Autounfall vor Inzahlungnahme Übergabe
Hallo zusammen,
Ich brauche dringend eure Hilfe.
Ich habe ein Auto gekauft und meinen alten inzahlung gegeben. Nun hatte ich mit dem alten Auto einen Unfall. Leider schaffe ich es nicht, das Auto vor der Abholung des Neuwagens zu reparieren. (Natürlich würde ich den reparierten unfallschaden dem Autohaus melden.)
Der Vertrag ist auch schon unterzeichnet, dass das Autohaus mein Auto inzahlung nimmt. 4500€
Ich habe die Papiere fürs neue Auto schon bekommen und kann das Auto eigentlich schon anmelden. Geld ist auch überwiesen. Jetzt wartet das Autohaus nur noch auf mein altes Auto, also den Restbetrag fürs neue Auto.
Kann ich das Autohaus bitten, den Vertrag fürs alte Auto zu „stornieren“ und denen anbieten, die 4500€ einfach zu bezahlen?
Wenn die zustimmen, hätte ich auch schon einen Käufer fürs alte Auto.
Nur leider ist da der unterschriebene Vertrag fürs alte Auto. Würde das Autohaus aus Kulanz vom Vertrag zurücktreten?
Danke für eure Hilfe
33 Antworten
Zitat:
@Annika9012 schrieb am 11. Juni 2024 um 07:57:35 Uhr:
Ja ich muss auf jeden Fall dem Autohaus Bescheid geben. Aber beim Ankauf, wollten die das Auto auch nicht unbedingt mit kusshand nehmen. Haben mir eher vorgeschlagen, ich könne es auch privat verkaufen. Und jetzt bringe ich noch ein Unfallwagen mit. ??
Total unkritisch, du hättest dir die Selbstvermarktung sogar bis zur Übergabe vorbehalten können.
Sprich wenn dir auf dem Hof vom Händler am Tag der Übergabe jemand das Ding privat abkaufen würde, wäre das für die meisten Händler auch ok.
Ruf die an, dass du den Wagen doch privat verkauft hast und du den Restbetrag direkt überweist und das Thema ist durch.
So einfach ist es nun nicht.
Es besteht ein Ankaufvertrag mit dem Autohaus. Den kann sie nicht einseitig kündigen.
Ich empfehle dringend, sich hie rmit dem Autohaus ins Benehmen zu setzen und gemeinsam zu klären, wie man jetzt weiter verfährt. Wenn das Autohaus eh kein wirkliches Interesse an dem Wagen hat, wird man das sowieso schnell und unbürokratisch lösen können.
Aber das Autohaus vor vollendete Tatsachen stellen, kann auch gewaltig nach hinten losgehen.
Von einem Vorbehalt der Selbstvermarktung wurde auch nichts geschrieben. Ich gehe daher davon aus, dass ein solcher nicht existiert. Sonst wäre die ganze Frage ja überflüssig.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 11. Juni 2024 um 10:15:48 Uhr:
Es besteht ein Ankaufvertrag mit dem Autohaus. Den kann sie nicht einseitig kündigen.
Aufgrund des Wegfalls / Beschädigung des Fahrzeuges aber auch nicht mehr erfüllen.
Insofern gibts hier nur zwei Möglichkeiten: Den fraglichen Betrag anstelle des Autos abliefern oder das beschädigte Fahrzeug zzgl. Differenzbetrag zum unbeschädigten.
Ich meine auch, dass ein Anruf mit anschließender kurzer schriftlicher Zusammenfassung der Vereinbarung reichen sollte um die Frage in 10 Minuten aus der Welt zu schaffen.
Genau, hatte ich ja weiter oben schon geschrieben, sie kann den Vertrag nicht mehr erfüllen, weil der Zustand des Autos bei Vertragsabschluß nicht mehr hergestellt werden kann.
Ich glaube aber auch nicht, dass man für ein Auto 4500 EUR einen großen Aufriss macht. Kriegt der Aufkäufer eben einen weniger mit auf den Weg und fertig.
Aber es kann ja auch anders sein. Ein Autohändler kauft ein teureres Fahrzeug an und kalkuliert auch, mit diesem Fahrzeug Geld zu verdienen. Dann wird das siche rnicht so einfach und der Autohändler wird nicht achselzuckend stattdessen den Preis der Inzahlungnahme nehmen wollen und fertig.
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Zitat:
@fehlzündung schrieb am 11. Juni 2024 um 10:38:46 Uhr:
Aber es kann ja auch anders sein. Ein Autohändler kauft ein teureres Fahrzeug an und kalkuliert auch, mit diesem Fahrzeug Geld zu verdienen. ...
Keine Ahnung.
Ich meine mal was aus großer Entfernung über "objektive Unmöglichkeit" im Kontext mit Vertragserfüllung gehört zu haben ...
Gott sei dank bin ich aber kein Jurist sondern habe was richtiges gelernt. 😁 😛
Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.... 😁
Ja, keine Ahnung, denke es kommt da auch sehr auf den jeweiligen Vertrag an. Die Autohäuser verwenden da ja auch entsprechende Musterverträge und da wird sicher was drinstehen zu diesen Sachverhalten.
Aber das heißt ja nicht, dass man es auch anders regeln kann, wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind.
und was kam jetzt raus?
Kann doch dem Autohaus egal sein - wieso weshalb warum. Geht die gar nichts an das der Wagen geschrottet wurde.
Einfach von der Inzahlungnahme des Altwagens zurücktreten und den mitteilen das man den neuen Wagen komplett bezahlt. Die machen einen Luftsprung, weil die eine alte Kiste weniger auf dem Hof haben.
Die Vereinbarung der Inzahlungnahme ist ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
Den kann keiner einseitig kündigen.
Das Autohaus kann ja auch nicht nachträglich sagen, sie wollen das Auto doch nicht und stattdessen x Euro mehr fürs neue Auto.
Manche haben da aber auch ein eigenartiges Rechtsverständnis.
Ein "Vertragsbestandteil" ist halt einfach entfallen ...
Da braucht man nicht krampfhaft Rechtsverständnis zu konstruieren... Was soll der Te den machen ? Zeitmaschine und den Unfall verhindern.? Da wird die Inzahlungsnahme komplett gestrichen, oder der Inzahlungsnahmepreis angepasst ... mehr passiert da nicht ...
Der Te kann mal Rückmeldung geben, wie die Sache nun ausgegangen ist...
Kommt drauf an, ob es ein Vertragsbestandteil ist oder ein eigenständiger Vertrag. Ich hatte es bislang immer so, dass es einmal den Kaufvertrag für das neue Auto gab und einen gesonderten Vertrag für die Inzahlungnahme mit entsprechendem Verweis auf den anderen Vertrag.
Ja, wahrscheinlich wird es so sein, aber dennoch sollte man eben das Gespräch mit dem Autohaus suchen und nicht einfach davon ausgehen, dass es einfach so ist.
Das letzte Mal, wo ich einen Wagen in Zahlung gegeben habe, hat der Händler den Wagen bereits vor Abholung des neuen Wagens gewinnbringend an einen anderen Händler weiter verkauft.
Das wusste ich später aber nur, weil der "neue" Wagen zurück ging und der gesamte Kauf rückabgewickelt wurde; inkl. Rückführung meines alten Wagens.
Dass der Händler sich freut, wenn er die alten Wagen nicht bekommt würde ich nicht in jedem Fall annehmen.
Es ist unwahrscheinlich das das Autohaus von dem Kaufvertrag zurücktritt nur weil die den Altwagen nicht bekommen. 😁
Aber es kann sein, dass das Autohaus mehr Geld haben will als den Preis für die Inzahlungnahme, da mit dem Gebrauchtwagen ja auch ein Gewinn kalkuliert wurde, der dann wegfällt.
Bei einer alten Schlurre eher nicht aber bei einem neueren und beghrten Fahrzeug nicht so unwahrscheinlich.
Das sehe ich kritisch ... und würde so wahrscheinlich durch keinen Prozess kommen ...
Wenn man Lust&Laune plötzlich entscheidet, Nö ihr bekommt mein Auto doch nicht und das AH unfassbare Langeweile und Bock auf einen Rechtsstreit hat😮, mag sowas möglich sein, aber nicht wenn ein Fahrzeug wegen Unfall beschädigt = weniger Wert wurde...
Ich behaupte jetzt auch mal sowas kommt öfters vor als man denkt ... wenn zwischen Ankauf/Abgabe und Angebot mehrere Tage liegen ...
Evtl. äußert sich auch mal einer aus dem Inzahlungsnahmebereich und schreibt wie sowas i.d.R. gelöst wird...