Autounfall vor Inzahlungnahme Übergabe

Hallo zusammen,

Ich brauche dringend eure Hilfe.

Ich habe ein Auto gekauft und meinen alten inzahlung gegeben. Nun hatte ich mit dem alten Auto einen Unfall. Leider schaffe ich es nicht, das Auto vor der Abholung des Neuwagens zu reparieren. (Natürlich würde ich den reparierten unfallschaden dem Autohaus melden.)

Der Vertrag ist auch schon unterzeichnet, dass das Autohaus mein Auto inzahlung nimmt. 4500€

Ich habe die Papiere fürs neue Auto schon bekommen und kann das Auto eigentlich schon anmelden. Geld ist auch überwiesen. Jetzt wartet das Autohaus nur noch auf mein altes Auto, also den Restbetrag fürs neue Auto.

Kann ich das Autohaus bitten, den Vertrag fürs alte Auto zu „stornieren“ und denen anbieten, die 4500€ einfach zu bezahlen?

Wenn die zustimmen, hätte ich auch schon einen Käufer fürs alte Auto.

Nur leider ist da der unterschriebene Vertrag fürs alte Auto. Würde das Autohaus aus Kulanz vom Vertrag zurücktreten?

Danke für eure Hilfe

33 Antworten

Da kommt es wohl drauf an, was hinsichtlich Gefahrenübergang vereinbart wurde.

Bei einem unverhofften Unfallschaden liegt wahrscheinlich Unmöglichkeit der Leistung (Übereignung des unfallfreien Altfahrzeugs) vor, soweit der Ankauf dieses Fahrzeugs vereinbart wurde. Der Kaufvertrag für das "neue" Fahrzeug bleibt daneben bestehen. Insofern den Händler fragen, ob man die Inzahlungnahme einfach streicht, weil der Wagen in die Unfallverwertung geht.

Zitat:

@Annika9012 schrieb am 10. Juni 2024 um 17:22:05 Uhr:


Leider schaffe ich es nicht, ...

Vieleicht schafft @Annika9012 es ja hier den Ausgang zu posten bevor die Spekulationen noch 5 Seiten lang ins Kraut schießen.
Und die "Juristen" hier das, <Was wäre wenn> beenden.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 20. Juni 2024 um 09:17:29 Uhr:


Es ist unwahrscheinlich das das Autohaus von dem Kaufvertrag zurücktritt nur weil die den Altwagen nicht bekommen. 😁

... und typischerweise sind doch Neukauf und Ankauf 2 separate Verträge. Da sehe ich zumindest nicht warum der Ankauf rückabgewickelt werden *müßte* wenn nicht goodwill dahinter steht.

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