B196 zu teuer!

Pure Ernüchterung nach dem ich die Preise für die B196 Erweiterung erfahren habe! 600 Euro und mehr sind eindeutig zu viel!
Für mich persönlich der eh nur einen 125 ccm Roller gefahren wäre ist das nicht interessant.
Euro Meinung wie seht ihr das ganze?

Beste Antwort im Thema

Ich bin sehr froh das es die Erweiterung B196 der Führerscheinklasse B gibt.
Auch verstehe ich nicht wieso das hier von einigen schlecht geredet wird.
Niemand zwingt einen die Erweiterung zu machen. Genauso wird ja anscheinend davon ausgegangen, dass die meisten danach doch den Führerschein Klasse A machen und das ja dann rausgeschmissenes Geld ist mit dem B196.

Ich sehe das komplett anders. Ich finde das ist eine gute Möglichkeit seine Mobilität zu erweitern oder mit geringem Aufwand ohne Auto beizubehalten. Entweder weil man von 50 ccm kommt oder weil man wie ich dafür sogar sein Auto abschafft oder es weniger bewegen möchte.

Und wer hier argumentiert das eine „große“ Maschine gebraucht günstiger ist als eine neue 125 ccm hat anscheinend nicht verstanden für wen die Erweiterung gedacht ist auch wenn er natürlich Recht hat mit den Preisen. Jeder sollte selber beurteilen was für ihn das Beste ist und wenn man nach Jahren doch Blut geleckt hat und den Klasse A Schein machen möchte ist das auch in Ordnung und sicher nicht schlecht wenn man dann vorher schon 125 ccm gefahren ist.

Wenn ihr „nur“ einen 90 PS Golf fahrt bekommt ihr doch auch nicht gesagt kauf dir lieber ein Porsche der ist viel schneller und du darfst den ja mit deinem Führerschein fahren.

Meines Erachtens ist die Erweiterung genau für Menschen wie mich.

Ich z.B. wohne in der Stadt. Ich fahre mit dem Rad zur Arbeit und das Auto habe ich nur um Mobil zu bleiben (Familie wohnt zum Teil 30 Kilometer weit weg).
Für mich ist das genau richtig und ich freue mich auch darauf ein Leichtkraftrad fahren zu dürfen.
Bei mir im Raum Bremen wurde mir ein Preis so um die 700 Euro für die Erweiterung B196 genannt.
Das ist nicht wenig aber das ist es mir wert Mobil bleiben zu können und ganz sicher habe ich auch viel Spaß am Fahren.
Meine Yamaha MT 125 (2020) sollte Ende der Woche beim Händler stehen und ich kann es kaum erwarten meine Runden zu drehen wenn ich die Erweiterung in der Tasche habe.

Es freut mich auch sehr zu lesen wie viele von euch Spaß am Fahren eines Kleinkraftrades haben.

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Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 22. September 2020 um 16:19:37 Uhr:



Zitat:

@munition76 schrieb am 22. September 2020 um 16:02:23 Uhr:


Insbesondere wenn jemand die Klasse B mit Automatik gemacht hat und entsprechend nur Automatik gefahren ist, kann bei einem Schaltmoped (B196 mit Automatik geholt) durchaus große Probleme haben, da er „das Gefühl“ dafür nie erlernt hat.

Wobei mich hier mal interessieren würde, ob dann die Regelung auch gilt. Denn wenn es die Einschränkung bei der eigentlichen Fahrerlaubnisklasse gibt, müßte das eigentlich auch bei einem Zusatzcode gelten.

Leider habe ich hierzu nichts gefunden, wie das geregelt ist.

die eintragung gilt für die komplette 125 ccm Klasse bis 15 PS, es spielt für das gewählte motorrad bzw den roller keine rolle, worauf man geschult wurde (automatik/halbautomatik/schaltgetriebe), das wird auch nirgends festgehalten, weder auf der bescheinigung, noch auf dem neuen FS.

Ich glaube du verstehst das nicht. Es geht hier um die Einschränkung auf Automatik bei der Fahrerlaubnisklasse B. Da der B196 ein Zusatzcode zur Fahrerlaubnisklasse darstellt, dürften auch die entsprechenden Einschränkungen gelten. Gibt es also eine solche Einschränkung in der eigentlichen Fahrerlaubnisklasse, gilt diese auch für die nachgeordneten Zusatzcodes. Der B196 alleine stellt keine Fahrerlaubnisklasse dar.

Insofern ist es keineswegs selbstverständlich, dass es beim Zusatzcode egal ist, welche Getriebeart vorliegt.

Zitat:

@Up-gefahren schrieb am 23. Oktober 2020 um 22:30:17 Uhr:


wenn offener A2 Schein,

Details zur neuen Fahrzeugklasse?

Zitat:

@morf schrieb am 23. Oktober 2020 um 17:36:33 Uhr:


Hallo,

ich interessiere mich aktuell für den 125er Führerschein (B196). Allerdings ist mir dieser, für den gelieferten Gegenwert (nur in Deutschland gültig), zu teuer. Deswegen dachte ich an A1, A2 oder direkt A. Diese sind zwar etwas teurer, aber immerhin international anerkannt.

Wenn du gerne mal ins Ausland fahren willst, dann würde ich direkt die Klasse A machen.
Die kostet je nach Fahrschule kaum bis garnicht mehr als ein A1/A2 und du hast komplett die freie Wahl.

Die A1 würde ich komplett abhaken, da das m.M.n. keinen Sinn ergibt für Erwachsene.
Selbst wenn du vor hast, ausschliesslich Roller zu fahren...

Es gibt ja auch reichlich viele Roller oberhalb 125ccm.

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Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 23. Oktober 2020 um 23:55:45 Uhr:


Ich glaube du verstehst das nicht. Es geht hier um die Einschränkung auf Automatik bei der Fahrerlaubnisklasse B. Da der B196 ein Zusatzcode zur Fahrerlaubnisklasse darstellt, dürften auch die entsprechenden Einschränkungen gelten. Gibt es also eine solche Einschränkung in der eigentlichen Fahrerlaubnisklasse, gilt diese auch für die nachgeordneten Zusatzcodes. Der B196 alleine stellt keine Fahrerlaubnisklasse dar.

Insofern ist es keineswegs selbstverständlich, dass es beim Zusatzcode egal ist, welche Getriebeart vorliegt.

Du meinst die Schlüsselzahl 78? eine einschränkung auf automatik in der klasse B aufgrund dessen, dass man die prüfung auf automatik abgelegt hat, hat keine auswirkung auf die getriebeart des leichtkraftsrades nach eintragung in den führerschein.

Abgesehen von der 78: sollten gesundheitliche gründe, wie eine der behörde bekannte behinderung, der grund für eine automatik-auflage in den B führerschein sein (das ist der ausstellenden behörde ja bekannt), dann könnte es ggf. auch hier zu einer anordung einer begutachtung kommen, mit eventuellen Auflagen (edit: Schlüsselzahl 177) bzgl. der B196 Eintragung. Ich denke, so etwas ist äußerst selten.

Betrifft dich das irgendwie?

Nein, es betrifft mich nicht. Ich habe zum Glück alle Fahrerlaubnisklassen, die man nur haben kann. Aber es kam das Gespräch auf dieses Thema.

Ich habe es jetzt mal recherchiert und es ist genau so, wie ich es bereits schrieb. Sollte die Fahrerlaubnisklasse B durch die Schlüsselzahl 78 eingeschränkt sein, so gilt dies auch für den B196. Was ja auch logisch ist. Wenn eine Fahreignung nur auf einem Automatikfahrzeug vorhanden ist, kann ein erworbener und

nachgeordneter

Zusatzcode diese Eignung nicht plötzlich aufheben. Hierzu müßte die die Klasse B geändert werden, was durch zusätzliche Ausbildung auch möglich ist.

Zitat:

...sollten gesundheitliche gründe, wie eine der behörde bekannte behinderung, der grund für eine automatik-auflage in den B führerschein sein...

Eine Einschränkung auf Automatikfahrzeuge hat nichts gesundheitlichen Gründen zu tun. Es gibt nicht wenige Menschen, die mit Schalten überfordert sind und deshalb einen Automatikführerschein gemacht haben.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 24. Oktober 2020 um 10:55:47 Uhr:


Nein, es betrifft mich nicht. Ich habe zum Glück alle Fahrerlaubnisklassen, die man nur haben kann. Aber es kam das Gespräch auf dieses Thema.

Ich habe es jetzt mal recherchiert und es ist genau so, wie ich es bereits schrieb. Sollte die Fahrerlaubnisklasse B durch die Schlüsselzahl 78 eingeschränkt sein, so gilt dies auch für den B196. Was ja auch logisch ist. Wenn eine Fahreignung nur auf einem Automatikfahrzeug vorhanden ist, kann ein erworbener und nachgeordneter Zusatzcode diese Eignung nicht plötzlich aufheben. Hierzu müßte die die Klasse B geändert werden, was durch zusätzliche Ausbildung auch möglich ist.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 24. Oktober 2020 um 10:55:47 Uhr:



Zitat:

...sollten gesundheitliche gründe, wie eine der behörde bekannte behinderung, der grund für eine automatik-auflage in den B führerschein sein...


Eine Einschränkung auf Automatikfahrzeuge hat nichts gesundheitlichen Gründen zu tun. Es gibt nicht wenige Menschen, die mit Schalten überfordert sind und deshalb einen Automatikführerschein gemacht haben.

1. wenn du recherchiert hast, dann hast du sicher eine quelle dafür.
2. es gibt sehr wohl einschränkungen aufgrund von Behinderungen, zb am linken fuss/bein, die als auflage ein fahren in einem "kupplungslosen" pkw, also automatik nach sich ziehen.

Warum googlest du nicht selbst. Es ist ganz einfach zu finden. Und deinen Punkt 2 habe ich nirgends bestritten.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 24. Oktober 2020 um 11:13:43 Uhr:


Warum googlest du nicht selbst. Es ist ganz einfach zu finden. Und deinen Punkt 2 habe ich nirgends bestritten.

1. also keine quelle. das dachte ich mir.
2. "Eine Einschränkung auf Automatikfahrzeuge hat nichts gesundheitlichen Gründen zu tun"

editiert - twindance/MT-Moderation

Die Quelle würde mich auch mal interessieren.
Wenn du eine hast, warum verlinkst du sie nicht einfach?

auch beleidigungen ersetzen keinen nachweis einer falschen behauptung. wenn du "nicht zu blöde bist", dann hast du sicher recherchieren können, dass deine behauptung leicht widerlegbar ist.

zB: "b) darf der Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (Schlüsselzahl 78) dennoch mit Schlüsselzahl 196 "reguläre" A1-Fahrzeuge fahren?"

Antwort: "§ 17 Abs. 6 FeV findet keine Anwendung. Daher dürfen im Ergebnis nach einer Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl 196 Krafträder der Klasse A1 mit und ohne Schaltgetriebe gefahren werden. Eine Klarstellung erfolgt über Schlüsselzahl 177. Die für die Klasse B geltende Schlüsselzahl 78 bleibt davon unberührt."

Quelle: https://landkreis.neu-ulm.de/de/...lasse-b-mit-schluesselzahl-196.html

quod erat demonstrandum und ein schönes Wochenende noch!

Das ist auch der Stand, der auf der Seite des Fahrlehrerverband geschrieben steht. Und das ist eindeutig! Dort gibt es auch ein FAQ zum Thema B196 für Fahrlehrer.

Jetzt bin ich mehr den je auf die Quelle von Beku_bus1 gespannt.
Her damit...

Zitat:

@morf schrieb am 23. Oktober 2020 um 17:36:33 Uhr:


Hallo,

ich interessiere mich aktuell für den 125er Führerschein (B196). Allerdings ist mir dieser, für den gelieferten Gegenwert (nur in Deutschland gültig), zu teuer. Deswegen dachte ich an A1, A2 oder direkt A. Diese sind zwar etwas teurer, aber immerhin international anerkannt.

Ich habe zwar wenig Lust auf eine theoretisch und praktische Prüfung, aber naja... Was ich mich nicht möchte: eine große Maschine fahren. Auch nicht in der Fahrschule. Wisst ihr, ob man in einer Fahrschule den A Schein auf einem 125er Roller o.ä. machen kann? Welche der Führerscheine ist am sinnigsten, wenn man einfach nur Roller fahren möchte? Auch vom Preis her.

Danke.

deine letzte frage würde ich mit der B196-Erweiterung beantworten, wobei es natürlich eine rolle spielt, wie teuer das für dich käme. für mich in Berlin hätte ich gerechnet mit kosten für

b196 500 euro fahrschule plus eintragung und noch fehlende schutzkleidung
A1 etwa 1100-1200 euro plus...
A2 bzw A 1500-1800 Euro.

Ich denke, der springende Punkt wäre, wie sehr du die möglichkeit nutzen möchtest, mit dem roller ins ausland zu fahren? zum täglichen pendeln, ab und an oder nur im urlaub? und: was für strecken fährst du und wie weit?

einen A/A2 führerschein machst du auf einem "richtigen" Motorrad. bei mir war der Unterschied etwa 120 KG bei der 125er zu 220 KG bei der großen fahrschulmaschine. ich fahre 50er mofas, mopeds, mokicks und Roller seit 1981 und 125er im urlaub. trotzdem waren die fahrstunden eine ziemliche herausforderung, vor allem die übungen, nicht das fahren an sich. mit einer großen maschine hätte ich sicher ne ganze weile gebraucht, um sicher die prüfung bestehen zu können, das war der große vorteil beim B196.

Ich fahre jetzt einen Leichtkraftrad-Roller und mir reicht das für die stadt. auf der autobahn macht das keinen spass. ich stehe hier ja alle 200 meter an einer ampel, dafür ist ein moderner automatik-roller perfekt, der motor wird schnell warm und verbraucht knapp 2 liter. wenn du viel landstrasse oder sogar autobahn fahren möchtest und auch mal längere strecken und das dann sogar zu zweit, dann wäre ein A Führerschein sicher das beste, kann dann aber 2-4mal so teuer werden.

dafür kannst du dann auch schnellere und größere Roller fahren und das überall in der EU.

Zitat:

@Up-gefahren schrieb am 24. Oktober 2020 um 12:02:22 Uhr:


Jetzt bin ich mehr den je auf die Quelle von Beku_bus1 gespannt.
Her damit...

Meine "Quelle" war ein Gespräch mit einem Fahrlehrer, die ich verständlicherweise nicht verlinken kann. Dieser hat mich, offensichtlich in falscher Annahme und falschen Wissen in meinen Ausführungen bestätigt. Nun ja, auch Fahrlehrer wissen nicht alles und können irren. Obwohl es dennoch nachdenklich stimmt.

Aus diesem Grunde möchte ich entschuldigen, denn mein Irrtum erscheint im Lichte der neuen vorgebrachten Tatsachen eindeutig erwiesen.

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