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Autoverkauf: Käufer kommt mit grünen Händlerkennzeichen zum Abholen

Themenstarteram 9. Februar 2020 um 19:07

Hallo,

ich habe gestern ein Auto verkauft, ein Käufer aus Slownien oder Slowakei / CS kam

(ehem. Tschechoslowakei) , machte eine Probefahrt,

handelte ein wenig den Preis runter, bezahlte in Bar.

Ich übergab ihm die Fahrzeugpapiere, er schraubte grüne Kennzeichen an das Auto und fuhr los.

Heute kommt die Polizei zu mir, und fragt mich, ob ich das Auto verkauft habe und ob mir irgendetwas aufgefallen sei?

Ich verneinte das.

Die Polizei fragte noch, ob ich den Käufer darauf aufmerksam gemacht habe, dass das Auto ja eigentlich abgemeldet sei, was ich bestätigte aber sagte, dass er nur gebrochen Deutsch sprach, ich ihm aber keine Kennzeichen mitgab, und er seine eigenen Überführungskennzeichen mit dabei hatte, die jedoch die Kennzeichenkombination in grüner Schrift hatte.

Frage, muß ich mir jetzt Gedanken oder Sorgen machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Citroenx schrieb am 10. Februar 2020 um 16:10:39 Uhr:

Es wurde gar kein schriftlicher Kaufvertrag gefertigt.

...

Respekt - du bist mutig!

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Zitat:

@Nasabit schrieb am 9. Februar 2020 um 21:06:23 Uhr:

Mutmaßung: Es könnte zu einem Unfall, oder ähnlichen gekommen sein und die Polizei hat den letzten Halter ausfindig gemacht - Dich

Edit: Ohne Folgen für dich

Na ich denke, so weit muss man überhaupt nicht denken.

Es war einfach ein ungewöhnliches Kennzeichen mit einer Person die nur gebrochen Deutsch spricht. Dazu vermutlich ein handschriftlicher Vertrag und schon werden die Beamten argwöhnisch.

Es ist nicht erlaubt, in D Kennzeichen eines anderen Landes an ein deutsches Auto zu schrauben (unerlaubte Fernzulassung). Aber es ist nicht das Problem des TE.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Februar 2020 um 07:59:47 Uhr:

Es ist nicht erlaubt, in D Kennzeichen eines anderen Landes an ein deutsches Auto zu schrauben (unerlaubte Fernzulassung). Aber es ist nicht das Problem des TE.

Auch nicht, wenn es sich dabei um ein Händlerkennzeichen (so wie unsere roten Nummern) handelt und der Händler das Fahrzeug gekauft hat?

Zitat:

@Citroenx schrieb am 9. Februar 2020 um 20:11:46 Uhr:

Na, warum die Polizei bei mir war, und ob ich Ärger bekommen kann.

Was hat denn die Polizei auf diese Frage geantwortet?

Wären ja die naheliegensten Ansprechpartner...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Februar 2020 um 07:59:47 Uhr:

Es ist nicht erlaubt, in D Kennzeichen eines anderen Landes an ein deutsches Auto zu schrauben (unerlaubte Fernzulassung). Aber es ist nicht das Problem des TE.

Auf welcher Grundlage?

Steht im §20 FZV nicht genau das Gegenteil?

Nein, das passt so. Derartige Kennzeichen sind in der Verwendung dieser Art nicht zulässig. Der Käufer hätte sich ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen besorgen müssen. Im konkreten Fall ist das Fahrzeug weder versichert noch korrekt zugelassen, Steuern werden auch nicht korrekt abgeführt. §21 StVG, Abgabeordnung, FZV,. ..

Zitat:

Der Käufer hätte sich ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen besorgen müssen.

Da es sich hier um EU-Ausland handelt ist die Aussage der Ausfuhrkennzeichen absoluter Quatsch. Würden sie den §20 Abs. 1 lesen wüssten sie das auch. Ist übrigens auch so ausgeurteilt worden.

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Februar 2020 um 10:38:19 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Februar 2020 um 07:59:47 Uhr:

Es ist nicht erlaubt, in D Kennzeichen eines anderen Landes an ein deutsches Auto zu schrauben (unerlaubte Fernzulassung). Aber es ist nicht das Problem des TE.

Auf welcher Grundlage?

Steht im §20 FZV nicht genau das Gegenteil?

Im §20 geht's doch, wenn ich das richtig verstehe, darum, das man auch mit einem ausländischen Fahrzeug (also einem Auto, das zb in Polen gekauft und zugelassen wurde) hier in Deutschland für einen bestimmten Zeitraum fahren darf. Zitat: "Satz 1 gilt nicht für ein Fahrzeug, das sich zum Zeitpunkt der Zulassung durch den anderen Mitgliedstaat oder anderen Vertragsstaat im Inland befunden hat."

Ich sehe hier diesen Satz als wichtig an.

Zitat:

Die Zulassungsbescheinigung muss mindestens die Angaben enthalten, die im Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach Anlage 9 vorgesehen sind.

Was wichtig ist, dass die slowakischen Kennzeichen eine internationale Versicherungskarte haben.

Natürlich verhält es sich so, dass nur auf direktem Weg in die Slowakei zu fahren ist und nicht wochenlang hier in Deutschland.

Ich denke - der Wagen wurde von der Polizei kontrolliert und anhand der (alten) Zulassung als Abgemeldet identifiziert!- um einen Diebstahl auszuschließen waren sie da...

Nicht mehr aber auch nicht weniger!

Wie der wegfährt und ob du siehst welche nummer der hat dürfte nicht dein Problem sein!

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Februar 2020 um 13:02:31 Uhr:

Zitat:

Der Käufer hätte sich ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen besorgen müssen.

Da es sich hier um EU-Ausland handelt ist die Aussage der Ausfuhrkennzeichen absoluter Quatsch. Würden sie den §20 Abs. 1 lesen wüssten sie das auch. Ist übrigens auch so ausgeurteilt worden.

@ktown

Wirklich "absoluter Quatsch"?

Im § 20 Abs.1 Satz 1 steht zwar

Zitat:

In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

aber in § 20 Abs. 1 Satz 3 steht seit dem 1.10.2017 auch

Zitat:

Satz 1 gilt nicht für ein Fahrzeug, das sich zum Zeitpunkt der Zulassung durch den anderen Mitgliedstaat oder anderen Vertragsstaat im Inland befunden hat.

Das wissen sie sicher, denn Sie haben ja den § 20 Abs. 1 FZV nach eigener Aussage gelesen.

Gerichtsurteile und Aufsätze § 20 Abs.1 FZV betreffend aus der Zeit vor dem 1.10.2017 dürften nicht mehr zutreffend sein, soweit sie die "Fernzulassung" von Kraftfahrzeugen, die sich im Inland befinden, durch einen anderen EU- oder Vertragsstaat für zulässig erachten sollten.

Grüße vom Ostelch

 

Vielleicht lese ich die Urteilsbegründung des OLG Bamberg falsch. Vielleicht hat der Gesetzgeber hier aber auch eine Änderung durchgeführt.

Wenn ich die Kommentare verschiedenster Anwälte so lese, dann scheint es in der europäischen Union unterschiedliche Regeln vorhanden zu sein und der Europarat scheint hier was ändern zu wollen.

Final kann man wohl sagen, dass ich wohl falsch lag und dass der Händler hier wohl darauf hofft, dass es nicht auffällt.

Den Verkäufer braucht dies alles jedoch nicht zu interessieren.

Themenstarteram 10. Februar 2020 um 15:10

Es wurde gar kein schriftlicher Kaufvertrag gefertigt.

Das Auto wurde mündlich verkauft mit Handschlag,

und Übergabe der kompletten Fahrzeugpapiere zug um zug gegen Übergabe des Bargeldes.

Und dann hatte der Käufer die grünen Händlerkennzeichen (wieder) an das Auto geschraubt und ist davongefahren.

Ich schreibe "Wieder", weil er vorher mit den gleichen Kennzeichen eine Probefahrt gemacht hatte.

Themenstarteram 10. Februar 2020 um 15:19

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 10. Februar 2020 um 09:58:24 Uhr:

Zitat:

@Citroenx schrieb am 9. Februar 2020 um 20:11:46 Uhr:

Na, warum die Polizei bei mir war, und ob ich Ärger bekommen kann.

Was hat denn die Polizei auf diese Frage geantwortet?

Wären ja die naheliegensten Ansprechpartner...

Die Polizei hatte nur gefragt, ob die Angaben des Käufers stimmen, dass er das Fahrzeug ordnungsgemäß gekauft und vollständig bezahlt hatte.

Das hatte ich bejaht.

Zitat:

@Citroenx schrieb am 10. Februar 2020 um 16:19:05 Uhr:

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 10. Februar 2020 um 09:58:24 Uhr:

 

Was hat denn die Polizei auf diese Frage geantwortet?

Wären ja die naheliegensten Ansprechpartner...

Die Polizei hatte nur gefragt, ob die Angaben des Käufers stimmen, dass er das Fahrzeug ordnungsgemäß gekauft und vollständig bezahlt hatte.

Das hatte ich bejaht.

Es hat sie also schlichtweg nicht interessiert, dass es slowakische Kennzeichen waren.:p

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