B-Verstoß
moin jungs...wollt mal fragen ob ein geschwindigkeitsverstoß unter 20 km/h ein B-Verstoß ist...denn ab 21km/h is es ein A-Verstoß...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von san4ok
ja das auch...aber bin noch in der probezeit und hab schon ne nachschulung hinter mir und verkehrstherapie...nun darf ich kein a oder b verstoß machen...sonst lappen weg...aber diesmal war ich komischerweise langsamer...zu meinen gunsten...😁 das heißt ich darf ihnnoch behalten und muss 1 jahr rumkriegen...aber dankeschön...ich hab zwar auch schon gegoogelt, aber nichts vernünftiges gefunden...
Hoffentlich zieht man Sie im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr, bevor Sie einen Baum beschädigen oder gar einen anderen Menschen verletzen!
10 Antworten
Zitat:
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Quelle:
http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.htmlDemnach ist die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h nicht einzuordnen, also weder A noch B-Verstoß.
Wieso fragst Du? Bist Du noch in der Probezeit und bist zu schnell unterwegs gewesen?
Frohe Weihnachten!
Gruß
Krümel
ja das auch...aber bin noch in der probezeit und hab schon ne nachschulung hinter mir und verkehrstherapie...nun darf ich kein a oder b verstoß machen...sonst lappen weg...aber diesmal war ich komischerweise langsamer...zu meinen gunsten...😁 das heißt ich darf ihnnoch behalten und muss 1 jahr rumkriegen...aber dankeschön...ich hab zwar auch schon gegoogelt, aber nichts vernünftiges gefunden...
Zitat:
Original geschrieben von san4ok
ja das auch...aber bin noch in der probezeit und hab schon ne nachschulung hinter mir und verkehrstherapie...nun darf ich kein a oder b verstoß machen...sonst lappen weg...aber diesmal war ich komischerweise langsamer...zu meinen gunsten...😁 das heißt ich darf ihnnoch behalten und muss 1 jahr rumkriegen...aber dankeschön...ich hab zwar auch schon gegoogelt, aber nichts vernünftiges gefunden...
aha...da ist einer gerne zu schnell mit papis Auto unterwegs 😉
Wie wär's mit Fahrweise anpassen???
Also in der Probezeit ist es ab 21 Km/h ein A-Verstoß.
Das heißt erstmal für dich zur Zeit 50€+23.50€ Bearbeitungsgebühr, Aufbauseminar, 2 Jahre extra Probezeit und 3 Punkte in Flensburg.
Ansonsten sind ich meine Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 11 km/h B-Verstöße
Genaueres kann ich dir in 4 Wochen sagen, wenn ich Post bekommen sollte.
Schlaue EU-Richtlinie. Nach einer Kreuzung muss das Tempolimitzeichen nicht wiederholt werden.
Gut wenn man auf die Straße einbiegt und mit 100 fährt, wie man es in der Fahrschule gelernt hat aber für die anderen die nicht auf die Kreuzung einbiegen gilt 70.
Hier zum testen.
http://www.bussgeldkataloge.de/
mfg Marc
Ab 21 km/h ist es ein A-Verstoß, darunter ist es nichts.
Zitat:
Original geschrieben von san4ok
ja das auch...aber bin noch in der probezeit und hab schon ne nachschulung hinter mir und verkehrstherapie...nun darf ich kein a oder b verstoß machen...sonst lappen weg...aber diesmal war ich komischerweise langsamer...zu meinen gunsten...😁 das heißt ich darf ihnnoch behalten und muss 1 jahr rumkriegen...aber dankeschön...ich hab zwar auch schon gegoogelt, aber nichts vernünftiges gefunden...
Hoffentlich zieht man Sie im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr, bevor Sie einen Baum beschädigen oder gar einen anderen Menschen verletzen!
Zitat:
Original geschrieben von nn6591
Hoffentlich zieht man Sie im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr, bevor Sie einen Baum beschädigen oder gar einen anderen Menschen verletzen!
Da kann ich nur 100%ig zustimmen
Zitat:
Original geschrieben von afis
aha...da ist einer gerne zu schnell mit papis Auto unterwegs 😉Zitat:
Original geschrieben von san4ok
ja das auch...aber bin noch in der probezeit und hab schon ne nachschulung hinter mir und verkehrstherapie...nun darf ich kein a oder b verstoß machen...sonst lappen weg...aber diesmal war ich komischerweise langsamer...zu meinen gunsten...😁 das heißt ich darf ihnnoch behalten und muss 1 jahr rumkriegen...aber dankeschön...ich hab zwar auch schon gegoogelt, aber nichts vernünftiges gefunden...Wie wär's mit Fahrweise anpassen???
nee nich papis auto...ja das müsste ich jetzt tun...😉
Zitat:
Original geschrieben von A4 Avant 143 PS
Also in der Probezeit ist es ab 21 Km/h ein A-Verstoß.
Das heißt erstmal für dich zur Zeit 50€+23.50€ Bearbeitungsgebühr, Aufbauseminar, 2 Jahre extra Probezeit und 3 Punkte in Flensburg.
Ansonsten sind ich meine Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 11 km/h B-VerstößeGenaueres kann ich dir in 4 Wochen sagen, wenn ich Post bekommen sollte.
Schlaue EU-Richtlinie. Nach einer Kreuzung muss das Tempolimitzeichen nicht wiederholt werden.
Gut wenn man auf die Straße einbiegt und mit 100 fährt, wie man es in der Fahrschule gelernt hat aber für die anderen die nicht auf die Kreuzung einbiegen gilt 70.Hier zum testen.
http://www.bussgeldkataloge.de/mfg Marc
ja das hab ich ja schon alles hinter mir...nur beim nächsten a oder b verstoß is er weg...komplett...ich muss nun noch 1 jahr probezeit rumkriegen...😉
Zitat:
Original geschrieben von nn6591
Hoffentlich zieht man Sie im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr, bevor Sie einen Baum beschädigen oder gar einen anderen Menschen verletzen!Zitat:
Original geschrieben von san4ok
ja das auch...aber bin noch in der probezeit und hab schon ne nachschulung hinter mir und verkehrstherapie...nun darf ich kein a oder b verstoß machen...sonst lappen weg...aber diesmal war ich komischerweise langsamer...zu meinen gunsten...😁 das heißt ich darf ihnnoch behalten und muss 1 jahr rumkriegen...aber dankeschön...ich hab zwar auch schon gegoogelt, aber nichts vernünftiges gefunden...
mach dir keine sorgen...menschen verletzten is nich so mein ding...geschweige denn unfälle, parkrämpler oder sonstiges...frohe weihnachten wünsch ich dir...😉