AXON LEASING Leasing.de Autoübernahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche Personen welche mit der AXON LEASING vormals Leasing.de Erfahrungen hatten. Insbesondere interessieren mich Ihre Erfahrungen zur Autoübernahme während des Vertrages. Bitte um positive und negative Erfahrungen und eventuell bekannt Gerichtsurteile zu Streitigkeiten. In der Vergangenheit gab es hier schon einige Beiträge zu dem Thema, leider hat diese der Anwalt von AXON LEASING löschen lassen. Daher vermeiden Sie es bitte strafrechtliche Begriffe zu verwenden und schreiben sachlich hier ins Forum oder direkt in meine Motor-TALK Nachrichtenbox. Ich habe von diversen Streitfällen gehört, habe aber noch keine Aktenzeichen.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

@Zimpalazumpala: Ja, du hast vollkommen Recht! ganz klar. Entsprechende Punkte müssen wohl im Thread aufgeräumt werden...

Das Problem ist, hier sind Emotionen im Spiel... Es sind hier sehr viel Leute, die durch den Betrugsmasche von Axon nun 50.000 - 100.000 Euro verlieren (und sind nur die, bei denen es JETZT gerade aktuell ist / wird)... Das ist nun einmal Fakt.

Ich selbst habe mir damals das Auto auch über Axon gekauft, und ja, es ging IMMER nur um einen Kauf. Nun will Axon das Auto zurück, wovon vorher NIE auch nur ein Wort darüber gesagt wurde, das dies überhaupt eine Option ist! Axon sagte immer sie wären ja kein Gebrauchtwagenhändler und ich will das Auto ja schließlich auch kaufen, ich bin ja auch von Anfang an mit dem Wunsch, ein Auto über Axon zu kaufen erst auf das Unternehmen zugekommen.

Ich habe mir das Auto die letzten 5 Jahre "vom Mund abgespart" wie man so schön sagt, es war mein Traumauto und ich hatte die Möglichkeit dies zu kaufen, was ich dann auch über Axon getan habe. Ich habe es nun komplett abgezahlt incl einiger Tausender für Axon (was für eine Finanzierung aber völlig ok ist) und soll MEIN Auto nun abgeben.. Das da die Emotionen etwas kochen (zumal hier jetzt schon um die 100 aktuell über die gleiche Masche Geschädigte zusammen kamen... wo die Dunkelziffer liegt, die den Thread hier gar nicht kennen, will ich gar nicht wissen) ist natürlich auch logisch. Natürlich darf man trotzdem nicht ausfallend werden, ganz klar.

@Peter530d: Natürlich ist es wirklich toll, das es bei dir keine Probleme gab! Ich gönne dir das und wünschte es wäre auch bei mir so. Doch bitte ignoriere nicht, das es eben (sehr viele) Kunden gibt, die nun vor massiven Problemen stehen.

Und das Cuatro nun 100 Beiträge gegen Axon geschrieben hat und wirklich AKTIV etwas dagegen tut und den Betrug nicht einfach schluckt, darüber sind alle Geschädigten ihm wirklich sehr dankbar, weil dadurch nun alle Geschädigten strukturiert sich austauschen können und so auch immer mehr Geschädigte zu Tage kommen und das Ausmaß um welches es bei der Axon Betrugsmasche geht nun überhaupt erst langsam bewusst klar wird... Zusammen ist man einfach stärker als eine Einzelperson.

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an alle:

Es sollten sich alle von dem Irrglauben verabschieden dass man sein Fahrzeug wie in der VE1 und oder VE2 festgelegt übernehmen kann. Ich habe um die Auflösung eines Vertrag fristgerecht zum Ablauf des 24. Monats per Fax und per Einschreiben mit Rückschein gebeten. Nach nicht einmal 2 Stunden kam per Mail diese Antwort:

Wir haben ihre Fragen bezüglich einer vorzeitigen Vetragsauflösung zur Kenntnis genommen. Bei ihrem Vertrag mit dem Beginn 01.01.17 wäre der nächstmögliche Termin gemäß unserer Vertragsergänzung der Ablauf des 30. Monats per 30.06.2019. Weiterhin ist zu beachten, dass bei allen Leasingverträgen wegen der Leasingerlasse zwingend eine Mindestlaufzeit von 40% der AFA-Zeit eingehalten wird (bei KFZ also 30 Monate).
Wenn sie also eine Auflösung zum oben genannten Termin wünschen, bitte wir sie um ein formgerechtes, schriftliches Ersuchen, das 3 Monate vor dem oben genannten Termin bei uns vorliegen muss.

Unterzeichnet wurde das ganze von Herrn Eckard Böttcher

Das ganze schreit doch zum Himmel. Alleine die Begründung gemäß unserer Vertragsergänzung der Ablauf des 30. Monats ist Lug und Trug.

In der Vertragsergänzung steht klar drin: Der Leasingnehmer hat das Recht, unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten - erstmals zum Ablauf des 24. Monats ab Vertragsbeginn, danach halbjährlich...

Ich bitte alle die sich von AXON bertrogen fühlen oder einen Betrug innerhalb der AXON oder einen von der Bafin gedeckten Betrug vermuten nicht länger die Füße still zu halten sondern sich denjenigen anschließen die schon etwas tun.

Ich kann dem nur zustimmen... habe zum 54. Monat mehr als fristgerecht Kauf angekündigt und soll bis zum Schluss durch zahlen.. um dann ein Kaufangebot von B. zu bekommen.. es kam hier sogar schon die Antwort: Wir wollen keine Veträge mehr auflösen.. ausnahmslos.. BITTE eure Zeugenaussagen dringend zu Cuatro !!!!! Werden gesammelt und zur Verfügung gestellt !!! UND an die STRAFANZEIGE denken !!!!!!

Nur vom mitlesen und nix tun... könnt ihr eure Fahrzeuge NICHT behalten.!!!!!!!!!

ich habe gerade auch eien Antwort bekommen:

"unser obiger Leasingvertrag mit dem Abnahmedatum vom 24.06.15 endet nach 48 Monaten
zum 30.06.19. Wir machen Sie hiermit darauf aufmerksam, dass das Leasingobjekt dann gemäß
§13.1. unserer Vertragsbedingungen in vertragsgemäßem Zustand, mit sämtlichen Wartungsnachweisen,
an unsere unten genannte Anschrift zurückgegeben werden muss.
Für den Fall, dass Sie Interesse an einer käuflichen Übernahme zum Vertragsende haben, bitten
wir Sie um einen Hinweis durch Rücksendung des beigefügten Formulars. Wir unterbreiten Ihnen
dann selbstverständlich umgehend ein Angebot. Sie würden sich damit die Überführung sowie
eventuell noch erforderliche Reparaturen oder Wartungen ersparen

In der Hoffnung auf eine baldige Antwort verbleiben wir"
E.B.

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ich habe schon die Hoffnung verloren :-(

ich finde es REICHT.... Nochmal für ALLEEEE !!!! Wir brauchen eure AUSSAGEN!!!!!!!

Schicke morgen die Aussage an cuatro!
Das ist nicht normal was da passiert!

So, es war mal wieder Zeit etwas zu tun und die Zeugenaussage ist erledigt, Rechtsberatung an den ADAC und die ersten Unterlagen für die Strafanzeige sind auch schon beisammen. Vielleicht dabei für diejenigen zur Info, die sich ohne Rechtsschutzversicherung gegen die AXON wehren müssen: die Strafanzeige braucht keinen Anwalt. Das kann wirklich jeder selbst machen und dank der Vorlage von Cuatro geht das auch fix.

Warum schreibe ich das überhaupt hierhin? Die Antwort ist einfach. Ich möchte allen ein bisschen Mut machen, die vielleicht schon dabei sind denselben zu verlieren. Wenn Ihr mit den paar Texten und Kopien durch seid, fühlt es sich gleich schon besser an. Vielleicht weil es das Gefühl vermittelt aktiv zu werden anstatt nur in der Opferstellung zu bleiben.

...und ganz im Ernst: es braucht gar nicht so viel Zeit. Also los geht's...

Hallo Leute,
Wie kann ich den Cuatro erreichen??
Bitte um kurze Information.
Lg

am besteb pn schreiben

Danke werde ich machen.

Zitat:

@ht007 schrieb am 17. September 2018 um 18:05:33 Uhr:


am besteb pn schreiben

Ich bin seit ca. 10 Jahren mit Axon verbandelt und bisher immer zufrieden, stutzig machte mich im Frühjahr 2018 als ich fristgerecht mit Einschreiben Rückschein zum Ablauf der vereinbarten 24 Monate gekündigt hatte, die Antwort von Axon...... Kündigen erst möglich nach 30 Monate.

Na ja, halb so wild dachte ich mir, hast ja eh keine Eile.

Nun also am ....... zum ......... 2018 per Einschreiben gekündigt und unten stehende Antwort erhalten.

Habe jetzt um Auflösung gebeten, bin gespannt wie es weiter geht und werde berichten.
____________________________________________________________________

Sehr geehrter............

wir haben Ihre Frage bzw. Bitte bezüglich einer vorzeitigen Vertragsauflösung zur Kenntnis ge- nommen. Ihr Vertrag mit dem Beginn zum ....... und einer Laufzeit von 64 Monaten endet regulär am ...........
Entsprechend unserer Vertragsergänzung erklären wir uns gerne bereit mit Ihnen über eine vor- zeitige Vertragsauflösung zu verhandeln. Wir benötigen etwas Zeit um die Vertragsunterlagen diesbezüglich zu sichten und werden uns bei nächster Gelegenheit bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
AXON GMBH Eckard Böttcher
(mail: eboettcher@axon.de)

Hallo,
schreiben sie ihre Kontaktdaten ich gebe dies weiter wir werden Sammelklage einreichen.

Zitat:

@world123 schrieb am 18. September 2018 um 10:22:26 Uhr:


Hallo,
schreiben sie ihre Kontaktdaten ich gebe dies weiter wir werden Sammelklage einreichen.

Ich weiß ja nicht, wer Dir diesen Unsinn ins Ohr gepflanzt hat; in Deutschland gibt es keine Sammelklagen!!!

In Deutschland sind Sammelklagen grundsätzlich nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder Kläger muss im Normalfall seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus demselben Grund.

Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.

Ich wünsche allen Betroffenen viel Erfolg bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Es wäre hochinteressant, wenn Ihr uns hier auch weiterhin auf dem Laufenden haltet.

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