Autoverkauf mit nicht angegebenem Chiptuning....
Hallo Leutz,
was sagt die Gesetzeslage? Ich verkaufe mein Auto, mit einem nicht eingetragenen chiptuning! Verschweige es beim Verkauf.
Kann der Verkäufer mich anklagen? Mus ih den Wagen zurück nehmen?
Danke für Eure Tipps
Gruß
Beste Antwort im Thema
Mein Gott wenn das auf dich zu trifft dann geschiehts dir gscheit recht das se dich verklagen... ich mein was soll das, andere leute so übers ohr zu hauen... ich mein wenn er nicht mal eingetragen is das is schon schwach... is meine meinung
77 Antworten
Zitat:
Mich kotzen diese Moralapostel mit dem erhobenen Zeigefinger hier im Forum manchmal richtig an. Nachdem sie dann ihren Moralmüll niedergeschrieben haben, machen sie ihre Steuererklärung und plötzlich ist der Weg zur Arbeit 2km länger als tatsächlich. Und und und....... Ich möchte mal gerne einmal wissen, wie hoch die Anzahl an Fahrzeugen mit Spurplatten ist und wie hoch die Anzahl derer ist, die es nicht eingetragen und auch keine ABE haben. Oder Bonrath-Federteller.
Ich halte es auch nicht für fair und richtig, so nen Chip zu verschweigen.
Aber zur Ehrenrettung des TE: Ich kenne ihn nicht persönlich, aber wir haben neulich mehrfach miteinander gePNt. (WUUUHHHAAAAAHAAAA wenn man gePNt mal so liest...... ein Schelm, wer Böses dabei denkt!) Ich weiß aus diesen Mails, dass der TE seinen Wagen noch nicht lange hat, aber in letzter Zeit einiges da rein investiert hat, wie S-Line-EXT usw. Ich nehme ihm deswegen tatsächlich ab, dass es sich NICHT um sein Auto handelt.
BTW: Hätte der TE sich mit den rechtlichen und moralischen Dingen so 100%ig und paragraphensicher ausgekannt, hätte er vermutlich nicht gefragt.
So. jetzt habt ihr ein neues Opfer. Ich hab nen breiten Rücken!
Gruß
Rainer
Dazu möcht ich nichts mehr sagen!
Danke Rainer.....
Moralapostel hin und her,Umgangssprachlich ist hier aber leider trotz "Müdigkeit"einiges im argen.
Leider erhärtet sich auch bei mir der Verdacht welchen sepp.leipzig hier angesprochen hat.
Da wir aber alle "leider"nichts daran ändern können bleibt es wie es ist.
Übrigens habe ich zumindest nicht solche "Kumpels"was die Angelegenheit in Hinsicht zu Dir auch nicht besser macht.
Sei es drum jetzt steht Ostern vor der Tür,und ich hoffe die anderen Themen zu denen wir uns im Laufe unseres Autolebens hier im Forum über den Weg laufen sind nicht so zweideutig und wir können uns alle helfen.
Gruß Rolf
Hallo Leute,
jetzt bin ich aber echt baff. Bin darauf gestoßen als ich das hier gelesen habe.
Zu meiner Situation:
Habe meine Auto bei ABT-Chippen lassen. Von 163 auf 193 PS. Hab es meiner Versicherung gemeldet und bin um 6,--Euronen im Jahr ärmer geworden, also nicht der Rede wert. Ich habe auch den Zettel von der TÜV-Abnahme bekommen. Dachte damit wäre alles klar. Habe gerade noch mal drauf geschaut und da steht das "unverzüglich" der Fahrzeugschein zu ändern ist. Auweia, was die wohl beim Straßenverkehrsamt sagen??? Nach nem halben Jahr.
War da echt bissel oberflächlich im lesen.
Aber mal kurz zurück, was mir auch aufgefallen ist. Die haben die 4 Audi Ringe die oben auf dem Motor auf der Plastikabdeckung sind weg gemacht. Die Befestigungstifte sind abgebrochen und stecken noch drin, damit man da auch nix neues drauf machen kann. Ist das normalo.
Für die Aufreger: Fahre nächste Woche direkt zum umschreiben und gebe auch die Rückrüstung an.
Zur INFO: Rückrüsten bei Abt kostet 150 Euro.
Mein Wagen wird mit Chiptuning verkauft und es wird auch angegeben, da es halt kein Discount-Tuning ist. Wertverlust erwarte ich persönlich auch nicht. Werde nur mein Zahnriemen schon bei 90.000 machen lassen statt bei 120.000 km. Reine Vorsichtsmaßnahme.
Theoretisch ist es egal ob Discount tuning(würd ich nie machen) oder ABT, MTM etc.....
Hab letztens ein Touareg mit zerlegtem Motor gesehen von ABT.....und ratet mal wer zahlt?
Ist aber ein anderes Thema!
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Zitat:
Original geschrieben von Thilo T.
Ein nicht eingetragenes Chip Tuning stellt mit Sicherheit einen Mangel dar...
Das ist unzweifelhaft ein Fakt und hier liegt IMHO das eigentliche Problem.
So Leute..
Auto ist verkauft, der junge Mann war da mit seinem Vater! Die werden den chip in den nächsten Tagen in die Papiere eintragen, im Vertrag ist wurde es reingeschrieben...
Gruß und danke an alle die durch Ihre sachlichen Antworten geholfen haben, an die Moralapostel sag ich am besten gar nichts!
Gruß
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem :-(
ich habe mein auto verkauft, jetzt meldet sich der neue Besitzer und behauptet es sei gechipt und fordert 3000€ vom Kaufpreis zurück.
ich kann mir nicht vorstellen dass mein auto gechipt war.
ich bin der dritte Besitzer.
entweder es war wirklich gechipt oder der neue besitzer hat es selber gechipt und will mich in die Pfanne hauen.
was kann mit jetzt im schlimmsten Fall blühen ?
Was für ein Auto ist es denn? Und was für ein Motor?
Grundsätzlich gilt, wer sein Recht durchsetzen will, muss klagen. Und wer klagt, muss beweisen, da der Beklagte Behauptungen immer (straffrei) bestreiten kann. Will er Geld einklagen, muss er die Schadenshöhe glaubhaft machen.
Wenn er nachweisen (!) kann, dass Chippen vor dem Kauf passiert ist, haftest Du mWn.
Der Verkäufer haftet auch für Mängel von denen er nix wusste, sonst kann ja jeder Trottel behaupten: "Wusste ich doch nicht?!"
Die Frage ist natürlich, wie man sich rein vorsorglich dagegen absichern kann. Also als Verkäufer. Kann man diesen möglichen Mangel nicht einfach ausschließen? Also vertraglich und trotzdem rechtswirksam? Ansonsten ist es sehr schwierig, weil im böswilligen Fall ein vom aktuellen Halter fehlgeschlagenes Chiptuning dann ja beliebig dem Vorbesitzer angelastet werden kann.
Aber möglicherweise kann man zur Abwehr auch nicht ausschließen, dass nicht der aktuelle Halter die Software geändert hat. Damit sollte eine Klage generell abwehrbar sein.
Die Frage ist überhaupt, wie diese Behauptung belegt wird - für mich klingt das nach einer Abzock-Methode, um den Kaufpreis nachträglich zu drücken. Keep Cool, auch wenn da schnell ein Anwalt im Spiel ist - "der" muss liefern, also beweisen dass gechippt wurde. Und wenn er das leidlich glaubhaft kann, dann muss er auch den Schaden beweisen - die Höhe bezweifel ich z.B. bereits.
Nicht dass du jetzt schreibst "Wusste ich gar nichts von, aber 500€ AUFPREIS hätte ich gerne" 😉
Zitat:
@cepheid1 schrieb am 12. Juli 2017 um 16:14:01 Uhr:
Der Verkäufer haftet auch für Mängel von denen er nix wusste, sonst kann ja jeder Trottel behaupten: "Wusste ich doch nicht?!"
Doch so ist es aber. Bei Privatverkauf haftet man nur für verschwiegene Mängel. Um so einen zu verschweigen hätte man von ihm wissen müssen. Bei Firma an Privat ist es was anderes.
Mal eben 3000€ verlangen ist auch nicht. Selbst wenn du es verschwiegen hättest müsstest du auch nur den Schaden zahlen. Wenn der Käufer das Auto behalten will. Und es kostet keine 3000€ die richtige FW auf das Steuergerät zu spielen.
Für mich typischer Fall von versuchen wir es mal.... der Käufer hatte nicht zufällig Migrationshintergrund?
Zumal es faktisch unmöglich wird, für den Kläger, den Beweis zu führen, dass die modifizierte Software bereits beim Kauf installiert war.
Das heißt, ein schlichtes Bestreiten der Vorwürfe sollte reichen, um eine mögliche Klage ins Leere laufen zu lassen. Es sei denn, es gibt Beweise, dass die Software tatsächlich im Vorbesitz modifiziert wurde.
Ob es dann ins leere läuft...
Mein Onkel hat mal einen Audi verkauft, ist damit zum Tüv und hat einen Gebrauchtwagencheck machen lassen. Wer die Dinger kennt... da ist jeder Fliegenschiss inkl. Foto drin.
Der Käufer wollte 1-2 Monate später Schadensersatz für einen Mangel der im Tüv Gebrauchtwagencheck aufgeführt war. Das ganze ging letztendlich sogar vor Gericht.
Der Käufer ist vor Gericht baden gegangen. Aber einige sind halt nicht nur dämlich sondern auch verdammt hartnäckig.
Daran wird zum Glück auch keiner gehindert, andere vor Gericht zu verklagen. Außer dass es eben bei Misserfolg ins Geld geht.
Aber in der Sache hier ist es für den Kläger aussichtslos. Weil der Beklagte immer argumentativ jede Behauptung entkräften kann. Und die Tatsache, dass Wochen nach dem Kauf eine andere Software aufgefunden wird, kann der Kläger nur dann dem Beklagten anlasten, wenn er dafür Beweise hat. Die alleinige Existenz ist zwar ein Hinweis, dass aktuell eine modifizierte Software aufgespielt ist, aber fehlt jeder Bezug zur Aufspielzeit. Und damit kann der Kläger es auch selbst gemacht haben, und sucht nur einen Grund, um den Verkaufspreis noch etwas zu schönen.
Die Klageschrift hier will ich sehen. Da würde sich der Anwalt des möglichen Beklagten aber die Hände reiben. Kein Vergleich, nur auf Klageabweisung bestehen.