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BAFA Antrag Gewerbeleasing / Privater Halter

Tesla Model 3
Themenstarteram 6. Juni 2021 um 0:24

Guten Tag zusammen,

in wenigen Tagen erfolgt die Auslieferung meines M3 SR+ und ich ich befasse mich bereits im Vorfeld mit dem BAFA Antrag, da ich hier bereits gehört habe, dass man für diesen nur einen Versuch hat und sonst die 6.000 EUR futsch sind.

Der Leasing-Vertrag läuft über ein Geschäftsleasing über meine GbR. Das Fahrzeug wird jedoch auf mich, als Privatperson zugelassen, da eine Zulassung auf eine GbR nicht möglich ist (keine juristische Person).

Nun zum Problem: Wenn ich im BAFA Antrag angebe, dass es sich um ein Gewerbeleasing handelt, ist es mir nicht möglich, als Fahrzeughalter „Privatperson“ anzugeben. Entsprechend muss ich „Unternehmen“ auswählen und den Namen des Unternehmens.

Das würde aber dazu führen, dass Antragsteller != Fahrzeughalter ist, da das Fahrzeug ja privat auf mich angemeldet ist. Wie soll ich hierbei nun vorgehen?

Kann ich bei „Name des Unternehmens“ schlichtweg meinen Vor- und Nachnamen eintragen, da ich ja Gesellschafter der GbR bin?

Danke im Voraus für die Antworten.

EDIT:

Nach langer Recherche bin ich nun über eine "Ausnahme" verwirrt:

"(...) Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. Die Ausnahme hiervon stellt das Mitarbeiterleasing dar, wobei ein Unternehmen ein Fahrzeug durch gewerbliches Leasing erwirbt und die Zulassung auf einen Mitarbeiter erfolgt. (...)"

Zwar wäre ich in diesem Fall kein Mitarbeiter, sondern Gesellschafter des Unternehmens, finde ich jedoch, dass dies eine zutreffende Ausnahme für meinen Fall wäre.

Entsprechend könnte der Antragsteller das Unternehmen sein und der Fahrzeughalter eine andere Person, also ein "Mitarbeiter" des Unternehmens (ich).

Problem ist leider, dass ich hierbei überhaupt keine Referenz habe, ob dies funktionieren kann und auf "gut glück" versuchen ist auch etwas riskant, da es hier ja schon um eine recht große Summe geht.

Ausnahmefall BAFA Antrag
5 Antworten

Im Zweifel bei BAFA anrufen.

Ich habe da auch schon öfter FreundInnen bei den Anträgen geholfen, bin mir mit Deinem Thema aber auch nicht sicher.

Frag da mal nach, sind aber zeitweise sehr schwer telefonisch erreichbar.

 

Im Schlimmsten Fall kann man über langwierige Widersprüche eine Menge erreichen.

 

Spaß ist das alles nicht, ich hab da skurrile Sachen erlebt.

Aber am Ende immer alles hinbekommen.

Wir haben 2 identische BEV für zwei verschiedene Firmen gekauft-den einen davon 6 Monate vorher gemietet, daher mussten wir da keine Bafa beantragen.

Beim zweiten ist es natürlich passiert, dass die falsche Firma die Bafa für das Auto beantragt hat. Ich hatte auch, vergebens, probiert anzurufen und habe nochmal einen Brief im online Portal hochgeladen.

Naja die Bafa wurde trotzdem genehmigt (auf die falsche Firma).

Dann hatte ich jemand ans Telefon bekommen. Der Mitarbeiter meint das für die Bafa das Thema erledigt ist, solang das Auto nicht innerhalb von 6 Monaten abgemeldet wird. Dann geht automatisch eine Meldung von der Zulassungsstelle an die Bafa.

 

Keine Ahnung ob ich nur Glück hatte oder Sie tatsächlich auf weniger Faktoren achten als gedacht.

Zitat:

@ascena schrieb am 6. Juni 2021 um 02:24:32 Uhr:

"(...) Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. Die Ausnahme hiervon stellt das Mitarbeiterleasing dar, wobei ein Unternehmen ein Fahrzeug durch gewerbliches Leasing erwirbt und die Zulassung auf einen Mitarbeiter erfolgt. (...)"

Zwar wäre ich in diesem Fall kein Mitarbeiter, sondern Gesellschafter des Unternehmens, finde ich jedoch, dass dies eine zutreffende Ausnahme für meinen Fall wäre.

Entsprechend könnte der Antragsteller das Unternehmen sein und der Fahrzeughalter eine andere Person, also ein "Mitarbeiter" des Unternehmens (ich).

Ich glaube dass Deine Annahmen hier korrekt sind und genau genommen wird die BAFA nicht nach einem Arbeitsvertrag bei Dir nachfragen. Letztlich interessiert nur die Zulassung in D > 6 Monate.

Selbst wenn Du bei der BAFA jemanden ans Telefon bekommst nützt Dir das wenig, die erzählen auch ungefähr nur das was man sich aus der Webseite selber denken kann. Oder sie wissen es eben auch nicht besser. Und ein Telefonat ist auch kein Nachweis sollte der Bescheid anders als "besprochen" ausfallen.

Trotzdem keine Angst, wenn Du auf der Webseite der BAFA alles korrekt angibst wird es funktionieren. Es könnte Diskussionen geben aber am Ende hat die BAFA noch immer eingelenkt, sofern man keine offensichtlich falschen Angaben gemacht hat.

Unabhängig davon würde ich eher die Gesellschaftsform "GbR" überdenken, aber das ist ein anderes Thema.

Jetzt ist es amtlich. Morgen den 17.12.2023 ist der letzte Tag zur Antragstellung für die BAFA

Wer die Zulassungsunterlagen schon hat könnte noch bis zum 17.12.23 online zulassen:

 

https://bmdv.bund.de/.../internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

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