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B200 Benziner Style MOPF, heute neu bestellt

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 29. Januar 2015 um 20:29

Hallo,

Ich bin relativ neu hier fühlte mich aber auf anhieb wohl. Nach längerer Suche nach einem passenden Auto ( wahl zwischen Golf Sportsvan, 2er Activ Tourer, B Klasse) fiel heute die entscheidung. Natürlich zu gunsten von der B Klasse. Obwohl der Sportsvan von der PreisLeistung um einiges billiger gewesen wäre als die B Klasse. Hat uns das Design vom Mercedes besser gefallen. Bisher sind wir eine C klasse W 203 gefahren die jetzt auch schon fast 15 Jahre alt ist.

Nun aber mal zum Auto eine kurze auflistung was Bestellt wurde.

B200 Style

Klimakomfort Paket

Gute-Fahrt Paket (LED High Performance Scheinwerfer uvm.)

mountaingrau metallic

Polster Stoff Vianen schwarz

innenhimmel grau

7 G-DCT

Multifunktionslenkrad in Leder

Media Display 8"

Garmin Map Pilot

Aktiver Park Assistens

Rückfahrkamera

Adaptiver Fernlicht Assistent

Preis 38068 €

Lieferdatum Ende April Anfang Mai.

freuen uns schon riesig darauf.

gruß

Markus

 

Beste Antwort im Thema
am 17. Februar 2015 um 9:16

Zitat:

@BenniBS schrieb am 17. Februar 2015 um 07:00:03 Uhr:

Hallo wer_pa,

Das würde ich gern mal schwarz auf weiß sehen. Dass bei Neufahrzeugen RDKS nun Pflicht ist, ist klar. Aber ob das ein direkt oder indirekt messendes System ist, steht imho den Herstellern frei.

Der Gesetzgeber schreibt nicht expliztit die Funktionsweise des RDKS vor, sondern beschreibt nur was es können muss:

Der ADAC schreibt dazu:

Zitat:

Die Anforderungen an ein RDKS werden in der ECE-R 64 unter dem Punkt 5.3 „Reifendrucküberwachungssystem“ genauer beschrieben, die einzusetzende Technik, die die Anforderungen erfüllt, ist nicht festgelegt. Deswegen werden in der Praxis sowohl sogenannte direkt messende als auch indirekt arbeitende RDKS eingesetzt.

Aus EU-Verordnung ECE R-64:

Zitat:

„Reifendrucküberwachungssystem“ ein im Fahrzeug eingebautes

System, das den Reifendruck oder seine Veränderung

über der Zeit erfasst und bei fahrendem Fahrzeug entsprechende

Informationen an den Fahrer übermittelt;"

Deswegen ist mir völlig schleierhaft, warum ein einwandfrei funktionierendes und damit völlig gesetzeskonformes System mit einem für den Kunden nur teureres System ersetzt wurde.

Gruß

al

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Hallo wer_pa,

Das würde ich gern mal schwarz auf weiß sehen. Dass bei Neufahrzeugen RDKS nun Pflicht ist, ist klar. Aber ob das ein direkt oder indirekt messendes System ist, steht imho den Herstellern frei.

am 17. Februar 2015 um 9:16

Zitat:

@BenniBS schrieb am 17. Februar 2015 um 07:00:03 Uhr:

Hallo wer_pa,

Das würde ich gern mal schwarz auf weiß sehen. Dass bei Neufahrzeugen RDKS nun Pflicht ist, ist klar. Aber ob das ein direkt oder indirekt messendes System ist, steht imho den Herstellern frei.

Der Gesetzgeber schreibt nicht expliztit die Funktionsweise des RDKS vor, sondern beschreibt nur was es können muss:

Der ADAC schreibt dazu:

Zitat:

Die Anforderungen an ein RDKS werden in der ECE-R 64 unter dem Punkt 5.3 „Reifendrucküberwachungssystem“ genauer beschrieben, die einzusetzende Technik, die die Anforderungen erfüllt, ist nicht festgelegt. Deswegen werden in der Praxis sowohl sogenannte direkt messende als auch indirekt arbeitende RDKS eingesetzt.

Aus EU-Verordnung ECE R-64:

Zitat:

„Reifendrucküberwachungssystem“ ein im Fahrzeug eingebautes

System, das den Reifendruck oder seine Veränderung

über der Zeit erfasst und bei fahrendem Fahrzeug entsprechende

Informationen an den Fahrer übermittelt;"

Deswegen ist mir völlig schleierhaft, warum ein einwandfrei funktionierendes und damit völlig gesetzeskonformes System mit einem für den Kunden nur teureres System ersetzt wurde.

Gruß

al

Zitat:

@al.einstein schrieb am 17. Februar 2015 um 10:16:41 Uhr:

 

Aus EU-Verordnung ECE R-64:

Zitat:

@al.einstein schrieb am 17. Februar 2015 um 10:16:41 Uhr:

Zitat:

„Reifendrucküberwachungssystem“ ein im Fahrzeug eingebautes

System, das den Reifendruck oder seine Veränderung

über der Zeit erfasst und bei fahrendem Fahrzeug entsprechende

Informationen an den Fahrer übermittelt;"

Deswegen ist mir völlig schleierhaft, warum ein einwandfrei funktionierendes und damit völlig gesetzeskonformes System mit einem für den Kunden nur teureres System ersetzt wurde.

Mir ist es nicht schleierhaft. Der springende Punkt ist folgender Passus:

"das den Reifendruck oder seine Veränderung über der Zeit erfasst"

Die passive Reifendruckverlustwarnung kann AFAIK eben keine schleichende Abnahme des Reifendrucks über die Zeit detektieren. Aber der Gesetzgeber fordert eben auch eine Warnung in solchen Fällen und das geht nur mit aktiven Sensoren.

Hallo al.einstein

Die vorherige RD Überwachung erfolgte "indirekt" siehe hier.

Das heutige = neue RDKS erfolgt "direkt" Siehe hier.

 

Zitat:

Deswegen ist mir völlig schleierhaft, warum ein einwandfrei funktionierendes und damit völlig gesetzeskonformes System mit einem für den Kunden nur teureres System ersetzt wurde.

Und hier die entsprechende Forderung zur Berechtigung ein "präziseres" = technologisch neues System seitens MB einzusetzen

EU-Verordnung ECE R 64 => Seite 10 => Artikel 9

Besondere Vorschriften für Fahrzeugreifen, die Montage von Reifen und Systeme zur Überwachung des Reifendrucks.

Absatz (2)

....müssen mit einen präzisem System zur Überwachung des reifendrucks ausgerüstet sein.

- Entsprechende Grenzwerte in den techischen Spezifikationen werden hierzu festgelegt

Siehe Anhang.

Gruß

wer_pa

Rdks
Artikel-9

Habe jetzt meinen B 200 3 Wochen in Betrieb.

Fazit nach 1000KM

Fahrzeug entspricht oder übererfüllt meine Vorstellungen von diesem Wagen.

Einzig dieser verdammte Lärm (Reifen oder Windgeräusche) ab 110 Km/H dämpfen die Freude an diesem Fahrzeug.

Alles andere passt.

Zitat:

@wer_pa schrieb am 17. Februar 2015 um 11:12:17 Uhr:

 

Was ich im Moment selber in der EU Regelung noch vermisse ist, dass die Reifendruckerfassung mit einem messenden System im Reifen zu erfolgen muß, um den Einbau auf Reifendrucksensoren zu rechtfertigen.

Es muß kein direktmessendes RDKS sein,

da die indirekten ("passiven") RDKS der 2. Generation- entgegen den alten-

mit eigenen Steuergeräten alle Voraussetzungen

der EU-Richtlinien/Verordnungen erfüllen.

Zitat:

Da sich aber scheinbar alle Automobilhersteller (OEM´s) diesem Trend folgen, sollte sich auch noch eine ableitbare Begründung finden lassen.

Nicht alle folgen diesem Trend.

Der VW-Konzern nutzt nahezu für alle Modelle serienmäßig

> das indirekte System (TPI) der 2. Generation des Hersteller´s Nira Dynamics.

Der Konzern hat (wohl)- zumindest gegenüber anderen Fahrzeugherstellern aus D-

eine gewisse Exclusivität für dieses System,

da er über Audi an Nira beteiligt ist.

http://translate.google.de/translate?...

Themenstarteram 17. Februar 2015 um 11:37

Zitat:

@pethat schrieb am 17. Februar 2015 um 11:39:29 Uhr:

Habe jetzt meinen B 200 3 Wochen in Betrieb.

Fazit nach 1000KM

Fahrzeug entspricht oder übererfüllt meine Vorstellungen von diesem Wagen.

Einzig dieser verdammte Lärm (Reifen oder Windgeräusche) ab 110 Km/H dämpfen die Freude an diesem Fahrzeug.

Alles andere passt.

Was für Reifen sind den drauf ?? Bei unserer Probefahrt mit einem B 200 cdi ist uns nichts aufgefallen das es extrem laut wird bei hoher geschwindigkeit.

Hallo touaresch

Besten Dank für deine Informationen aus dem "anderen Lager" :):)

Zitat:

- da die indirekten ("passiven") RDKS der 2. Generation- entgegen den alten mit eigenen Steuergeräten alle Voraussetzungen der EU-Richtlinien/Verordnungen erfüllen.

Somit vermute ich das MB die EU Richtlinien mit dem alten indirekten System nicht mehr erfüllen konnte und folglich auf Direkterfassung mit den Drucksensoren im Reifen umgestiegen ist.

Ich habe früher mal den besagten Passus = Artikel 9 in der EU-Verordnung ECE R 64 gesehen und war deshalb sicher, daß dieser Abschnitt:

Zitat:

System, das den Reifendruck oder seine Veränderung über der Zeit erfasst und bei fahrendem Fahrzeug entsprechende Informationen an den Fahrer übermittelt;"

Zitat Ende

nicht der Auslöser für den OEM MB sein konnte, unbedingt das RDKS zu ändern müssen.

 

Gruß

wer_pa

 

Zitat:

@Moscito25 schrieb am 17. Februar 2015 um 12:37:16 Uhr:

Zitat:

@pethat schrieb am 17. Februar 2015 um 11:39:29 Uhr:

Habe jetzt meinen B 200 3 Wochen in Betrieb.

Fazit nach 1000KM

Fahrzeug entspricht oder übererfüllt meine Vorstellungen von diesem Wagen.

Einzig dieser verdammte Lärm (Reifen oder Windgeräusche) ab 110 Km/H dämpfen die Freude an diesem Fahrzeug.

Alles andere passt.

Was für Reifen sind den drauf ?? Bei unserer Probefahrt mit einem B 200 cdi ist uns nichts aufgefallen das es extrem laut wird bei hoher geschwindigkeit.

Momentan befinden sich 225/45/17 Winterreifen der Marke Vredestein am Auto

Snowtrac 3? Die hab ich aktuell auch auf dem Scenic, und sie machen mich von der Lautstärke her wahnsinnig... Besonders bei Nässe. Da "singen" die regelrecht.

Hallo pethat

Sorry, deine Angabe "Reifen oder Windgeräusche" wird die Gemeinde bezüglich Rückmeldungen aus meiner Sicht spalten :)

Sicherlich sind Winterreifen in der Größe 225/45/17 vom Fahrkomfort härter als welche mit der Größe 205/55/16.

Windgeräusche verändern sich bei gleicher Geschwindigkeit in der Lautstärke und im (wechselhaften) Geräuschbild.

Bei einem Reifenprofil, welches auf der gleichen Strecke (gleicher Straßenbelag) bei gleicher Geschwindigkeit Geräusche erzeugt, ist das Geräuschbild und die Lautstärke gleichbleibend, bis sich die Geschwindigkeit oder der Strassenbelag ändert.

Ich habe z. B. Wintereifen die bei einem bestimmten Strassenbelag und bei gleichbleibender Geschwindigkeit Abrollgeräusche erzeugen, die einem defekten Radlager gleichen.

Als ich die erste Probefahrt mit einem "B" auf der Autobahn gemacht habe, waren die Windgeräusche aufgrund sehr starkem Gegenwind auf der Hinfahrt so stark, dass sich der Kauf einer "B" Klasse für mich erledigt hatte. Als ich jedoch auf der Rückfahrt war, war von den sehr starken Windgeräuschen nichts mehr vernehmbar. Nach dieser Festellung kam ich zu dem Schluß, dass der "B" bei normalen Windverhältnissen keine großen Windgeräusche produzieren wird und wurde nach dem Kauf in meiner Ansicht bestätigt.

Gruß

wer_pa

 

 

 

 

Zitat:

@wer_pa schrieb am 17. Februar 2015 um 13:48:45 Uhr:

Hallo pethat

Sorry, deine Angabe "Reifen oder Windgeräusche" wird die Gemeinde bezüglich Rückmeldungen aus meiner Sicht spalten :)

Sicherlich sind Winterreifen in der Größe 225/45/17 vom Fahrkomfort härter als welche mit Größe 205/55/16.

Windgeräusche verändern sich bei gleicher Geschwindigkeit in der Lautstärke und im wechselbaren Geräuschbild.

Bei einem Reifenprofil, welches auf der gleichen Strecke (gleicher Straßenbelag) bei gleicher Geschwindigkeit Geräusche erzeugt, ist das Geräuschbild und die Lautstärke gleichbleibend, bis sich die Geschwindigkeit oder der Strassenbelag ändert.

Gruß

wer_pa

Hallo Wer_pa

Nach deinen Ausführungen bin ich mir jetzt fast sicher dass die Reifen der Grund meiner Unzufriedenheit sind.

Geräusch ändert sich Belagsänderung der Strasse.

So gesehen freu ich mich schon aufs Frühjahr mit meinen hoffentlich leiseren Sommerreifen (225/40/18) des Night Pakets.

Danke für die Info.

Hallo pethat

Zitat:

So gesehen freu ich mich schon aufs Frühjahr mit meinen hoffentlich leiseren Sommerreifen (225/40/18) des Night Pakets

.

Bisher ist noch nicht erkennbar welches Fahrwerk du hast:)

Bei 225/40/18 wird es meiner Meinung nach, schon sehr hart zur Sache gehen :eek:

Gruß

wer_pa

Komfortfahrwerk OHNE Tieferlegung

Bei den Probefahrten mit derBereifung war es nicht überdurchschnittlich hart.

Danke für die Meldungen.

lg

Hallo pethat

Mit dem "Komfortfahrwerk OHNE Tieferlegung" hast du zum Glück noch ein paar Zentimeter mehr zur Dämpfung (:-))

Gruß

wer_pa

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