...] die sich einbilden schlauer als die Physik zu sein.

Ja, um die geht´s, in Deiner Fantasie. [...]

Hallo @Elk-EN, habe mir interessiert auch Deinen weiteren gut geschriebenen Beitrag durchgelesen aber leider nicht die Botschaft dahinter erkannt :( Der Straßenverkehr ist doch größtenteils die von der dicken angesprochene Physik (Fahrdynamik u.a.). Letzlich kommen noch, je nach Individuum, mehr oder weniger komplexe elektrochemische Vorgänge im Gehirn dazu ;)

Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 29. Januar 2015 um 12:25:07 Uhr:

Bei der ganzen Diskussion wurde eine Tatsache außer acht gelassen. Wir haben keine Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h auf Bundes- und Land- und Kreisstraßen. Wer sich nicht zutraut auf einer engen Straße 100 zu fahren, fährt eben nur 80 oder 70. Man muss das Tempolimit nicht heruntersetzen, damit diese Leute endlich die für sie sichere 70 km/h fahren dürfen.

Das Problem ist wohl das der Eine oder Andere unbedingt ein Schild braucht Welches Ihm sagt wie schnell Er maximal fahren dürfte, nicht selten sind es Dieselben die Limits fordern und sich kein Stück daran halten.

Zitat:

Hier am Rande des Erzgebirges gibt es viele sehr schöne Fahrerstraßen. Das sind meist Straßen von 5,5 m Breite, ohne Mittenmarkierung, mit teilweise hohen Steigungen/Gefällen und engen Kehren. Manchmal sind Leitplanken aufgestellt, manchmal sind dort einfach nur 50 m tiefe "Straßengräben" bis zur nächsten Talsohle. Und jetzt kommts: ohne Tempolimit:eek: Opa Heinz und Oma Erna fahren dort 20 - 60 und kommen an, ich fahre dort 40-100 und komme auch an, alle sind glücklich, warum daran etwas ändern?

Ganz meiner Meinung, sieht in Oberschwaben nicht anders aus.

Merkwürdigerweise passieren aber auf den schmalen Straßen ohne Notausgang in der Regel weniger Unfälle als auf den breit Ausgebauten mit Auslaufzone oder Schutzplanken.

Zitat:

Der inflationäre Gebrauch von Tempolimits führt meiner Menung nach nur zur mangenden Akzeptanz. Ich gehe sogar so weit, dass die Fahrer damit verlernen die Straße zu "lesen". Wer ständig vorgeschrieben bekommt, was sicher zu fahren ist, verlässt sich drauf und denkt nicht mehr nach. Ist wie beim Navi. Wer gesagt bekommt wo es langgeht, orientiert sich nicht mehr und weiß im Grunde nicht mehr wo er gerade ist und wie er dort hinkam.

Ganz deiner Meinung.

Hier in der Region kommt es gelegentlich vor das sich Welche beschweren weil Ihnen die Schilder fehlen die Ihnen sagen wie Sie zu fahren haben.

Zitat:

Zur Ausgangsfrage: Ich halte besondere Tempolimits auf schmalen Straßen für unnütz, würde dort aber eine Mittellinie fordern. Zu oft sehe ich Leute, die auf engen Straßen Kurven gemeingefährlich schneiden und generell mehr als die Hälfte der Straße für sich beanspruchen. Ich denke viele können nicht einschätzen, wie breit ihr Fahrzeug ist und wie viel Platz sie noch zum Straßenrand haben. Ein überfahren der Mittelline merkt man einfacher, weil man auf der linken Seite sitzt.

Schon möglich, aber wenn man erlebt das selbst auf 7m breiten Straßen Dödel entgegenkommen die den Mittelstrich zwischen die Räder nehmen kommen Zweifel auf ob der Mittelstrich was nützt oder ob Er als Leitlinie mißbraucht wird.

:D Ansonsten sind es gerade diese schmalen Straßen die das Fahren zum Erlebnis machen, auf breiten Straßen geradeaus kann ein Affe. Im Übrigen gehen auch auf Straßen mit 5-5,5m Breite 80-100, müssen halt Beide wissen wo das Auto und die Straße auf der rechten Seite enden. In der Regel beherrschen Das die Fahrer aus Gegenden wo die Straßen schmal und bescheiden sind.

Zitat:

Wen nach Ansich der Politik zu viel Menschen an Straßenbäumen sterben hätte ich noch einen anderen Vorschlag: sägt die Bäume einfach ab! Es ist mir ein Rätsel warum die Baumumarmer ständig empört aufschreien, wenn eine Allee abgeholzt wird. Geschätzte 90 % der Waldfläche Deutschlands wird bewirtschaftet. Das heißt Bäume fällen und neu pflanzen. Dort jammert auch keiner rum. Die am Straßenrand gefällten Bäume könnten woanders neu angepflanzt werden. Alternativ könnten an Straßen nur Arten gepflanz werfen, die keine dicken Stämme bilden, wie Holunder, Eiben, Wacholder

Bin Ich strickt dagegen, obwohl Ich auch schon an einem Baum hängenblieb. Aber dafür konnte ja der Baum nichts.

Schnell fahren kann jeder Depp, die Kunst ist es zu wissen wann man Langsamer fahren muß und ein Schilderwald der Einem das Lesen der Straße abnimmt ist dabei nicht hilfreich.

Vor Jahren ist mal bei Eisregen eine Dame von einer autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraße abgeflogen. Als die Polizei Ihr nicht angepasste Geschwindigkeit vorwarf soll Sie sehr verärgert geantwortet haben das Sie nicht schneller als die erlaubten 120 km/h gefahren sei. Das 120 bei Eisregen viel zu schnell sind wollte nicht in die Birne, denn da steht doch ein Schild das 120 erlaubt.

:D Ob es ein Richter schaffte die Dame von ihrem Fehler zu überzeugen ist nicht überliefert, aber den Polizisten ist Sie so auf den Keks gegangen das Sie eine passende Anzeige geschrieben haben.

Seltsamerweise sind zu der Zeit viele problemlos ans Ziel gekommen die diese 120 grundsätzlich mehr oder weniger deutlich ignorieren und auch sonst eher Freunde des flotten Fahrstils sind. Aber eben nach dem Motto : So schnell wie Möglich ohne Fahrverbot aber so Langsam wie Nötig.

 

am 30. Januar 2015 um 8:02

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 29. Januar 2015 um 22:07:32 Uhr:

ACHTUNG! KEIN GÜLTIGER GESETZESTEXT! "Beträgt die Geschwindigkeit von vorausfahrenden Fahrzeugen über längere Strecken weniger als 10% der auf diesen Straßen zulässigen Geschwindigkeit, dürfen diese mit größter Achtsamkeit auch mit einer um 20% höheren als der zulässigen Geschwindigkeit überholt werden, sofern es Verkehrslage und Straßensituation gefahrlos ermöglichen."ACHTUNG! KEIN GÜLTIGER GESETZESTEXT!

Völlig überflüssig. Entweder man kann ohne Tempobegrenzungen (und auch Abstände) zu missachten überholen, oder ein Überholen lohnt eh nicht.

Außerdem, "weniger als 10% der auf diesen Straßen zulässigen Geschwindigkeit", das wäre bei maximal erlaubten 80 km/h gerade mal 8 km/h (bei max. erlaubten 100km/h gerade mal 10km/h). Da sollte man auch ohne so ein seltsames Konstrukt dran vorbei kommen.

Die aktuelle Rechtslage regelt eigentlich schon alles:

Zitat:

Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Zitat:

Wenn man keine Argumente hat muss man halt übertreiben.

Falls Du es nicht bemerkt hast: Die Übertreibung ist ein sprachliches Instrument und dient lediglich der Verdeutlichung des eigentlichen Argumentes.

Deine Aussage war, das EIN gerettetes Leben diese Vorschrift rechtfertigt. Das Problem daran ist, dass dem eigentlich niemand widersprechen kann ohne als Asozialer dazustehen. In Wahrheit ist es aber (selbstverständlich) so, dass auch in Fragen der Sicherheit immer eine Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen auf der einen und Kosten auf der anderen Seite statt findet. Und das zu Recht.

So hätte man bspw. nach Erfindung von ABS/Airbag/xyz dieses sofort verpflichtend für alle Neuwagen einführen können. Hat man aber aus Kostengründen nicht gemacht.

Und daher war Dein Totschlagargument ziemlich kurz gedacht und nichts wert.

Zitat:

@Luke1973 schrieb am 30. Januar 2015 um 10:59:12 Uhr:

 

Und daher war Dein Totschlagargument ziemlich kurz gedacht und nichts wert.

Das ist deine Meinung und ziemlich überheblich, Du stellst Dich vermutlich nur über das Leben, weil es nicht Dein eigenes ist. Wehe die eigene Unversehrtheit wird nur geringfügigst angekratzt......

Ich bleibe dabei, solange täglich unschuldige VTs im Straßenverkehr sterben oder verletzt werden ist man verpflichtet über Gegenmaßnahmen nachzudenken.

Schwere Verletzungen ziehen oft auch schwere Schicksale mit sich.

Ob die hier diskutierte Maßnahme nun sinnvoll ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Und ich bleibe dabei das Du übertrieben hast, wenn es zum Beispiel darum geht, sich nicht mit kochendem Wasser beim Kaffee aufgießen zu verbrühen, muss man nicht vorschlagen das man seinen Kaffee nur noch mit kaltem Wasser aufzugießen hat.

Ich habe einige andere Punkte mit in die Disskussion gebracht, aber nee, da muss man sich an solch einer Aussage aufgeilen.

Tot ist man ewig, und bei der durchschnittlichen Fahrleistung des Deutschen auf einer Landstraße im Jahr, ist man täglich 90 Sekunden länger unterwegs, wenn man 80 statt 100 fährt.

Schönen Tach noch !

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