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Avatare Urheberrechtverletzung, meinen die es Ernst

Themenstarteram 16. März 2008 um 12:35

hi habe heute auf shortnews gelesen, wie schaut es denn rechtlich aus, muss ich mich von meinem simpsons avatar verabschieden??? ich denke andere benutzer sind hier auch betroffen, die ihr avatar aus dem netz gezogen haben.

 

Avatare im Netz können kostspielige Folgen haben

Beste Antwort im Thema

Foren wie dieses sind ne Goldgrube. Und ob kommerziell genutzt oder nicht, Urheberrechtsverletzung bleibt Urheberrechtsverletzung.

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So lange du den Urheber des Bildes nicht gefragt hast und ohne Erlaubnis handelst bist auch du betroffen, ja. Ich auch.

am 16. März 2008 um 15:19

Warten wir mal ab, was die Rechtsabteilung von MT dazu meint. Wir benutzen ja nichts für kommerzielle Zwecke, das dürfte zwar keinen Unterschied machen bei der Strafverfolgung, aber der Staat wird einen Teufel tun und hier eine Prozeßlawine auf sich zurollen lassen.

Gewiefte Rechtsanwälte und Inkassobetreiber einer gewissen Kategorie riechen bestimmt schon wieder den großen Reibach - mit der Abmahnung von harmlosen Forum-Usern . . . - wir sind doch harmlos, oder???

:eek:

mfg. Matt

 

Foren wie dieses sind ne Goldgrube. Und ob kommerziell genutzt oder nicht, Urheberrechtsverletzung bleibt Urheberrechtsverletzung.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Foren wie dieses sind ne Goldgrube. Und ob kommerziell genutzt oder nicht, Urheberrechtsverletzung bleibt Urheberrechtsverletzung.

diese greift aber nur bei schuetzenswertem und nicht freiwillig zur verfuegung gestelltem gut?

Harry

PS

zitat:

Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Werk gemeinfrei d. h. der Urheber hat keinen Anspruch auf einen Schutz.

Wenn das so einfach wäre.

Zitat:

diese greift aber nur bei schuetzenswertem und nicht freiwillig zur verfuegung gestelltem gut?

Grafiken die frei zur Verfügung gestellt werden sind natürlich nicht betroffen, gillt für alle anderen Sachen wie z. B. Musik, Videos, Texte usw. auch.

Zitat:

Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Werk gemeinfrei d. h. der Urheber hat keinen Anspruch auf einen Schutz.

Schon klar, in den meisten Fällen wird dieser Punkt jedoch erfüllt. Guck dich einfach mal um, es rollen verschiedene Abmahnwellen durch diverse Foren, es reicht schon wenn ein User so heißt wie z. B. ein Markenprodukt, also z. B. Coca Cola.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

 

Schon klar, in den meisten Fällen wird dieser Punkt jedoch erfüllt. Guck dich einfach mal um, es rollen verschiedene Abmahnwellen durch diverse Foren, es reicht schon wenn ein User so heißt wie z. B. ein Markenprodukt, also z. B. Coca Cola.

ist bernhard syndicus wieder unterwegs??

und abmahnung != recht

massenabmahnungen werden AFAIK eh nicht mehr akzeptiert.

Harry

Man sollte schon immer wissen was man tut.

Auch wenn es banal erscheinen mag, so ist das ja eine Frage der Rechtssprechung. Wie in dem Artikel schon steht, der Stress dabei ist selbst dann erheblich wenn man nicht die Schuld zugewiesen bekommt.

MfG BlackTM

Zitat:

Original geschrieben von BlackTM

Man sollte schon immer wissen was man tut.

mal ganz ehrlich gefragt, wo fängt das urheberrecht an, und wo hört es auf....?

wenn ich z.b. den "bmw-propeller" auf meiner motorhaube fotografiere, und das bild als avatar nehme, stellt dies eine urheberrechtsverlutzung dar? wie siehts aus, wenn ich das logo einer firma als avatar habe, die es in der form garnichtmehr gibt? und was ist mit den (animierten) bildern aus dem netz, wo man schon garnichtmehr nachverfolgen kann, woher die kommen?

fragen über fragen.... :confused:

Zitat:

Original geschrieben von matt13

aber der Staat wird einen Teufel tun und hier eine Prozeßlawine auf sich zurollen lassen.

Was interessiert das den Staat?

Unabhängig von irgendwelchen Abmahnwellen kann der Rechteinhaber das Urheberrecht geltend machen, und das kann dann ganz schnell teuer werden... auch wenn ich nicht glaube, dass Matt Groening (respektive FOX, oder wem immer die Simpsons gehören) einen deutschen Forenuser verklagen wird :)

 

 

Was mir in dem Artikel aufgefallen ist: 

Zitat:

Gleiches gilt für Avatare etc., die aus mehreren Bildern zusammengesetzt wurden, theoretisch kann jeder einzelne Urheber gegen die Zurschaustellung eines solchen Kunstwerks klagen

Viel Spaß, G-J :D :D :D

Moin,

Ja ... Ich sehe da bei vioelen ein Problem ... Ich glaube zwar nicht, dass jedes Avatar automatisch problematisch ist, aber bei einigen kann Ich mir das SEHR WOHL vorstellen. Grundlegend ist jede Grafik, egal ob Schnappschuss o.ä. erstmal Copyrightgeschützt, Ausnahme der Rechteinhaber hat die Rechte offiziell aufgegeben.

Auch wenn man einen Avatar nur irgendwo übernimmt, und die Urquelle nicht mehr zu eruiren ist, ist dies unerheblich, jeder muss selbst feststellen ... ob das von ihm verwandte Material urheberrechtlich geschützt ist. Da sollte also in der Tat jeder einmal in sich gehen ... und dies für sich selbst überprüfen.

MFG Kester

am 17. März 2008 um 8:20

Original geschrieben von rallediebuerste

Zitat:

Gleiches gilt für Avatare etc., die aus mehreren Bildern zusammengesetzt wurden, theoretisch kann jeder einzelne Urheber gegen die Zurschaustellung eines solchen Kunstwerks klagen

Viel Spaß, G-J :D :D :D

Oochhh, ich habe es da einfach !

Die Rechte aus dem knapp 250 Pics bestehenden Ava, liegen alle bei der selben Firma. Geht dann quasi in einem Aufwasch;):D

Denke eh schon länger über ein neues Ava nach, will aber diesmal die 350er Grenze sprengen;):D

Mal eine allgemeine Frage :

Benötigen solche Abmahnungen eigentlich die Zustimmung der Rechteinhaber oder kann sich jeder Wald und Wiesenanwalt ein Opfer suchen und dieses abmahnen ohne den Rechteinhaber zu fragen ? Ich könnte mir nämlich vorstellen das einige Firmen ganz froh sind, wenn z.B Ihr Logo zur Werbung benutzt wird !

Viele Grüße

g-j:)

Themenstarteram 17. März 2008 um 12:14

ich glaube wenn es in naher zukunft nicht geregelt wird, müssen wir uns durch das internet auf schwere zeiten einstellen. denn praktisch fast allles ist geschützt.

an meinem beispiel wäre das dann das avatar, und falls es als name geschützt ist auch der name eminem.

irgendwo im netz hat eine eine zusammenstellung erstellt, was so ein abmahnmafiosi so pro monat verdient, und das waren 7 stellige beträge.

GJ... dein Spieltrieb ist fast schon wieder bewundernswert :D ;) *spass*

 

Abmahnwellen - tja, jeder hat die Regierung die er verdient... äh... gewählt hat. Die Grundlagen solcher Gaunereien werden ja vom Gesetzgeber geschaffen...

Und wie bei so vielem anderen (Wettbewerbsrecht/"Terror"abwehr/Gewährleistungsrecht usw.), ist das Laienensemble ...äh... unser Gesetzgeber.. auch hier völlig über das Ziel hinausgeschossen, hat mal wieder sehr einseitige Interessen fokusiert, es nanoskopisch detailiert oder gleich ad absurdum geführt.

Man sollte vor dem Kreuzerl malen evtl. nicht nur über die paar populistischen Highlights der jeweiligen Protagonisten nachdenken... sondern auch über die "Überraschungen", die sie im Sack mit sich führen - die berühren uns in der Konsequenz nämlich nicht selten deutlich heftiger... ;)

Wir gelangen bald dort an, wo das öffentliche Summen einer Melodie gemapflichtig ist und die Verwendung eines typischen Satzbaus lizenzpflichtig... denkt mal drüber nach.

Nebenbei: (Noch?) bietet unser System ja Möglichkeiten, zu "quittieren"... z.B. durch nette Petitionen usw...

 

Beim Urheberrecht genügt ja z.B. das Mandat z.B. eines Verbandes... in solchen sind die Inhaber ja nicht selten, es muss also nicht zwingend der "pers. Inhaber" der Initiator sein... vielmehr weis der das idR gar nicht.

Noch einfacher im Wettbewerbsrecht usw. ... da stecken die Hauptfallen für viele, auch privat (!).

 

Der Witz ist ja: Das Netz ist eine Welt wie das RL auch... unterhalt ich mich, hock zusammen... ist es fast unmöglich, keine Rechte zu verletzen. Im RL hab ich von mir aus einen XYZ Aufkleber am Auto, zeig dir eine Zeitung, ein Bild oder zitiere wen... tja, hier halt auch. Selbst über solche rechtlichen Fragen zu reden... ist kitzlig und gar nicht so einfach zu differenzieren...

Nichts gegen die klare Regelung des gewerblichen Bereiches... aber selbst steuerrechtlich klar private Dinge wurden schon unter diesen Aspekten  "gewerblich" eingestuft und abgeurteilt.

Der Gesetzgeber und seine Gesetze haben sich einfach immer weiter von den Menschen, der Realität entfernt und es geht immer weiter...

 

Irgendwie ist der Schräubli fast schon wieder erfrischend einfach und offen: Erstmal alle einsperren und dann schau mer weiter... :rolleyes:

 

Also - Vorsicht! Entdeckt so ein "Taschenspieler" erstmal eine Weide... findet er auch was zu fressen.

 

Dieser Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder, er hat keinen beratenden Charakter und ich hoffe, der Gebrauch der dt. Sprache, der grammatikalischen Regeln usw. wurde für mich bei der Geburt lizensiert. Die Rechte von Namen, Marken und Zeichen liegen bei ihren Inhabern, US Patente 0123-845-63, 8999655 oder ZGP55öü4445 werden nicht berührt. Die geistige Essenz darf frei kopiert, weitergegeben, gemerkt, zitiert und/oder weiterentwickelt werden  :D ;)

 

Themenstarteram 17. März 2008 um 13:54

aber seinen wir mal ehrlich, es ist doch egal was man alle 4 jahre ankreuzt, ob schwarz, rot grün gelb oder gar braun. jede partei denkt erstmal an sich selbst. das problem ist einfach, das die menschen alles und jeden pups geregelt haben wollen. wir normale bürger haben schon längst nichts zu sagen, erstens weil wir zu faul sind gegen all das anzukäpfen und zweitens weil wir uns unwohl fühlen wenn etwas nicht gerelget ist. (siehe diskussionen im sicherheits forum)

aber vielleicht wird sich irgendwas man ändern, was zu bezweifeln ist.

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